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   BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 806/78   

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BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 806/78 (https://dejure.org/1979,1988)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1979 - 3 AZR 806/78 (https://dejure.org/1979,1988)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 806/78 (https://dejure.org/1979,1988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsanwartschaft - Ratierliche Methode - Versorgungsplan für Dienstleistungen - Berechnung der Anwartschaft - Leistungsplanprogression - Gleichverteilung aller Dienstzeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 248
  • BB 1979, 1663
  • DB 1979, 2431
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 806/78
    1 BetrAVG b e s c h rie b e n i s t (BAG 24, 177 [196, 1973 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB R uhegehalt [zu B I 2 deb G rü n d e ]).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Maßgebend ist also nicht die betriebliche Leistungsordnung, sondern das Verhältnis der bereits zurückgelegten Dienstzeit zur Dienstzeit bis zur Altersgrenze (§ 2 Abs. 1 BetrAVG; vgl. Urteil des Senats vom 21. Juni 1979 -- 3 AZR 806/78 -- AP Nr. 1 zu § 2 BetrAVG).
  • BGH, 13.01.2003 - II ZR 254/00

    Darlegungs- und Beweislast für Berechnung der unverfallbaren

    Aus der vom Berufungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, BB 1979, 1663; BAG, AP Nr. 9 zu § 2 BetrAVG; BAG, ZIP 1995, 671) sowie des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 18. März 1982 - I ZR 15/80, BB 1983, 254 f.) folgt nichts anderes.
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 120/07

    Unverfallbarkeit vor Inkrafttreten des BetrAVG

    Bis dahin war es gängige Praxis, bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis den Verfall seiner Versorgungsanwartschaft vorzusehen (vgl. ua. BAG 21. Juni 1979 - 3 AZR 806/78 - zu 1 der Gründe, AP BetrAVG § 2 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 2).
  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 956/07

    Unverfallbarkeit einer Anwartschaft bei Ausscheiden 1973

    Weder bei Schaffung der VB 56 bzw. VB 72 noch bei Erteilung der Versorgungszusage galten gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen und bis zum Grundsatzurteil des Senats zur Unverfallbarkeit vom 10. März 1972 (- 3 AZR 278/71 - BAGE 24, 177) war es gängige Praxis, bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis den Verfall der Versorgungsanwartschaft vorzusehen (vgl. ua. 21. Juni 1979 - 3 AZR 806/78 - zu 1 der Gründe, AP BetrAVG § 2 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 2).
  • BAG, 12.03.1985 - 3 AZR 450/82

    Umfang des Anspruchs aus der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft eines

    Diese Berechnung ist auch dann maßgebend, wenn der Arbeitnehmer nach dem Leistungsplan der Versorgungseinrichtung im Zeitpunkt seines Ausscheidens die zahlbare Höchstrente bereits verdient hat (BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 806/78 - AP Nr. 1 zu § 2 BetrAVG m. zust. Anm. von Höfer/Kemper; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 2 Rz 19; Höhne bei Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, Bd. 1, 2. Aufl., § 2 Rz 107 ff.; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. 1, 2. Aufl., § 2 Rz 9).
  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 521/82

    Anrechnung von Untertagedienstzeiten auf die Wartezeit - Vermeidung von

    Demgegenüber ist der Senat davon ausgegangen, daß die ratierliche Berechnung des Gesetzes ohne Rücksicht auf einen möglicherweise günstigeren Leistungsplan stets dann anzuwenden ist, wenn eine günstigere Berechnung für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens nicht ausdrücklich festgelegt ist (BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 806/78 - AP Nr. 1 zu § 2 BetrAVG; zuletzt BAG Urteil vom 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2013 - 8 Sa 396/12

    Höhe der Betriebsrentenanwartschaft - "Kappungsgrenze"

    Diese ist aber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalles kürzer (BAG v. 12.03.1985 - 3 AZR 450/82 - AP Nr. 9 zu § 2 BetrAVG; BAG v. 21.06.1979 - 3 AZR 806/78 - AP Nr. 1 zu § 2 BetrAVG; Steinmeyer, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsgericht, 11. Auflage, § 2 BetrAVG Rz. 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 5 Sa 321/00

    Höhe einer unverfallbaren Ruhegeldanwartschaft; Berechnung nach der ratierlichen

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  • BGH, 18.03.1982 - I ZR 15/80

    Tätigkeit als Handelsvertreter auf Provisionsbasis - Mitglied eines

    Denn die vertragliche Regelung geht im Falle einer Verbesserung der gesetzlichen Regelung vor (vgl. BAG BB 1979, 1663; Schaub, RdA 1980, 155, 157; Höfer, Komm. zum BetrAVG 1976, § 2 Rdn. 1; Heubeck/Höhne, Komm. zum Betriebsrentengesetz, Band 1, 2. Auflage 1981, § 2 Rdn. 130).
  • OLG Hamburg, 21.06.1990 - 2 UF 129/88

    Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Beschwer eines öffentlich-rechtlichen

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  • BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 375/78
  • OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 5 U 88/99

    Unverfallbarkeit einer Altersvorsorge; Festsetzung der ruhegehaltsfähigen

  • LAG Hamm, 07.03.1989 - 6 Sa 270/88

    Betriebliche Altersversorgung; Rente; Auskunft; Feststellung der Höhe einer

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