Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,61071
OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16 (https://dejure.org/2016,61071)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.11.2016 - 3 B 144/16 (https://dejure.org/2016,61071)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. November 2016 - 3 B 144/16 (https://dejure.org/2016,61071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,61071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, St VZO § 31a Abs. 1
    Fahrtenbuchauflage, Unzumutbarkeit weiterer Ermittlungen, Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 27.05.2015 - 3 A 504/14

    Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungspflicht; Ermittlungshandlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn.6; Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 462/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Lehnt der Halter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen anzustellen (SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015, a. a. O.).

    Eine verzögerte Ermittlungshandlung der Behörde schließt gleichwohl eine Fahrtenbuchauflage nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist, etwa weil die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht (BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 B 40/16

    Fahrtenbuchauflage; Anordnung der sofortigen Vollziehung; besondere Begründung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16
    Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht unerheblich, ob das Fahrtenbuch tatsächlich bereits unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids oder erst nach dessen Bestandskraft zu führen ist (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2016 - 3 B 40/16 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16
    Zu dem angemessenen Ermittlungsaufwand gehört grundsätzlich die unverzügliche, d. h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgende Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Fahrzeug begangenen Zuwiderhandlung (BVerwG, Urt. v. 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 -, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90

    Umfang der Rundfunkfreiheit und Zugang zur Rundfunkveranstaltung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16
    Die erforderliche Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten ist zwar auch in einem solchen Fall nicht entbehrlich (BVerfG, Beschl. v. 19. Februar 1991 - 1 BvR 1548/90 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16
    Eine verzögerte Ermittlungshandlung der Behörde schließt gleichwohl eine Fahrtenbuchauflage nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist, etwa weil die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht (BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015, a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 08.04.2014 - 3 B 462/13

    Fahrtenbuchauflage, Unmöglichkeit der Feststellung der Fahrereigenschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 A 504/14 -, juris Rn.6; Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 462/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 3 B 90/14

    Keine Fahrtenbuchauflage bei fehlender Überzeugung von der Täterschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16
    Unmöglich ist die Feststellung des Fahrzeugführers auch dann, wenn die Angaben des Fahrzeughalters zwar auf einen bestimmten Täter hindeuten, die Behörde jedoch keine ausreichende Überzeugung von der Täterschaft des Verdächtigen gewinnen kann, etwa weil sie lediglich Anhaltspunkte hinsichtlich der Täterschaft liefern und deshalb weitere Ermittlungen mit ungewissem Ausgang erforderlich sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. August 2014 - 3 B 90/14 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2020 - 3 M 16/20

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches mit Anordnung der sofortigen

    Erfordert die Zweckbestimmung einer Fahrtenbuchauflage somit im Regelfall zugleich deren sofortige Vollziehung, kann sich die Behörde bei der nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO erforderlichen Begründung darauf beschränken darzustellen, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung der Fahrtenbuchauflage weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 7; SächsOVG, Beschluss vom 29. November 2016 - 3 B 144/16 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 11.10.2019 - 3 B 274/19

    Verbot einer Kampfsportveranstaltung; Sofortvollzug

    Daher genügt es nicht, wenn das öffentliche Interesse mit formelhaften Formulierungen oder mit der Wiedergabe des Wortlauts der Ermächtigungsnorm begründet wird (SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2016 - 3 B 144/16 -, juris Rn. 5).
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Urt. v. 13.10.1978 - 7 C 77.74 -, BeckRS 9998, 104660, und Beschl. v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 -, juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.5.2018 - 8 A 740/18 -, juris Rn. 33, und Beschl. v. 9.6.2011 - 8 B 520/11 -, juris Rn. 4; Sächs. OVG, Beschl. v. 29.11.2016 - 3 B 144/16 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschl. v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1187 -, juris Rn. 11; Hess. VGH, Beschl. v. 10.4.2014 - 2 B 390/14 -, juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris Rn. 4), allerdings nach den Umständen des Einzelfalles auch durchaus entbehrlich sein kann (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 4), unterlassen hätte.
  • VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung - einstweiliger

    Abgesehen davon, dass § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nur eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung normiert und es insoweit auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.6.2022 - 11 CS 22.1009 - juris Rn. 11 m.w.N.), sind an den Inhalt der Begründung des Sofortvollzugs bei einer Fahrtenbuchauflage keine zu hohen Anforderungen zu stellen, weil hier eine typische Interessenlage vorliegt und das Vollzugsinteresse regelmäßig mit den die Maßnahme rechtfertigenden Gründen zusammenfällt (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; OVG LSA, B.v. 2.2.2020 - 3 M 16/20 - DAR 2020, 647 Rn. 2 ff.; SächsOVG, B.v. 29.11.2016 - 3 B 144/16 - juris Rn. 2 ff.; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 5 ff.).
  • VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19

    Erfolgloser Eilantrag einer gewerblichen Autovermietung gegen die Anordnung einer

    Von einem solchen besonderen Interesse kann aufgrund des gefahrenabwehrrechtlichen Zwecks der Fahrtenbuchauflage ausgegangen werden, auch wenn es dadurch in der Regel bereits mit dem allgemeinen Erlassinteresse übereinstimmen wird ( vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3; OVG Sachsen, Beschluss vom 29.11.2016, 3 B 144/16, juris Rn. 6 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht