Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55108
OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17 (https://dejure.org/2017,55108)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.12.2017 - 3 B 320/17 (https://dejure.org/2017,55108)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 3 B 320/17 (https://dejure.org/2017,55108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,55108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GewO § 33i, GlüStV § 1, GlüStV § 24, GlüStV § 29 Abs. 4, SächsGlüStVAG § 18a Abs. 4
    Auswahl; Vertrauensschutz; Bestimmtheitsgebot; Vorbehalt des Gesetzes, ; Losverfahren; Mindestabstand; Härtefall

  • vdai.de PDF

    Nach der Sächsischen Gesetzeslage ist es möglich, auf der Grundlage von aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen ableitbaren Kriterien eine Auswahlentscheidung zwischen Altspielhallen zu treffen. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der an den Erteilungszeitpunkt der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 07.12.2017 - 3 B 303/17

    Abstand, Luftlinie; Mindestabstandsgebot; Härtefall

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17
    Ähnlich wie gemäß § 12 Abs. 2 des Saarländischen Spielhallengesetzes können nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen) gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsGlüStVAG, § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV von diesen Erlaubniserteilungsvoraussetzungen bei atypischen Umständen Ausnahmen gemacht werden.

    Angesichts des vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Tatsache, dass ein Anspruch auf vollständige Amortisation getätigter Investitionen verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist (vgl. hierzu jüngst SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 21 m. w. N.), ist daher der - auch mit ergänzendem Schriftsatz vom 22. Dezember 2017 vertieften - Argumentation des Antragstellers auch insoweit nicht zu folgen.

    26 Hierzu hat der Senat (Beschl. v. 7. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 18 ff. m. w. N.) auf Folgendes hingewiesen:.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17
    Vielmehr genügt es, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung entnommen werden können (vgl. zum Voranstehenden BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 125, 182 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 12. Dezember 2017 - 3 B 310/17 -, Rn. 8, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    Zudem soll mit dem Mindestabstandsgebot erreicht werden, dass über die größere Entfernung zwischen den Spielhallen eine "Abkühlung" der zu schützenden Spieler erzielt wird (StGH BW, Urt. v. 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris Rn. 362 f. m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 149 ff. m. w. N.).

    Da der mit Verbundverbot und Abstandsgebot verfolgte Hauptzweck, die Bekämpfung und Verhinderung von Glücksspielsucht, besonders schwer wiegt und es sich um ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel handelt, sind die durch die Regelungen bedingten Eingriffe in die Grundrechte der Spielhallenbetreiber verfassungsgemäß (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 118 ff. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17

    Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17
    8 Das Verwaltungsgericht hat daher systematisch zutreffend zunächst eine summarische Einschätzung der Erfolgsaussichten einer in der Hauptsache zu verfolgenden Verpflichtungsklage auf Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis und auf dieser Grundlage sodann eine daran ausgerichtete Interessenabwägung vorgenommen (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 6 f. m. w. N.).

    Es ist daher eine typische und von Verfassungs wegen hinzunehmende Rechtsfolge des hier in Streit stehenden Verbots, dass der betroffene Spielhallenbetreiber in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten kann und im Einzelfall seine Tätigkeit sogar einstellen muss (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14 ff. m. w. N.).

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17
    Bisweilen wird sogar die Überlegung angestellt, ob der Spielerschutz in größeren Spielhallen nicht besser umgesetzt werden kann (näher StGH BW, Urt. v. 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris Rn. 339 m. w. N.).

    Zudem soll mit dem Mindestabstandsgebot erreicht werden, dass über die größere Entfernung zwischen den Spielhallen eine "Abkühlung" der zu schützenden Spieler erzielt wird (StGH BW, Urt. v. 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris Rn. 362 f. m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 149 ff. m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17
    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).
  • OVG Sachsen, 12.12.2017 - 3 B 310/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis, ; Abstandsgebot; allgemeinbildende Schule;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17
    Vielmehr genügt es, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung entnommen werden können (vgl. zum Voranstehenden BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 125, 182 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 12. Dezember 2017 - 3 B 310/17 -, Rn. 8, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17
    15 Dem steht nicht entgegen, dass das OVG Lüneburg (Beschl. v. 4. September 2017 - 11 ME 330/17 -, juris) im Hinblick auf die Gesetzeslage in Niedersachsen einen Verstoß gegen den Vorbehalt des Gesetzes festgestellt hat.
  • OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15

    Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17
    14 Wie der Senat mit Urteil vom 11. Mai 2016 (- 3 A 314/15 -, juris Rn. 30 ff. m. w. N.) ausgeführt hat, gilt nach der Regelungssystematik von § 24 Abs. 1 GlüStV i. V. m. § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG, dass die Kriterien für eine Erlaubnis den §§ 24, 25, 26 GlüStV i. V. m. § 1 Abs. 3, § 18 Abs. 4 SächsGlüStVAG entnommen werden können.
  • OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18

    Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte

    Es genügt, dass sich die erforderlichen Vorgaben mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017, 1 BvR 1314/12 u. a., NVwZ 2027, 1111, juris Rn. 125, 182 ff. m.w.N.; OVG Bautzen, Beschl. v. 22.12.2017, 3 B 320/17, juris Rn. 11).

    Auch im Übrigen ergibt die systematische und teleologische Auslegung der Vorschriften, dass der Bestandsschutz sich objektiv auf die Spielhalle beziehen soll, nicht aber auf betreiberbezogene Voraussetzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.4.2017, 8 C 16.16, GewArch 2017, 358, juris Rn. 42 ff.; vgl. zum Alter [der Erlaubnis] als Grundsatz des Vertrauensschutzes: OVG Bautzen, Beschl. v. 22.12.2017, 3 B 320/17, juris Rn. 13).

    Eine überobligatorische Erfüllung von einzelnen Anforderungen kann im Rahmen einer Auswahlentscheidung, in der ohnehin lediglich diejenigen Spielhallenbetreiber einzubeziehen sind, die die auch für Bestandsspielhallen geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die damit "auf einer Stufe stehen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, BVerwGE 157, 127, juris Rn. 55; OVG Bautzen, Beschl. v. 22.12.2017, 3 B 320/17, juris Rn. 18 unter Verweis auf StGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, juris Rn. 339), nicht verlangt werden.

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob solche Aspekte in den Fällen, in denen das jeweilige Landesrecht weder eine gesetzliche Regelung für eine Auswahlentscheidung noch für die Anforderungen an eine Fortführung des Betriebes wegen des Vorliegens einer unbilligen Härte im Sinne des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV getroffen hat oder eine (Abwägungs-) Entscheidung (nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV) vorsieht, bei der Entscheidung über den Fortbetrieb berücksichtigt werden können oder müssen (vgl. dazu OVG Bautzen, Beschl. v. 3.1.2018, 3 B 315/18, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 22.12.2017, 3 B 320/17, juris Rn. 13 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.9.2017, 11 ME 330/17, juris Rn. 16 ff.).

  • OVG Hamburg, 02.07.2018 - 4 Bs 50/18

    Vorläufiger Betrieb von Spielhallen ohne behördliche Genehmigung nach neuer

    Es genügt, dass sich die erforderlichen Vorgaben mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017, 1 BvR 1314/12 u. a., NVwZ 2027, 1111, juris Rn. 125, 182 ff. m.w.N.; OVG Bautzen, Beschl. v. 22.12.2017, 3 B 320/17, juris Rn. 11).

    Auch im Übrigen ergibt die systematische und teleologische Auslegung der Vorschriften, dass der Bestandsschutz sich objektiv auf die Spielhalle beziehen soll, nicht aber auf betreiberbezogene Voraussetzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.4.2017, 8 C 16.16, GewArch 2017, 358, juris Rn. 42 ff.; vgl. zum Alter [der Erlaubnis] als Grundsatz des Vertrauensschutzes: OVG Bautzen, Beschl. v. 22.12.2017, 3 B 320/17, juris Rn. 13).

    Eine überobligatorische Erfüllung von einzelnen Anforderungen kann im Rahmen einer Auswahlentscheidung, in der ohnehin lediglich diejenigen Spielhallenbetreiber einzubeziehen sind, die die auch für Bestandsspielhallen geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die damit "auf einer Stufe stehen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, BVerwGE 157, 127, juris Rn. 55; StGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, juris Rn. 339; OVG Bautzen, Beschl. v. 22.12.2017, 3 B 320/17, juris Rn. 18), nicht verlangt werden.

