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   VGH Bayern, 13.04.2012 - 3 BV 08.405, 3 BV 08.405   

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https://dejure.org/2012,5660
VGH Bayern, 13.04.2012 - 3 BV 08.405, 3 BV 08.405 (https://dejure.org/2012,5660)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.04.2012 - 3 BV 08.405, 3 BV 08.405 (https://dejure.org/2012,5660)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. April 2012 - 3 BV 08.405, 3 BV 08.405 (https://dejure.org/2012,5660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; gesundheitliche Eignung bei Vorliegen einer Adipositas Grad I

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beamtenverhältnis auf Probe - Verlängerung der Probezeit wegen Adipositas - Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Rechtfertigung der Prognose mangelnder gesundheitlicher Eignung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis wegen Adipositas der Stufe 1

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 11 Abs. 1 Nr. 3 BayBG i.V.m. § 8 Abs. 1 LbV (in der bis 31.03.2009 geltenden Fassung) bzw. § 10 Satz 1 BeamtStG i.V.m. Art. 25 Satz 1 BayBG, Art. 12 Abs. 1 Satz 3 LlbG (n.F.)
    Beamtenrecht: Starkes Übergewicht ist nicht zwangsläufig ein gesundheitlicher Eignungsmangel | Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; Gesundheitliche Eignung; Prognose des Eintritts vorzeitiger Dienstunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze zur Rechtfertigung der Prognose mangelnder gesundheitlicher Eignung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis wegen Adipositas der Stufe 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 815
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 21.09.2007 - 3 B 05.1911
    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2012 - 3 BV 08.405
    Vorkommnisse, die nach Ablauf der Probezeit liegen, können grundsätzlich nicht mehr die Grundlage für die Feststellung oder Verneinung der Bewährung bilden (vgl. BayVGH vom 21.9.2007, Az. 3 B 05.1911, Rn. 19, ).

    Auch wenn davon ausgegangen würde, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich einer Adipositas Grad I derzeit als noch im Fluß befindlich und aus jetziger Sicht noch nicht als allgemein gesichert anzusehen sind, so darf diese Prognoseunsicherheit, die sich nicht auf den Zustand der Klägerin, sondern auf Entwicklungen der medizinischen Erkenntnisse bezieht, nicht zu Lasten der Klägerin gehen (vgl. Beschluss des Senats vom 21.9.2007, Az.: 3 B 05.1911, Rn. 23 ).

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2012 - 3 BV 08.405
    Dabei ist dem Dienstherrn eine Beurteilungsermächtigung eingeräumt, so dass die Prognose, wie andere Akte wertender Erkenntnis verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Stand: Dezember 2002, Erl. 16 zu § 42 BayBG a.F.; BVerwG vom 25.2.1993, Az. 2 C 27/90 Rn. 10 ).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2012 - 3 BV 08.405
    Die gerichtliche Nachprüfung ist darauf beschränkt, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt und ob die allgemeinen Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt werden (vgl. Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O.; BVerwG vom 19.3.1998, Az. 2 C 5/97, Rn. 20 ).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10

    Vorliegen einer drittgradigen Adipositas als Behinderung i.S.d. Art. 3 Abs. 3 S.

    (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 31.5.2011 - 4 S 187/10 -, juris (BMI 31, 4 kg/m²); OVG Münster, Beschluss vom 16.5.2011 - 1 B 477/11 -, juris (BMI 31, 8 kg/m²); VGH München, Beschluss vom 13.4.2012 - 3 BV 08.405 -, juris (BMI 34, 05 kg/m²); von Roetteken, jurisPR-ArbR 6/2012 Anm. 4; Hillebrecht, ZBR 2011, 84 ff.; Schneider et al., The Predictive Value of Different Measures of Obesity for Incident Cardiovascular Events and Mortality; J Clin Endocrinol Metab, April 2010, 95(4):1777-1785; Bender et al., Assessment of excess mortality in obesity, Am J of Epidemology Vol. 147 No. 1 (1998), S. 42).

    keine durchgreifenden Zweifel daran, dass jedenfalls eine zweitgradige (BMI > 35) oder - wie im Fall der Klägerin - schwerere Adipositas einen erheblichen Risikofaktor für zahlreiche Folgeerkrankungen darstellt und das Risiko dauerhafter Erkrankung oder vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit signifikant erhöht (vgl. VGH München, Beschluss vom 13.4.2012 - a. a. O. - Rn. 38), deren Eintritt daher nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

    Soweit die Klägerin Bezug auf die den BMI als Indikator der gesundheitlichen Eignung anzweifelnden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 16.5.2011, a. a. O.) und des Verwaltungsgerichtshofs München (Beschluss vom 13.4.2012, a. a. O.) bzw. Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Urteil vom 31.5.2011, a. a. O.) nimmt, weicht der Senat von dieser Rechtsprechung nicht ab, weil diese Entscheidungen keine Bewerber mit einem BMI von 35 und mehr betrafen.

