Rechtsprechung
BVerwG, 06.05.1994 - 3 B 5.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Zur Zulassungsvoraussetzung des Vorliegens einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Anwesenheitspflicht eines Landwirts auf seiner Hofstelle bei ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.09.1993 - 19 B 92.3902
- BVerwG, 06.05.1994 - 3 B 5.94
Rechtsprechung
OVG Berlin, 27.01.1995 - 3 B 5.94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 165/01
Familienasyl, Folgeantrag, maßgeblicher Zeitpunkt, Minderjährigkeit
Hiernach sei für die Feststellung der Minderjährigkeit des Familienasyl beantragenden Kindes im Falle eines Folgeantrages auf den Zeitpunkt der Folgeantragstellung abzustellen (so auch OVG Berlin, Urteile vom 27.01.1995, 3 B 5/94, 3 B 6/94, 3 B 10/94).Zwar ist dem Bundesverwaltungsgericht darin beizupflichten, dass es für das Vorliegen der Minderjährigkeit grundsätzlich nicht auf einen früher gestellten Antrag, sondern auf den Zeitpunkt des Folgeantrags ankomme (so auch OVG Berlin Urteil vom 27.01.1995, 3 B 5/94), doch wurde diese Entscheidung ausdrücklich für den Fall einer Rücknahme des Asylantrags getroffen.
Dieser ist insofern offen, als unter "im Zeitpunkt ihrer Asylantragstellung" auch der Zeitpunkt des Erstantrags verstanden werden könnte (BVerwGE 101, 341; OVG Berlin 3 B 5/94).
Von diesem Grundsatz soll nach der Neuregelung des § 26 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG lediglich dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn das Kind den Eintritt der Volljährigkeit vor einer Entscheidung über seinen Asylantrag aufgrund der Dauer des Asylverfahrens nicht verhindern konnte (OVG Berlin 3 B 5/94).
- OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 7 LA 200/04
Antragstellung; Auslegung; Darlegungsgebot; Familienasyl; Folgeantrag; …
Derartige weitreichende Wirkungen hätten jedoch einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft (vgl. auch OVG Berlin, Urt. v. 27.1. 1995 - 3 B 5.94 -, Juris).Der Gesichtspunkt, dass sich eine etwaige längere Verfahrensdauer für die Kinder nicht nachteilig auswirken soll, greift - wie zudem bereits obergerichtlich entschieden ist (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 27.1. 1995, aaO) - mithin in den Fällen nicht ein, in denen das erste Asylverfahren durch Rücknahme oder durch bestandskräftige Ablehnung des Asylantrags abgeschlossen war und ein Folgeantrag erst nach Volljährigkeit gestellt wurde.
- VG Sigmaringen, 18.03.2002 - A 6 K 11600/00
Familienasyl - Folgeantragsverfahren - Minderjährigkeitszeitpunkt
Entgegen seiner Ansicht kommt es für die Entscheidung der Frage, ob ihm Familienasyl zu gewähren ist, nicht auf den Zeitpunkt der Stellung des Erstantrages an, sondern allein auf den Zeitpunkt der Stellung des Folgeantrages (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 13.08.1996 - 9 C 92/95 -, NVwZ 1997, 668; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.09.1998 - A 14 S 3167/97 - OVG Berlin, Urteil vom 27.01.1995 - OVG 3 B 5.94 - Hailbronner, AuslR, § 26 AsylVfG RdNr. 30 Renner, AuslR, 7. Auflage, § 26 RdNr. 16; vgl. ferner GK-AsylVfG, § 26 RdNr. 76; anderer Ansicht: VG Stuttgart, Urteil vom 12.01.2000 - A 2 K 12510/99).Danach ist aus historischer und teleologischer Sicht die Einbeziehung von bei Folgeantragstellung volljährigen Kindern eines Asylberechtigten in den Anwendungsbereich des § 26 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG ausgeschlossen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 27.01.1995, a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 08.12.2004 - A 10 K 10522/04
Unverzügliche Folgeantragstellung nach Wiedereinreise bei Familienasyl
So kommt es etwa für die Minderjährigkeit eines Familienasyl begehrenden Kindes auf den Zeitpunkt des Folgeantrags an, wenn der erste Asylantrag zurückgenommen worden ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.08.1996, BVerwGE 101, 341; OVG Berlin, Urt. v. 27.01.1995 - 3 B 5.94 -, juris).