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   BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16   

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https://dejure.org/2018,22344
BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16 (https://dejure.org/2018,22344)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2018 - 3 AZR 731/16 (https://dejure.org/2018,22344)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 (https://dejure.org/2018,22344)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

  • IWW

    § 256 ZPO, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 328 Abs. 1 BGB, § 335 BGB, § 331 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 19 Abs. 1 BetrAVG, § 17 Abs. 3 BetrAVG, §§ 2, 2a Abs. 1, §§ 3, 4 BetrAVG, § 5 BetrAVG, § 16 BetrAVG, Art. 3 Abs. 1 GG, Richtlinie 2000/78/EG, Art. 6 Richtlinie 2000/78/EG, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers aus einer Hinterbliebenenversorgung; Kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis des Ehepartners des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers gegenüber dem Versorgungsschuldner; Keine Geltung des dreistufigen ...

  • Betriebs-Berater

    Wegfall der Hinterbliebenenversorgung durch Tarifregelung

  • bag-urteil.com

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

  • rewis.io

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Ablösung; Wegfall durch tarifliche Neuregelung

  • rechtsportal.de

    Feststellungsinteresse des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers aus einer Hinterbliebenenversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Wegfall der Hinterbliebenenversorgung durch Tarifregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Feststellungsklage des Ehegatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinterbliebenenversorgung - und ihr Wegfall aufgrund einer Tarifregelung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wegfall der Hinterbliebenenversorgung durch Tarifregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 163, 192
  • ZIP 2019, 1400
  • NZA 2019, 59
  • BB 2018, 2611
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
    Die Tarifvertragsparteien können tarifliche Regelungen auch für Versorgungsempfänger vereinbaren (ausf. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - Rn. 16 f.; 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 22 ff.) .

    Die eingeschränkte Überprüfung tarifvertraglicher Ablösungsregelungen rechtfertigt sich daraus, dass die Tarifautonomie durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 33) .

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 33; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 115, 304) .

    Allerdings sind die Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung - ebenso wie der Gesetzgeber - an die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 34; 27. Februar 2007 - 3 AZR 734/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 121, 321) .

    Wie gewichtig diese sein müssen, hängt von den Nachteilen ab, die den Versorgungsberechtigten durch die Änderung der Versorgungsregelungen entstehen (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 34 mwN) .

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
    Die Tarifvertragsparteien können tarifliche Regelungen auch für Versorgungsempfänger vereinbaren (ausf. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - Rn. 16 f.; 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 22 ff.) .

    Die Regelungen zum persönlichen Anwendungsbereich in § 2 Abs. 1 Sätze 3 und 4 TV Vereinheitlichung sind wirksam (vgl. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - Rn. 19; 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 31 ff., BAGE 131, 298; BVerfG 12. Juli 2010 - 1 BvR 1568/10 -) .

    Die in § 13 Abs. 5 TV Vereinheitlichung enthaltene Verweisung auf § 9 TV Betriebsrente ist eine Rechtsgrundverweisung (im Einzelnen BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - Rn. 20 ff.) .

    Deshalb erfordert ein Anspruch auf Witwenrente, wenn der Versorgungsfall gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 TV Vereinheitlichung erst nach dem 1. Januar 2002 eingetreten ist - oder wie vorliegend erst nach dem 1. Januar 2002 eintreten kann -, dass auch die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 TV Betriebsrente erfüllt sind (vgl. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - Rn. 20, 27) .

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
    Dieser berechtigt den Arbeitnehmer, die Leistungen auch selbst geltend zu machen, § 335 BGB (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 13 mwN, BAGE 158, 154) .

    Eine Feststellungsklage muss sich nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 13, BAGE 158, 154; 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rn. 18) .

    Auch Rentner können durch ihr Spar- und Konsumverhalten bestehenden Versorgungslücken Rechnung tragen (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 158, 154) .

    Dabei muss sich das Feststellungsbegehren nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 13 mwN, BAGE 158, 154; 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 16 mwN) , insbesondere auch auf einen streitigen Teil des Vertragsinhalts, beschränken (BGH 2. März 2012 - V ZR 159/11 - Rn. 16) .

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
    Die Regelungen zum persönlichen Anwendungsbereich in § 2 Abs. 1 Sätze 3 und 4 TV Vereinheitlichung sind wirksam (vgl. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - Rn. 19; 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 31 ff., BAGE 131, 298; BVerfG 12. Juli 2010 - 1 BvR 1568/10 -) .

