Rechtsprechung
   BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,19592
BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16 (https://dejure.org/2017,19592)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2017 - 3 AZR 86/16 (https://dejure.org/2017,19592)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 (https://dejure.org/2017,19592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,19592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 TVG
    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Tarifauslegung

  • IWW

    § 4 Abs. 1 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 1 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 5 TVG, Art. 3 GG, Art. 6 GG, § 7 Abs. 2 AGG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 1 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, Art. 6 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der dynamischen Bezugnahme eines Versorgungstarifvertrages auf eine andere Rechtsquelle mit Eintritt seiner Nachwirkung; Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Versorgungstarifvertrag mit seinerseits dynamischer Bezugnahme auf eine andere Rechtsquelle

  • Betriebs-Berater

    Verlust der Dynamik einer Bezugnahme auf das Satzungsrecht der VBL

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Tarifauslegung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Tarifauslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragsrecht - Betriebliche Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Tarifauslegung

  • rechtsportal.de

    Reichweite der dynamischen Bezugnahme eines Versorgungstarifvertrages auf eine andere Rechtsquelle mit Eintritt seiner Nachwirkung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Tarifauslegung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ende der Dynamik bei dynamischer Bezugnahme eines Versorgungstarifvertrags auf eine andere Rechtsquelle mit Eintritt der Nachwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Tarifauslegung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dynamische Bezugnahmeklauseln in Tarifverträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 939
  • BB 2017, 1523
  • DB 2017, 1786
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16
    Die Regelungsmacht umfasst auch die Vereinbarung ungünstigerer Bedingungen im Rahmen der allgemeinen Rechtmäßigkeitsanforderungen (vgl. BAG 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 29, BAGE 131, 298) .

    Die Regelungen zum persönlichen Anwendungsbereich in § 2 Abs. 1 Sätze 3 und 4 TV Vereinheitlichung sind auch wirksam (vgl. ausf. BAG 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 31 ff., BAGE 131, 298; BVerfG 12. Juli 2010 - 1 BvR 1568/10 -) .

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16
    Die Voraussetzung, dass die Ehe vor dem Eintritt des Versorgungsfalls beim unmittelbar versorgungsberechtigten Arbeitnehmer geschlossen worden sein muss, ist im Hinblick auf das Ziel, die Leistungspflichten des Arbeitgebers auf Risiken zu begrenzen, die vor dem Eintritt des Versorgungsfalls beim Versorgungsberechtigten angelegt waren, angemessen und erforderlich (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 22 ff., BAGE 146, 200) .

    Das Ausbleiben eines erhofften Vorteils ist kein rechtlicher Nachteil (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 46, BAGE 146, 200) .

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16
    Ein Arbeitgeber ist an nach der Beendigung des Tarifvertrags und damit nach Eintritt der Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 TVG vereinbarte Änderungen des Tarifvertrags oder des dynamisch in Bezug genommenen Tarifvertrags nicht mehr gebunden, auch wenn diese Änderungen zurückwirken (vgl. BAG 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 - Rn. 26, BAGE 124, 123) .
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 996/06

    Tarifvertrag - Stellvertretung - Teilnichtigkeit

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16
    Die Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 TVG ist statisch (BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - Rn. 25, BAGE 125, 169; vgl. auch Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 808; Däubler TVG/Bepler 4. Aufl. § 4 Rn. 999) .
  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16
    Aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht, dem überlebenden Ehegatten eine Hinterbliebenenrente zu gewähren (vgl. BVerfG 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - Rn. 18, BVerfGK 17, 120) .
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16
    Werden - wie vorliegend - Ungleichbehandlungen gerügt, die an verpönte Merkmale iSd. § 1 AGG anknüpfen, enthält Art. 3 Abs. 1 GG keine weiter gehenden Anforderungen als § 3 Abs. 1 AGG (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 84, BAGE 134, 89) .
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16
    Folglich scheidet auch die Annahme einer tariflichen Regelungslücke, die im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung im Sinne der Klägerin geschlossen werden könnte (vgl. dazu BAG 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 29) , aus.
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Altersruhegeldes - Dynamisierung

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16
    Die Auslegung der tarifvertraglichen Regelungen ergibt, dass nach § 13 Abs. 5 TV Vereinheitlichung die Vorgaben des § 9 TV Betriebsrente Anwendung finden (zu den Auslegungsgrundsätzen BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 904/13 - Rn. 27 mwN, 18. Februar 2014 - 3 AZR 808/11 - Rn. 29) .
  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16
    Die Auslegung der tarifvertraglichen Regelungen ergibt, dass nach § 13 Abs. 5 TV Vereinheitlichung die Vorgaben des § 9 TV Betriebsrente Anwendung finden (zu den Auslegungsgrundsätzen BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 904/13 - Rn. 27 mwN, 18. Februar 2014 - 3 AZR 808/11 - Rn. 29) .
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16
    Dies ist im Revisionsverfahren nicht mehr möglich (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 19 ff.) .
  • LAG Hessen, 18.11.2015 - 6 Sa 199/15

    Wirksamkeit einer sog. Spätehenklausel in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

    Die Tarifvertragsparteien können tarifliche Regelungen auch für Versorgungsempfänger vereinbaren (ausf. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - Rn. 16 f.; 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 22 ff.) .

    Die Regelungen zum persönlichen Anwendungsbereich in § 2 Abs. 1 Sätze 3 und 4 TV Vereinheitlichung sind wirksam (vgl. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - Rn. 19; 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 31 ff., BAGE 131, 298; BVerfG 12. Juli 2010 - 1 BvR 1568/10 -) .

