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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2003 - 3 B 10854/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,17831
OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2003 - 3 B 10854/03.OVG (https://dejure.org/2003,17831)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.07.2003 - 3 B 10854/03.OVG (https://dejure.org/2003,17831)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 3 B 10854/03.OVG (https://dejure.org/2003,17831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Dienstenthebung eines Finanzbeamten wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen; Berücksichtigung der Prognose über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens; Steuerberatende Tätigkeit von Finanzbeamten mit generell bewirktem Ansehens- und Vertrauensverlust; ...

  • Judicialis

    LDG § 8; ; LDG § 8 Abs. 1; ; LDG § 11; ; LDG § 11 Abs. 2; ; LDG § 11 Abs. 2 S. 1; ; LDG § 45; ; LDG § 45 Abs. 1; ; LDG § 45 Abs. 1 S. 1; ; LDG § 45 Abs. 2 S. 1; ; LDG § 80; ; LDG §... 80 Abs. 1; ; LDG § 80 Abs. 2; ; LDG § 80 Abs. 2 S. 2; ; LDG § 90; ; LBG § 64; ; LBG § 64 Abs. 1; ; LBG § 64 Abs. 1 S. 3; ; AO § 89

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 875
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2003 - 3 A 10313/03

    Disziplinarrecht - Finanzbeamte müssen neutral sein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2003 - 3 B 10854/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats (s. Urteile vom 10. April 2003 - 3 A 10313/03.OVG - und vom 25. Oktober 1999 - 3 A 10790/99.OVG -, beide Entscheidungen in ESOVGRP veröffentlicht) stellt die unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen, wenn sie von einem Finanzbeamten begangen wird, schon grundsätzlich ein schwerwiegendes, den Schutzbereich des § 64 Abs. 1 Satz 3 LBG beeinträchtigendes Dienstvergehen dar.

    Hat er damit die unbefugte Hilfeleistung überwiegend in seinem unmittelbaren Zuständigkeitsbereich geleistet, so kann er sich nicht darauf berufen, dass der Senat im Urteil vom 10. April 2003 (aaO.) von einer Dienstentfernung des dort wegen unbefugter Hilfe in Steuersachen beschuldigten Finanzbeamten unter anderem deshalb abgesehen hat, weil dieser nicht für die Steuerveranlagung zuständig war.

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