Weitere Entscheidung unten: OVG Brandenburg, 03.01.2002

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   OVG Brandenburg, 22.11.2002 - 3 B 319/02   

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OVG Brandenburg, 22.11.2002 - 3 B 319/02 (https://dejure.org/2002,23700)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 22.11.2002 - 3 B 319/02 (https://dejure.org/2002,23700)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2002 - 3 B 319/02 (https://dejure.org/2002,23700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung; Verletzung des Abstandsflächenrechts durch grenzständige Bebauung des Grundstücks; Verdecken von Fenstern durch eine Wand; Aussetzungsinteresse des Nachbarn; Antragsstellung in zeitlicher Nähe zum Rohbau; ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 a; ; VwGO § 80; ; VwGO § 162 Abs. 3; ; BauGB § 212 a; ; BbgBauO § 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.09.1999 - 3 B 85.99

    Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler, gerichtlicher - durch

    Auszug aus OVG Brandenburg, 22.11.2002 - 3 B 319/02
    Insoweit ist zu unterstreichen, dass derjenige, der - wie die Beigeladene - eine wegen eines Nachbarwiderspruchs oder einer Nachbarklage noch nicht bestandskräftige Baugenehmigung (weiter) ausnutzt und sein Vorhaben vollendet, auf eigenes Risiko handelt und jedenfalls dies nach rechtskräftiger Aufhebung der Baugenehmigung keinem Beseitigungsverlangen entgegenhalten kann (vgl. Beschluss des Senats vom 17. September 2000 - 3 B 85/99 -).
  • BVerwG, 18.08.1999 - 3 B 101.99

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Auszug aus OVG Brandenburg, 22.11.2002 - 3 B 319/02
    Bei dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber durch § 212 a Abs. 1 BauGB dem Interesse an der sofortigen Ausnutzung der Baugenehmigung einen grundsätzlichen Vorrang eingeräumt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 20. April 2000 - 3 B 101/99).
  • BVerwG, 27.01.2022 - 9 VR 1.22

    Eilantrag gegen den Weiterbau der Festen Fehmarnbeltquerung abgelehnt

    Dementsprechend entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für den Aussetzungsantrag einer Umweltvereinigung, soweit der Planfeststellungsbeschluss umgesetzt und die Folgen, auf deren vorläufige Verhinderung der Eilantrag zielt, bereits irreversibel eingetreten sind (vgl. zum Baurecht OVG Berlin, Beschluss vom 28. August 2001 - 2 SN 11.01 - DÖV 2001, 1055; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 22. November 2002 - 3 B 319/02 - BRS 65 Nr. 199; OVG Bremen, Beschluss vom 29. September 2013 - 1 B 345/03 - NordÖR 2003, 447; OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 Bs 152/09 - BRS 74 Nr. 193).
  • VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 7 K 231/03

    Rücksichtnahmegebot bei Festsetzung offener Bauweise und vorhandener

    Die von der Klägerin dagegen am 04. November 2002 eingelegte Beschwerde (OVG für das Land Brandenburg 3 B 319/02) blieb erfolglos.

    Die Antragsablehnung an sich (s. obenstehende Ausführungen wie auch Beschluss der Kammer vom 16. Oktober 2002 und des Oberverwaltungsgerichts vom 22. November 2002 - 3 B 319/02 -) wie auch die Heranziehung lediglich zur Mindestgebühr sind beanstandungsfrei.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2004 - 2 M 513/04

    Anfechtung der Genehmigung für eine Betriebswohnung im Industriegebiet

    Eine solche Interessenabwägung wird unzweifelhaft mit Fertigstellung des Bauvorhabens sinnlos, weil selbst bei einem überwiegenden Interesse des Nachbarn ihm die Aussetzung des Vollzugs der Baugenehmigung oder gar ein Baustopp nichts mehr nützen würde, mit der Folge, dass in diesen Fällen eine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig mangels eines rechtlich schützenswerten Interesses nicht mehr in Betracht kommt (OVG LSA, Beschl. v. 11.03.1994 - 1 M 26/93 - OVG Bbg, Beschl. v. 22.11.2002 - 3 B 319/02 -, BRS 65 Nr. 199; OVG NW, Beschl. v. 13.07.1995 - 11 B 1543/95 -, BRS 57 Nr. 135).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2005 - L 3 B 1/05
    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung sind insbesondere auch die Erfolgsaussichten der Klage und die Gründe für die Klageerhebung und -erledigung zu prüfen (vgl. etwa Senatsbeschluss v. 07. Februar 2003 - L 3 B 319/02 P -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2005 - L 3 B 56/03
    Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind insbesondere auch die Erfolgsaussichten der Klagen und die Gründe für die Kla-geerhebung und - erledigung zu prüfen (vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 07. Feb-ruar 2003 - L 3 B 319/02 P -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2005 - L 3 B 132/04
    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung sind insbesondere auch die Erfolgsaussichten der Klage und die Gründe für die Klageerhebung und -erledigung zu prüfen (vgl. etwa Senatsbeschluss v. 07. Februar 2003 - L 3 B 319/02 P -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2004 - L 3 B 12/04
    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung sind insbesondere auch die Erfolgsaussichten der Klage und die Gründe für die Klageerhebung und -erledigung zu prüfen (vgl. etwa Senatsbeschluß v. 07. Februar 2003 - L 3 B 319/02 P -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2004 - L 3 B 4/04
    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung sind insbesondere auch die Erfolgsaussichten der Klage und die Gründe für die Klageerhebung und -erledigung zu prüfen (vgl. etwa Senatsbeschluss v. 07. Februar 2003 - L 3 B 319/02 P -).
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