    Die in § 13 Abs. 5 TV Vereinheitlichung enthaltene Verweisung auf § 9 TV Betriebsrente ist eine Rechtsgrundverweisung (im Einzelnen BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - Rn. 20 ff.) .

    Deshalb erfordert ein Anspruch auf Witwenrente, wenn der Versorgungsfall gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 TV Vereinheitlichung erst nach dem 1. Januar 2002 eingetreten ist - oder wie vorliegend erst nach dem 1. Januar 2002 eintreten kann -, dass auch die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 TV Betriebsrente erfüllt sind (vgl. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - Rn. 20, 27) .

  • BGH, 20.09.2023 - IV ZR 120/22

    Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: BGH

    Auch ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG liegt mangels weiter gehender Anforderungen an das Verbot der Altersdiskriminierung nicht vor (vgl. BAGE 160, 255 Rn. 63; BAG NZA 2017, 939 Rn. 34).
  • LAG Hamm, 12.09.2017 - 9 Sa 705/17

    Spätehenklausel; Altersdiskriminierung; Hinterbliebenenversorgung; Auslegung

    Die Voraussetzung, dass die Ehe vor dem Eintritt des Versorgungsfalls beim unmittelbar versorgungsberechtigten Arbeitnehmer geschlossen worden sein muss, ist im Hinblick auf das Ziel, die Leistungspflichten des Arbeitgebers auf Risiken zu begrenzen, die vor dem Eintritt des Versorgungsfalls beim Versorgungsberechtigten angelegt waren, angemessen und erforderlich (BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - NZA 2017, 939, 942 Rn. 34; BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - NZA 2011, 1092, 1097 Rn. 60 ff.; BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - NZA 2014, 308, 311f. Rn. 32 ff.).

    Die Voraussetzung, dass die Ehe vor dem Eintritt des Versorgungsfalls beim unmittelbar versorgungsberechtigten Arbeitnehmer geschlossen worden sein muss, ist im Hinblick auf das Ziel, die Leistungspflichten des Arbeitgebers auf Risiken zu begrenzen, die vor dem Eintritt des Versorgungsfalls beim Versorgungsberechtigten angelegt waren, angemessen und erforderlich (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 707/11 - BeckRS 2013, 73854 zu B. I. 4. a) der Gründe zur im Kern gleichen LO des Essener Verbandes; BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - NZA 2017, 939, 942 Rn. 34; BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - NZA 2011, 1092, 1097 Rn. 60 ff.; BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - NZA 2014, 308, 311f. Rn. 32 ff.).

    Werden Ungleichbehandlungen gerügt, die an verpönte Merkmale i.S.d. § 1 AGG anknüpfen, enthält Art. 3 Abs. 1 GG keine weitergehenden Anforderungen als § 3 Abs. 1 AGG (BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - NZA 2017, 939, 942 Rn. 34; BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - NZA 2011, 1092, 1099 Rn. 84).

    Auch aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht, dem überlebenden Ehegatten eine Hinterbliebenenrente zu gewähren (BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - NZA 2017, 939, 942 Rn. 35).

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 73/19

    Betriebliche Altersversorgung der IKK classic - Abrechnungsverband Ost der VBL

    Die VBLS beruht auf tariflichen Regelungen (vgl. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - Rn. 31) .
  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 225/19

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme aufVBL-Satzung

    Die VBLS beruht auf tariflichen Regelungen (vgl. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - Rn. 31) .
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 13/21

    Energiekostenrabatt als Leistung der betrieblichen Altersversorgung; tarifliche

    Es wurde lediglich tariflich abgesichert und konnte durch Tarifvertrag auch wieder geändert werden, wobei die tarifliche Regelungsmacht sich auch auf das sich an das Arbeitsverhältnis anschließende Ruhestandsverhältnis erstreckt und die Tarifvertragsparteien nicht auf begünstigende Regelungen zugunsten der Betriebsrentner beschränkt sind (BAG 21.03.2017 - 3 AZR 86/16, juris Rn. 17).
  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 343/21

    Energiekostenrabatt als Leistung der betrieblichen Altersversorgung; tarifliche

    Es wurde lediglich tariflich abgesichert und konnte durch Tarifvertrag auch wieder geändert werden, wobei die tarifliche Regelungsmacht sich auch auf das sich an das Arbeitsverhältnis anschließende Ruhestandsverhältnis erstreckt und die Tarifvertragsparteien nicht auf begünstigende Regelungen zugunsten der Betriebsrentner beschränkt sind (BAG 21.03.2017 - 3 AZR 86/16, juris Rn. 17).
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2022 - 12 Sa 15/22

    Energiekostenrabatt für Arbeitnehmer im Ruhestand; Anteilige Freistellung von

    Es wurde lediglich tariflich abgesichert und konnte durch Tarifvertrag auch wieder geändert werden, wobei die tarifliche Regelungsmacht sich auch auf das sich an das Arbeitsverhältnis anschließende Ruhestandsverhältnis erstreckt und die Tarifvertragsparteien nicht auf begünstigende Regelungen zugunsten der Betriebsrentner beschränkt sind (BAG 21.03.2017 - 3 AZR 86/16, juris Rn. 17).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18

    Hinterbliebenenversorgung, Spätehenklausel, Alter, Sexuelle Identität,

    Dafür sprächen insbesondere das Urteil des EuGH vom 24.11.2016 (C-443/15) und die Entscheidungen des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.2017 (3 AZR 86/16) und vom 14.01.2017 (3 AZR 781/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht