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   BVerwG, 11.08.2003 - 3 B 74.03   

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BVerwG, 11.08.2003 - 3 B 74.03 (https://dejure.org/2003,9360)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.2003 - 3 B 74.03 (https://dejure.org/2003,9360)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 2003 - 3 B 74.03 (https://dejure.org/2003,9360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen; Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Abschleppmaßnahme wegen Verstoßes gegen das Gebot, schwerbehinderten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Parkplätze freizuhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2003 - 3 B 74.03
    2 Die Darlegung des allein geltend gemachten Zulassungsgrundes der Grundsatzbedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordert die entweder ausdrückliche oder doch dem Beschwerdevorbringen der Sache nach entnehmbare Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. für viele Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 470/14

    Wartezeit vor dem Abschleppen bei mobilen Halteverbotsschildern

    Siehe auch: BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5.13 -, BVerwGE 149, 254 = DVBl. 2014, 1139 = juris, Rn. 20 ff., Beschluss vom 11. August 2003 - 3 B 74.03 -, juris, Rn. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 5 A 3180/21

    Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit der Einleitung der Abschleppmaßnahme zur

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 2003 - 3 B 74.03 -, juris, Rn. 3.
  • VG Hamburg, 25.05.2018 - 2 K 7467/17

    Die Kombination aus einem Verkehrszeichen 314 (Parken), einem Zusatzzeichen für

    Zudem kann den Verkehrsordnungsbehörden nicht die Pflicht auferlegt werden, den Bedarf an freizuhaltenden Plätzen fortlaufend zu überprüfen und hiervon ein Einschreiten abhängig zu machen (zu Taxenständen: BVerwG, Urt. v. 9.4.2014, 3 C 5/13, juris Rn. 11; zu Behindertenparkplätzen: BVerwG, Beschl. v. 11.8.2003, 3 B 74/03, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Urt. v. 25.3.2003, 3 Bf 113/02, juris Rn. 32; OVG Münster, Beschl. v. 21.3.2000, 5 A 2339/99, juris Rn. 2 ff.).
  • VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11

    Anwalt von Behindertenparkplatz abgeschleppt - Kostenforderung rechtmäßig

    Letzteres ist der Fall bei Funktionsbeeinträchtigungen einer Fußgängerzone (s. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -, ESOVG) oder beim rechtswidrigen Parken in Feuerwehranfahrzonen oder auf einem Schwerbehindertenparkplatz (BVerwG, NJW 2002, 2122 und Beschluss vom 11. August 2003 - 3 B 74/03 -, juris).

    Solche Einschätzungsbefugnisse bzw. Überprüfungspflichten können indessen nicht anerkannt werden (BVerwG, Beschluss vom 11. August 2003 - 3 B 74/03 -, juris).

  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 3 Bf 126/06

    Sicherstellung eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs; Verhältnismäßigkeit

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht und das Berufungsgericht bisher angenommen haben, dass das Vorhandensein unbesetzter Parkplätze in der näheren Umgebung eine Abschleppmaßnahme nicht unverhältnismäßig erscheinen lasse, hat sich dies auf den Fall des unbefugten Abstellens von Fahrzeugen auf Behindertenparkplätzen bezogen und den Besonderheiten jener Fallkonstellation Rechnung getragen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 25.3.2003, 3 Bf 113/02, und nachgehend BVerwG, Beschl. v. 11.8.2003, 3 B 74.03, jeweils in juris).
  • OVG Hamburg, 07.03.2006 - 3 Bf 392/05

    Verbotswidrig auf Taxenstand parkender PKW; Abschleppen

    Weder ist dem nicht-berechtigten Verkehrsteilnehmer eine Einschätzungsbefugnis darüber zuzugestehen, ob voraussichtlich die vollständige Fläche des Taxenstandes in überschaubarer Zeit zweckentsprechend genutzt werden wird, noch ist den einschreitenden Bediensteten der Verkehrsordnungsbehörden die Pflicht aufzuerlegen, den Bedarf an freizuhaltender Fläche fortlaufend zu überprüfen und hiervon ein Einschreiten abhängig zu machen (vgl. zu mehreren nebeneinander liegenden Behindertenparkplätzen: BVerwG, Beschluss v. 11.8.2003 - 3 B 74.03 -).
  • OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12

