Weitere Entscheidung unten: VG Halle, 17.01.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04   

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BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04 (https://dejure.org/2005,3299)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2005 - 3 B 86.04 (https://dejure.org/2005,3299)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2005 - 3 B 86.04 (https://dejure.org/2005,3299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Klage auf Erstattung gemeinschaftswidrig erhobener Gebühren wegen Bestandskraft des zu Grunde liegenden Gebührenbescheids; Voraussetzungen der Rücknahme eines Gebührenbescheides; Verpflichtung des Beklagten zur Aufhebung seiner ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 651
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04
    Derartige Fristen machen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich und erschweren sie nicht übermäßig, selbst wenn ihr Ablauf zur vollständigen oder teilweisen Abweisung der Klage führt (EuGH, Urteile vom 2. Dezember 1997 Rs. C-188/95 Fantask u.a., Slg. I-6783 , und vom 13. Januar 2004 Rs. C-453/00 Kühne & Heitz, DVBl 2004, 373 ).

    7 Auch aus dem bereits erwähnten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Januar 2004 (C-453/00, Kühne & Heitz) ergibt sich der von der Klägerin behauptete Klärungsbedarf nicht.

  • BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission,

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04
    Die behauptete Abweichung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 (2 BvR 1210/98, NJW 2000, 2015) liegt nicht vor.
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04
    6 Die Klägerin beruft sich in erster Linie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 1999 (Rs. C-224/97, Ciola, Slg. I-2517).
  • BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 57.89

    Prüfungsbehörde - Abgeschlossenens Prüfungsverfahren - Fehlerhaftigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04
    Ob dies anzunehmen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (Beschluss vom 16. August 1989 BVerwG 7 B 57.89 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 268).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 23.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04
    8 Schließlich beruft sich die Klägerin ohne Erfolg auf die erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ergangenen Vorlagebeschlüsse des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2004 (BVerwG 6 C 23.03 und BVerwG 6 C 24.03).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04
    Darüber hinaus besteht im Rahmen des § 48 VwVfG mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit nur ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Gebührenbescheides, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (Urteile vom 30. Januar 1974 BVerwG 8 C 20.72 BVerwGE 44, 333 und vom 27. Januar 1994 BVerwG 2 C 12.92 BVerwGE 95, 86 ).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04
    Derartige Fristen machen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich und erschweren sie nicht übermäßig, selbst wenn ihr Ablauf zur vollständigen oder teilweisen Abweisung der Klage führt (EuGH, Urteile vom 2. Dezember 1997 Rs. C-188/95 Fantask u.a., Slg. I-6783 , und vom 13. Januar 2004 Rs. C-453/00 Kühne & Heitz, DVBl 2004, 373 ).
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04
    Darüber hinaus besteht im Rahmen des § 48 VwVfG mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit nur ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Gebührenbescheides, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (Urteile vom 30. Januar 1974 BVerwG 8 C 20.72 BVerwGE 44, 333 und vom 27. Januar 1994 BVerwG 2 C 12.92 BVerwGE 95, 86 ).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04
    8 Schließlich beruft sich die Klägerin ohne Erfolg auf die erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ergangenen Vorlagebeschlüsse des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2004 (BVerwG 6 C 23.03 und BVerwG 6 C 24.03).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-298/96

    Oelmühle und Schmidt Söhne

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04
    Das wurde mit Blick auf das finanzielle Interesse der Gemeinschaft etwa für die Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen angenommen (EuGH, Urteil vom 16. Juli 1998 Rs. C-298/96 Ölmühle, Slg. I-4782 ).
  • BVerwG, 08.07.2003 - 3 B 14.03

    Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts - Anfechtungsbegehren und