    Er musste nicht damit rechnen, dass die Tarifvertragsparteien auch denjenigen Versorgungsempfängern, die sie weiterhin den Regelungen der VBL unterstellen und von der rückwirkenden Einführung der günstigeren "Lufthansa Betriebsrente" ausnehmen würden (§ 2 Abs. 1 Satz 3 TV Vereinheitlichung; vgl. dazu BAG 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - BAGE 131, 298) , die nach der VBL-Satzung bestehenden Anrechte auf Absicherung ihrer Hinterbliebenen ersatzlos entziehen würden.

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
    a) Nach dem Ablösungsprinzip (Zeitkollisionsregel) findet wegen des gleichen Rangs der Tarifverträge zueinander kein Günstigkeitsvergleich zwischen den bisherigen und den ablösenden Regelungen statt (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - Rn. 42; 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 100, 377) .

    Dieser Änderungsvorbehalt ist immanenter Bestandteil der tarifautonomen Regelung (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - Rn. 42; 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 31 ff., BAGE 124, 1) .

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
    Die Kläger könnten sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, da sie nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (- 1 BvR 1136/96 -) , durch den das damalige VBL-Satzungsrecht für verfassungswidrig erklärt wurde, nicht mehr berechtigt erwarten konnten, dass die Hinterbliebenenversorgung nach der Satzung der VBL in der 38., 39., 40. und 41. Fassung weiter fortbestehen würde.

    (1) Der Kläger durfte - entgegen der Auffassung der Beklagten - trotz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (- 1 BvR 1136/96 -) schutzwürdig darauf vertrauen, dass ihm die Zusage einer Hinterbliebenenversorgung erhalten bleibt.

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
    bb) Danach steht die Klägerin vor dem Eintritt des Nachversorgungsfalls nicht in einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis zur Beklagten (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14, BAGE 146, 200) .

    Das Versprechen an den Dritten erfolgt dabei nach § 331 Abs. 1 BGB grundsätzlich in der Weise, dass der Dritte das Recht auf die Leistung im Zweifel erst mit dem Tod des Versprechensempfängers erwirbt (vgl. BAG 30. September 2014 - 3 AZR 930/12 - Rn. 14, BAGE 149, 200; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14 mwN; MüKoBGB/Gottwald 7. Aufl. § 331 Rn. 2 mwN; Staudinger/Jagmann (2015) § 331 Rn. 4 mwN) .

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
    aa) Ein Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO wird durch die aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehungen von Personen zu Personen oder Sachen gebildet (vgl. BGH 19. November 2014 - VIII ZR 79/14 - Rn. 23 mwN) .

    Gegenstand eines Feststellungsurteils können auch einzelne sich aus einem umfassenderen Rechtsverhältnis ergebende Beziehungen oder Folgen eines Rechtsverhältnisses sowie der Umfang und der Inhalt einer Leistungspflicht sein (vgl. BGH 19. November 2014 - VIII ZR 79/14 - Rn. 24 mwN) .

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
    a) Nach dem Ablösungsprinzip (Zeitkollisionsregel) findet wegen des gleichen Rangs der Tarifverträge zueinander kein Günstigkeitsvergleich zwischen den bisherigen und den ablösenden Regelungen statt (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - Rn. 42; 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 100, 377) .
  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

    Auszug aus BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats können nach Eintritt des Versorgungsfalls "Alter" allenfalls noch geringfügige Verschlechterungen der zugesagten Hinterbliebenenversorgung gerechtfertigt sein (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 112, 155) .
  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

  • LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15

    Anspruch der Ehefrau eines Flugkapitäns der Lufthansa auf

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 245/09

    Widerrufliches Bezugsrecht einer Lebensversicherung in der Insolvenz:

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 159/11

    Erbbaurechtsvertrag: Voraussetzungen einer Erbbauzinsanpassung nach der

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12

    Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 781/16

    Diskriminierung wegen des Alters - Späteheklausel

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Das Versprechen an den Dritten erfolgt dabei nach § 331 Abs. 1 BGB grundsätzlich in der Weise, dass der Dritte das Recht auf die Leistung im Zweifel erst mit dem Tod des Versprechensempfängers erwirbt (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 26 mwN).

    Die gerichtliche Entscheidung entfaltet damit präjudizielle Wirkung auch für nachfolgende Prozesse zwischen dem Hinterbliebenen und dem vormaligen Arbeitgeber (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 23) , da der Versorgungsanspruch der Hinterbliebenen stets auf dem Rentenstammrecht des Arbeitnehmers beruht und hiervon abhängig ist (vgl. BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - zu II 2 der Gründe, BAGE 65, 194) .

