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   BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12   

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BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12 (https://dejure.org/2013,14766)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 3 B 102.12 (https://dejure.org/2013,14766)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 3 B 102.12 (https://dejure.org/2013,14766)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    FeV § 3 Abs. 2, § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, § 46; StVO § 24 Abs. 1
    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad; Fahreignung; Fahreignungszweifel; Trunkenheit im Verkehr; medizinisch-psychologisches Gutachten; Gleichbehandlung; Roller; Inline-Skates; Fußgängerverkehr.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FeV § 3 Abs. 2; § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c; § 46
    Fahreignung; Fahreignungszweifel; Fahrerlaubnis; Fahrrad; Fahrzeuge aller Art; Fußgängerverkehr; Gleichbehandlung; Inline-Skates; Roller; Trunkenheit im Verkehr; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; medizinisch-psychologisches Gutachten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 FeV 2010, § 13 S 1 Nr 2 Buchst c FeV 2010, § 46 FeV 2010, § 24 Abs 1 StVO
    Trunkenheit im Verkehr; Fahrrad; medizinisch-psychologisches Gutachten

  • verkehrslexikon.de

    MPU-Anordnung bei Trunkenheit im Verkehr mit dem Fahrrad

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge gem. § 3 Abs. 2 FeV bzgl. Fahrradfahrens im Straßenverkehr mit einer BAK von 1,6 Promille

  • kanzlei-heskamp.de
  • blutalkohol PDF, S. 351
  • rewis.io

    Trunkenheit im Verkehr; Fahrrad; medizinisch-psychologisches Gutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 3 Abs. 2; FeV § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c)
    Rechtfertigung der Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge gem. § 3 Abs. 2 FeV bzgl. Fahrradfahrens im Straßenverkehr mit einer BAK von 1,6 Promille

  • datenbank.nwb.de

    Trunkenheit im Verkehr; Fahrrad; medizinisch-psychologisches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MPU wegen Fahrradfahrens mit 1,6 Promille

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    FeV und MPG: 1,6 Promille auf dem Fahrrad, Roller oder Inline-Skates

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    MPU-Anordnung bei Trunkenheit auf dem Fahrrad

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahreignungsprüfung nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrradfahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille rechtfertigt medizinisch-psychologisches Gutachten

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Betrunkene Radfahrerin muss in Zukunft zu Fuß gehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MPU auch für führerscheinlose Radfahrer zulässig

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2696
  • NZV 2013, 566
  • DÖV 2013, 782
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12
    Die Vorschrift differenziert also nicht nach Fahrzeugarten, so dass sie - wie der Senat bereits entschieden hat - nicht das Führen eines Kraftfahrzeuges voraussetzt (Urteil vom 21. Mai 2008 - BVerwG 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163 Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2011 - 1 S 19.11

    Gutachtenanordnung nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; BAK: 2,57 Promille

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12
    Die bisher dazu ergangenen Entscheidungen der Obergerichte weisen - mit einer, jedoch inzwischen korrigierten Ausnahme - übereinstimmend und zu Recht darauf hin, dass die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand mit jedem Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt und der Gesetzgeber diese Einschätzung teilt, indem er die Trunkenheitsfahrt mit jedem Fahrzeug in § 316 StGB unter Strafe stellt (so neben dem Berufungsgericht: VGH Kassel, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2011 - OVG 1 S 19.11, OVG 1 M 6.11 - juris Rn. 6; OVG Bautzen, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 3 B 226/10 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 - juris Rn. 7; inzwischen auch OVG Koblenz, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris Rn. 24f., unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung , soweit - wie hier - eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr erreicht worden ist).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 12 ME 35/08

    Voraussetzungen für die Untersagung des Führens von führerscheinfreien

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12
    Die bisher dazu ergangenen Entscheidungen der Obergerichte weisen - mit einer, jedoch inzwischen korrigierten Ausnahme - übereinstimmend und zu Recht darauf hin, dass die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand mit jedem Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt und der Gesetzgeber diese Einschätzung teilt, indem er die Trunkenheitsfahrt mit jedem Fahrzeug in § 316 StGB unter Strafe stellt (so neben dem Berufungsgericht: VGH Kassel, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2011 - OVG 1 S 19.11, OVG 1 M 6.11 - juris Rn. 6; OVG Bautzen, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 3 B 226/10 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 - juris Rn. 7; inzwischen auch OVG Koblenz, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris Rn. 24f., unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung , soweit - wie hier - eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr erreicht worden ist).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12
    Die bisher dazu ergangenen Entscheidungen der Obergerichte weisen - mit einer, jedoch inzwischen korrigierten Ausnahme - übereinstimmend und zu Recht darauf hin, dass die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand mit jedem Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt und der Gesetzgeber diese Einschätzung teilt, indem er die Trunkenheitsfahrt mit jedem Fahrzeug in § 316 StGB unter Strafe stellt (so neben dem Berufungsgericht: VGH Kassel, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2011 - OVG 1 S 19.11, OVG 1 M 6.11 - juris Rn. 6; OVG Bautzen, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 3 B 226/10 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 - juris Rn. 7; inzwischen auch OVG Koblenz, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris Rn. 24f., unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung , soweit - wie hier - eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr erreicht worden ist).
  • OVG Sachsen, 31.01.2011 - 3 B 226/10

    Zur Frage, ob die Grundsätze der § § 11, 13 FeV auch bei Führen von

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12
    Die bisher dazu ergangenen Entscheidungen der Obergerichte weisen - mit einer, jedoch inzwischen korrigierten Ausnahme - übereinstimmend und zu Recht darauf hin, dass die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand mit jedem Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt und der Gesetzgeber diese Einschätzung teilt, indem er die Trunkenheitsfahrt mit jedem Fahrzeug in § 316 StGB unter Strafe stellt (so neben dem Berufungsgericht: VGH Kassel, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2011 - OVG 1 S 19.11, OVG 1 M 6.11 - juris Rn. 6; OVG Bautzen, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 3 B 226/10 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 - juris Rn. 7; inzwischen auch OVG Koblenz, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris Rn. 24f., unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung , soweit - wie hier - eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr erreicht worden ist).
  • VGH Hessen, 06.10.2010 - 2 B 1076/10

    Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12
    Die bisher dazu ergangenen Entscheidungen der Obergerichte weisen - mit einer, jedoch inzwischen korrigierten Ausnahme - übereinstimmend und zu Recht darauf hin, dass die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand mit jedem Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt und der Gesetzgeber diese Einschätzung teilt, indem er die Trunkenheitsfahrt mit jedem Fahrzeug in § 316 StGB unter Strafe stellt (so neben dem Berufungsgericht: VGH Kassel, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2011 - OVG 1 S 19.11, OVG 1 M 6.11 - juris Rn. 6; OVG Bautzen, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 3 B 226/10 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 - juris Rn. 7; inzwischen auch OVG Koblenz, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris Rn. 24f., unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung , soweit - wie hier - eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr erreicht worden ist).
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht

    Soweit §§ 11 bis 14 FeV nur dann entsprechend angewendet werden sollen, als nach ihrem Inhalt nicht das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge vorausgesetzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696 = juris Rn. 6; VG Gelsenkirchen, B. v. 23.9.2021 - 7 L 901/21 - juris Rn. 15; Begemann in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 1.12.2021, § 3 FeV Rn. 19 f.; Dauer in Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 3 FeV Rn. 11 m.w.N.), werden damit die Fragen, welche - vor allem auf physiologische bzw. pathologische und psychologische Eigenschaften des Fahrers zurückzuführenden - Mängel im Einzelfall relevant sind und unter welchen konkreten Voraussetzungen die in den §§ 11 bis 14 FeV vorgesehenen Gefahrerforschungsmaßnahmen getroffen werden dürfen, nicht geklärt.

    Dies ist soweit ersichtlich nur für § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV obergerichtlich entschieden (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 7 m.w.N.).

