Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.12.2005

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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05   

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OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05 (https://dejure.org/2007,8779)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2007 - 3 B 34.05 (https://dejure.org/2007,8779)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 3 B 34.05 (https://dejure.org/2007,8779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Versagungsgründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Aufenthaltsgenehmigung bei Unmöglichkeit der Ausreise aus tatsächlichen oder rechtlichen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5; SDÜ Art. 30 Abs. 1; SDÜ Art. 31 Abs. 2; SDÜ Art. 31 Abs. 3; GG Art. 6
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, freiwillige Ausreise, Asylantrag, Schengener Durchführungsübereinkommen, Übernahmepflicht, Überstellungsfrist, Passlosigkeit, Schutz von Ehe und Familie, Verschulden, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, Libanon, ...

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; AufenthG § ... 25 Abs. 5; ; AsylVfG § 29 Abs. 3 Satz 1; ; SDÜ Art. 30 Abs. 1; ; SDÜ Art. 31 Abs. 2; ; SDÜ Art. 31 Abs. 3; ; DÜ Art. 11 Abs. 3; ; DÜ Art. 11 Abs. 5; ; VO (EG) Nr. 343/2003 - AsylZustVO - Art. 19 Abs. 4; ; Erlass Nr. 09/2006 des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg (Bleiberechtsregelung) vom 8. Dezember 2006

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 54.06

    Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, grundsätzliche Bedeutung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05
    Der Begriff der Zumutbarkeit schließt es lediglich aus, einem Ausländer von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen abzuverlangen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 -, juris, Rz. 4; Urteil vom 24. November 1998, NVwZ 1999, 664, 666, zu § 30 Abs. 4 AuslG).

    Dabei kann auch den individuellen intellektuellen Fähigkeiten des Ausländers Rechnung getragen werden (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006, a.a.O.; vgl. auch Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275, 280; Benassi, InfAuslR 2005, 357, 362).

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05
    Der Begriff der Zumutbarkeit schließt es lediglich aus, einem Ausländer von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen abzuverlangen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 -, juris, Rz. 4; Urteil vom 24. November 1998, NVwZ 1999, 664, 666, zu § 30 Abs. 4 AuslG).

    So kann von einem Ausländer, der aus Überzeugung staatenlos ist und aus diesem Grunde seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, durchaus verlangt werden, die aufgegebene Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben (BVerwG, Urteil vom 24. November 1998, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 28.01.2005 - 9 UZ 1412/04

    D (A), Iraner, Abgelehnte Asylbewerber, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05
    Mithin ist die Abgabe einer derartigen Freiwilligkeitserklärung einem ausreisepflichtigen Ausländer grundsätzlich zumutbar (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Dezember 2002, NVwZ 2003, Beilage I, 54, 55; VGH Kassel, Beschluss vom 28. Januar 2005 - 9 UZ 1412/04 - Hailbronner, a.a.O., Rz. 111; Nr. 25.5.3 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 22. Dezember 2004).
  • VGH Bayern, 11.12.2006 - 24 B 06.2158

    Aufenthaltserlaubnis - Mitwirkungspflicht - Beschaffung von Heimreisepapieren -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05
    (3) Liegt das Ausreisehindernis allein in der Passlosigkeit des Ausländers bzw. im Fehlen des erforderlichen Heimreisedokumentes und steht fest, dass die zuständigen Behörden des Heimatlandes derartige Papiere grundsätzlich ausstellen, so trifft den Ausländer die Darlegungs- und Nachweislast dafür, dass er die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen, ein solches Papier zu erhalten, unternommen hat (OVG Münster, st. Rspr., u.a. Beschluss vom 14. März 2006, InfAuslR 2006, 322, 323; Beschluss vom 21. März 2005 - 18 A 4184.03 -, juris, Rz. 4, jew. m.w.N.; im Grundsatz auch: VGH München, Urteil vom 11. Dezember 2006 - 24 B 06.2158 -, juris, Rz. 55; Welte in: Aktuelles Ausländerrecht, Stand: Februar 2007, Rz. 29 a f. zu § 25 AufenthG; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage 2005, Rz. 36 zu § 25 AufenthG; a. A. - zu § 30 Abs. 4 AuslG -: Heinhold, ZAR 2004, 27, 32; unklar: Benassi, a.a.O., 363).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 18 E 924/04

