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   OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 136/15   

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https://dejure.org/2015,35634
OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 136/15 (https://dejure.org/2015,35634)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.06.2015 - 3 B 136/15 (https://dejure.org/2015,35634)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 3 B 136/15 (https://dejure.org/2015,35634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Ff SächsVwVG § 41 Abs. 2 Satz 2 VwVfG § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG § 1 Abs. 4 VwVfG § 35 Satz 1 VwVfG
    Rundfunkbeitrag; Bekanntgabe; Beitragsservice; allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.04.1987 - 5 B 132.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestreiten des Zugangs einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 136/15
    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (st. Rspr., jüngst SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2015 - 3 B 109/15 -, Rn. 7 ff. m. w. N., zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff.; Beschl. v. 5. September 2014 - 3 A 722/12 -, juris Rn. 9, jeweils m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987- 5 B 132.86 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.03.2014 - 3 D 7/14

    Zur Form eines Befreiungsantrags gemäß § 4 Abs 1, Abs 7 S 1 RGebStV, Übermittlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 136/15
    Daher werden Erklärungen des Beitragsservice im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt abgegeben (SächsOVG, Beschl. v. 28. März 2014 - 3 D 7/14 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Abgabe einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 136/15
    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (st. Rspr., jüngst SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2015 - 3 B 109/15 -, Rn. 7 ff. m. w. N., zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff.; Beschl. v. 5. September 2014 - 3 A 722/12 -, juris Rn. 9, jeweils m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987- 5 B 132.86 -, juris).
  • OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12

    Substantiiertes Bestreiten des Zugangs der Anordnung einer erkennungsdienstlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 136/15
    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (st. Rspr., jüngst SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2015 - 3 B 109/15 -, Rn. 7 ff. m. w. N., zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff.; Beschl. v. 5. September 2014 - 3 A 722/12 -, juris Rn. 9, jeweils m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987- 5 B 132.86 -, juris).
  • OVG Sachsen, 21.04.2015 - 3 B 109/15

    Vollstreckung eines Rundfunkbeitragsbescheids

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 136/15
    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (st. Rspr., jüngst SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2015 - 3 B 109/15 -, Rn. 7 ff. m. w. N., zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff.; Beschl. v. 5. September 2014 - 3 A 722/12 -, juris Rn. 9, jeweils m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987- 5 B 132.86 -, juris).
  • OVG Sachsen, 12.01.2016 - 3 B 273/15

    Rundfunkbeitrag; Mahnung; Zugangsfiktion

    Bekanntgabe bedeutet, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten tatsächlich zugegangen ist, der Verwaltungsakt also derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, dass dieser bei gewöhnlichem Verlauf und unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 136/15 - juris Rn. 7).

    9 Ist der Postausgang in geeigneter Weise dokumentiert und kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 a. a. O. Rn. 8.; Beschl. v. 21. April 2015 - 3 B 109/15 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.; Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff; Beschl. v. 26. März 2003 - 5 B 638/02 -, juris Rn. 57).

  • VG Schleswig, 29.03.2019 - 4 B 5/19

    Anordnungsanspruch bei eingeleiteter Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Die Behördeneigenschaft muss demzufolge immer in Bezug zu einer konkreten Norm betrachtetet werden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 04. November 2016 - 2 S 548/16, Rn. 24 juris; VGH Kassel, Beschluss vom 02. Januar 2018 - 10 A 3025/16.Z, Rn. 7 ff. juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 B 136/15; BGH, NVwZ-RR 2017, 893, Rn. 30).
  • VG Schleswig, 19.12.2018 - 4 A 3/17

    Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen

    Insoweit muss die Behördeneigenschaft immer in Bezug zu einer konkreten Norm betrachtetet werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 04.11.2016 - 2 S 548/16, Rn. 24 juris; VGH Kassel, Beschl. v. 02.01.2018 - 10 A 3025/16.Z, Rn. 7 ff. juris; OVG Bautzen Beschl. v. 9.6.2015 - 3 B 136/15; BGH, NVwZ-RR 2017, 893, Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 12.09.2016 - 3 B 166/16

    Rundfunkbeitrag; einstweiliger Rechtsschutz; behördlicher Aussetzungsantrag ;

    Daher werden Erklärungen des Beitragsservice im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt abgegeben (SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 136/15 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 29.06.2018 - 4 B 35/18

    Behördeneigenschaft des NDR im Rahmen der Rundfunkbeitragserhebung

    Insoweit muss die Behördeneigenschaft immer in Bezug zu einer konkreten Norm betrachtetet werden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 04. November 2016 - 2 S 548/16 -, Rn. 24, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 02. Januar 2018 - 10 A 3025/16.Z -, Rn. 7 ff., juris; OVG Bautzen Beschl. v. 9.6.2015 - 3 B 136/15- ; BGH, NVwZ-RR 2017, 893, Rn. 30).
  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 7 A 509/20

    Gesamtnichtigkeit einer Abfallgebührensatzung wegen eines zu unbestimmten

    Ist der Postausgang in geeigneter Weise dokumentiert und kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (vgl. zur inhaltsgleichen Regelung in § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG: Sächsisches OVG, Beschluss vom 09.06.2015 - 3 B 136/15 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 01.12.2016 - 3 A 718/16

    Rundfunkbeitrag; Bestimmtheit; formelle Rechtmäßigkeit; Verfassungsrecht;

    Daher werden Erklärungen des Beitragsservices im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt abgegeben (SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 136/15 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 2024/18

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung

    Daher werden Erklärungen des Beitragsservice im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt abgegeben (vgl. etwa VG Cottbus, Beschluss vom 1. November 2018 - VG 2 L 278/18, nicht veröffentlicht; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2016 - 3 B 166/16 - juris, Rn. 6; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 B 136/15 -, juris).
  • VG Cottbus, 15.11.2019 - 2 K 1540/18
    Daher werden Erklärungen des Beitragsservice im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt abgegeben (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa VG Cottbus, Beschluss vom 1. November 2018 - VG 2 L 278/18, nicht veröffentlicht; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2016 - 3 B 166/16 - juris, Rn. 6; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 B 136/15 -, juris).
  • VG München, 25.01.2022 - M 6 K 19.5542

    Nichtigkeitsfeststellungsklage, Rundfunkbeitrag für eine Wohnung,

    Daher werden Erklärungen des Beitragsservice im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt abgegeben (vgl. etwa VG Cottbus, Urteil vom 30.1.2020 - 6 K 2024/18; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2016 - 3 B 166/16 - juris, Rn. 6; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 B 136/15 -, juris).
  • VG Köln, 11.01.2021 - 10 K 4202/19
  • VG Köln, 21.10.2020 - 10 K 7161/18
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