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   BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13   

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BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13 (https://dejure.org/2014,1630)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2014 - 3 C 1.13 (https://dejure.org/2014,1630)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 (https://dejure.org/2014,1630)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    FeV § 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bis 4 und Satz 3, Abs. 5; StGB § 69a Abs. 1 Satz 3; StVG § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 5; RL 91/439/EWG Art. 8; RL 2006/126/EG Art. 11
    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; ausländischer EU-Führerschein; ordentlicher Wohnsitz; Wohnsitzerfordernis; Wohnsitzvoraussetzung; Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FeV § 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bis 4 und Satz 3, Abs. 5
    Ablauf der Sperrfrist; Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; Anerkennungsgrundsatz; Aufenthaltsmitgliedstaat; Aufnahmemitgliedstaat; Ausstellermitgliedstaat; Diskriminierungsverbot; Eignungsüberprüfung; Eintragung im Verkehrszentralregister; Ersetzung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 1 FeV 2010, § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV 2010, § 28 Abs 4 S 1 Nr 3 FeV 2010, § 28 Abs 4 S 1 Nr 4 FeV 2010, § 28 Abs 4 S 3 FeV 2010
    Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Inlandsfahrberechtigung; isolierte Wiedererteilungssperre; Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung

  • verkehrslexikon.de

    EU-Fahrerlaubnis und Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nach Ablauf einer isolierten Sperrfrist

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Inhabers einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis zum Führen von Kfz in Deutschland durch Nachweis der Wiedergewinnung seiner Fahreignung; Verhängung einer isolierten Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis wegen in Deutschland begangener ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bis 4, Satz 3, Abs. 5, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 5 StVG, Art. 8 RL 91/439/EWG, Art. 11 RL 2006/126/EG
    Europäisches Fahrerlaubnisrecht: ausländische EU-Fahrerlaubnis und nachfolgende inländische Erteilungssperre | Ausländische (tschechische) EU-Fahrerlaubnis; Erteilung vor Beitritt des Ausstellerstaates zur Europäischen Union; Deutscher Wohnsitz im tschechischen ...

  • blutalkohol PDF, S. 246
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bis 4, Satz 3, Abs. 5, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 5 StVG, Art. 8 RL 91/439/EWG, Art. 11 RL 2006/126/EG
    Europäisches Fahrerlaubnisrecht: ausländische EU-Fahrerlaubnis und nachfolgende inländische Erteilungssperre | Ausländische (tschechische) EU-Fahrerlaubnis; Erteilung vor Beitritt des Ausstellerstaates zur Europäischen Union; Deutscher Wohnsitz im tschechischen ...

  • rewis.io

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Inlandsfahrberechtigung; isolierte Wiedererteilungssperre; Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; ausländischer EU-Führerschein; ordentlicher Wohnsitz; Wohnsitzerfordernis; Wohnsitzvoraussetzung; Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; ...

  • rechtsportal.de

    Berechtigung eines Inhabers einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis zum Führen von Kfz in Deutschland durch Nachweis der Wiedergewinnung seiner Fahreignung; Verhängung einer isolierten Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis wegen in Deutschland begangener ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Inlandsfahrberechtigung mit ausländischer EU-Fahrerlaubnis nach Sperre gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nur bei Nachweis der Fahreignung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Inlandsfahrberechtigung mit ausländischer EU-Fahrerlaubnis nach Sperre gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nur bei Nachweis der Fahreignung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutscher Wohnsitz - tschechische Fahrerlaubnis - deutsche MPU

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Inlandsfahrberechtigung mit ausländischer EU-Fahrerlaubnis nach Sperre

  • Jurion (Kurzinformation)

    Inlandsfahrberechtigung mit ausländischer EU-Fahrerlaubnis nach Sperre gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nur bei Nachweis der Fahreignung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inlandsfahrberechtigung kann vorherigen Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung erfordern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inlandsfahrberechtigung kann vorherigen Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung erfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EU-Führerschein - Anerkennung von Fahreignung abhängig

