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   BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97   

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https://dejure.org/1997,4012
BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97 (https://dejure.org/1997,4012)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1997 - 3 B 28.97 (https://dejure.org/1997,4012)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 3 B 28.97 (https://dejure.org/1997,4012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters zur Feststellung des Fahrzeugsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem anerkannt, daß eine verspätete Anhörung die Anordnung der Fahrtenbuchauflage dann nicht ausschließt, wenn feststeht, daß die Verzögerung für die unterbliebene Anhörung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (BVerwG, Beschluß vom 25. Juni 1987 - BVerwG 7 B 139.87 - in Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Behörde ihrer in § 31 a StVZO vorausgesetzten Pflicht zunächst selbst alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Feststellung des Täters zu ergreifen, nur dann genügt, wenn sie den Kraftfahrzeughalter unverzüglich von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung in Kenntnis setzt und daß die hierzu eingeräumte Anhörungsfrist im Regelfall zwei Wochen nicht überschreiten darf, wobei allerdings bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalles ein Abweichen von dieser Regelfrist begründet sein kann (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5).
  • VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267

    Datenschutz-Grundverordnung steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen

    Soweit für die darauf beruhende Herausgabe von personenbezogenen Daten durch den Kläger die Datenschutz-Grundverordnung wiederum anwendbar sein sollte, wäre er hierfür auch ohne Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO berechtigt gewesen, da dies zur Erfüllung seiner rechtlichen Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeughalters (vgl. zu dieser z.B. BVerwG B.v. 14.5.1997 - 3 B 28/97 - juris) erforderlich gewesen wäre.
  • OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18

    Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers -

    Durch die Benennung dieses Personenkreises kann der Fahrzeughalter die behördlichen Ermittlungen wesentlich fördern und auf diese Weise seiner Mitwirkungspflicht nachkommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 B 28/97 - Juris, Rn. 4).

    Die Nichteinhaltung der Frist ist allerdings unschädlich, wenn sie für die unterbliebene Feststellung des verantwortlichen Fahrers nicht ursächlich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 B 28/97 - Juris, Rn. 5; Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 - Juris, Rn. 2; Beschluss des erkennenden Senats vom 20. November 2011 - 2 EO 427/11 - n. v., Abdruck S. 4 f.; OVG Nds., Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 - Juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 8. November 2010 - 11 ZB 10.950 - Juris, Rn. 9).

  • VG Minden, 17.01.2013 - 2 K 1957/12

    Zwillingseigenschaft schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage

    Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.05.1997 - 3 B 28.97 -, juris; Beschluss vom 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris; Beschluss vom 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 18; OVG NRW, Urteil vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 -, NJW 1999, 3279; Urteil vom 16.12.1983 - 19 A 816/83 -, DÖV 1983, 437 (438).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.05.1997 - 3 B 28.97 -, juris; Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77.74 -, DÖV 1979, 408 ff.= NJW 1979, 1054 ff.; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17 = DAR 1987, 393; OVG NRW, Beschluss vom 15.03.2007 - 8 B 2746/06 -, juris; Urteil vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 -, NJW 1999, 3279.

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