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BVerwG, 17.10.1996 - 3 B 71.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vermietung von Wohnraum, der zuvor durch das Ministerium für Staatssicherheit genutzt wurde, an bedürftige Familien - Bedeutung der Formulierung "Zuführung zu einem neuen sozialen Zweck"
Verfahrensgang
- VG Berlin, 12.02.1996 - 1 A 117.94
- BVerwG, 17.10.1996 - 3 B 71.96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 62.93
Zuführung von Stasi-Vermögen
Auszug aus BVerwG, 17.10.1996 - 3 B 71.96
Wie der früher für dieses Rechtsgebiet zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 62.93 - (BVerwGE 97, 295, [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 62/93]) zutreffend ausgeführt hat, folgt aus der eigentumsbegründenden Wirkung der Zuführung das Erfordernis, daß die Nutzung des Vermögensgegenstandes zu neuen sozialen Zwecken am Stichtag dauerhaft gewährleistet war.
- BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97
Finanzvermögen, ehemaliges - des Min. für Staatssicherheit; Stichtag für …
Eine Zuführung zu sozialen Zwecken durch die Nutzung eines Grundstücks zu Wohnzwecken ist allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn darin die Fürsorge für Schwache und Bedürftige, die ohne solche Hilfe die notwendigen Lebensbedürfnisse nicht angemessen befriedigen konnten, zum Ausdruck kam (Beschlüsse vom 2. Oktober 1996 BVerwG 3 B 70.96, 17. Oktober 1996 BVerwG 3 B 71.96 und 16. Oktober 1996 BVerwG 3 B 73.96 Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 21 S. 63).