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Inlandsfahrberechtigung mit ausländischer EU-Fahrerlaubnis nach Sperre nur bei Nachweis der Fahreignung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis eines EU-Bürgers nach Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu ausländischen EU-Führerscheinen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 149, 74
  • NJW 2014, 2214
  • NZV 2014, 537
  • DÖV 2014, 583
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
    Maßgeblich für die Begründetheit seines Feststellungsbegehrens, das der Kläger mit der Revision weiter verfolgt, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung; für das Revisionsverfahren ist von der Rechtslage auszugehen, die auch das Tatsachengericht zugrunde zu legen hätte, wenn es zu diesem Zeitpunkt entschiede (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 29. Januar 2009 - BVerwG 3 C 31.07 - NJW 2009, 1687 - juris Rn. 14 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 3 C 5.08 - NJW 2008, 3589 - juris Rn. 12 f.; Beschluss vom 16. März 2006 - BVerwG 3 C 16.05 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 29 Rn. 11 f. m.w.N.).

    Aus der Ausstellung nur eines neuen Führerscheindokuments ergibt sich indes keine Verpflichtung zur Anerkennung einer Inlandsfahrberechtigung in Deutschland (so bereits Urteil des Senats vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 20 f.).

    Es ist nicht ernstlich zu bezweifeln, dass sich die unionsrechtliche Anerkennungspflicht der Mitgliedstaaten nur auf eine nach Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis bezieht und nicht auf einen - nach Art eines Ersatzführerscheins für ein abhanden gekommenes Dokument ausgestellten - Ausweis über eine alte Fahrerlaubnis (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 95 ff. sowie BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 21).

  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
    Schließlich ist auch der Europäische Gerichtshof in einer die Richtlinie 91/439/EWG betreffenden Entscheidung davon ausgegangen, dass vor dem Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie erworbene, in der Äquivalenztabelle aufgeführte Führerscheine unter den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung fallen (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009 I-1113, Rn. 74 und 78).

    Das lässt sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit der gebotenen Zweifelsfreiheit entnehmen, insbesondere dem Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Der Europäische Gerichtshof hat dort die Nichtanerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis für gerechtfertigt gehalten, weil der Betroffene - anders als in den Rechtssachen Halbritter und Kremer - nach der Entziehung seiner deutschen Fahrerlaubnis keiner von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats angeordneten Überprüfung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unterzogen worden sei.

    Es ist nicht ernstlich zu bezweifeln, dass sich die unionsrechtliche Anerkennungspflicht der Mitgliedstaaten nur auf eine nach Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis bezieht und nicht auf einen - nach Art eines Ersatzführerscheins für ein abhanden gekommenes Dokument ausgestellten - Ausweis über eine alte Fahrerlaubnis (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 95 ff. sowie BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 21).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
    Denn der Europäische Gerichtshof hat mittlerweile wiederholt entschieden, dass seine Rechtsprechung zum Anerkennungsgrundsatz nach der 2. Führerscheinrichtlinie auch für die 3. Führerscheinrichtlinie Geltung beansprucht (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 43 und 47 und vom 1. März 2012 a.a.O. Rn. 40 und 64).

    Ebenso hat der Europäische Gerichtshof mittlerweile mehrfach entschieden, dass der Unterschied im Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG und Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG nicht geeignet ist, die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Voraussetzungen in Frage zu stellen, unter denen die Anerkennung eines Führerscheins aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie 91/439/EWG abgelehnt werden konnte und nunmehr aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie 2006/126/EG abgelehnt werden muss (vgl. u.a. Urteil vom 26. April 2012 a.a.O. Rn. 65 ff.).

    Zudem gibt der Europäische Gerichtshof für beide Führerscheinrichtlinien gleichermaßen vor, dass Ausnahmen vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen eng auszulegen seien; diese für Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG getroffene Feststellung bleibe auch für Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG gültig (Urteil vom 26. April 2012 a.a.O. Rn. 71).

