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   BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05   

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https://dejure.org/2006,7032
BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05 (https://dejure.org/2006,7032)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 3 B 182.05 (https://dejure.org/2006,7032)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 3 B 182.05 (https://dejure.org/2006,7032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein Ablehnungsgesuch hinsichtlich des gesamten Spruchkörpers; Umfang der Aufgaben des Vorsitzenden bei der Erörterung der Streitsache; Unterlassen einer weiteren Beweisaufnahme als Verfahrensfehler; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05
    Das Unterlassen einer weiteren Beweisaufnahme stellt nur dann einen Verfahrensfehler dar, wenn sich derartige Maßnahmen nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen (stRspr; vgl. Beschluss vom 10. Juni 1999 BVerwG 9 B 81.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05
    Eine Ablehnung des gesamten Spruchkörpers ist nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn sich der angeführte Befangenheitsgrund notwendig gegen alle Richter richtet, etwa wenn die Befangenheit aus konkreten, in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet wird (Urteil vom 5. Dezember 1975 BVerwG 6 C 129.74 BVerwGE 50, 36 ).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05
    Namentlich sind keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass diese weitere Aufschlüsse hätte bieten können (vgl. Beschluss vom 23. Juli 2003 BVerwG 8 B 57.03 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 330).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

    Eine Stellungnahme ist dementsprechend von vornherein verzichtbar, wenn sie - wie im vorliegenden Zusammenhang - zur weiteren Aufklärung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch relevanten Sachverhaltes nicht erforderlich ist (vgl BFH, Beschluss vom 14.08.2007, XI S 13/07, BFH/NV 2007, 2139; BSG, Beschluss vom 29.03.2007, B 9a SB 18/06 B; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182.05 - juris; BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 5 PKH 12/15 D - juris).
  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Auf die Frage, ob das gegen die gesamte Kammer eingereichte Ablehnungsgesuch unzulässig war (zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers vgl. nur BAG 7. Februar 2012 - 8 AZA 20/11 - Rn. 6, BAGE 140, 336; BGH 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - Rn. 3; zur ausnahmsweisen Zulässigkeit, den gesamten Spruchkörper abzulehnen, wenn sich der angeführte Befangenheitsgrund notwendig gegen alle Richter richtet, etwa wenn die Befangenheit aus konkreten, in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet wird, vgl. BVerwG 8. März 2006 - 3 B 182.05 - Rn. 4) , ist die Kammer nicht eingegangen und hat die Verwerfung darauf nicht gestützt.
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