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   BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99   

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BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99 (https://dejure.org/2000,826)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2000 - 3 AZR 93/99 (https://dejure.org/2000,826)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 (https://dejure.org/2000,826)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Insolvenzschutz für vor dem Insolvenzfall garantierte Mindestrente

  • Judicialis

    BetrAVG § 6; ; BetrAVG § 7; ; BetrAVG § 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 6; BetrAVG § 7; BetrAVG § 2
    Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem Versorgungsbesitzstand

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG §§ 2 6 7
    Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem Versorgungsbesitzstand

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 6, § 7, § 2
    Höhe einer vorgezogenen Betriebsrente im Fall der Ablösung einer Versorgungsordnung - Mögliche Änderung der Senatsrechtsprechung zur doppelten ratierlichen Kürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2000
  • NZA 2001, 387
  • NZI 2001, 53
  • VersR 2000, 1569
  • BB 2001, 836
  • DB 2001, 206
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99
    Die fehlende Dienstzeit zwischen der vorgezogenen Inanspruchnahme und der festen Altersgrenze wird damit zweifach anspruchsmindernd berücksichtigt (Senat 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.).

    Damit wird rechnerisch der Umstand, daß der Arbeitnehmer die Zeit zwischen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente und dem Erreichen der festen Altersgrenze nicht im Arbeitsverhältnis zurückgelegt hat, zweimal mindernd berücksichtigt (BAG 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.).

    Die bisherige Rechtsprechung, die beim Fehlen einer anderweitigen Regelung in den geschilderten Fällen dazu führt, daß die nicht erbrachte Betriebstreue zwischen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente und dem Erreichen der festen Altersgrenze zweimal mindernd berücksichtigt wird (BAG 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.), hat zwar in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden (Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Teil 9 A Rn. 1911; Höfer BetrAVG Stand Januar 1999 § 6 Rn. 2682 ff.; Langohr-Platow Rechtshandbuch Betriebliche Altersversorgung Rn. 255; Schoden BetrAVG § 6 Rn. 22 a; kritisch: Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 6 Rn. 142).

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99
    Die fehlende Dienstzeit zwischen der vorgezogenen Inanspruchnahme und der festen Altersgrenze wird damit zweifach anspruchsmindernd berücksichtigt (Senat 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.).

    Damit wird rechnerisch der Umstand, daß der Arbeitnehmer die Zeit zwischen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente und dem Erreichen der festen Altersgrenze nicht im Arbeitsverhältnis zurückgelegt hat, zweimal mindernd berücksichtigt (BAG 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.).

    Die bisherige Rechtsprechung, die beim Fehlen einer anderweitigen Regelung in den geschilderten Fällen dazu führt, daß die nicht erbrachte Betriebstreue zwischen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente und dem Erreichen der festen Altersgrenze zweimal mindernd berücksichtigt wird (BAG 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.), hat zwar in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden (Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Teil 9 A Rn. 1911; Höfer BetrAVG Stand Januar 1999 § 6 Rn. 2682 ff.; Langohr-Platow Rechtshandbuch Betriebliche Altersversorgung Rn. 255; Schoden BetrAVG § 6 Rn. 22 a; kritisch: Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 6 Rn. 142).

  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85

    Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99
    Ihre zeitratierliche Kürzung nach § 7 Abs. 2, § 2 Abs. 1 BetrAVG auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ausgeschlossen (Bestätigung von BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f.).

    Der Beklagte schuldet deshalb eine günstigere Berechnung des Versorgungsanspruchs, als sie sich aus § 2 Abs. 1 bis § 2 Abs. 5 BetrAVG ergibt, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber sie versprochen hat oder tatsächlich ständig praktiziert (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 142 f.; 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 284 ff.; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 7 Rn. 154, 242).

    In seinem Urteil vom 22. September 1987 (- 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f.) hat der Senat entschieden, daß die zeitanteilig erdiente und ratierlich berechnete Anwartschaft auch dann bei späteren Sicherungsfällen uneingeschränkt geschützt bleibt, wenn für jüngere Anwartschaften inzwischen ungünstigere Berechnungsgrundsätze in Kraft gesetzt wurden.