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Identität Passbeschaffung Aufklärung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05
    (3) Liegt das Ausreisehindernis allein in der Passlosigkeit des Ausländers bzw. im Fehlen des erforderlichen Heimreisedokumentes und steht fest, dass die zuständigen Behörden des Heimatlandes derartige Papiere grundsätzlich ausstellen, so trifft den Ausländer die Darlegungs- und Nachweislast dafür, dass er die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen, ein solches Papier zu erhalten, unternommen hat (OVG Münster, st. Rspr., u.a. Beschluss vom 14. März 2006, InfAuslR 2006, 322, 323; Beschluss vom 21. März 2005 - 18 A 4184.03 -, juris, Rz. 4, jew. m.w.N.; im Grundsatz auch: VGH München, Urteil vom 11. Dezember 2006 - 24 B 06.2158 -, juris, Rz. 55; Welte in: Aktuelles Ausländerrecht, Stand: Februar 2007, Rz. 29 a f. zu § 25 AufenthG; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage 2005, Rz. 36 zu § 25 AufenthG; a. A. - zu § 30 Abs. 4 AuslG -: Heinhold, ZAR 2004, 27, 32; unklar: Benassi, a.a.O., 363).
  • KG, 25.10.1999 - 25 W 8380/99

    Begriff des Verhinderns der Abschiebung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05
    Die in der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zur Abschiebungshaft teilweise vertretene Auffassung, ein Betroffener, der nicht bereit sei, freiwillig auf legalem Wege in sein Heimatland zurückzukehren, müsse daher auch nicht eine entgegenstehende, inhaltlich falsche Erklärung abgeben (KG, Beschluss vom 25. Oktober 1999, InfAuslR 2000, 229, 230), und deutsche Behörden dürften nicht dazu beitragen, dass ein Ausländer, der, aus welchen Gründen auch immer, nicht freiwillig in sein Heimatland zurückkehren wolle, zur Beschleunigung der Abschiebung gegenüber seinen Heimatbehörden eine falsche Erklärung über seine Rückkehrbereitschaft abgebe (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Juli 1999, NVwZ 1999, Beilage 1, 96; dem folgend: Göbel-Zimmermann a.a.O., Seite 280), dürfte auf Besonderheiten der abschiebungsrechtlichen Vorschriften des Ausländergesetzes zurückzuführen sein (so im Ergebnis auch OVG Lüneburg und VGH Kassel, jew. a.a.O., zu dem Beschluss des KG vom 25. Oktober 1999).
  • OVG Bremen, 18.01.2001 - 2 A 451/00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05
    Eine dahingehende Regelung findet sich erstmalig in Art. 11 Abs. 5 DÜ, wobei nach - soweit ersichtlich - einhelliger obergerichtlicher Meinung die Überschreitung der hierin vorgesehenen Ein-Monats-Frist nicht den Rückfall der Zuständigkeit für die Behandlung des Asylbegehrens auf den Aufenthaltsstaat zur Folge hat (VGH München, Beschlüsse vom 28. Januar 2002, InfAuslR 2002, 270, und NVwZ 2002, Beilage 1, 97; OVG Münster, Beschluss vom 26. Juli 2001, NVwZ-RR 2002, 226; OVG Bremen, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 A 451/00.A -, juris, Rz. 2).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05
    Mit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1. Januar 2005 ist das ursprünglich auf § 30 Abs. 3 und Abs. 4 AuslG gestützte Klagebegehren mangels Überleitungsvorschrift im neuen Recht an § 25 AufenthG zu messen, ohne dass der Prüfungsmaßstab dabei von vornherein auf Abs. 5 dieser Vorschrift begrenzt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006, NVwZ 2006, 1418).
  • VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99

    Keine Anwendung des Dubliner Übereinkommens auf vor seinem Inkrafttreten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05
    Das DÜ findet auf vor seinem Inkrafttreten in einem Vertragsstaat gestellte Asylanträge keine Anwendung (VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 2003 - 11 UE 3593/99.A -, juris, Rzn. 6 f.).
  • VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01

