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   BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08   

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BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08 (https://dejure.org/2008,2785)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2008 - 3 B 52.08 (https://dejure.org/2008,2785)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2008 - 3 B 52.08 (https://dejure.org/2008,2785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VO (EG) Nr. 1782/2003 Art. 42 Abs. 4; VO (EG) Nr. 795/2004 Art. 21; BetrPrämDurchfG § 5; BetrPrämDurchfV § 15; GKG § 52
    Betriebsprämie; Referenzwert; besondere Lage; Investition; Investitionsplan; Streitwert.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EG) Nr. 1782/2003 Art. 42 Abs. 4
    Betriebsprämie; Betriebsprämie; Direktzahlungsanspruch; Erhöhung; Investition; Investitionsmaßnahme; Investitionsplan; Investitionsplan; Kapazitätserweiterung; Landwirtschaft; Produktionserweiterung; Referenzwert; Referenzwert; Streitwert; Streitwert; Tierhaltung; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Investition i.S.v. Art. 21 VO 795/2004/EG; Festsetzung des Streitwertes auf den Mehrbetrag bei Verlangung einer höheren Festsetzung des Referenzwertes für die Betriebsprämie

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 1782/2003 Art. 42 Abs. 4; ; VO (EG) Nr. 795/2004 Art. 21; ; BetrPrämDurchfG § 5; ; BetrPrämDurchfV § 15; ; GKG § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaftsrecht - Betriebsprämie; Referenzwert; besondere Lage; Investition; Investitionsplan; Streitwert

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 19 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 1 E 163/07

    Streitwert in Verfahren betreffend die Festsetzung betriebsindividueller Beträge

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08
    Deshalb aber besteht umgekehrt auch kein Anlass, den Mehrbetrag in Anlehnung an Ziff. 24.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stand 7/2004 (abgedruckt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, Anhang), um ein Viertel zu vermindern (so aber OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2006 - 10 OA 223/06 - juris; zustimmend OVG Saarbrücken, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 E 163/07 - juris und die Vorinstanzen).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08
    Ist die angefochtene Entscheidung aber - selbständig tragend - auf mehrere Begründungen gestützt, so ist die Revision nur dann zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder der verschiedenen Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 10 OA 223/06

    Bestimmung des Streitwertes anhand des klägerischen Antrags nach Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08
    Deshalb aber besteht umgekehrt auch kein Anlass, den Mehrbetrag in Anlehnung an Ziff. 24.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stand 7/2004 (abgedruckt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, Anhang), um ein Viertel zu vermindern (so aber OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2006 - 10 OA 223/06 - juris; zustimmend OVG Saarbrücken, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 E 163/07 - juris und die Vorinstanzen).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08
    Diese Frage rechtfertigt nicht die Durchführung des angestrebten Revisionsverfahrens; auch der Einholung einer Vorabentscheidung bedarf es nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - Slg. S. 3415 - CILFIT).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 16 A 144/10

    Tieraufstockung bei vorhandenen Kapazitäten als Investition in

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. September 2008 3 B 52.08 -, RdL 2009, 23 = juris.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 3 B 52.08 -, a. a. O., und vom 8. Dezember 2011 3 B 39.11 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 11. Juli 2011 19 B 11.737 -, RdL 2011, 79 = juris.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 3 B 52.08 -, VG Stade, Urteil vom 27. März 2008 6 A 1215/06 -, jeweils a. a. O.

    Nicht nur die Instanzgerichte, etwa VG Hannover, Urteil vom 12. März 2008 11 A 3397/06 -, juris; VG Stade, Urteil vom 27. März 2008 6 A 1215/06 -, a. a. O.; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 A 11113/07 -, juris, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 8. September 2008 3 B 52.08 -, a. a. O., sowie OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 A 11114/07 -, a. a. O., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 8. September 2008 3 B 53.08 -, a. a. O., sondern auch das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur Investitionen begünstigt, die der Kapazitätserweiterung in einem bestimmten Produktionssektor dienen.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 3 B 52.08 und 3 B 53.08 -, jeweils a. a. O.

    Die behauptete Abweichung des angegriffenen Urteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. September 2008 3 B 52.08 - (a. a. O.) besteht, wie oben dargelegt, nicht.

  • VGH Bayern, 07.09.2010 - 19 BV 10.274

    Investitionen in Produktionskapazitäten; Betriebsverbesserungsplan; Planänderung;

    Die Vorschrift knüpft damit an in der Vergangenheit liegende Umstände an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 - 3 B 52/08 -, RdL 2009, 23 [24]).