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99
    Der Beklagte schuldet deshalb eine günstigere Berechnung des Versorgungsanspruchs, als sie sich aus § 2 Abs. 1 bis § 2 Abs. 5 BetrAVG ergibt, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber sie versprochen hat oder tatsächlich ständig praktiziert (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 142 f.; 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 284 ff.; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 7 Rn. 154, 242).
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94

    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99
    Diese Regelung verdrängt die nur lückenfüllende Auslegungsregel der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21; 29. Juli 1997 - 3 AZR 114/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 23).
  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1137/79

    Betriebliches Altersruhegeld - Insolvenzsicherung - Insolvenz - Versorgungsfall -

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99
    Eine solche privatautonome Berechnungsregel ist auch für den beklagten Träger der Insolvenzsicherung verbindlich (BAG 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - AP BetrAVG § 6 Nr. 4, zu 1 a der Gründe; Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Teil 9 A Rn. 1875).
  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 114/96

    Berechnung einer vorzeitigen Altersrente

    Auszug aus BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99
    Diese Regelung verdrängt die nur lückenfüllende Auslegungsregel der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21; 29. Juli 1997 - 3 AZR 114/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 23).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Die Regelung in III. 2 GBV Übergang 1995 geht erkennbar auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mindestrente bei ablösenden Versorgungsordnungen zurück (vgl. 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21; 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f.) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats bleiben derartige Anwartschaften auch im Falle des späteren vorzeitigen Ausscheidens erhalten (grundlegend 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f.; ebenso 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21 für den vergleichbaren Fall der Insolvenz) .

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Der Senat hält es für rechtlich geboten, seine Rechtsprechung zur Berechnung des Betriebsrentenanspruchs eines vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmers bei vorgezogener Inanspruchnahme nach § 6 BetrAVG im Anschluß an seinen Hinweis im Urteil 21. März 2000 (- 3 AZR 93/99 - DB 2001, 206 mit Anm. Schumann = RdA 2001, 118 mit Anm. Höfer = ZIP 2000, 2000) zu modifizieren.

    Auch insoweit ist im Gesetz ein auf den Zeitpunkt der vorgezogenen Inanspruchnahme abstellendes Quotierungsverfahren nicht vorgegeben (aA Höfer RdA 2001, 121, 122 f.).

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R

    Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche

    Die Befugnis der obersten Bundesgerichte, über den konkreten Streitgegenstand hinaus Ankündigungen zur künftigen Rechtsprechung zu machen, ist unbestritten für den Bereich der Normanwendung (vgl dazu zB BSGE 61, 213, 214 f mwN = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 42 f mwN; BSGE 70, 240, 241 f = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 S 2; BSGE 70, 265, 268 = SozR 3-4100 § 141k Nr. 1 S 4; BAGE 22, 16, 21 f; 25, 330, 339 ff; 36, 112, 123 ff; 80, 236, 244 f; BAG NZA 2001, 387, 389 f).
  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 1/23

    Betriebsrente - Anhebung der Regelaltersgrenze

    Die in der Senatsrechtsprechung als Auffangregelung entwickelte Zulässigkeit eines sog. untechnischen versicherungsmathematischen Abschlags stellt mithin eine lückenfüllende Auslegungsregelung dar (vgl. BAG 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Der Senat hat seine Rechtsprechung deshalb am 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 - ZIP 2001, 1971) im Anschluß an seinen Hinweis im Urteil vom 21. März 2000 (- 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21 = DB 2001, 206 mit Anm. Schumann = RdA 2001, 118 mit Anm. Höfer) modifiziert:.
  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

    Nach der Rechtsprechung des Senats bleiben derartige garantierte Besitzstände im Falle eines späteren vorzeitigen Ausscheidens erhalten (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - zu B II 1 und 2 der Gründe, BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - zu II 2 a der Gründe für den Fall der Insolvenz) .
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02

