Rechtsprechung
BVerwG, 15.10.2003 - 3 B 84.03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Mangelhafte Vertretung bei Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 08.05.2003 - 3 K 41/00
- BVerwG, 26.08.2003 - 3 PKH 20.03
- BVerwG, 15.10.2003 - 3 B 84.03
Rechtsprechung
BVerwG, 26.08.2003 - 3 PKH 20.03, 3 B 84.03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 08.05.2003 - 3 K 41/00
- BVerwG, 26.08.2003 - 3 PKH 20.03, 3 B 84.03
- BVerwG, 15.10.2003 - 3 B 84.03
Rechtsprechung
VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zulässigkeit einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Versammlungseinschränkungen (örtlicher und zeitlicher Art) - Castor-Transport
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 8 GG; § 15 Abs 1 VersammlG
Allgemeinverfügung; Castor; Versammlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des …
Auszug aus VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03
Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01; Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).Es kommt - wie das Bundesverfassungsgericht formuliert hat (Beschl. v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411) - zu einem "polizeilichen Notstand", der es rechtfertigt, einschränkend auf die Modalitäten der Versammlungsdurchführung einzuwirken, um den polizeilichen Schutzauftrag umfassend und wirksam erfüllen zu können.
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2000 - 1 S 414/00
Verbot der Probeblockade
Auszug aus VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03
Aber auch eine dauerhafte Blockade von Straßen ist rechtswidrig und nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt (Beschl. d. Kammer v. 11.11.2002 - 3 B 76/02 - VGH Mannheim, B. v. 19.2.2000 - 1 S 414/00 -, NVwZ 2000, 1201;… Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 12. Aufl., § 15 Rdnrn. 117 ff m. w. N.). - VG Lüneburg, 11.11.2002 - 3 B 76/02
Erlass einer Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung …
Auszug aus VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03
Aber auch eine dauerhafte Blockade von Straßen ist rechtswidrig und nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt (Beschl. d. Kammer v. 11.11.2002 - 3 B 76/02 - VGH Mannheim, B. v. 19.2.2000 - 1 S 414/00 -, NVwZ 2000, 1201;… Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 12. Aufl., § 15 Rdnrn. 117 ff m. w. N.).
- VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01
Bahnanlage; Demonstration; Eisenbahnstrecke; Gleis; Kundgebung; Schiene; …
Auszug aus VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03
Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;… Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.). - BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96
Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im Zusammenhang mit "Castor-Transport"
Auszug aus VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03
Der Verstoß gegen die EBBO und gegen § 315 StGB durch derartige Blockaden ist nicht durch das Versammlungsrecht gerechtfertigt (BVerfG, Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -). - BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des …
Auszug aus VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03
Ein Vorrang des Versammlungsrechts vor deren Rechten ist grundsätzlich nicht statuiert, vielmehr wird der Bereich der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit dort verlassen, wo nicht mehr geistige Auseinandersetzung, die Artikulierung gegensätzlicher Standpunkte im Meinungskampf und Kundbarmachung des Protestes als solche durchgeführt werden sollen, sondern wo die Aktionen darauf angelegt sind, dass durch zielgerichtete Ausübung von Zwang Dritte in rechtlich erheblicher Weise daran gehindert werden sollen, ihre geschützten Rechtsgüter zu nutzen, ihnen vielmehr der eigene Wille aufgezwungen werden soll (BGH, Urt. v. 4.11.1997 - VI ZR 348/96 -, NJW 1998, 377).
- VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport
Den dagegen gerichteten Antrag der Klägerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte die Kammer mit Beschluss vom 10. November 2003 in dem Verfahren 3 B 84/03 ab.Hinsichtlich der Allgemeinverfügung der Beklagten vom 25. Oktober 2003 hat die Kammer bereits in dem Beschluss vom 10. November 2003 in dem Verfahren 3 B 84/03 aufgrund einer umfassenden, über die in Eilverfahren übliche summarische Prüfung.
Hinsichtlich dieses Bescheides hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 10. November 2003 in dem Verfahren 3 B 84/03 ausgeführt:.