    Getrennte oder gemeinsame Abschiebung von Familienmitgliedern

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05
    Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG vermittelt den im gemeinsamen Heimatland verbliebenen Familienangehörigen eines Asylbewerbers keinen Anspruch auf Nachzug und gebietet, wie die in § 43 Abs. 3 AsylVfG zum Ausdruck gelangte Wertung des Gesetzgebers zeigt, nicht, alle Familienmitglieder gemeinsam abzuschieben, deren Asylverfahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolglos enden (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 30. April 2004 - 3 TZ 757/01.A -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2001 - 14 A 1989/01

    Auslegung des Art. 11 Übereinkommenüber die Bestimmung des zuständigen Staates

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 3 B 2.08

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

    Vielmehr ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang des § 25 Abs. 5 AufenthG, dass die Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels stets auch an die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006, a.a.O., S. 200, Rn. 22; Urteil des Senats vom 14. Juni 2007 - OVG 3 B 34.05 -, juris, Rn. 35).

    Mithin ist die Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung einem ausreisepflichtigen Ausländer grundsätzlich zumutbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19.08 -, AuAS 2010, 74; zu allem Urteil des Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., Rn. 53 ff.).

    Dies ist gerechtfertigt, weil es um seine Mitwirkungspflichten und um Geschehnisse geht, die typischerweise ausschließlich seinem Einflussbereich zugeordnet und der Kenntnisnahmemöglichkeit der Ausländerbehörde entzogen sind (vgl. Urteil des Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., Rn. 58, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - 17 A 2250/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Passlosigkeit, Iran, Iraner,

    BVerwG, a.a.O.; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 14.6.2007 - 3 B 34.05 -, juris; Burr, in: GK-AufenthG, § 25 AufenthG (Stand: Juni 2007), Rdnr. 177. .

    Demgegenüber gehen der überwiegende Teil der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu §§ 25 Abs. 5 und 49 Abs. 1 (jetzt Absatz 2) AufenthG, § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG und zu § 11 Satz 1 BeschVerfV sowie mehrere sozialgerichtliche Entscheidungen zu § 1a Nr. 2 AsylbLG von der Zumutbarkeit der Abgabe einer "Freiwilligkeitserklärung" aus, vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.12.2002 - 4 LB 471/02 -, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 7, 54; Hess. VGH, Beschluss vom 28.1.2005 - 9 UZ 1412/04 -, n. v.; VG Hamburg, Urteil vom 20.10.2006 - 10 K 6115/04 -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 29.1.2007 - L 20 B 69/06 AY ER, n. v.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 15.3.2007 - 7 B 10213/07.OVG -, juris (Ls.), und vom 5.4.2007 - 17 A 10108/07, 7 E 11594/06 -, NVwZ-RR 2007, 494 (Ls.); OVG NRW, Beschluss vom 5.6.2007 - 18 E 413/07 -, AuAS 2007, 221; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 14.6.2007 - 3 B 34.05 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 3.8.2007 - 19 ZB 07.1163 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 27.8.2007 - Au 6 K 07.803, Au 6 K 07.804 -, juris; LSG Sachs.-Anh., Beschluss vom 28.9.2007 - L 8 B 11/06 AY ER -, n. v.; ebenso: Hailbronner, a.a.O., Rdn. 112; Tz. 25.5.3 VAH-AufenthG.

    So kann von einem Ausländer, der "aus Überzeugung" staatenlos ist und aus diesem Grund seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, durchaus verlangt werden, die aufgegebene Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben, vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 8.98 -, BVerwGE 108, 21; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 14.6.2007 - 3 B 34.05 -, juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 13 S 2483/07

    Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon

    Insofern ist die Rechts- und Faktenlage eindeutig (siehe auch den Beschluss des Senats im Verfahren der Prozesskostenhilfe vom 12.3.2007 - 13 S 3029/06 - VG Freiburg, Urteil vom 24.4.2008 - 4 K 280/06 - m.w.N., juris, Rn 26; VG Berlin, Urteil vom 24.7.2007 - 27 A 180.06 -, juris Rn 16; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.6.2007 - 3 B 34.05 -, juris, Rn 36; VG Sigmaringen, Urteil vom 20.7.2006 - 8 K 577/04 -, juris Rn 44, je m.w.N.).

