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   BVerwG, 09.07.2013 - 3 B 100.12   

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BVerwG, 09.07.2013 - 3 B 100.12 (https://dejure.org/2013,18764)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2013 - 3 B 100.12 (https://dejure.org/2013,18764)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 3 B 100.12 (https://dejure.org/2013,18764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG § 16a S. 2 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer tierschutzrechtlichen Anordnung bzgl. der Haltung von Galloway-Rindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
    Auszug aus BVerwG, 09.07.2013 - 3 B 100.12
    Einen Dauerverwaltungsakt kennzeichnet, dass die mit ihm getroffene Regelung nicht mit einer einmaligen Befolgung erledigt ist, sondern innerhalb der Geltungsdauer oder bis zum Erlass eines neuen Verwaltungsakts fortdauernd Geltung beansprucht und damit in ihrer Wirkung wesensgemäß auf Dauer angelegt ist (stRspr, Urteile vom 5. August 1965 - BVerwG 1 C 69.62 - BVerwGE 22, 16 , vom 28. Februar 1997 - BVerwG 1 C 29.95 - BVerwGE 104, 115 und vom 26. Januar 2012 - BVerwG 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376 ).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2013 - 3 B 100.12
    Einen Dauerverwaltungsakt kennzeichnet, dass die mit ihm getroffene Regelung nicht mit einer einmaligen Befolgung erledigt ist, sondern innerhalb der Geltungsdauer oder bis zum Erlass eines neuen Verwaltungsakts fortdauernd Geltung beansprucht und damit in ihrer Wirkung wesensgemäß auf Dauer angelegt ist (stRspr, Urteile vom 5. August 1965 - BVerwG 1 C 69.62 - BVerwGE 22, 16 , vom 28. Februar 1997 - BVerwG 1 C 29.95 - BVerwGE 104, 115 und vom 26. Januar 2012 - BVerwG 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376 ).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 1.11

    Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes; Blaulicht; Blaulichtfahrzeug;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2013 - 3 B 100.12
    Einen Dauerverwaltungsakt kennzeichnet, dass die mit ihm getroffene Regelung nicht mit einer einmaligen Befolgung erledigt ist, sondern innerhalb der Geltungsdauer oder bis zum Erlass eines neuen Verwaltungsakts fortdauernd Geltung beansprucht und damit in ihrer Wirkung wesensgemäß auf Dauer angelegt ist (stRspr, Urteile vom 5. August 1965 - BVerwG 1 C 69.62 - BVerwGE 22, 16 , vom 28. Februar 1997 - BVerwG 1 C 29.95 - BVerwGE 104, 115 und vom 26. Januar 2012 - BVerwG 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14

    Zur Bemessung der Kastenstandsbreite für Sauen nach § 24 Abs. 4 Nr. 4

    Bei tierschutzrechtlichen Anordnungen nach § 16a Satz 2 Nr. 1 TierSchG handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht notwendig um Dauerverwaltungsakte, sondern das Vorliegen eines Dauerverwaltungsakts ist von der rechtlichen Bedeutung der getroffenen Regelung abhängig (so BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 2013 - 3 B 100.12 - vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15. April 2015 - 3 M 517/14 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Einen Dauerverwaltungsakt kennzeichnet, dass die mit ihm getroffene Regelung nicht mit einer einmaligen Befolgung erledigt ist, sondern innerhalb der Geltungsdauer oder bis zum Erlass eines neuen Verwaltungsakts fortdauernd Geltung beansprucht (so BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 2013, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.10.2015 - 7 C 8.14

    Anzeige; Anzeigeverfahren; Untersagung einer Sammlung; Dauerverwaltungsakt;

