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BVerwG, 13.02.1979 - 3 B 37.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beweislast für die Höhe der tatsächlich erbrachten Gegenleistungen - Feststellungslast für die Angemessenheit der Gegenleistung im Kriegslastenauslgeich
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 20.01.1978 - III E 110/72
- BVerwG, 13.02.1979 - 3 B 37.78
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.11.1975 - 3 C 9.75
Neugründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) mit aus …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1979 - 3 B 37.78
Er hat u.a. in den Urteilen vom 27. November 1975 - BVerwG 3 C 4.75 - (Buchholz 427.207 § 2 Nr. 36) und BVerwG 3 C 9.75 - (ZLA 1976, 83) ausgeführt, daß der Erwerber von Nationalitätenvermögen eine Schadensfeststellung nach § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV nicht mit Erfolg geltend machen kann, wenn er den von ihm tatsächlich entrichteten (nicht aus Nationalitätenvermögen stammenden) Kaufpreis nicht nachweist oder glaubhaft macht.Aus den vorstehenden Ausführungen folgt zugleich, daß das angefochtene Urteil nicht, wie die Beschwerde meint, von dem oben angeführten Urteil vom 27. November 1975 - BVerwG 3 C 9.75 - abweicht.
- BVerwG, 27.11.1975 - 3 C 4.75
Unangemessenheit des Kaufpreises - Anspruch auf Kriegslastenausgleich - …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1979 - 3 B 37.78
Er hat u.a. in den Urteilen vom 27. November 1975 - BVerwG 3 C 4.75 - (Buchholz 427.207 § 2 Nr. 36) und BVerwG 3 C 9.75 - (ZLA 1976, 83) ausgeführt, daß der Erwerber von Nationalitätenvermögen eine Schadensfeststellung nach § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV nicht mit Erfolg geltend machen kann, wenn er den von ihm tatsächlich entrichteten (nicht aus Nationalitätenvermögen stammenden) Kaufpreis nicht nachweist oder glaubhaft macht. - BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70
Vertreibungsschäden an Grundvermögen - Anspruch auf Kriegslastenausgleich
Auszug aus BVerwG, 13.02.1979 - 3 B 37.78
Die Feststellungslast dafür, daß die Ausschlußvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV (hier Unangemessenheit der Gegenleistung) vorliegen, bleibt bei der Ausgleichsbehörde (vgl. die vorgenannten Urteile des Senats; siehe ferner das Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG 3 C 98.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14]).
- BVerwG, 02.04.1984 - 3 B 61.83 Denn der beschließende Senat hat in nunmehr ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen für einen Ausschluß von der Schadensfeststellung nach § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV vorliegen, die Ausgleichsbehörde zu tragen hat, insbesondere aus der Unaufklärbarkeit der Höhe des tatsächlich entrichteten Kaufpreises nicht der Rückschluß gezogen werden darf, der Kaufpreis sei unangemessen gewesen (vgl. u.a. Urteil vom 27. November 1975 - BVerwG 3 C 4.75 - [BVerwGE 50, 1 [BVerwG 27.11.1975 - III C 4/75]]; Beschluß vom 13. Februar 1979 - BVerwG 3 B 37.78 -).