    Bei der Frage, welche Mitwirkungshandlungen konkret zumutbar sind, sind alle Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen (siehe BVerwG, Beschluss vom 15.6.2006 - 1 B 54/96 -, juris und bereits Beschluss vom 16.12.1998 - 1 B 105.98 -, Buchholz 402, 240 § 30 AuslG 1990 Nr. 10; siehe auch BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 8.98 -, InfAuslR 1999, 106 und Storr-Wenger, a.a.O., Rn 36 zu § 25), wobei der Begriff der Zumutbarkeit es ausschließt, einem Ausländer solche Handlungen abzuverlangen, die von vornherein erkennbar aussichtslos sind (BVerwG, Beschluss vom 15.6.2006, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.6.2007 - 3 B 34.05 -, juris).

  • VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Daraus ergibt sich zugleich, dass von ihm verlangt werden kann, es nicht allein bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen und einer Vorsprache bei der Auslandsvertretung seines Heimatstaates zu belassen, sondern darüber hinaus, falls ihm das Identitätspapier nicht in angemessener Zeit ausgestellt wird, regelmäßig nachzufragen, sich nach den Gründen für die Bearbeitungsdauer zu erkundigen und beharrlich um die Ausstellung des Dokuments nachzusuchen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2018, a.a.O.; Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 -, juris, Rn. 34; Urteil vom 14. Juni 2007 - OVG 3 B 34.05 -, juris, Rn. 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 1622/07

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher

    Bei der Frage, welche Mitwirkungshandlungen konkret zumutbar sind, sind alle Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen (siehe BVerwG, Beschl. v. 15.06.2006 - 1 B 54.06 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 4 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.12.2008 - 13 S 2483/07 - a.a.O. m.w.N.), wobei der Begriff der Zumutbarkeit es ausschließt, einem Ausländer solche Handlungen abzuverlangen, die von vornherein erkennbar aussichtslos sind (BVerwG, Beschluss vom 15.06.2006, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.06.2007 - 3 B 34.05 - juris).
  • OVG Hamburg, 22.09.2009 - 3 Bf 7/06

    Anfechtung einer Ausweisungsverfügung; Berücksichtigung tilgungsreifer

    Es gehört für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die sich (wie die Kläger des vorliegenden Falls) nicht auf zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote im Hinblick auf ihren Heimatstaat berufen können bzw. auch sonst keine rechtlich anerkennenswerten Motive für eine Ablehnung der Rückkehr in den Heimatstaat haben, zu den zumutbaren Anforderungen im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG, sich ernsthaft und intensiv bei den diplomatischen Vertretungen ihres Heimatstaats um die Ausstellung von Heimreisedokumenten zu bemühen, um das tatsächliche Ausreisehindernis in Gestalt der fehlenden Ausreisedokumente zu beseitigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.6.2007, 3 B 34.05, juris, Rn. 53 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.7.2007, 3 So 106/03).

    Andernfalls hätte ein ausreisepflichtiger Ausländer es u. U. in der Hand, allein durch das Bilden und Bekunden eines der Rückkehr entgegenstehenden Willens die Voraussetzungen eines humanitären Aufenthaltsrechts selbst zu schaffen; dies entspricht nicht Zweck und Ziel des § 25 Abs. 5 AufenthG (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.6.2007, a. a. O., juris Rn. 55).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2012 - 3 B 19.10

    Libanon; Berufung; Aufenthaltserlaubnis; Duldung; humanitäre Gründe;

    Der Verwaltungsmitarbeiter S..., bei der Berliner Ausländerbehörde für die Passbeschaffung zuständig, hat bei seiner Anhörung im Berufungsverfahren OVG 3 B 34.05 angegeben, ein ausreisepflichtiger libanesischer Staatsangehöriger müsse einen vollständig ausgefüllten Passantrag sowie Identitätsnachweise einreichen, um das für die Heimreise erforderliche Laissez-Passer zu erhalten, ferner ein Flugticket.

    Die Verwaltungsmitarbeiterin B... aus der Rückkehr- und Weiterwanderungsstelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales hat im Berufungsverfahren OVG 3 B 34.05 bekundet, die libanesische Botschaft stelle in der Regel nach etwa drei bis vier Monaten das erforderliche Laissez-Passer insbesondere dann aus, wenn der Betreffende beteuere, freiwillig ausreisen zu wollen, und ausreichende Identitätspapiere vorliegen.