    Rechtsprechung liegt fast ausschließlich zu Trunkenheitsfahrten, kaum zu Fahrten unter Drogeneinfluss vor (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 11 CS 23.59 - ZfSch 2023, 294: keine Eignungszweifel hinsichtlich Fahrradfahrens bei Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis [§ 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG]; zu Eignungszweifeln hinsichtlich aller Fahrzeuge bei Fahrradfahrt mit BAK ab 1, 6 %o siehe: BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - a.a.O.: BAK von 1, 9 %o; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 11 ZB 16.880 - ZfSch 2016, 655: BAK von 1, 85 %o und Kfz-Fahrt mit BAK ab 1, 15 %o; B.v. 8.4.2016 - 11 C 16.319 u.a. - juris: BAK von 2, 06 %o, 2,02 %o und 2, 30 %o; B.v. 2.9.2016 - 11 ZB 16.1359 - juris: BAK von 2, 19 %o und Kfz-Fahrt mit BAK von 2, 4 %o; B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris: BAK von 1, 96 %o; B.v. 15.5.2013 - 11 ZB 13.450 u.a. - juris: BAK von 2, 12 %o; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - DAR 2010, 483: BAK von 1, 7 %o; SächsOVG, B.v. 19.8.2022 - 6 B 170/22 - Blutalkohol 59, 618: BAK von 2, 57 %o; OVG RP, U.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - DAR 2012, 601 = juris Rn. 23, 31: BAK von 2, 44 %o; VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - DAR 2012, 164: BAK von 2, 49 %o; ThürOVG, B.v. 9.5.2012 - 2 SO 596/11 - DAR 2012, 721: BAK von 1, 7 %o; OVG Berlin-Brandenbg., B.v. 28.2.2011 - OVG 1 S 19.11 u.a. - juris: BAK von 2, 57 %o; HessVGH, B.v. 6.10.2010 - 2 B 1076/10 - Blutalkohol 47, 436: BAK von 1, 75 %o; OVG Saarland, B.v. 3.5.2021 - 1 B 30/21 - ZfSch 2021, 659: Eignungszweifel hinsichtlich erlaubnisfreier Fahrzeuge bei Mofafahrt mit BAK von 1, 83 %o; VG Gelsenkirchen, B.v. 23.7.2021 - 7 L 901/21 - juris Rn. 89 ff.: Ermessensreduzierung auf null bei Alkoholabhängigkeit hinsichtlich der Untersagung des Fahrradfahrens; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2005 - 3 Bs 72/05 - Blutalkohol 44, 56: Eignungszweifel hinsichtlich erlaubnisfreiem Kfz [Mofa] wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; VG Koblenz, B.v. 31.8.2022 - 4 L 810/22.KO - ZfSch 2023, 58: keine Eignungszweifel bezogen auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bei übermäßigem Alkoholkonsum ohne Verkehrsbezug; OVG RP, B.v. 8.6.2011 - 10 B 10451/11 - NJW 2011, 3801 = juris Rn. 8: keine Eignungszweifel bezogen auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bei Trunkenheitsfahrt mit einem Kfz mit BAK von 1, 1 %o).

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nicht nur durch das Führen eines Kraftfahrzeuges, sondern ebenso durch das Führen eines sonstigen Fahrzeuges unter erheblichem Alkoholeinfluss erfüllt (so zur Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad: BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163 Rn. 15 ff. sowie Beschluss vom 20. Juni 2013 - 3 B 102.12 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 20 Rn. 7).
  • VG Augsburg, 09.09.2019 - Au 7 K 18.1240

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad

    Mit der Verweisung auf die §§ 11 bis 14 FeV sollte der Regelungsgehalt dieser Vorschriften auch auf diese Fälle erstreckt werden, allerdings naturgemäß nur insoweit, als sie ihrem Wortlaut nach anwendbar sind, also nur insoweit, als die in Bezug genommenen Regelungen ihrem Inhalt nach nicht das Führen eines Kraftfahrzeuges voraussetzen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102/12 - juris Rn. 6).
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