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   OVG Hamburg, 06.05.2008 - 3 Bf 105/05   

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https://dejure.org/2008,10742
OVG Hamburg, 06.05.2008 - 3 Bf 105/05 (https://dejure.org/2008,10742)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.2008 - 3 Bf 105/05 (https://dejure.org/2008,10742)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 3 Bf 105/05 (https://dejure.org/2008,10742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschluss des OVG mit unrichtiger Rechtsmittelbelehrung - Abschleppkosten nach abgebrochenem Abschleppvorgang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unrichtige Erteilung einer die Zulassung der Berufung betreffenden, beigefügten Rechtsmittelbelehrung bei Angabe einer falschen postalischen Anschrift des Oberverwaltungsgericht; Objektive Geeignetheit der Angabe einer falschen postalischen Anschrift des Gerichts zur ...

  • Judicialis

    VwGO § 58; ; VwGO § 60; ; VwGO § 124 a Abs. 6; ; HmbVwVG § 19

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Abschlepprechnung ohne Abschleppvorgang?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 999 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.05.2008 - 3 Bf 105/05
    Auch Kosten solcher abgebrochenen Ersatzvornahmen sind "Kosten der Ersatzvornahme" im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVG (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 28.3.2000, NJW 2001 S. 168, 170).
  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 196.65

    Bestimmung des Einflusses auf den Lauf einer Rechtsmittelfrist bei Fehlen der

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.05.2008 - 3 Bf 105/05
    Erforderlich für die Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung ist an sich nur die Belehrung über den Sitz des Gerichts im Sinne der §§ 2, 3 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil v. 9.11.1966, BVerwGE 25, 261).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16

    Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Umfang der

    Denn in der Fußzeile des Widerrufsbescheids ist die Postleitzahl richtig wiedergegeben und der Antragstellerin war unzweifelhaft bekannt, dass in ... keine Postleitzahl mit der Ziffer "X" beginnt, nachdem sie selbst in ... ihren Wohnsitz und zudem mit der Antragsgegnerin regelmäßig korrespondiert hat (vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 06.05.2008 - 3 Bf 105/05 -, juris, für den Fall der Erregung eines Irrtums bei mit den örtlichen Verhältnissen nicht vertrauten auswärtigen Beteiligten).
  • VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08

    Umstrittene Abschleppkosten

    Dieser Sachverhalt ist für die auf die Klägerin entfallenden Kosten, die für bereits erbrachte Leistungen angefallen sind, ohne Bedeutung (vgl. zum Ganzen auch: OVG Hamburg, Urteile vom 6. Mai 2008 - 3 Bf 105/05 - zitiert nach Juris und vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 - ebenfalls zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12

    Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und

    Unabhängig davon, ob Straße und Hausnummer der Behörde oder des Gerichts, bei der/dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, zu den notwendigen Angaben einer Rechtsbehelfsbelehrung gehören (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 9. November 1966 - V C 196.95 -, BVerwGE 25, 261; Hamburgisches OVG, Urteil vom 6. Mai 2008 - 3 Bf 105/05 -, Juris), darf diese keine Angaben oder Zusätze enthalten, die objektiv geeignet sind, die Einlegung des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 58 Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 83).
  • VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09

    Streit um Abschleppkosten

    Dass der Abschleppdienst nach dem abgebrochenen Abschleppvorgang ein anderes Fahrzeug in unmittelbarer Nähe abgeschleppt hätte, ist nicht vorgetragen und ersichtlich und stünde der Geltendmachung im Hinblick auf die erbrachten Leistungen auch nicht entgegen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10.10.2008 - 3 K 416/08.KO -, U.A. S. 10f.; OVG Hamburg, Urteile vom 06.05.2008 - 3 Bf 105/05 - und vom 28.03.2000 - 3 Bf 215/98 - jeweils Juris).
  • VG Freiburg, 07.05.2009 - 4 K 337/07

    Schattenparker

    Solche Kosten sind nach den einschlägigen Bestimmungen - in Betracht kommen insoweit u.a. im Fall der Kostenerhebung für Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung § 8 Abs. 1 Nr. 8 LVwVGKO sowie vor allem der für Verwahrungen aufgrund von Beschlagnahmen wie hier einschlägige § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3 DVO PolG ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.08.2006, NJW 2007, 62 ) - den Dritten grundsätzlich in voller Höhe zu erstatten ( vgl. u.a. Hamb. OVG, Urteile vom 07.10.2008, DAR 2009, 215, [OVG Hamburg 07.10.2008 - 3 Bf 116/08] und vom 06.05.2008 - 3 Bf 105/05 -, VRS 115, 315 ; Hess VGH, Urteil vom 29.08.2000 - 11 UE 537/98 - ).
  • VG Cottbus, 08.10.2018 - 3 K 1546/16

    Abrechnungsfähige Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Enthält die Rechtsbehelfsbelehrung jedoch solche Angaben, so müssen sie richtig sein, weil der Beteiligte grundsätzlich davon ausgehen kann, dass vorhandene, nicht offenkundig falsche Angaben in der Rechtsmittelbelehrung zutreffend sind und ihn nicht zu eigener Nachprüfung veranlassen müssen (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 6. Mai 2008 - 3 Bf 105/05 -, juris Rn. 23 ff.; Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Mai 2018, § 58 Rn. 38).
  • VG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 3 K 1703/08

    Abgabenrecht - Gebührenbescheid für Abwasser u. a.

    Bei der Angabe einer unzutreffenden postalischen Anschrift des Gerichts ist diese allein ausreichende objektive Eignung zur Erschwerung der Einlegung des Rechtsbehelfs zu bejahen (OVG Hamburg, Urt. vom 06.05.2008 - 3 Bf 105/05 - juris; VG Hannover, Urt. v. 07.12.2006 - 2 A 3466/05 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - 12 B 7.21

    Lauf der Klagefrist - Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung (unrichtige

    Die Angabe einer unzutreffenden Anschrift kann dazu führen, dass der Adressat bei zulässiger Ausschöpfung der Frist seine Klage an die fehlerhafte Adresse versendet und sie deshalb dort erst nach Fristablauf eingeht (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2008 - 3 Bf 105.05 - VRS 115, 315, juris Rn. 26).
  • VG Saarlouis, 11.03.2016 - 6 K 2111/14

    Klage gegen einen Kostenbescheid für eine schornsteinfegerrechtliche

    dazu auch OVG Hamburg, Urteil vom 06.05.2008, 3 Bf 105/05, DVBl. 2008, 999, m.w.N.
  • VG Halle, 18.04.2018 - 8 B 335/18
    So macht auch ein fehlerhafter Zusatz die Rechtsbehelfsbelehrung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wenn er objektiv geeignet ist, die Rechtsmitteleinlegung zu erschweren (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2000, 7 B 200.99, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77 m.w.N., Hamburgisches OVG, Urteil vom 06. Mai 2008, 3 BF 105/05, Juris Rn. 24 ff.).
  • VG Bremen, 01.07.2022 - 2 K 1260/21

    Ausweisung eines sog. Hasspredigers, Urteil vom 01.07.2022 - Ausweisung;

  • VG Braunschweig, 11.12.2017 - 3 A 324/16

    BAföG-Nullbescheid; intendiertes Ermessen; Leistung; Meister-BAföG;

  • VG Düsseldorf, 08.04.2010 - 22 L 1420/09

    Zusammenleben häusliche Gemeinschaft Sicherung des Lebensunterhalts fehlerhafte

  • VG Gelsenkirchen, 27.08.2008 - 9 K 2495/07

    EU-Fahrerlaubnis, Entziehung, Feststellungsverfügung

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