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LB 33/11

    Anspruch einer in Niedersachsen angestellten Lehrkraft auf Berufung in das

    (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 31.5.2011 - 4 S 187/10 -, juris (BMI 31, 4 kg/m²); OVG Münster, Beschluss vom 16.5.2011 - 1 B 477/11 -, juris (BMI 31, 8 kg/m²); VGH München, Beschluss vom 13.4.2012 - 3 BV 08.405 -, juris (BMI 34, 05 kg/m²); von Roetteken, jurisPR-ArbR 6/2012 Anm. 4; Hillebrecht, ZBR 2011, 84 ff.; Schneider et al., The Predictive Value of Different Measures of Obesity for Incident Cardiovascular Events and Mortality; J Clin Endocrinol Metab, April 2010, 95(4):1777-1785; Bender et al., Assessment of excess mortality in obesity, Am J of Epidemology Vol. 147 No. 1 (1998), S. 42).

    keine durchgreifenden Zweifel daran, dass jedenfalls eine zweitgradige (BMI > 35) oder schwerere Adipositas einen erheblichen Risikofaktor für zahlreiche Folgeerkrankungen darstellt und das Risiko dauerhafter Erkrankung oder vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit signifikant erhöht (vgl. VGH München, Beschluss vom 13.4.2012 - a. a. O. - Rn. 38), deren Eintritt daher nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

    Soweit die Klägerin Bezug auf die den BMI als Indikator der gesundheitlichen Eignung anzweifelnden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 16.5.2011, a. a. O.) und des Verwaltungsgerichtshofs München (Beschluss vom 13.4.2012, a. a. O.) bzw. Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Urteil vom 31.5.2011, a. a. O.) nimmt, weicht der Senat von dieser Rechtsprechung nicht ab, weil diese Entscheidungen keine Bewerber mit einem BMI von 35 und mehr betrafen.

  • OVG Saarland, 14.05.2019 - 1 A 102/16

    Beamtenverhältnis auf Probe; Übernahme; Schadensersatz; gesundheitliche Eignung,

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden ist, dass ein Body-Maß-Index (BMI) von mehr als 35 kg/qm einen erheblichen Risikofaktor für zahlreiche Folgeerkrankungen und damit einen tauglichen Indikator für die mangelnde gesundheitliche Eignung eines Beamten darstelle,(OVG Lüneburg, Urteil vom 31.7.2012 - 5 LC 216/10 -, Juris, Rdnr. 102 ff; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.11.2012 - 6 A 1459/12 -, Juris, Rdnr. 6; siehe hierzu auch Bayrischer VGH, Beschluss vom 13.4.2012 - 3 BV 08.405 -, Juris, Rdnr. 33 ff., wonach das Vorliegen einer Adipositas Grad I (BMI 30 bis 34, 9 kg/qm) die Prognose mangelnder gesundheitlicher Eignung bei der Entscheidung über die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht rechtfertige; siehe im Weiteren VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.6.2008 - 1 K 3143/06 -, Juris, Rdnr. 41, und vom 12.12.2005, wie vor, wonach sogar bei einem BMI von über 30 kg/qm die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe entfällt) vermag der Senat dem angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu folgen.
  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - 2 B 431/13

    Ausgehen des Dienstherrn von einer fehlenden gesundheitlichen Eignung i.S.d. Art.

    Die Rechtsprechung hat es deshalb verschiedentlich abgelehnt, aus einem BMI < 35, 0 auf eine negative Eignungsprognose zu schließen, sofern nicht weitere individuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Risikofaktoren des Bewerbers hinzutraten (vgl. VGH BW, Urt. v. 31. Mai 2011, VBlBW 2012, 65; BayVGH, Urt. v. 13. April 2012, ZBR 2013, 52; OVG NRW, Beschl. v. 16. Mai 2011, ZBR 2011, 419; VG Magdeburg, Urt. v. 25. Oktober 2012 - 5 A 256/11 -, juris Rn. 76; a. A. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 25. Juni 2008, NVwZ-RR 2009, 252).

    Insbesondere das Argument, dass ältere klinische Studien nicht nach dem Grad der Adipositas unterschieden haben und deshalb die Ergebnisse durch besonders schwergewichtige Patienten verzerrt wurden (vgl. Hillebrecht, ZBR 2011, 84 [87]; BayVGH, Urt. v. 13. April 2012, ZBR 2013, 52 [53 f.]), ist hier in sein Gegenteil zu wenden, da es gerade um jene Personen mit einer Adipositas höheren Grades geht (vgl. NdsOVG, Urt. v. 31. Juli 2012, ZBR 2012, 414 [417]).