    Dass es sich um eine Investition im vorgeschriebenen Sinne handelt, muss der Betriebsinhaber der zuständigen Behörde gemäß Art. 21 Abs. 2 VO (EG) Nr. 795/2004 nachweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 - 3 B 52/08 -, RdL 2009, 23 [24]).

    Allerdings muss es sich dabei um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen tatsächlich eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 - 3 B 52/08 -, RdL 2009, 23 [24]; Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]).

    Da sich der Umfang des Investitionsvorhabens nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch aus dem Plan selbst bzw. anderen objektiven Nachweisen hinreichend genau entnehmen lassen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 - 3 B 52/08 -, RdL 2009, 23 [24]; Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]), muss sich der Kläger an der aus dem Plan (vgl. S. 7 a) hervorgehenden Endkapazität von 180 Bullenmastplätzen festhalten lassen.

    Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8.9.2008 - 3 B 52/08 -, RdL 2009, 23 [24]; Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]) bereits höchstrichterlich geklärt.

  • BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11

    Betriebsindividueller Betrag für Investitionen in einen Bullenmaststall; nicht

    21 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 stellt eine Ausnahmevorschrift dar, die dem Schutz des Vertrauens in den Fortbestand des davor bestehenden Systems der Direktzahlungen dient, wenn dieses bereits zu Investitionen geführt hat (vgl. näher Beschluss vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 Rn. 3 ff.).

    Dies gilt umso mehr, als sich die Investitionsmaßnahme auf eine bestimmte Produktion beziehen muss und es unzulässig ist, eine auf eine andere Produktion gezielte Investition im Nachhinein umzuwidmen oder eine ungezielte Veränderung der Produktionsbedingungen erst im Nachhinein für eine bestimmte Produktion zu widmen (vgl. Beschluss vom 8. September 2008 a.a.O. Rn. 4 f.).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 GKG i.V.m. § 52 Abs. 3 GKG (Mehrbetrag, um den sich der Referenzwert im Falle des Erfolgs der Klage erhöhen würde; vgl. Beschluss vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - a.a.O. Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09

    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve

    Vielmehr muss die Errichtung des Stalls der Verwirklichung eines vorher festgelegten Betriebsziels dienen, das mit der Investition verfolgt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 = RdL 2009, 23 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris = NVwZ-RR 2009, 19 (Leitsatz)).

    Es ist unzulässig, eine auf eine andere Produktion gezielte Investition im Nachhinein umzuwidmen; vollends ist es unzulässig, eine ungezielte Veränderung der Produktionsbedingungen erst im Nachhinein für eine bestimmte Produktion zu widmen (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08

    Landwirtschaft; Betriebsprämie; betriebsindividueller Betrag; besondere Lage;

    Ebenso ist sachgerecht, zusätzlich den Nachweis zu verlangen, dass die Erhöhung der Produktionskapazitäten auch zu erhöhten Stützungszahlungen in bestimmten Produktionssektoren hätte führen können (vgl. Beschluss vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7).

    Es muss sich freilich um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (vgl. Beschluss vom 8. September 2008 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09

    Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach

    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris und dem folgend: Urteile des Senats vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156, vom 9. August 2011 - 10 LB 82/09 -, AUR 2012, 62; vom 21. Februar 2012 - 10 LB 89/09 -, n.v.; Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - 10 LA 181/08 -, RdL 2009, 291; vom 25. Mai 2009 - 10 LA 173/08 -, RdL 2009, 205; vom 27. August 2009 - 10 LA 206/08 -, juris).

    Dies setzt aber voraus, dass die Investition von vornherein mit dem Zweck verbunden war, eine - auch im Umfang - bestimmte Produktion des Betriebs aufzunehmen oder auszuweiten, die nach dem bisherigen System mit bestimmten Direktzahlungen gefördert wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LC 266/08

    Für die Anerkennung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen

    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris).

    Es ist unzulässig, eine auf eine andere Produktion gezielte Investition im Nachhinein umzuwidmen; vollends ist es unzulässig, eine ungezielte Veränderung der Produktionsbedingungen erst im Nachhinein für eine bestimmte Produktion zu widmen (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09

    Zahlungsansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris).

    Es ist unzulässig, eine auf eine andere Produktion gezielte Investition im Nachhinein umzuwidmen; vollends ist es unzulässig, eine ungezielte Veränderung der Produktionsbedingungen erst im Nachhinein für eine bestimmte Produktion zu widmen (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 19 ZB 09.1713

    Landwirtschaftsrecht; Zuerkennung betriebsindividueller Beträge; vom

    Die Vorschrift knüpft damit an in der Vergangenheit liegende Umstände an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 - 3 B 52/08 -, RdL 2009, 23 [24]).