    21 Wird die angezeigte Sammlung - wie hier - nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG untersagt, handelt es sich dabei um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (Klement, in: Schmehl, GK-KrWG, 1. Aufl. 2013, § 18 Rn. 45), der dadurch gekennzeichnet ist, dass die mit ihm getroffene Regelung nicht mit einer einmaligen Befolgung erledigt ist, sondern innerhalb der Geltungsdauer oder bis zum Erlass eines neuen Verwaltungsaktes fortdauernd Geltung beansprucht und damit in ihrer Wirkung wesensgemäß auf Dauer angelegt ist (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2013 - 3 B 100.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    20 Wird die angezeigte Sammlung - wie hier - nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG untersagt, handelt es sich dabei um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (Klement, in: Schmehl, GK-KrWG, 1. Aufl. 2013, § 18 Rn. 45), der dadurch gekennzeichnet ist, dass die mit ihm getroffene Regelung nicht mit einer einmaligen Befolgung erledigt ist, sondern innerhalb der Geltungsdauer oder bis zum Erlass eines neuen Verwaltungsaktes fortdauernd Geltung beansprucht und damit in ihrer Wirkung wesensgemäß auf Dauer angelegt ist (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2013 - 3 B 100.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Ein Dauerverwaltungsakt ist in seinen Wirkungen auf Dauer angelegt und dadurch gekennzeichnet, dass er sich nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand vom Verwaltungsakt abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert (BVerwG, Urt. v. 28.2.1997 - BVerwG 1 C 29.95 -, BVerwGE 104, 115, juris, Rdnr. 23, und Beschl. v. 9.7.2013 - BVerwG 3 B 100.12 -, juris, Rdnr. 4).
  • BVerwG, 01.10.2015 - 7 C 9.14

    Personengesellschaften als Sammler im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

    Wird die angezeigte Sammlung - wie hier - nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG untersagt, handelt es sich dabei um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (Klement, in: Schmehl, GK-KrWG, 1. Aufl. 2013, § 18 Rn. 45), der dadurch gekennzeichnet ist, dass die mit ihm getroffene Regelung nicht mit einer einmaligen Befolgung erledigt ist, sondern innerhalb der Geltungsdauer oder bis zum Erlass eines neuen Verwaltungsaktes fortdauernd Geltung beansprucht und damit in ihrer Wirkung wesensgemäß auf Dauer angelegt ist (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2013 - 3 B 100.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14

    Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug

    Es spricht vieles dafür, dass es sich bei dem Tierhaltungsverbot nicht um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, dessen Rechtmäßigkeit sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung zu beurteilen hat (offen lassend bezüglich Anordnungen nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG: BVerwG, Beschl. v. 09.07.2013 - 3 B 100.12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2019 - 11 LB 642/18

    Anfechtungsklage; Dauerverwaltungsakt; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; GbR;

    Ein Dauerverwaltungsakt ist in seinen Wirkungen auf Dauer angelegt und dadurch gekennzeichnet, dass er sich nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand von ihm abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert (BVerwG, Beschl. v. 9.7.2013 - 3 B 100/12 -, juris, Rn. 4; Senatsurt. v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 -, juris, Rn. 35).

    Stellte man demgegenüber auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ab (so für auf § 16 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG gestützte Dauerverwaltungsakte: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24.11.2015 - 3 L 386/14 -, juris, Rn. 50 ff., und OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.6.2015 - 20 A 2235/12 -, juris, Rn. 34), könnte sich der Adressat einer tierschutzrechtlichen Anordnung durch vorübergehende Anpassung der Tierhaltung einer (ggf. zwangsweisen) Durchsetzung der Anordnung entziehen, was sowohl dem Zweck des Tierschutzgesetzes als auch der Effektivität der Gefahrenabwehr widerspräche (vgl. VG Göttingen, Urt. v. 12.6.2017 - 1 A 143/16 -, juris, Rn. 27; VG Münster, Beschl. v. 25.10.2018 - 11 L 764/18 -, juris, Rn. 10 f.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 9.7.2013 - 3 B 100/12 -, juris, Rn. 6 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 9.8.2017 - 9 ZB 15.2487 -, juris, Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2023 - 11 LA 279/21

    Abwägung; Amtsermittlung; Begründung; Berufungszulassung; Ermessen; ernstliche

    Ein Dauerverwaltungsakt ist in seinen Wirkungen auf Dauer angelegt und dadurch gekennzeichnet, dass er sich nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand von ihm abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert ( BVerwG, Beschl. v. 9.7.2013 - 3 B 100/12 - juris Rn. 4; Senatsurt. v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 35).
  • VG München, 21.06.2016 - M 1 K 15.2731

    Schädliche Umwelteinwirkungen durch ein Nagelstudio

    Für die Beurteilung einer gegen einen Dauerverwaltungsakt gerichteten Klage ist regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Entscheidung maßgebend (vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2013 - 3 B 100.12 - juris Rn. 6).