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen

    Für das nationale Recht folgt dies daraus, dass im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG im Hinblick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit einerseits und das der Rechtssicherheit andererseits nur ausnahmsweise ein Rücknahmeanspruch besteht; die Aufrechterhaltung des Bescheides müsste dann "schlechthin unerträglich" sein (siehe dazu z.B. BVerwG, Beschluss vom 15.3.2005 - 3 B 86/04 -, DÖV 2005, 651 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 13 A 2069/07

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufsbescheids nach § 63

    BVerwG, Beschlüsse vom 7.7.2004 - 6 C 24.03 -, BVerwGE 121, 226, und vom 15.3.2005 - 3 B 86.04 -, DÖV 2005, 651.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07

    Rücknahme einer bestandskräftigen Ausweisungsverfügung; Verstoß gegen

    Eine derartige Reduktion des Ermessens ist regelmäßig nur dann zu bejahen, wenn ein Aufrechterhalten des ursprünglichen Verwaltungsakts unerträglich wäre bzw. für den Betroffenen unzumutbare Folgen hätte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15.3.2005 - 3 B 86/04 -, DÖV 2005, 651 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf (rückwirkende)

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit - hiervon ist auch das Verwaltungsgericht ausgegangen - besteht aber über das Bescheidungsbegehren hinaus ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" erscheint, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (std. Rspr.; vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 15.3.2005 - 3 B 86.04 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 200 = DÖV 2005, 651 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 11 S 1453/07

    Zum Anspruch eines Unionbürgers auf Rücknahme einer ausländerrechtlichen

    - der Betroffene sich, unmittelbar nachdem er Kenntnis von der besagten Entscheidung des Gerichtshofs erlangt hat, an die Verwaltungsbehörde gewandt hat (EuGH, U. v. 13.01.2004 - Rs. C-453/00 [Kühne & Heitz NV] - a.a.O. Rdn. 28; zustimmend Ruffert, JZ 2004, 620; ebenso BVerwG, B. v. 15.3.2005 - 3 B 86.04 - DÖV 2005, 651).
  • VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 350/06

    Versorgungsabschlag wegen Teilzeitbeschäftigung

    Rspr., vgl. z.B.: Beschluss vom 11.12.1995 - 3 B 71.95 -, zitiert nach JURIS, EuGH-Vorlagebeschluss vom 07.07.2004 - 6 C 24.03 -, BVerwGE 121, 226, unter Hinweis auf das Urteil vom 27.01.1994 - 2 C 12.92 -, E 95, 86; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15.03.2005 - 3 B 86.04 -, DÖV 2005, 651, zitiert nach JURIS; BFH, Urteil vom 27.06.2006 - VII R 53/05 -, BFHE 213, 466, zitiert nach JURIS; VGH Mannheim, Urteil vom 28.06.2007 - 13 S 1045/07 -, zitiert nach JURIS; VG Magdeburg, Urteil vom 06.03.2007 - 5 A 191/06 -, zitiert nach JURIS; VG Augsburg, Urteil vom 16.01.2007 - Au 3 K 06.1123 -, DAR 2007, 228, zitiert nach JURIS; VG München, Urteil vom 28.10.2003 - M 12 K 02.989 -, zitiert nach JURIS; speziell zu der Entscheidung des EuGH vom 23.10.2003 zur Gemeinschaftswidrigkeit des Versorgungsabschlags wegen Teilzeitbeschäftigung und den nachfolgenden Urteilen des BVerwG vom 25.05.2005: VG Münster, Urteil vom 20.02.2006 - 4 K 140/05 -, zitiert nach JURIS; aus der Literatur: Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG 6. Auflage, § 51 Rdnr. 99; Kopp/Ramsauer, VwVfG 8. Auflage, § 51 Rdnr. 30).