    Dass es sich um eine Investition im vorgeschriebenen Sinne handelt, muss der Betriebsinhaber der zuständigen Behörde gemäß Art. 21 Abs. 2 VO (EG) Nr. 795/2004 nachweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 - 3 B 52/08 -, RdL 2009, 23 [24]).

    Allerdings muss es sich dabei um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen tatsächlich eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 - 3 B 52/08 -, RdL 2009, 23 [24]; Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]).

  • OVG Niedersachsen, 19.11.2008 - 10 OA 299/08

    Bestimmung des Streitwerts im Verfahren bezüglich der Erteilung sog.

    Für den Wert der Zahlungsansprüche ist der einfache - ungekürzte - Wert heranzuziehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und - BVerwG 3 B 53.08 -, juris und Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2008 - 10 LA 361/08 -, n.v.).

    Bei der Betriebsprämie handelt es sich nicht um eine wiederkehrende Leistung, sondern sie "wird alljährlich neu - und ggf. unterschiedlich neu - beantragt und festgesetzt" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2009 - 10 LA 206/08

    Zahlungsansprüche nach der Betriebsprämienregelung bei Erhöhung der

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2010 - 10 LA 135/09

    Außergewöhnliche Umstände in Form von Absatzschwierigkeiten aufgrund der

  • OVG Bremen, 19.12.2017 - 2 S 212/17

    Offensichtlich absehbare Auswirkungen im Sinne des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG -

  • VG Oldenburg, 24.09.2009 - 12 A 2606/06

    Festsetzung von Zahlungsansprüchen - Investition in einen Bullenmaststall

  • BVerwG, 21.05.2013 - 3 B 91.12

    OGS-Genehmigungen; Beihilfeantrag; Berichtigung wegen offensichtlichen Irrtums

  • BVerwG, 14.02.2013 - 3 B 34.12

    Beihilfeanspruch für OGS-Anbauflächen; unterbliebener Antrag; Berichtigung

  • BVerwG, 16.03.2009 - 3 B 6.09

    Betriebsprämie; besondere Lage; Umstellung der Erzeugung; endgültige Aufgabe der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - 16 A 937/10

    Anspruch des Betreibers eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Rindermast und

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 10 LA 133/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Berücksichtigung einer Investition im

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2012 - 10 LB 141/10

    Maßgebliche europarechtliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Festsetzung

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2009 - 10 LA 181/08

    Nachweis einer nach § 21 VO (EG) Nr. 795/2004 zu berücksichtigenden Investition

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2009 - 10 LA 173/08

    Anspruchsbegründung für zusätzliche Direktzahlungen durch den Nachweis einer

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 10 OA 380/08

    Bestimmung des Streitwertes für die Festsetzung von Zahlungsansprüchen nach der

  • BVerwG, 12.03.2009 - 3 B 4.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - weitere Beschwerde - Auslegung -

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2012 - 10 LB 116/10

    Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des § 15 Abs. 4 S. 2 BetrPrämDurchfV unter

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 10 LA 182/08

    Ermittlung der Besatzdichte eines Milcherzeugnisses unter Berücksichtigung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2010 - 2 LB 5/10

    Berechnung des betriebsindividuellen Betrages nach der Härtefallregelung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2010 - 1 O 88/10

    Streitwert für landwirtschaftliche Betriebsprämie

  • VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 2 K 06.01460

    1. Betriebsverbesserungsplan; Voraussetzungen für die Anerkennung von Änderungen

  • VG Ansbach, 10.12.2009 - AN 2 K 06.01196
  • VG Ansbach, 10.08.2009 - AN 2 K 06.01518

    1. Ein im Rahmen der AFP-Förderung erstellter Betriebsverbesserungsplan ist

  • VG Ansbach, 14.04.2009 - AN 2 K 06.01332

    1. Ein im Rahmen der AFP-Förderung ersteller Betriebsverbesserungsplan ist

  • VG Ansbach, 03.04.2009 - AN 2 K 06.01165

    1. Ein im Rahmen der AFP-Förderung erstellter Betriebsverbesserungsplan ist

  • VG Ansbach, 10.12.2009 - AN 2 K 07.01897

    1. Ein im Rahmen der AFP-Förderung erstellter Betriebsverbesserungsplan ist

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