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   BVerwG, 15.06.1994 - 3 B 34.94   

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BVerwG, 15.06.1994 - 3 B 34.94 (https://dejure.org/1994,12113)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1994 - 3 B 34.94 (https://dejure.org/1994,12113)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 3 B 34.94 (https://dejure.org/1994,12113)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76

    Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1994 - 3 B 34.94
    Soweit die Verwendung der streitigen Flächen auch unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten im Rahmen der freien Beweiswürdigung - also auch unter Heranziehung von Erfahrungssätzen - nicht aufgeklärt werden kann, ist - wie stets im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - für die Frage, zu wessen Lasten die Unerweislichkeit geht, auf die materielle Beweislast abzustellen (vgl. BVerwGE 55, 288 [BVerwG 30.03.1978 - BVerwG 5 C 20.76] ).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1994 - 3 B 34.94
    Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren ermöglichen es der Widerspruchsbehörde nicht, aufgrund eines unzulässigen Widerspruches den angegriffenen Verwaltungsakt aufzuheben oder abzuändern (vgl. BVerwGE 65, 313 [BVerwG 18.05.1982 - BVerwG 7 C 42.80] ).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1994 - 3 B 34.94
    Die Klagebefugnis ist nach gefestigter Rechtsprechung nur zu verneinen, wenn die geltend gemachten Rechte unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder den Klägern zustehen könnten, eine Verletzung subjektiver Rechte also nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu BVerfGE 83, 182 [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87] m.w.N.; auch BVerwGE 68, 241 ).
  • BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 82.90

    Pachtflächen - Milcherzeugung - Referenzmengenübergang nach Pachtende -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1994 - 3 B 34.94
    Die von der Beschwerde aufgeworfenen Fragen in Zusammenhang mit der Bewertung landwirtschaftlicher Flächen als "für die Milcherzeugung verwendete Flächen" i.S. von Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 lassen sich anhand des Urteils des beschließenden Senats vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - beantworten.
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1994 - 3 B 34.94
    Die Klagebefugnis ist nach gefestigter Rechtsprechung nur zu verneinen, wenn die geltend gemachten Rechte unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder den Klägern zustehen könnten, eine Verletzung subjektiver Rechte also nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu BVerfGE 83, 182 [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87] m.w.N.; auch BVerwGE 68, 241 ).
  • BVerwG, 08.12.1977 - 7 B 76.77

    Vorsorglicher Widerspruch - Ständig wiederholte Verwaltungsakte - Vielzahl

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1994 - 3 B 34.94
    Ein Rechtsbehelf setzt stets eine Beschwer voraus, die im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs vorliegen muß (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 76.77 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    c) Die Tatsachen, die vom Oberverwaltungsgericht bindend im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO festgestellt worden sind, haben die Klagebefugnis nicht entfallen lassen; namentlich ist durch die angeführten Umstände die Beschwer unberührt geblieben, die - von der Klageerhebung (vgl. Beschluss vom 15. Juni 1994 - BVerwG 3 B 34.94 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 95 S. 23 m.w.N.) durchgängig bis zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung - vorliegen muss, um die Zulässigkeit einer Klage bejahen zu können.
  • BVerwG, 09.07.1996 - 3 B 33.96

    Erforderlichkeit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache für die Zulassung

    Er hat vielmehr die bereits im Verfahren 3 B 34.94 aufgeworfene Frage, ob durch die streitgegenständliche statistische Erhebung nach Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten und der Auswertungsprogramme der verfassungsrechtlich geschützte "Innenraum" verletzt wird und insbesondere, ob die Anforderungen an die gebotene Anonymität bei der Erhebung auch nach Weiterentwicklung gewährleistet ist, auch in diesem Verfahren wiederholt.

    Insoweit würden schon die im Beschluß des Senats vom heutigen Tage in der Sache 3 B 34.94 angestellten Erwägungen gelten, wonach dieser Frage keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung beizumessen ist.

  • VG Halle, 12.09.2001 - 2 A 22/99
    Mit Beschluss vom 09. September 1994 (Az.: 3 B 34/94) ordnete das erkennende Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Beigeladenen zu 1. gegen den Investitionsvorrangbescheid des Beklagten an, weil diese ihre Berechtigung nach dem Vermögensgesetz glaubhaft gemacht habe.
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