    Bei den streitgegenständlichen Anordnungen handelt es sich um Dauerverwaltungsakte, weil die Regelung unter Nr. 1 zur Einhaltung von bestimmten Werten für TVOC, Methylmethacrylat und weitere Stoffe und die Regelung unter Nr. 2 zum Geschlossen-Halten der Fenster und Türen nicht mit einer einmaligen Befolgung erledigt sind, sondern bis zum Erlass eines neuen Verwaltungsakts fortdauernd Geltung beanspruchen und damit in ihrer Wirkung wesensgemäß auf Dauer angelegt sind (vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2013 a. a. O. Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2016 - 1 S 665/14

    Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik; Erforderlichkeit des systematischen

    Die Verfügung, mit der die Kläger aufgrund der im Jahr 2011 gezogenen Stichprobe "zukünftig bis auf Widerruf" zur Auskunftserteilung nach dem Dienstleistungsstatistikgesetz verpflichtet werden, stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar, der dadurch gekennzeichnet ist, dass die mit ihm getroffene Regelung nicht mit einer einmaligen Befolgung erledigt ist, sondern innerhalb der Geltungsdauer oder bis zum Erlass eines neuen Verwaltungsakts fortdauernd Geltung beansprucht und damit in ihrer Wirkung wesensgemäß auf Dauer angelegt ist (vgl. BVerwG, Beschl .v. 09.07.2013 - 3 B 100.12 -, juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235

    Anordnungen zur Hundehaltung; konkrete Gefahr nach Beissvorfall mit einem anderen

    Ob bei einer erforderlichen Gefahrenprognose dabei auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids abzustellen ist, hier also auf den 20. April 2012 (vgl. BayVGH v. 29.8.2001 - 24 ZS 01.1967 - juris) oder ob es sich bei der betreffenden sicherheitsbehördlichen Anordnung (Untersagungsverfügung) um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist - wofür mit Blick auf Art. 8 Abs. 3 LStVG erwägenswerte Gründe sprechen - (offen gelassen BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 10 CS 11.2379 - juris Rn. 29; für tierschutzrechtliche Anordnungen vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2013 - 3 B 100/12 - juris Rn. 6; für Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang vgl. OVG NRW, B.v. 30.4.2004 - 5 A 1890/03 -juris Rn. 24), kann aber dahinstehen, denn der Tatbestand des Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG ist in beiden Zeitpunkten erfüllt.
  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 10 AS 23.94

    Erfolgloser Abänderungsantrag eines Tierheimbetreibers gegen Tötungsduldung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2017 - 4 A 693/12

    Tätigkeit von in einem anderem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)

  • VG Bayreuth, 28.11.2023 - B 1 K 22.593

    Übereinstimmende teilweise Erledigterklärung, Beschaffenheit der Einstreu,

  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151

    Einzelfallanordnungen zur Hundehaltung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG können auch für

  • VGH Bayern, 12.05.2014 - 10 B 12.2084

    Anordnungen zur Hundehaltung; Anhörung; Begründung; konkrete Gefahr durch freies

  • VG Göttingen, 12.06.2017 - 1 A 143/16

    Artgerechtes Futter; Liegeplatz; Schutzhütte; Wasserversorgung; Zwingerhaltung

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2016 - 4 LB 20/15

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; Begriff des Trägers der

  • VGH Bayern, 09.08.2017 - 9 ZB 15.2487

    Tierschutzrechtliche Anordnungen betreffend Greifvögel

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2022 - 14 LC 4/22

    1. Nach § 121 Nr. 1 VwGO binden rechtskräftige Urteile, soweit über den

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 326/17

    Leinen- und Maulkorbzwang für einen gefährlichen Hund

  • VGH Bayern, 13.05.2015 - 9 C 15.632

    Streitwertbeschwerde; tierschutzrechtliche Anordnungen

  • VG Münster, 25.10.2018 - 11 L 764/18
  • VG Cottbus, 11.08.2016 - 5 K 1053/12

    Kindergartenrecht, Heimrecht

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