Rechtsprechung
BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Parallelentscheidung zu führender Sache; 3 AZR 897/12 -
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
- rechtsprechung-im-internet.de
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
- IWW
- Wolters Kluwer
Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres; Auslegung einer Versorgungsordnung
- rewis.io
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsrente ab 60
- lto.de (Kurzinformation)
Betriebsrente - Altersgrenze für Frauen flexibel
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Geänderte Altersgrenzen bei der gesetzlichen Rente können zum Wegfall der Betriebsrente mit 60 führen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres - Auslegung einer Versorgungsordnung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Altersgrenze für Betriebsrente kann sich entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherung ändern
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Betriebsrente erst mit der gesetzlichen Rente?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gesamtzusagen in der bAV flexibilisiert
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Voraussetzungen für die Betriebsrente ab 60
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Auslegung einer Versorgungsordnung - Urteil zur Betriebsrente
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Betriebsrente erst mit gesetzlicher Altersrente
- bblaw.com (Kurzinformation)
Feste Altersgrenze war gestern
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Auslegung einer Versorgungsordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich der Dynamisierung und des Beginns
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Auslegung einer Versorgungsordnung betreffend den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 21.12.2011 - 9 Ca 2364/11
- LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
- BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 12
- MDR 2015, 13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 515/00
Sozialversicherungsfreie Beschäftigte im Gesamtversorgungssystem
Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Der Arbeitgeber, der ein solches System zulässigerweise als eines von mehreren denkbaren Versorgungssystemen wählen durfte, knüpft daher in der Regel bei der Zusage einer Gesamtversorgung an die sozialversicherungsrechtliche Rechtslage an (vgl. BAG 22. Mai 2001 - 3 AZR 515/00 - zu B II 2 a der Gründe) .Die Versorgungsleistung, die der Arbeitgeber aufgrund einer Gesamtversorgungszusage schuldet, soll die Grundsicherung, die durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet wird, lediglich ergänzen (vgl. BAG 22. Mai 2001 - 3 AZR 515/00 - zu B II 2 c der Gründe) ; ihr Bezug setzt deshalb regelmäßig voraus, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen wird.
- BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Abbau der Überversorgung bei der GEZ
Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Anders als einem privaten Arbeitgeber ist es der Beklagten damit grundsätzlich nicht gestattet, Versorgungsleistungen in beliebiger Höhe zu erbringen (vgl. hierzu auch BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - zu C II 2 c der Gründe, BAGE 68, 248) . - BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der …
Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
bb) Bei einer Gesamtversorgungszusage ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Arbeitgeber die Betriebsrente erst ab dem Zeitpunkt zahlen will, ab dem der Versorgungsberechtigte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt, die bei der Ermittlung der betrieblichen Versorgungsleistung berücksichtigt bzw. auf die betriebliche Versorgungsleistung angerechnet werden kann (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 50, BAGE 141, 259) .In einem Gesamtversorgungssystem, in dem nicht eine bestimmte Versorgungsleistung des Arbeitgebers, sondern ein bestimmter Gesamtversorgungsgrad die vom Arbeitgeber geschuldete Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebszugehörigkeit ist, ist die gesetzliche Rentenversicherung die Grundlage der gesamten Versorgung.
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer …
Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 43) . - BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente
Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Dies ergibt die - auch dem Revisionsgericht obliegende (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17 mwN) - Auslegung der AHV 1991 nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgebenden Grundsätzen. - BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder - wie vorliegend - auf bestimmte Verpflichtungen sowie den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 146, 200) . - BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente …
Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Soweit sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Vorbehalt eines vertraglichen Widerrufs (vgl. etwa BAG 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat hieran nicht länger fest. - BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 723/12
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - …
Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, verweisen sie daher auf die jeweils beim Arbeitgeber geltenden Regelungen (vgl. etwa BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 723/12 - Rn. 29 mwN) . - LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
Betriebliche Altersversorgung; Abschaffung des vorzeitigen Altersrentenbezugs für …
Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2012 - 6 Sa 283/12 - aufgehoben.
- ArbG Hamburg, 27.11.2018 - 9 Ca 170/18
Abbau einer Überversorgung
In seinem Urteil vom 13. Januar 2015 (3 AZR 894/12 - Rn. 32) distanziert sich der Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung zum Vorbehalt eines vertraglichen Widerrufs, soweit sich aus dieser früheren Rechtsprechung "etwas anderes ergeben sollte".