  • VG Berlin, 13.07.2012 - 35 K 62.12

    Erlaubnis einer Beschäftigung, geduldeter Ausländer; Mitwirkungspflichten bei der

    Der Verwaltungsmitarbeiter S..., bei der Berliner Ausländerbehörde für die Passbeschaffung zuständig, hat bei seiner Anhörung im Berufungsverfahren OVG 3 B 34.05 angegeben, ein ausreisepflichtiger libanesischer Staatsangehöriger müsse einen vollständig ausgefüllten Passantrag sowie Identitätsnachweise einreichen, um das für die Heimreise erforderliche Laissez-Passer zu erhalten, ferner ein Flugticket.

    Die Verwaltungsmitarbeiterin B... aus der Rückkehr- und Weiterwanderungsstelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales hat im Berufungsverfahren OVG 3 B 34.05 bekundet, die libanesische Botschaft stelle in der Regel nach etwa drei bis vier Monaten das erforderliche Laissez-Passer insbesondere dann aus, wenn der Betreffende beteuere, freiwillig ausreisen zu wollen, und ausreichende Identitätspapiere vorliegen.

  • VG Berlin, 13.07.2012 - 35 K 200.11

    Ausreisepflicht eines Ausländers; Erfüllung der zur Ausreisepflicht

    Der Verwaltungsmitarbeiter S..., bei der Berliner Ausländerbehörde für die Passbeschaffung zuständig, hat bei seiner Anhörung im Berufungsverfahren OVG 3 B 34.05 angegeben, ein ausreisepflichtiger libanesischer Staatsangehöriger müsse einen vollständig ausgefüllten Passantrag sowie Identitätsnachweise einreichen, um das für die Heimreise erforderliche Laissez-Passer zu erhalten, ferner ein Flugticket.

    Die Verwaltungsmitarbeiterin B... aus der Rückkehr- und Weiterwanderungsstelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales hat im Berufungsverfahren OVG 3 B 34.05 bekundet, die libanesische Botschaft stelle in der Regel nach etwa drei bis vier Monaten das erforderliche Laissez-Passer insbesondere dann aus, wenn der Betreffende beteuere, freiwillig ausreisen zu wollen, und ausreichende Identitätspapiere vorliegen.

  • VG Berlin, 25.08.2011 - 35 K 202.11

    Aussichtsloses Verlangen der Rückkehr eines staatenlosen Palästinensers in den

    Bereits der Begriff der Zumutbarkeit in § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG schließt es aus, einem Ausländer von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen - wie die Vorlage von Bescheinigungen der libanesischen Botschaft über bestimmte dort gestellte Anträge - abzuverlangen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 -, Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 4, Rn. 4; Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 8.98 -, BVerwGE 108, 21, 29, zu § 30 Abs. 4 AuslG; OVG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2007 - OVG 3 B 34.05 -, juris, Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07

    Pflicht der Tatsachengerichte zur Prüfung amtlicher Auskünfte bei der Äußerung

  • VG Bremen, 27.10.2008 - 4 K 432/06

    Zumutbarkeit einer "Freiwilligkeitserklärung" bei der Passbeschaffung

  • VG Schleswig, 30.11.2016 - 1 B 62/16

    Rechtmäßigkeit der Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit nicht erlaubt" im Rahmen

  • VG Potsdam, 14.11.2019 - 8 K 3332/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 19 A 1631/08

    Anspruch eines nach einem unanfechtbaren Bescheid vollziehbar ausreisepflichtigen

  • VG Berlin, 06.11.2008 - 29 A 373.07

    Altfallregelung; sehr langer Aufenthalt als Asylbewerber und mit Duldung; zwei

  • VG Berlin, 01.03.2011 - 30 K 30.10

    Mitwirkungsobliegenheiten bei der Passbeschaffung für Kinder als Voraussetzung

  • VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 1 K 08.436

    Ermessensausweisung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht

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  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 35.05

    Ausgleichsleistung; Ausgleichsleistung für einen Unternehmensanteil;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2005 - 3 B 34.05
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 35.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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