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob solche Aspekte in den Fällen, in denen das jeweilige Landesrecht weder eine gesetzliche Regelung für eine Auswahlentscheidung noch für die Anforderungen an eine Fortführung des Betriebes wegen des Vorliegens einer unbilligen Härte im Sinne des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV getroffen hat oder eine (Abwägungs-)Entscheidung (nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV) vorsieht, bei der Entscheidung über den Fortbetrieb berücksichtigt werden können oder müssen (vgl. dazu OVG Bautzen, Beschl. v. 3.1.2018, 3 B 315/18, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 22.12.2017, 3 B 320/17, juris Rn. 13 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.9.2017, 11 ME 330/17, juris Rn. 16 ff.).

  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

    Auch im Übrigen ergibt die systematische und teleologische Auslegung der Vorschriften, dass der Bestandsschutz sich objektiv auf die Spielhalle beziehen soll, nicht aber auf betreiberbezogene Voraussetzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.4.2017, 8 C 16.16, GewArch 2017, 358, juris Rn. 42 ff.; vgl. zum Alter [der Erlaubnis] als Grundsatz des Vertrauensschutzes: OVG Bautzen, Beschl. v. 22.12.2017, 3 B 320/17, juris Rn. 13).

    Eine überobligatorische Erfüllung von einzelnen Anforderungen kann im Rahmen einer Auswahlentscheidung, in der ohnehin lediglich diejenigen Spielhallenbetreiber einzubeziehen sind, die die auch für Bestandsspielhallen geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die damit "auf einer Stufe stehen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, BVerwGE 157, 127, juris Rn. 55; OVG Bautzen, Beschl. v. 22.12.2017, 3 B 320/17, juris Rn. 18 unter Verweis auf StGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, juris Rn. 339), nicht verlangt werden.

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob solche Aspekte in den Fällen, in denen das jeweilige Landesrecht weder eine gesetzliche Regelung für eine Auswahlentscheidung noch für die Anforderungen an eine Fortführung des Betriebes wegen des Vorliegens einer unbilligen Härte im Sinne des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV getroffen hat oder eine (Abwägungs-) Entscheidung (nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV) vorsieht, bei der Entscheidung über den Fortbetrieb berücksichtigt werden können oder müssen (vgl. dazu OVG Bautzen, Beschl. v. 3.1.2018, 3 B 315/18, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 22.12.2017, 3 B 320/17, juris Rn. 13 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.9.2017, 11 ME 330/17, juris Rn. 16 ff.).

  • OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17

    Abstand; Härtefall; allgemeinbildende Schule

    20 Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass nach dieser Regelung nur atypische, vom Gesetzgeber nicht ausreichend berücksichtigte, besonders gelagerte Fallkonstellationen einer die widerstreiten Interessen abwägenden Einzelfallentscheidung zugeführt werden können (Beschl. v. 22. Dezember 2017 - 3 B 320/17 -, juris Rn. 26 m. w. N.).

    26 Anders als die Antragstellerin meint, ist eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Spielhallenbetreibern eine vom Gesetzgeber in Kauf genommene Rechtsfolge (SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 28).

    Bei Geldspielgeräten ist zudem zu berücksichtigen, dass gemäß Nr. 7.5.1 der AfA-Tabelle der Abschreibungszeitraum nur vier Jahre beträgt (SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 26 a. E. m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 255/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

    vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 311/18 -, juris, Rn. 23 ff.; a. A.: Hess. VGH, Beschluss vom 27.9.2018 - 8 B 432/18 -, ZfWG 2018, 572 = juris, Rn. 41 ff.; Rn. 18; Sächs. OVG, Beschluss vom 22.12.2017 - 3 B 320/17 -, ZfWG 2018, 272 = juris, Rn. 18.
  • OVG Sachsen, 15.01.2019 - 3 B 369/18

    Umnutzungsbemühungen; Bestimmtheitsgebot; Weiterbetrieb einer Spielhalle; Abstand

    23 Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass nach dieser Regelung nur atypische, vom Gesetzgeber nicht ausreichend berücksichtigte, besonders gelagerte Fallkonstellationen einer die widerstreiten Interessen abwägenden Einzelfallentscheidung zugeführt werden können (Beschl. v. 22. Dezember 2017 - 3 B 320/17 -, juris Rn. 26 m. w. N.).

