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   BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77   

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BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77 (https://dejure.org/1978,665)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1978 - 3 AZR 784/77 (https://dejure.org/1978,665)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1978 - 3 AZR 784/77 (https://dejure.org/1978,665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungszusage - Generelle Versorgungsgrundsätze - Inhalt des Arbeitsvertrages - Bedingte Witwenversorgung - Spätehenklausel - Billigkeitskontrolle - Härteregelung - Zustellung - Zustellungsurkunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1979, 410
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77
    Nach der Rechtsprechung des Senats bedeutet ein solcher Ausschluß des Rechtsanspruchs, daß der Arbeitgeber aus sachlichen Gründen und im Rahmen der Billigkeit generelle Änderungen vornehmen kann (BAG 21, 46 [513 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200, 2013 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungs kassen [zu B II 2 a der Gründe]).
  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 72/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wirksamkeit einer Zustellung an mehrere Personen

    Auszug aus BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77
    Unklarheiten, die sich für den Zustellungsbeamten nicht ohne weiteres beseitigen lassen, führen grundästzlich zur Unwirksamkeit der Zustellung (Stein- Jonas-Pohle, ZPO, 19 Aufl., § 191 Anm. I; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 12. Aufl., § 76 II 1 und 2; vgl. auch BAG AP Nr. 4 zu § 187 ZPO [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 18.07.1972 - 3 AZR 472/71

    Versorgungsordnung - Witwenrente

    Auszug aus BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77
    Das hat der Senat bereits entschieden und eingehend begründet (BAG 24, 370 = AP Nr. 158 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente -

    Auszug aus BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77
    Nach der Rechtsprechung des Senats bedeutet ein solcher Ausschluß des Rechtsanspruchs, daß der Arbeitgeber aus sachlichen Gründen und im Rahmen der Billigkeit generelle Änderungen vornehmen kann (BAG 21, 46 [513 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200, 2013 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungs kassen [zu B II 2 a der Gründe]).
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Ob von der in einer Härtefallklausel vorgesehenen Möglichkeit zur Ausnahmeentscheidung Gebrauch gemacht wird, steht nicht im freien Belieben des Verpflichteten, sondern unterliegt als Ermessensentscheidung einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB (vgl. BAG 25. April 1995 - 3 AZR 365/94 - zu II 4 a der Gründe; 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

    Bei einer Altersdifferenz von 15 Jahren ist dies nicht der Fall (im Ergebnis billigend für eine Abstandsklausel von 25 Jahren auch bereits 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 179 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 76, zu II 1 der Gründe; für Verfassungsmäßigkeit dieser Unterscheidung: BVerfG 11. September 1979 - 1 BvR 92/79 -, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    Dabei ging es um Bestimmungen, nach denen die Witwe eines früheren Arbeitnehmers dann keinen Anspruch auf betriebliche Versorgungsleistungen haben sollte, wenn sie mehr als 25 Jahre jünger als ihr verstorbener Ehemann war (BAG 18. Juli 1972 - 3 AZR 472/71 - BAGE 24, 370; 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 179 mit zustimmender Anmerkung Brox = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 76; dazu BVerfG 11. September 1979 - 1 BvR 92/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 182) sowie um Klauseln, nach denen ein Getrenntleben der Eheleute im Zeitpunkt des Todes des früheren Arbeitnehmers anspruchsschädlich sein soll (BAG 6. September 1979 - 3 AZR 358/78 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 183 mit zustimmender Anmerkung Beitzke = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 81; dazu BVerfG 29. Februar 1980 - 1 BvR 1231/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 183 a; BAG 28. März 1995 - 3 AZR 343/94 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4).

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung durften solche Regelungen daran anknüpfen, in welchem Umfang die Ehefrau an der Lebensarbeitsleistung des verstorbenen früheren Arbeitnehmers teilhatte (BAG 18. Juli 1972 - 3 AZR 472/71 - BAGE 24, 370; 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 179 = EzA § 242 Ruhegeld Nr. 76; BVerfG 11. September 1979 - 1 BvR 92/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 182).