    Das vorherige Verfahren soll Rechtssicherheit und Rechtsklarheit auch für den Hinterbliebenen im Nachversorgungsfall schaffen (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 23) .

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auch - wie vorliegend - auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (statt vieler BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 19, BAGE 163, 192; 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Wie gewichtig diese sein müssen, hängt von den Nachteilen ab, die den Versorgungsberechtigten durch die Änderung der Versorgungsregelungen entstehen (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 40 mwN, BAGE 163, 192) .
  • BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des

    Eine allgemeine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen beschränken (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 19 mwN, BAGE 163, 192) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Eine allgemeine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen beschränken (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    Sie stellt eine Gegenleistung für die Beschäftigungszeit dar (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 198/18 - Rn. 36; 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 27, BAGE 163, 192) und damit auch für die innerhalb der Beschäftigung erbrachte Tätigkeit.
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Bis dahin ist nur abstrakt bestimmt, wer potentiell anspruchsberechtigt sein kann - es besteht allenfalls eine ungesicherte Aussicht, eigene Ansprüche zu erwerben (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 26, BAGE 163, 192) .
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - tarifvertragliche

    Dieser Änderungsvorbehalt ist immanenter Bestandteil der tarifautonomen Regelung (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 38 mwN) .

    Diese eingeschränkte Überprüfung tarifvertraglicher Ablösungsregelungen rechtfertigt sich daraus, dass die Tarifautonomie durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 39, BAGE 163, 192; 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 33) .

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 39 mwN, aaO) .

    Der Gesetzgeber des Betriebsrentengesetzes hat den Tarifvertragsparteien mit § 19 Abs. 1 BetrAVG (§ 17 Abs. 3 BetrAVG aF) grundsätzlich sogar die Möglichkeit eingeräumt, etwa den Wert erdienter Anwartschaften abweichend von §§ 2, 2a Abs. 1, §§ 3 und 4 BetrAVG festzusetzen und abweichend von § 5 BetrAVG und von § 16 BetrAVG Regelungen über die Auszehrung laufender Betriebsrenten zu treffen (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 39 mwN, BAGE 163, 192) .

    dd) Allerdings sind auch die Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung - ebenso wie der Gesetzgeber - an die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 40, BAGE 163, 192; 27. Februar 2007 - 3 AZR 734/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 121, 321) .

    Wie gewichtig diese sein müssen, hängt von den Nachteilen ab, die den Versorgungsberechtigten durch die Änderung der Versorgungsregelungen entstehen (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 40, aaO; 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 34 mwN) .

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 21/20

    Außertariflicher Arbeitnehmer - Anspruch auf tarifliche Abstandsklausel wahrende

    Eine Feststellungsklage kann sich - wie hier - auf einzelne Ansprüche aus einem Rechtsverhältnis beschränken (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 19 mwN, BAGE 163, 192) .
  • ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18

    Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen

    Dies gilt hinsichtlich des Berechnungsmodus für das pfändbare Einkommen (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 59/12 -, BAGE 145, 18 ff, Rn. 11), der Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrags (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - NZA 2012, 100 ff), der Frage der zutreffenden Eingruppierung (BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 15, juris), in weiten Bereichen der betrieblichen Altersversorgung (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 19, juris; 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - Rn. 20, juris) oder im Hinblick auf die dringende Erforderlichkeit einer vorläufigen personellen Maßnahme.
  • BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 22/18 R

    Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZN 954/19

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - unangemessene

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1173/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Hausbrandkohlen; Umstellung der

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1477/17

    Ruhrbergbau; Angestellter; Hausbrandkohlen; Tonne auf Attest; Umstellung auf

  • LAG Hamm, 13.06.2019 - 9 Sa 1260/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1144/17

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung; Ablösungsprinzip bei zwei

  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 457/21

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt

  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 426/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 456/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 869/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

  • ArbG Köln, 05.12.2018 - 9 Ca 6118/18
  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 211/22

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt

  • LAG Hamm, 27.08.2019 - 9 Sa 1154/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Arbeiter; Energiebeihilfe; Umstellung der

  • LAG Hamm, 21.05.2019 - 9 Sa 586/17

    Ruhrbergbau, Hausbrandleistungen, Energiebeihilfe, Arbeiter, Abfindung

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1449/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

  • LAG Hamm, 07.05.2019 - 9 Sa 936/17

    Saarbergbau; Hausbrandleistungen; Energiebeihilfe; Abfindung; Saarbergbau

  • LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 712/19

    Nachtarbeitszuschlag; Zeitungsredakteur; Pressefreiheit

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 12 Sa 540/19

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

  • ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
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