    (BVerwG, Beschluss vom 15.03.2005 - 3 B 86.04 -, DÖV 2005, 651, zitiert nach JURIS; siehe auch VGH Mannheim, Urteil vom 28.06.2007 - 13 S 1045/07 -, zitiert nach JURIS; VGH München, Beschluss vom 18.06.2007 - 19 C 06.3043 -, zitiert nach JURIS; VG Augsburg, Urteil vom 16.01.2007 - Au 3 K 06.1123 -, DAR 2007, 228, zitiert nach JURIS sowie VG Münster, Urteil vom 20.02.2006 - 4 K 140/05 -, zitiert nach JURIS, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 13.01.2004 in der Rs. Kühne & Heitz, - C-453/00 -, DVBl. 2004, 373 f.).

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08

    Begründung eines Anspruchs auf Rücknahme bei einer von Anfang an rechtswidrig

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit - hiervon ist auch das Verwaltungsgericht ausgegangen - besteht aber ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" erscheint, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (std. Rspr.; vgl. dazu nur: BVerwG, Beschl. v. 15.3.2005 - 3 B 86.04 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 200 = DÖV 2005, 651 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.01.2006 - 3 B 135.05

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wegen fehlender Zulassungsgründe -

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die von der Klägerin angesprochenen Rechtsfragen in der Rechtsprechung des Senats in der Tat längst geklärt sind (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 15. März 2005 - BVerwG 3 B 86.04 -, vom 29. März 2005 - BVerwG 3 BN 1.04 - und vom 27. Juni 2005 - BVerwG 3 B 44.05 -, die dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannt sind, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 426/07

    Verdichtung des Rücknahmeermessens nach § 51 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit - hiervon ist auch das Verwaltungsgericht ausgegangen - besteht aber ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" erscheint, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (std. Rspr.; vgl. dazu nur: BVerwG, Beschl. v. 15.3.2005 - 3 B 86.04 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 200 = DÖV 2005, 651 m. w. N.).
  • VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18

    Erholungsurlaubsgewährung während der Zeit eines sog. "Hamburger Modells";

    Vor diesem Hintergrund kann sich eine unbedingte Verpflichtung der Behörde zur Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheids nur bei Vorliegen besonderer, zusätzlicher Voraussetzungen ergeben (vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 52; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2005 - 3 B 86/04 -, juris Rn. 4).
  • VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09

    Festsetzung der Versorgungsbezüge ohne Versorgungsabschlag

  • VG Freiburg, 01.10.2007 - 1 K 893/06

    Rückwirkende Rücknahme einer Ausweisungsentscheidung

  • VG Regensburg, 22.09.2010 - RO 1 K 10.521

    Wiederaufgreifen des Verfahrens oder Rücknahme des bestandskräftigen

  • VG Saarlouis, 22.03.2007 - 3 K 396/06

    Beamtenrecht; Entbehrlichkeit der Durchführung eines Vorverfahrens;

  • VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19

    Versorgung aus Führungsamt auf Zeit; Versorgung aus dem letzten Amt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2011 - 13 A 1552/10

    Anspruch auf Neubescheidung hinsichtlich der Festlegung der Förderkennziffer bei

  • VG Regensburg, 19.06.2018 - RO 12 K 17.1908

    Neufestsetzung von Ruhegehalt unter Berücksichtigung von Zeiten einer besonderen

  • VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09

    Versorgungsabschlag Teilzeit Freistellungen früherer Widerspruch und Klage

  • VG Münster, 17.02.2009 - 4 K 592/07

    Anspruch eines in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzten

  • VG Kassel, 21.10.2019 - 1 K 4479/17

    Kein Anspruch auf rückwirkende Erhöhung des Ruhegehalts bei Berechnungsfehler des

  • VG Düsseldorf, 28.12.2010 - 23 K 4051/09

    Versorgungsabschlag Teilzeit Wiederaufgreifen des Verfahrens Vorbehalt

  • VG Düsseldorf, 01.07.2010 - 23 K 7774/08

    Versorgungsabschlag Freistellungen Bestandskraft Wiederaufgreifen Rücknahme

  • VG Münster, 20.02.2006 - 4 K 140/05
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Kurzfassungen/Presse (2)

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