    Diese besitzen nicht nur ein signifikant erhöhtes Mortalitätsrisiko (vgl. Hillebrecht, ZBR 2011, 84 [88]), bei einem BMI ab 40, 0 wird auch von einem exponentiellen Anstieg des Risikos körpergewichtsassoziierter Erkrankungen ausgegangen (vgl. BayVGH, Urt. v. 13. April 2012, ZBR 2013, 52 [53 f.]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 6 A 1459/12

    Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung gegenüber einem Lehrer im

    Dagegen sprechen nicht die Feststellungen in den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bayerischen VGH vom 13. April 2012 - 3 BV 08.405 -, IÖD 2012, 156, sowie OVG NRW vom 16. Mai 2011 - 1 B 477/11 -.
  • VGH Bayern, 25.09.2015 - 3 ZB 14.455

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe

    Soweit die Klägerin vorträgt, eine Ausnahme im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG sei bei ihr nicht nur wegen ihrer hervorragenden Leistungen während des Vorbereitungsdienstes, sondern auch deshalb zwingend gegeben, weil sich die frühere Entscheidung der Beklagten, sie mangels gesundheitlicher Eignung nicht ins Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen (Bescheid vom 11. Januar 2005), im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des Senats (B.v. 13.4.2012 - 3 BV 08.405) als fehlerhaft erwiesen habe, und deshalb das Ermessen, eine Ausnahme von der Altersgrenze zuzulassen, auf Null reduziert sei, kann sie damit nicht durchdringen.

    Soweit die Klägerin diesbezüglich auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 13. April 2012 (Az. 3 BV 08.405 - juris Rn. 36) verweist, in dem im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung der dortigen Klägerin feststellt wurde, dass das Vorliegen einer Adipositas Grad I nach neuesten medizinischen Erkenntnissen nicht zwingend als Risikofaktor für den Eintritt der vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu sehen sei und somit für eine negative Prognose bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung keine ausreichende Basis gegeben sei, so spielt dies für die in diesem Verfahren allein relevante Frage, ob bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ausnahmsweise aus dienstlichen Gründen von der Einhaltung der Altersgrenze des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBG abgesehen werden kann, keine Rolle.

    Die Klägerin hat nicht substantiiert dargelegt, inwieweit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in einem tragenden Rechts- oder Tatsachensatz von dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. April 2012 (Az. 3 BV 08.405) abweicht.

  • VG München, 02.12.2013 - M 5 K 13.349

    Altersgrenze für die Berufung in ein Beamtenverhältnis; Ausnahme nur aus

    Mit Schreiben ihres Bevollmächtigten vom ... November 2012 beantragte die Klägerin bei der Beklagten unter Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. April 2012 - 3 BV 08.405 - ein Verfahren auf Übernahme in das Beamtenverhältnis einzuleiten.

    Unabhängig davon führt der Umstand, dass sich die obergerichtliche Rechtsprechung zur gesundheitlichen Eignung zugunsten der in das Beamtenverhältnis zu berufenden Beamten geändert hat (zum einen hinsichtlich der prognostischen Beurteilung bei Übergewicht, vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2012 - 3 BV 08.405 - ZBR 2013, 52 bis 54 und weitergehend insoweit, dass überhaupt im Rahmen der Prognoseentscheidung ein abgesenkter Prognosemaßstab anzulegen ist, bei der dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum zusteht, vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12/11 - juris), nicht automatisch zu einem Korrekturbedürfnis früherer Entscheidungen.

  • VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11

    Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe: Anforderungen an die

    Daneben kann nach der Rechtsprechung etwa des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes im Hinblick auf die derzeit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse mit einem hohen Grad von Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass Menschen mit einer Adipositas Grad I (also bei einem BMI von 30 bis 34, 9 kg/m2) vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dauernd dienstunfähig werden oder häufiger erkranken als der Durchschnitt der (normal gewichtigen) Beamten ihrer Altersgruppe (vgl. Beschluss vom 13.04.2012 - 3 BV 08.405 - IÖD 2012, 156; zur Diskussion über die Validität des BMI zur Einschätzung der Risiken weiterer Folgeerkrankungen übergewichtiger Personen vgl. im Übrigen VGH Mannheim, Urteil vom 31.05.2011 - 4 S 187/10 - VBlBW 2012, 65; OVG Münster, Beschluss vom 16.05.2011 - 1 B 477/11 - ZBR 2011, 419; von Roetteken, jurisPR-ArbR 6/2012 Anm. 4; Hillebrecht, Die gesundheitliche Eignung für ein öffentliches Amt bei Übergewicht und Adipositas, ZBR 2011, 84 ff.).
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