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   BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07   

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BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07 (https://dejure.org/2009,18185)
BAG, Entscheidung vom 22.12.2009 - 3 AZR 936/07 (https://dejure.org/2009,18185)
BAG, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 3 AZR 936/07 (https://dejure.org/2009,18185)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 62
  • NZA 2010, 1440
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00

    Ausbildungskosten bei auswärtiger Unterbringung

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07
    Soweit das Landesarbeitsgericht eine Erstattungspflicht des Beklagten nach § 670 BGB iVm. den Vorschriften des BBiG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 - AP BBiG § 5 Nr. 9 = EzA BBiG § 5 Nr. 9 und 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 - BAGE 103, 41) zutreffend verneint hat, greift die Revision diese Ausführungen nicht an.

    bb) Durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom25. Juli 2002 (- 6 AZR 381/00 - AP BBiG § 5 Nr. 9 = EzA BBiG § 5 Nr. 9) und vom 26. September 2002 (- 6 AZR 486/00 - BAGE 103, 41) hat der Rechtsbegriff der "Veranlassung" im Bereich der Fahrtkostenerstattung eine feststehende fachliche, mangels eigener Definition seitens der Tarifvertragsparteien maßgebliche Bedeutung erlangt.

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00

    Erstattung von Kosten der Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07
    Soweit das Landesarbeitsgericht eine Erstattungspflicht des Beklagten nach § 670 BGB iVm. den Vorschriften des BBiG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 - AP BBiG § 5 Nr. 9 = EzA BBiG § 5 Nr. 9 und 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 - BAGE 103, 41) zutreffend verneint hat, greift die Revision diese Ausführungen nicht an.

    bb) Durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom25. Juli 2002 (- 6 AZR 381/00 - AP BBiG § 5 Nr. 9 = EzA BBiG § 5 Nr. 9) und vom 26. September 2002 (- 6 AZR 486/00 - BAGE 103, 41) hat der Rechtsbegriff der "Veranlassung" im Bereich der Fahrtkostenerstattung eine feststehende fachliche, mangels eigener Definition seitens der Tarifvertragsparteien maßgebliche Bedeutung erlangt.

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 189/07

    Auslegung des § 2 Abs 3 und der ProtNot II Abs 2 TV-ÜV 2003 Deutsche Lufthansa -

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 189/07 - Rn. 16, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 43).
  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01

    Eingruppierung: Rehabilitationsberater in Ersatzkasse

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07
    Verwenden die Tarifvertragsparteien einen bestimmten Fachbegriff in einer Tarifnorm, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er auch im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. BAG 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 - zu I 4 a aa der Gründe, BAGE 102, 282).
  • LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07

    Erstattung von Fahrtkosten zu einer auswärtigen Berufsschule

    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. August 2007 - 17 Sa 969/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 3 Sa 59/07
    Auszug aus BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07
    Das Tatbestandsmerkmal der Veranlassung, das seinem Wortsinn nach einen Bezugspunkt voraussetzt, bezieht sich nicht auf den Besuch der Berufsschule allein, sondern auf den Besuch einer auswärtigen Berufsschule (vgl. LAG Baden-Württemberg 8. Mai 2008 - 3 Sa 59/07 - zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 104/20

    Ausbildungsvergütung - Kürzung bei Teilzeit

    Sie ist von ihm nicht veranlasst (vgl. zu § 10 Abs. 3 TVAöD - BT BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 936/07 - Rn. 16, 27, BAGE 133, 62) .
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag -

    Mangels anderweitiger Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff "anhängig" in seiner allgemeinen zivilprozessualen Bedeutung verwenden wollten (vgl. zu diesem Grundsatz: BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 936/07 - Rn. 15, BAGE 133, 62) .
  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15

    Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung

    Wird ein bestimmter Begriff mehrfach in einem Tarifvertrag verwendet, ist im Zweifel weiter davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien dem Begriff im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags stets die gleiche Bedeutung beimessen wollen (vgl. BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 936/07 - Rn. 15, BAGE 133, 62) .
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15

    Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer

    Wird ein bestimmter Begriff mehrfach in einem Tarifvertrag verwendet, ist im Zweifel weiter davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien dem Begriff im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags stets die gleiche Bedeutung beimessen wollen (vgl. BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 936/07 - Rn. 15, BAGE 133, 62) .
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 174/20

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

    Sie ist von ihm nicht veranlasst (vgl. zu § 10 Abs. 3 TVAöD - BT BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 936/07 - Rn. 16, 27, BAGE 133, 62) .
  • BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 341/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Wird ein bestimmter Begriff mehrfach in einem Tarifvertrag verwendet, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien dem Begriff im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags stets die gleiche Bedeutung beimessen wollen (BAG 13. Januar 2016 - 10 AZR 42/15 - Rn. 16; vgl. auch BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 936/07 - Rn. 15, BAGE 133, 62) .
  • LAG Köln, 06.10.2017 - 4 TaBV 82/16

    Umkleide- und Wegezeiten; Mitbestimmungsrecht; Arbeitszeit; Papierindustrie

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Tarifvertragsparteien im Zweifel einem Begriff stets die gleiche Bedeutung beimessen wollen, wenn sie ihn mehrfach in einem Tarifvertrag verwenden (BAG, Urteil vom 22.12.2009 - 3 AZR 936/07 -, Rn. 15, juris).
  • LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

    In seiner diesbezüglichen Revisionsentscheidung vom 22. Dezember 2009 (- 3 AZR 936/07 - AP Nr. 13 zu § 5 BBiG ) hat das Bundesarbeitsgericht eine "Veranlassung" dann nicht angenommen, wenn der Ausbildende den Auszubildenden lediglich bei der Berufsschule anmeldet.
  • LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in der darauf folgenden Revisionsentscheidung vom 22.12.2009, Az. 3 AZR 936/07 (abgedruckt in AP Nr. 13 zu § 5 BBiG ) eine "Veranlassung" dann nicht angenommen, wenn der Ausbildende den Auszubildenden lediglich bei der Berufsschule anmeldet.
  • LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

    In seiner diesbezüglichen Revisionsentscheidung vom 22. Dezember 2009 (- 3 AZR 936/07 - AP Nr. 13 zu § 5 BBiG ) hat das Bundesarbeitsgericht eine "Veranlassung" dann nicht angenommen, wenn der Ausbildende den Auszubildenden lediglich bei der Berufsschule anmeldet.
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