    29 Anders als der Antragsteller meint, ist eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Spielhallenbetreibern eine vom Gesetzgeber in Kauf genommene Rechtsfolge (SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 28).

  • OVG Sachsen, 19.06.2018 - 3 B 326/17

    Bauleitplanung; Kanalisierungseffekt; Vorwegnahme der Hauptsache; Spielhalle;

    8 Das Verwaltungsgericht hat daher systematisch zutreffend zunächst eine summarische Einschätzung der Erfolgsaussichten einer in der Hauptsache zu verfolgenden Verpflichtungsklage auf Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis und auf dieser Grundlage sodann eine daran ausgerichtete Interessenabwägung vorgenommen (SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2017 - 3 B 320/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Eine angebliche Unterversorgung mit Spielhallen kann im Rahmen des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV keine Beachtung finden, da dieser Gesichtspunkt schon im Ansatz dem gesetzlichen Ziel, das Spielhallenangebot insgesamt weiter zu verringern, widerspricht (SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2017 - 3 B 320/17 -, juris Rn. 29).

  • VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18

    Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit,

    Zum einen würden damit Kriterien angewandt, die zwischen Betreibern differenzieren, die je für sich gesehen die Anforderungen an eine Erlaubnis erfüllen und damit rechtlich "auf gleicher Stufe" stehen (HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 106; vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 27.09.2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 55; SächsOVG, Beschl. v. 22.12.2017 - 3 B 320/17 -, juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - 4 B 1488/18

    Antrag auf Weiterbetrieb der Spielhalle; Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot;

    Sowohl das in den Hinweisen des Landes benannte Kriterium der gerechten Lastenverteilung als auch das Kriterium der Priorität, vgl. zu letzterem: Sächs. OVG, Beschluss vom 22.12.2017 - 3 B 320/17 -, ZfWG 2018, 272 = juris, Rn. 14; für den Fall der nochmaligen Regelung im Ausführungsgesetz: OVG Hamburg, Beschluss vom 9.7.2018 - 4 Bs 12/18 -, ZfWG 2018, 449 = juris, Rn. 77 ff., sind sachgerecht und lassen sich unmittelbar der Härtefallregelung des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV entnehmen.
  • OVG Sachsen, 05.06.2018 - 3 B 323/17

    Wirtschaftliche Sonderbelastung; Spielhalle; Duldung; Mehrfachbetrieb; Abstand;

    7 Das Verwaltungsgericht hat daher systematisch zutreffend zunächst eine summarische Einschätzung der Erfolgsaussichten einer in der Hauptsache zu verfolgenden Verpflichtungsklage auf Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis und auf dieser Grundlage sodann eine daran ausgerichtete Interessenabwägung vorgenommen (SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2017 - 3 B 320/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Zudem soll mit dem Mindestabstand erreicht werden, dass über die größere Entfernung zwischen den Spielhallen eine "Abkühlung" der zu schützenden Spieler erzielt wird (SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2017 - 3 B 320/17 -, juris Rn. 23 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 256/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

  • OVG Sachsen, 20.08.2019 - 6 B 295/18

    Spielhalle; Einhaltung des Mindestabstands zu Grundschulen

  • OVG Sachsen, 08.08.2018 - 3 B 351/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Verbundverbot; Härtefall; Mietvertrag;

  • OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20

    Auswahlentscheidung, gesetzeskonformes Verhalten, Rechtsverstoß bei anderer

  • OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20

    Vorläufige Duldung des Fortbetriebs einer Bestandsspielhalle; Auswahlverfahren

  • VG Düsseldorf, 13.02.2020 - 3 K 18773/17
  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18

    Spielhalle; Härtefall; Transparenzgebot; Monopol; Verbundverbot;

  • OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17

    Härtefall; Mindestabstand; Abstandsgebot; Verbund; Auswahlentscheidung;

  • VG Bremen, 14.12.2022 - 5 V 1894/22

    Weiterbetrieb einer Wettvermittlungsstelle - Abstandsgebot; Auswahlentscheidung

  • VG Köln, 21.08.2019 - 24 K 16257/17
  • VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17
  • VG Köln, 21.08.2019 - 24 K 15646/17
  • OVG Sachsen, 29.06.2018 - 3 B 314/17

    Härtefall; Zeitpunkt der Erteilung; Erlaubnis; Mindestabstand

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht