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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02.OVG (https://dejure.org/2002,12673)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.10.2002 - 3 B 11273/02.OVG (https://dejure.org/2002,12673)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Oktober 2002 - 3 B 11273/02.OVG (https://dejure.org/2002,12673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer vom Verwaltungsgericht angeordneten Beschlagnahme und Durchsuchung nach ihrer Vollziehung; Begriff des dringenden Verdachts im disziplinarrechtlichen Sinne hinsichtlich eines einem Beamten zur Last gelegten Dienstvergehens; Sicherstellung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 294
  • DÖV 2003, 297
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Gesetzesfassung offenbar dem Umstand Rechnung getragen, dass dem von einer Durchsuchung und Beschlagnahme Betroffenen angesichts der erheblichen Grundrechtsrelevanz derartiger Eingriffe ein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung dieser Maßnahmen auch nach ihrer Vollziehung nicht abgesprochen werden kann (vgl. hierzu grundlegend BVerfGE 20, 162, 173; 42, 212, 218).

    Über den allgemeinen und für die Institute der Beschlagnahme und Durchsuchung in § 32 Abs. 1 Satz 2 LDG speziell herausgehobenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in Fällen der vorliegenden Art zusätzlich ein besonderes Bestimmtheitsgebot zu beachten (vgl. BVerfGE 42, 212, 219).

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02
    Diesem Belang dient die Notwendigkeit der Zustimmung des Dienstherrn zu der beabsichtigten Tätigkeit; der Dienstherr soll in der berechtigten Erwartung an einer vollwertigen, nicht durch anderweitige Verausgabung der Arbeitskraft beeinträchtigten Dienstleistung des Beamten geschützt werden (BVerwGE 84, 299, 300/301).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Gesetzesfassung offenbar dem Umstand Rechnung getragen, dass dem von einer Durchsuchung und Beschlagnahme Betroffenen angesichts der erheblichen Grundrechtsrelevanz derartiger Eingriffe ein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung dieser Maßnahmen auch nach ihrer Vollziehung nicht abgesprochen werden kann (vgl. hierzu grundlegend BVerfGE 20, 162, 173; 42, 212, 218).
  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02
    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft sie als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfG, NJW 1994, 3281, 3282).
  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 6 E 1/19

    Justizvollzugsbeamter; Beschlagnahmeanordnung; Durchsuchungsanordnung;

    Wurden die vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen verübt, genügt es, wenn gegen die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens und gegen seine Schuld keine konkreten Umstände sprechen (vgl. BayVGH, Beschlüsse v. 28. April 2014 - 16b DC 12.2380 -, juris Rn. 6, v. 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20, u. v. 7. März 2007 - 16a CD 07.1 - , juris Rn. 23; OVG M-V, Beschl. v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, juris Rn. 15; VGH BW, Beschl. v. 16. März 2009 - DB 16 S 57/09 -, juris Rn. 7; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 12. Januar 2007 - 3 B 11367/06 -, juris Rn. 11, und v. 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris Rn. 5; Weiß, a. a. O., M § 27 Rn. 22; Wittkowski, in: Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 27 Rn. 3).

    Zum inhaltsgleichen § 27 BDG und vergleichbaren Vorschriften der Länder ist geklärt, dass dazu eine qualifizierte Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall anhand des Eigengewichts des Dienstvergehens, dessen der Beamte dringend verdächtig ist, und der deshalb prognostisch zu verhängenden Disziplinarmaßnahme nötig ist (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris Rn. 10).

    10 Anders als bei einer im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits vollzogenen Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung, deren Rechtmäßigkeit grundsätzlich ex ante, d. h. nach dem Sach- und Rechtsstand im Zeitpunkt des Erlasses des Anordnungsbeschlusses des Verwaltungsgerichts zu beurteilen ist (vgl. BayVGH, Beschlüsse v. 28. April 2014, a. a. O., juris Rn. 7, und v. 7. März 2007, a. a. O., juris Rn. 23; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 4. Oktober 2002, a. a. O., juris Rn. 7, und v. 12. Januar 2007, a. a. O., juris Rn. 11), bleibt es vorliegend dabei, dass der Disziplinarsenat über den Beschwerdegegenstand eine eigene Ermessensentscheidung gemäß § 27 SächsDG anhand des Sach- und Rechtsstands im Zeitpunkt seiner Entscheidung trifft, weil die begehrte Anordnung bisher nicht ergangen ist.

    Anders als beim erstinstanzlichen Anordnungsverfahren gemäß § 27 SächsDG, über dessen Kosten als unselbstständiges Nebenverfahren zum behördlichen Disziplinarverfahren (Teil 3 SächsDG) erst bei der das Disziplinarverfahren abschließenden Entscheidung (etwa gemäß § 37 SächsDG) zu befinden ist, stellt das dagegen gerichtete Beschwerdeverfahren gemäß § 68 SächsDG ein selbstständiges Zwischenverfahren dar, das systematisch zum gerichtlichen Disziplinarverfahren (Teil 4 SächsDG) gehört, so dass über dessen Kosten gemäß § 78 SächsDG unabhängig von dem in der Hauptsache geführten behördlichen Disziplinarverfahren zu entscheiden ist (ohne Begründung ebenso zum BDG: SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2011, a. a. O., juris Rn. 23; VGH BW, a. a. O., juris Rn. 18; ähnlich zum dortigen Landesrecht: OVG M-V, a. a. O., juris Rn. 15; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 12. Januar 2007, a. a. O., juris Rn. 24, und v. 4. Oktober 2002, a. a. O., juris Rn. 15; a. A. zum BDG: BayVGH, Beschl. v. 28. April 2014, a. a. O., juris Rn. 23, m. w. N. zu seiner Rspr.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 3d B 296/17

    Anordnung der Durchsuchung wegen des dringenden Verdachts eines Verstoßes des

    vgl. zum vorherigen Antrag bei der Behörde als Voraussetzung für ein Rechtsschutzbedürfnis sowie zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, das sich nicht auf die Vollstreckung des angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Beschlusses bezieht: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris Rdn. 4; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. August 2011 - D 6 F 6/10 -, juris Rdn. 9; BayVGH, Beschluss vom 28. April 2014- 16b DC 12.2380 -, juris Rdn. 3.
  • VG Düsseldorf, 22.02.2017 - 35 K 12521/16

    Rechtswidrige Beschlagnahme und Durchsuchung des Dienstcomputers eines Beamten

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. März 2009 - DM 16 S 57/09 -, juris, Rdn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. März 2007 - 16a CD 07.1 -, juris, Rdn. 23; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 12. Januar 2007 - 3 B 11367/06 -, juris, Rdn. 11, und vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris, Rdn. 5.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06

    Disziplinarrecht - Auswertung von personenbezogenen Daten aus in elektronischer

    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für die Annahme besteht, der Beamte habe das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen, wobei für die obergerichtliche Überprüfung der Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses des Verwaltungsgerichts maßgeblich ist (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Oktober 2002, NVwZ-RR 2003, 294).
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

    Die durch § 67 Abs. 1 BDG in Verbindung mit § 146 VwGO eröffnete Beschwerde kann sich per se nur gegen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung richten, nicht aber gegen Art und Weise des Vollzugs derselben, denn Beschwerdegegenstand ist nach § 146 VwGO allein die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.10.2002 - 3 B 11273/02 - NVwZ-RR 2003, 294 - juris Rn. 4: unzulässige Beschwerde bei Antrag auf Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände).
  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 16b DC 09.2188

    Disziplinarrecht; Durchsuchungsanordnung (Wohn- und Geschäftsräume);

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beamte die ihm vorgeworfenen Dienstpflichtwidrigkeiten verübt hat und keine konkreten Umstände gegen die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie gegen seine Schuld sprechen (BayVGH vom 7.3.2007 Az. 16a CD 07.1; OVG Rheinland-Pfalz vom 4.10.2002 DÖV 2003, 297; vom 12.1.2007 Az. 3 B 11367/06 juris; Köhler-Ratz BDG Rd.Nr. 4 zu § 27; vgl. zum Strafprozessrecht: BVerfG vom 14.1.2005 NJW 2005, 1707 f.; vom 10.11.1981 BVerfGE 59, 95/97).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10

    Beschwerde gegen die Versagung der Anordnung einer Durchsuchung und Beschlagnahme

    a) Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.10.2009 - 16b DC 09.2188 -, zit. nach juris Rn. 20; OVG Koblenz, Beschl. v. 04.10.2002 - 3 B 11273/02 -, zit. nach juris Rn. 5; Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl. 2003, § 27 Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 10.08.2011 - D 6 F 6/10

    Durchsuchungsanordnung, Beschwerde

    Eine Aufhebung würde dem Antragsgegner keine Vorteile mehr bringen (a. A. wohl, allerdings unter ausdrücklicher Berufung auf [abweichende] Vorschriften der Landesdisziplinarordnung: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2003 - 3 B 10527/03

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2002 festgestellt hat, der in dem zwischen denselben Beteiligten geführten Verfahren 3 B 11273/02.OVG ergangen ist, wiegt gerade diese Dienstpflichtverletzung schwer.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung; dringender Tatverdacht eines

    Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (OVG Greifswald, Beschluss v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, NordÖR 2011, 408, zit. nach juris Rn. 15; vgl. VGH München, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 - juris Rn. 5).
  • VG Magdeburg, 16.04.2015 - 8 B 6/15

    Voraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Durchsuchungs- und

  • VG Magdeburg, 08.07.2021 - 15 B 10/21

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung

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