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
    Demgegenüber hält das Berufungsgericht, das auf den vor dem 19. Januar 2009 liegenden Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis abstellt (in diesem Sinne auch Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 25.10 - BVerwGE 140, 256 Rn. 12), noch die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl Nr. L 237 S. 1 - "2. Führerscheinrichtlinie") für anwendbar.

    b) In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die ausländische EU-Fahrerlaubnis bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt, ohne dass es zusätzlich noch eines Verwaltungsakts der Fahrerlaubnisbehörde bedarf, der diese Rechtsfolge konstitutiv ausspricht (vgl. Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 28.10 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 9 Rn. 12; ebenso zu § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV: Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 25.10 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
    b) In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die ausländische EU-Fahrerlaubnis bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt, ohne dass es zusätzlich noch eines Verwaltungsakts der Fahrerlaubnisbehörde bedarf, der diese Rechtsfolge konstitutiv ausspricht (vgl. Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 28.10 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 9 Rn. 12; ebenso zu § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV: Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 25.10 - a.a.O.).

    Das ergibt sich, wie in den genannten Entscheidungen näher ausgeführt wird (Urteile vom 25. August 2011 a.a.O. Rn. 13 f.,16 ff.), bereits aus dem Wortlaut der Regelung, darüber hinaus aus dem systematischen Zusammenhang des ersten und des vierten Absatzes von § 28 FeV, überdies aus § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV, der eine "Kann-Vorschrift" darstellt und außerdem nur einen feststellenden Verwaltungsakt vorsieht.

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
    In unionsrechtlicher Hinsicht dürfte nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für das auf den Entscheidungszeitpunkt bezogene Feststellungsbegehren des Klägers die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl Nr. L 403 S. 18 - "3. Führerscheinrichtlinie") zugrunde zu legen sein (vgl. Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 32 f.).

    Denn der Europäische Gerichtshof hat mittlerweile wiederholt entschieden, dass seine Rechtsprechung zum Anerkennungsgrundsatz nach der 2. Führerscheinrichtlinie auch für die 3. Führerscheinrichtlinie Geltung beansprucht (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 43 und 47 und vom 1. März 2012 a.a.O. Rn. 40 und 64).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
    Die Mitgliedstaaten können sich demgemäß nicht auf ihre Befugnisse nach Art. 8 Abs. 2 und Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG berufen, um einer nach Ablauf der Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis die Anerkennung mit der Begründung zu versagen, der Betroffene erfülle nicht die Bedingungen des nationalen Rechts für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach ihrer Entziehung (vgl. u.a. Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-476/01, Kapper - Slg. 2004 I-5205 Rn. 78 und Beschluss vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006 I-49 Rn. 1).

    Insofern stellt sich mit Blick auf das Unionsrecht die Frage, ob eine so erhebliche zeitliche Ausdehnung der Ungültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 5 Satz 1 StVG) einer Nichtanerkennung auf unbestimmte Zeit zumindest nahe kommt, die der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zum unionsrechtlichen Anerkennungsgrundsatz wiederholt für unzulässig gehalten hat (vgl. etwa Urteil vom 29. April 2004 a.a.O. Rn. 76 f.).

  • BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11

    Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
    Es ist daher fragwürdig, die von ihrer Funktion mit einer Sperrfrist nicht vergleichbare Tilgungsfrist zur Grundlage der Nichtanerkennung einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis zu machen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. September 2011 - 2 BvR 947/11 - DAR 2012, 14 = BVerfGK 19, 74).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 5.08

