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   BVerwG, 24.03.1994 - 3 B 49.93   

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https://dejure.org/1994,6257
BVerwG, 24.03.1994 - 3 B 49.93 (https://dejure.org/1994,6257)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 3 B 49.93 (https://dejure.org/1994,6257)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 (https://dejure.org/1994,6257)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Apotheker - Arzneimittel - Absprachen - Gemeinsame Entwicklung mit Arzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1627
  • NVwZ 1995, 788 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 13.03.2014 - I ZR 120/13

    Kooperationsapotheke - Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Versorgung von

    Die Trennung zwischen dem Beruf des Arztes und dem Beruf des Apothekers, auf die die Vorschrift abzielt, soll gewährleisten, dass der Arzt sich bei der Auswahl der Arzneimittel ausschließlich von fachlich-medizinischen Gesichtspunkten und seinem ärztlichen Gewissen leiten lässt und der Apotheker die ihm zugewiesene Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen gemäß § 17 ApBetrO sachlich und eigenverantwortlich wahrnimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 1994 - 3 B 49/93, NJW 1995, 1627, 1628; OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 13 A 2521/11, juris Rn. 4 f., jeweils mwN).
  • SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14

    Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"

    Mit dieser Trennung soll erreicht werden, dass sich der Arzt bei der Auswahl der von ihm verordneten Produkte ausschließlich von fachlich-medizinischen Gesichtspunkten und seinem Gewissen leiten lässt und andererseits der Apotheker die ihm zugeordneten Kontrollfunktionen bei der Belieferung von Verschreibungen (vgl. §§ 7 Abs. 1 Satz 4, Abs. 1 b, 17 Abs. 5 Satz 2, Abs. 8 ApBetrO) sachgerecht und eigenverantwortlich wahrnimmt, (BVerwG, Beschluss vom 24.03.1994 - 3 B 49/93).

    Diese Trennung dient, wie oben schon erwähnt, dem Patientenschutz, damit Angehörige beider Heilberufe ihre Aufgaben unabhängig von Interessen Dritter allein im Interesse des Patienten wahrnehmen (BVerwG, Beschluss vom 24.03.1994 - 3 B 49/93).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1999 - 13 A 3323/97

    Apotheker; Genehmigungspflicht; Arzt; Zuführung von Patienten; Zuweisung von

    vgl. OVG NW, Urteile vom 12. November 1981 - ZA 3/79 -, n.v., vom 10. Mai 1993 - 13 A 1822/91 - BVerwG, Beschluß vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 -, NJW 1995, 1627 zu OVG NW 13 A 1822/91; Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Mai 1993 - LBGH A 10094/93 -, NJW 1994, 813; vgl. auch das den Kläger betreffende Urteil des Amtsgerichts P. vom 26. Januar 1998 - 26 a OWi 11 Js 484/97 (349/97), UA S. 12.

    Die vorstehenden Überlegungen lassen es deshalb gerechtfertigt erscheinen, wie es das Bundesverwaltungsgericht - möglicherweise nur beiläufig - formuliert hat, Beschluß vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 -, a.a.O., außer den Apotheker auch den Arzt "dem § 11 ApoG in vollem Umfang zu unterwerfen".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 13 A 2521/11

    Vorliegen einer Absprache der Zuweisung von Verschreibungen i.S.d. § 11 ApoG bei

    Der Arzt soll sich bei der Arzneimittelwahl ausschließlich von medizinischen Gesichtspunkten und seinem ärztlichen Gewissen leiten lassen, der Apotheker soll seine Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen eigenverantwortlich wahrnehmen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 -, NJW 1995, 1627 = juris, Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 2. September 1999 - 13 A 3323/97 -, NWVBl. 2000, 218 = juris, Rn. 8.
  • VG Chemnitz, 16.04.2019 - 4 K 772/15

    Vereinbarungen zur ausschließlichen Belieferung von Patienten durch bestimmte

    Der Arzt soll sich bei der Arzneimittelwahl ausschließlich von medizinischen Gesichtspunkten und seinem ärztlichen Gewissen leiten lassen, der Apotheker soll seine Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen eigenverantwortlich wahrnehmen (BVerwG, Beschluss vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 -, juris, Rn. 8).
  • LG Düsseldorf, 23.12.2015 - 14c O 121/14

    Angebot von Medikamenten einer Apotheke an gynäkologische Praxen zum

    Sinn des Verbotes der Zuweisung von Verschreibungen ist die strikte Trennung zwischen dem Beruf des Arztes und dem des Apothekers, so dass sich der Arzt bei der Arzneimittelwahl ausschließlich von medizinischen Erwägungen und seinem ärztlichen Gewissen leiten lassen soll, der Apotheker soll seine Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen eigenverantwortlich wahrnehmen (OVG NRW GesR 2013, 400 bis 401; OVG NRW NVwZ-RR 2000, 216; BVerwG NJW 1995, 1627, 1628; BGH, Urt. v. 13.3.2014, I ZR 120/13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 13 A 3499/99

    Übertriebene Werbung einer Apotheke; Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung

    vgl. Urteile des Senats vom 2. September 1999 - 13 A 3323/97 - und vom 10. Mai 1993 - 13 A 1822/91 - ferner BVerwG, Beschluss vom 24. März 1994 - 3 B 49.93 -, NJW 1995, 1627.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.1995 - 4 L 185/93

    Berufsflugzeugführer; Alkohol; Konfliktsituation

    Mit Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 30. April 1993 - 3 B 49/93 - wurde die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.
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