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   BAG, 23.08.1994 - 3 AZR 825/93   

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https://dejure.org/1994,2842
BAG, 23.08.1994 - 3 AZR 825/93 (https://dejure.org/1994,2842)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1994 - 3 AZR 825/93 (https://dejure.org/1994,2842)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1994 - 3 AZR 825/93 (https://dejure.org/1994,2842)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatsachenvergleich wegen eines Anspruchs auf Invaliditätsrente - Anspruch auf eine ungekürzte betriebliche Invaliditätsrente - Versicherungsmathematische Kürzung einer Altersrente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 3 Abs. 1; BetrAVG § 17 Abs. 3
    Vergleich über tatsächliche Voraussetzungen des Versorgungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 3 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 3 Satz 3
    Tatsachenvergleich wegen eines Anspruchs auf Invaliditätsrente

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 3 Abs. 1 Satz 1; § 17 Abs. 3 Satz 3
    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluß von Rentenansprüchen aufgrund eines Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 421
  • FamRZ 1995, 295 (Ls.)
  • VersR 1995, 562
  • BB 1994, 2500
  • DB 1995, 52
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 125/84

    Vergleich - Revision

    Auszug aus BAG, 23.08.1994 - 3 AZR 825/93
    Dies gilt auch dann, wenn im Vergleich Versorgungsansprüche gänzlich ausgeschlossen werden und statt dessen ein Abfindungsanspruch wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes erhöht wird (Bestätigung von Senat vom 18.12.1984 BAGE 47, 355 [BAG 18.12.1984 - 3 AZR 125/84] = AP Nr. 8 zu § 17 BetrAVG).

    Sie sind auch in der betrieblichen Altersversorgung möglich (BAGE 47, 355, 358 ff. [BAG 18.12.1984 - 3 AZR 125/84] = AP Nr. 8 zu § 17 BetrAVG, zu B I der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Hansjörg Weber; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 17 Rz 204).

  • BAG, 07.05.1968 - 5 AZR 234/67

    Prozeßvergleich - Verpflichtungen des Schuldners - Gepfändete Lohnforderung -

    Auszug aus BAG, 23.08.1994 - 3 AZR 825/93
    Dies entspricht auch der Auslegungsregel, wonach durch einen Prozeßvergleich regelmäßig der Streit über den Gegenstand des vorangegangenen Verfahrens insgesamt beigelegt wird (BAG Urteil vom 7. Mai 1968 - 5 AZR 234/67 - AP Nr. 14 zu § 794 ZPO, zu 1 b der Gründe).
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    Diesem Ergebnis entspricht auch die Auslegungsregel, wonach durch einen Prozessvergleich regelmäßig der Streit über den Gegenstand des Verfahrens beigelegt wird (vgl. BAG 23. August 1994 - 3 AZR 825/93 - zu II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Zwar hat der Senat in dem Urteil vom 23. August 1994 (- 3 AZR 825/93 -) erkannt, dass ein (gerichtlicher) Vergleich über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung nicht gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG verstößt, wenn die Parteien hierüber zuvor ohne abschließende Klärung gestritten haben.
  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

    Ein Vergleich über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Sozialplanabfindung ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Verzichtsverbot vereinbar, wenn die Parteien allein über die Erfüllung der tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen gestritten haben (BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 49 mwN, BAGE 155, 326; zum BetrAVG 23. August 1994 - 3 AZR 825/93 -; zu § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - Rn. 19) .
  • OLG Frankfurt, 22.02.2007 - 16 U 197/06

    Betriebliche Altersversorgung: Wirksamkeit eines Vergleichs über die Höhe eines

    Entschieden hat es dies in zwei Fällen, in denen streitig war, ob überhaupt Rechte aus einer Versorgungszusage bestehen (BAG, Urteil vom 23. August 1994, 3 AZR 825/93 = DB 1995, 562; BAG, Urteil vom 18. Dezember 1984, 3 AZR 125/84 = BAGE 47, 355).
  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 132/16

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

    Ein Vergleich über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Sozialplanabfindung ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Verzichtsverbot vereinbar, wenn die Parteien allein über die Erfüllung der tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen gestritten haben (BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 49 mwN, BAGE 155, 326; zum BetrAVG 23. August 1994 - 3 AZR 825/93 -; zu § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - Rn. 19) .
  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2006 - 15 Sa 148/05

    Leistungsbezogene Erfolgbeteiligung - unzulässige Rückforderungsklausel in einem

    Durch einen Prozessvergleich soll regelmäßig zumindest der Streit über den Gegenstand des vorangegangenen Verfahrens insgesamt beigelegt werden (vgl. BAG, Urteil vom 07. Mai 1968 - 5 AZR 234/67, AP Nr. 14 zu § 794 ZPO; Urteil vom 23. August 1994 - 3 AZR 825/93, AP Nr. 3 zu § 3 BetrAVG).
  • LAG Brandenburg, 25.11.1997 - 2 Sa 407/97

    Verzicht auf betriebliche Rente durch Einzelvereinbarung; Statthaftigkeit des

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