    Wein; Weinbezeichnung; geregelte fakultative Angabe; ergänzender traditioneller

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
    Maßgeblich für die Begründetheit seines Feststellungsbegehrens, das der Kläger mit der Revision weiter verfolgt, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung; für das Revisionsverfahren ist von der Rechtslage auszugehen, die auch das Tatsachengericht zugrunde zu legen hätte, wenn es zu diesem Zeitpunkt entschiede (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 29. Januar 2009 - BVerwG 3 C 31.07 - NJW 2009, 1687 - juris Rn. 14 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 3 C 5.08 - NJW 2008, 3589 - juris Rn. 12 f.; Beschluss vom 16. März 2006 - BVerwG 3 C 16.05 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 29 Rn. 11 f. m.w.N.).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
    Die Mitgliedstaaten können sich demgemäß nicht auf ihre Befugnisse nach Art. 8 Abs. 2 und Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG berufen, um einer nach Ablauf der Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis die Anerkennung mit der Begründung zu versagen, der Betroffene erfülle nicht die Bedingungen des nationalen Rechts für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach ihrer Entziehung (vgl. u.a. Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-476/01, Kapper - Slg. 2004 I-5205 Rn. 78 und Beschluss vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006 I-49 Rn. 1).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

  • BVerwG, 16.03.2006 - 3 C 16.05

    Wein; Weinbezeichnung; geregelte fakultative Angabe; ergänzender traditioneller

  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 24.15

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

    Für die Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen; Anwendung finden die rechtlichen Regelungen, die auch das Berufungsgericht zugrunde zu legen hätte, wenn es zum Zeitpunkt des revisionsgerichtlichen Urteils entschiede (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 3 C 3.20

    MPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und

    Anwendung finden damit die rechtlichen Regelungen, die auch das Berufungsgericht zugrunde zu legen hätte, wenn es zum Zeitpunkt des revisionsgerichtlichen Urteils entschiede (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Maßgeblich für die Beurteilung des auf Neubescheidung gerichteten Klagebegehrens ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung; Anwendung finden dabei die rechtlichen Regelungen, die auch das Berufungsgericht zugrunde zu legen hätte, wenn es zum Zeitpunkt des revisionsgerichtlichen Urteils entschiede (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.2020 - 3 B 51.18

    Nichtanerkennung einer in der Zeit der vorläufigen Entziehung der deutschen

    Das Recht, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, lebt nicht automatisch wieder auf, wenn die im Zusammenhang mit der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis angeordnete Sperrfrist abgelaufen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 31 ff.).

    (2) Das Recht, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, lebt nicht automatisch wieder auf, wenn die im Zusammenhang mit der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis angeordnete Sperre abgelaufen ist; auch das ist bereits geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 31; EuGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - C-225/07, Möginger - NJW 2009, 207).

    bb) Dass die in Rede stehenden Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung - in ihrer aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts mit Blick auf die Entscheidungen des Gerichtshofs (vgl. dazu u.a. EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01, Kapper [ECLI:EU:C:2004:261] - Slg. I-5205 Rn. 78 und Beschluss vom 6. April 2006 - C-227/05, Halbritter [ECLI:EU:C:2006:245] - Slg. I-49 Rn. 1) gebotenen einschränkenden Auslegung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 22) - mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar sind, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. Februar 2014 bereits im Einzelnen dargelegt, weshalb sich die dort vom Bundesverfassungsgericht geäußerten Bedenken ausräumen lassen (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 75 Rn. 34 ff.).

    Auf die Möglichkeit einer antragsabhängigen Zuerkennungsentscheidung hat auch der Senat in seinem Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - (BVerwGE 149, 74 Rn. 34) abgestellt.