    Besitzstandswahrung und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

    Hat ein Arbeitgeber im Zuge einer ablösenden Neuregelung des bei ihm bestehenden Versorgungswerks einen bestimmten bis zur Ablösung erdienten Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert, kann diese nach einem späteren Ausscheiden des begünstigten Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (Bestätigung von BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

    Ist im Zuge der ablösenden Neuregelung einer Versorgungsordnung ein bis dahin erdienter, nach § 2 BetrAVG errechneter Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert worden, kann dieser Betrag nach einem späteren Ausscheiden des Berechtigten vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht erneut nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f. = AP BetrAVG § 1 Besitzstand Nr. 5 mit zust. Anm. Schulin = SAE 1989, 79 mit zust. Anm. v. Maydell; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

  • BAG, 18.05.2003 - 3 AZR 221/02

    Besitzstandswahrung und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

    Hat ein Arbeitgeber im Zuge einer ablösenden Neuregelung des bei ihm bestehenden Versorgungswerks einen bestimmten bis zur Ablösung erdienten Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert, kann diese nach einem späteren Ausscheiden des begünstigten Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (Bestätigung von BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

    Ist im Zuge der ablösenden Neuregelung einer Versorgungsordnung ein bis dahin erdienter, nach § 2 BetrAVG errechneter Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert worden, kann dieser Betrag nach einem späteren Ausscheiden des Berechtigten vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht erneut nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f. = AP BetrAVG § 1 Besitzstand Nr. 5 mit zust. Anm. Schulin = SAE 1989, 79 mit zust. Anm. v. Maydell; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

    Nach der Rechtsprechung des Senats bleiben derartige garantierte Besitzstände auch im Falle eines späteren vorzeitigen Ausscheidens erhalten (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - zu B II 1 und 2 der Gründe, BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - zu II 2 a der Gründe für den Fall der Insolvenz) .
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 21/00 R

    Festlegung der bundesdurchschnittlichen Praxiskostenansätze als normative

    Die Befugnis der obersten Bundesgerichte, über den konkreten Streitgegenstand hinaus Ankündigungen zur künftigen Rechtsprechung zu machen, ist unbestritten für den Bereich der Normanwendung (vgl dazu zB BSGE 61, 213, 214 f mwN = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 42 f mwN; BSGE 70, 240, 241 f = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 S 2; BSGE 70, 265, 268 = SozR 3-4100 § 141k Nr. 1 S 4; BAGE 22, 16, 21 f; 25, 330, 339 ff; 36, 112, 123 ff; 80, 236, 244 f; BAG NZA 2001, 387, 389 f).
  • BAG, 16.12.2003 - 3 AZR 39/03

    Betriebsrentenberechnung nach Garantie eines Versorgungsbesitzstandes

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2001 - 4 Sa 1109/01

    Berechnung einer Betriebsrente - zweifache ratierliche Kürzung

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 562/99

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • LAG Köln, 05.02.2003 - 7 (6) Sa 874/02

    Betriebsrente; feste Altersgrenze; vorzeitiges Ausscheiden; unverfallbare

  • LAG Niedersachsen, 27.06.2003 - 3 Sa 1637/02

    Rechtmäßigkeit einer zweifachen Kürzung der Betriebsrente im Versorgungsfall

  • LAG Köln, 07.06.2005 - 9 (7) Sa 1071/04

    Berechnung der Betriebsrente bei zugesagten Steigerungsbeträgen pro

  • LAG Nürnberg, 15.08.2001 - 4 Sa 615/00

    Ruhegeldordnung, betriebliche Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente; Berechnung bei

  • LAG Köln, 13.02.2019 - 5 Sa 376/18

    Umfang und Höhe der Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins für

  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2001 - 5 Sa 13/00

    Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bei Angebot eines Wechsels des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 7 Sa 198/18

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Invalidenrente - zweifache

  • LAG Niedersachsen, 27.06.2003 - 3 Sa 1638/02

    Versorgungsfall wegen Invalidität - Zweifache Kürzung der Betriebsrente

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