  • LAG Hamm, 15.02.2011 - 9 Sa 1989/10

    Ausschluss der Witwenversorgung durch Spätehenklausel des Essener Verbandes;

    Dem Anspruchsteller obliegt es, besondere Umstände darzutun, die mit Rücksicht auf die Billigkeit eine Durchbrechung der Regel gebieten (BAG 09.11.1978 - 3 AZR 784/77 - AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Nur wenn die Unterschiede so schwer wiegen, dass es unbillig erschiene, keine Ausnahme zu machen, ist ein korrigierender Eingriff des Gerichts geboten (BAG 09.11.1978 - 3 AZR 784/77 - AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt zu III. 2. der Entscheidungsgründe).

    Ansonsten würde für leistungsfähige Versorgungsschuldner stets das Absehen von der Spätehenklausel geboten sein, wodurch der Ausnahmecharakter derartiger Härteregelungen (BAG 09.11.1978 - 3 AZR 784/77) verloren ginge.

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 9. November 1978 (- 3 AZR 784/77 - AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt m. zust. Anm. Brox) entschieden.
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Eine solche konkrete Billigkeitskontrolle ändert nichts am Inhalt und der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; sie fügt ihr nur gleichsam eine Härteklausel hinzu (zur Wirkung von Härteklauseln vgl. BAG, AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 1 der Gründe]; AP Nr. 183, aaO. [zu 3 der Gründe]).
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 707/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach

    Ob der Arbeitgeber von der in einer Härteklausel vorgesehenen Möglichkeit zur Ausnahmeentscheidung Gebrauch macht, steht nicht in seinem freien Belieben, sondern unterliegt als Ermessensentscheidung einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB (vgl. BAG 25. April 1995 - 3 AZR 365/94 - zu II 4 a der Gründe; 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    b) Die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 3. April 1957 - 4 AZR 644/54 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - und 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP Nr. 176 und 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt) das Bestehen einer bestimmten Ordnung voraus, die über individuelle, auf der Grundlage der Vertragsfreiheit ausgehandelte Einzelarbeitsverhältnisse hinaus für alle oder eine Gruppe von Arbeitnehmern gilt.
  • LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11

    Eine Altersabstandsklausel in der betrieblichen Witwenrente ist aus Gründen

    Bei einer Altersdifferenz von 20 Jahren ist dies nicht der Fall (im Ergebnis billigend für eine Abstandsklausel von 25 Jahren auch bereits BAG 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 179; für Verfassungsmäßigkeit dieser Unterscheidung: BVerfG 11. September 1979 - 1 BvR 92/79).
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2005 - 5 Sa 509/05

    Betriebliche Altersversorgung, Witwenrente, Altersdifferenzklausel

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht unter anderem Bestimmungen für wirksam erachtet, die einen Anspruch auf betriebliche Versorgungsleistungen für die Witwe eines früheren Arbeitnehmers dann ausschlossen, wenn die Witwe mehr als 25 Jahre jünger als ihr verstorbener Ehemann war (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 09.11.1978 - 3 AZR 784/77 - AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG, Urteil vom 18.07.1972 - 3 AZR 472/71 - AP Nr. 158 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03

    Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86

    Anspruch auf betriebliche Witwenpension, wenn die Ehe vor dem Tod des

  • LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10

    Hinterbliebenenversorgung

  • BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 26/81

    Versorgungsordnung - Härteklausel - Versorgungsanwartschaft

  • BAG, 06.09.1979 - 3 AZR 358/78

    Versorgungszusage - Zusage - Zahlung einer Witwenrente - Härtefall -

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 365/94

    Ermessensleistung nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 6 Sa 399/08

    Kürzung der Betriebsrente für eine Witwe wegen einer Altersabstandsklausel

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 13 Sa 38/06

    Wirksamkeit des Teilwiderrufs einer Versorgungszusage

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 15 Sa 20/19

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

  • LAG Hamburg, 29.01.2013 - 2 Sa 61/12

    Treuwidrigkeit der Berufung auf Versorgungszusage - Verwirkung - unverfallbare

  • LAG Thüringen, 27.08.2001 - 6 Ta 82/01

    Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils

  • LAG Hamm, 29.07.1997 - 6 Sa 167/97

    Anwartschaft auf eine betriebliche Witwenrente der Ehefrau des Arbeitnehmers;

  • FG Nürnberg, 14.03.2000 - I 269/97

    Angemessenheit von Vergütungen für einen Gesellschafter-Geschäftsführer / Zusage

  • BAG, 19.10.1982 - 3 AZR 629/80
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2006 - 12 Sa 1660/05
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