    Abschleppkosten; Parken im absoluten Halteverbot - Abschleppkosten;

    Danach ist es zwar nicht ausgeschlossen, dass grundsätzlich allein der Verstoß gegen eine Verkehrszeichenregelung die Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme begründet, wie dies etwa bei einem unberechtigten Parken auf Behindertenparkplätzen (BVerwG Beschl. v. 27.05.2002 - 3 B 67/02, VRS 103, 309; BVerwG Urt. v. 14.05.1992 - 3 C 3.90, BVerwGE 90, 189, BVerwG Beschl. v. 11.08.2003 - 3 B 74/03 - juris) oder an einem Taxenstand (BVerwG Urt. v. 09.04.2014 - 3 C 5.13, bislang nur als Pressemitteilung veröffentlicht) der Fall sein kann.
  • VG Weimar, 01.03.2007 - 2 K 1187/06

    Ordnungsrecht; Abschleppen eines Fahrzeuges auf einem Kurzzeitparkplatz bei

    Andererseits ist jedoch ein Abschleppen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann gerechtfertigt, wenn durch den Verkehrsverstoß andere Verkehrsteilnehmer behindert werden (BVerwG, Urt. v. 14.05.1992 a. a. O.; OVG Hamburg, Urt. v. 22.02.2005 a. a. O., BVerwG, Beschl. v. 11.08.2003 - 3 B 74/03 -).

    Eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist für eine Funktionsbeeinträchtigung gerade nicht erforderlich (BVerwG, Beschl. v. 11.08.2003 a. a. O.).

  • VG München, 09.12.2015 - M 7 K 15.3547

    Rechtmäßige Abschleppanordnung beim Parken auf Schwerbehindertenparkplatz

    Es gibt allerdings Fälle, in denen eine Abschleppmaßnahme allein aufgrund eines Verstoßes gegen eine Verkehrszeichenregelung verhältnismäßig ist, so etwa beim unberechtigten Parken in Fußgänger- oder Feuerwehranfahrtszonen oder wie hier auf Behindertenparkplätzen (BVerwG, B. v. 27. Mai 2002 - 3 B 67/02 - juris Rn. 4; U. v. 14. Mai 1992 - 3 C 3.90 - juris Rn. 27; B. v. 11. August 2003 - 3 B 74/03 - juris Rn. 3) oder an einem Taxenstand (BVerwG, U. v. 9. April 2014 - 3 C 5.13 - juris Rn. 18 ff.).

    Im Allgemeinen verstößt eine Abschleppmaßnahme wegen Verstoßes gegen das Gebot, schwerbehinderten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Parkplätze freizuhalten, selbst dann nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn zum Zeitpunkt der Maßnahme weitere Schwerbehindertenplätze frei waren (BVerwG, B. v. 11. August 2003 - 3 B 74/03 - juris Rn. 3 für sieben freie Schwerbehindertenplätze).

  • VG Hamburg, 23.08.2021 - 9 K 1327/20

    Zur Rechtmäßigkeit der Gebühren und Auslagen, insbesondere des

    Zudem kann den Verkehrsordnungsbehörden nicht die Pflicht auferlegt werden, den Bedarf an freizuhaltenden Plätzen fortlaufend zu überprüfen und hiervon ein Einschreiten abhängig zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.2014, 3 C 5/13, juris, Rn. 11 zu Taxenständen; BVerwG, Beschl. v. 11.8.2003, 3 B 74/03, juris, Rn. 3 zu Behindertenparkplätzen).
  • VG Hamburg, 25.05.2023 - 20 K 3081/21

    Erfolglose Klage gegen Abschleppkosten wegen unberechtigten Parkens auf einem

  • VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03

    Abschleppen; Abschleppkosten; Bauarbeiten; Ermessen; Ersatzvornahme; Halteverbot;

  • VG Köln, 17.07.2014 - 20 K 3837/13

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme und den damit verbundenen Kosten wegen

  • VG Hamburg, 01.03.2022 - 7 K 1290/20

    Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Kosten für einen Abschleppvorgang wegen

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