    Das Erfordernis einer konstitutiven Einzelfallentscheidung ist - wie der Senat in mehreren Urteilen ausgeführt hat - ebenso wenig aus dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit oder aus dem Unionsrecht herleitbar (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 28 und vom 25. August 2011 - 3 C 28.10 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 9 Rn. 12 ff.).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - (BVerwGE 149, 74) zwar eingeräumt, dass sich mit Blick auf das Unionsrecht die Frage stelle, ob eine so erhebliche zeitliche Ausdehnung der Ungültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis einer Nichtanerkennung auf unbestimmte Zeit zumindest nahekomme, die der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zum unionsrechtlichen Anerkennungsgrundsatz wiederholt für unzulässig gehalten habe (a.a.O. Rn. 33).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - (BVerwGE 149, 74) bestätigt, dass § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts in den in der Rechtsprechung des Gerichtshofs herausgearbeiteten Fallkonstellationen nicht anwendbar ist (Rn. 22).

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 16.15

    Erwerb einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserwerb; Führerscheinerwerb;

    Maßgeblich für die Beurteilung der Begründetheit des vom Kläger verfolgten Verpflichtungsbegehrens, mit dem über einen Teil der rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis abschließend entschieden wird, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung; Anwendung finden die rechtlichen Regelungen, die auch das Berufungsgericht zugrunde zu legen hätte, wenn es zum Zeitpunkt des revisionsgerichtlichen Urteils entschiede (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 13, vom 29. Januar 2009 - 3 C 31.07 - NJW 2009, 1687 und vom 18. Juni 2008 - 3 C 5.08 - NJW 2008, 3589 ; Beschluss vom 16. März 2006 - 3 C 16.05 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 29 Rn. 11 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 13.16

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

    Für die Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens des Klägers ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen; Anwendung finden die rechtlichen Regelungen, die auch das Berufungsgericht zugrunde zu legen hätte, wenn es zum Zeitpunkt des revisionsgerichtlichen Urteils entschiede (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Der Betroffene muss den Nachweis erbringen, dass er seine Fahreignung wiedererlangt hat (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 12, 26).

    In diesen Fällen ist der Fahreignungsmangel durch die von einem anderen Mitgliedstaat bei der späteren Ausstellung eines Führerscheins durchgeführte Eignungsprüfung behoben (EuGH, Urteile vom 19. Februar 2009 - C-321/07 [ECLI:EU:C:2009:104], Schwarz - Rn. 92 f. und vom 26. April 2012 - C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 51; BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 10 S 1716/15

    Anerkennung eines in Spanien erneut ausgestellten Führerscheins nach dessen

    Die Mitgliedstaaten könnten sich demgemäß nicht auf ihre Befugnisse nach Artikel 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG berufen, um einer nach Ablauf der Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis die Anerkennung mit der Begründung zu versagen, dass der Betroffene die Bedingungen des nationalen Rechts für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach ihrer Entziehung nicht erfülle (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.02.2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74; EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - Rs. C-476/01, Kapper - Slg. 2004 I-5205; Beschluss vom 06.04.2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006 I-49 und Urteil vom 26.04.2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - juris).

    Für die Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung des Senats maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.02.2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74).

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines

    b) Der Ausschlussgrund des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV findet aufgrund des Anwendungsvorrangs der Anerkennungspflicht aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG aber keine Anwendung, wenn dem Betroffenen nach Ablauf der in Deutschland angeordneten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis durch einen anderen Mitgliedstaat ein Führerschein ausgestellt worden ist, der nach den Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG die Prüfung der Fahreignung voraussetzt (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 22 und vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - Rn. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist in der hier vorliegenden Konstellation der Versagungsgegenklage die letzte mündliche Verhandlung des Senats (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.02.2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74).
  • VG Trier, 09.02.2021 - 1 L 31/21

    Im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 10 S 116/15

    Erhebung der Untätigkeitsklage hindert keine behördliche Aufklärungsmaßnahme;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16

    Anerkennung von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen; Führerscheinherausgabe als

  • KG, 20.02.2015 - 121 Ss 195/14

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Befugnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines

  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 11 B 16.2007

    Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten

  • VG Düsseldorf, 17.09.2015 - 6 K 3174/14

    EU-Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Tilgung

  • OLG Braunschweig, 27.05.2015 - 1 Ss 24/15

    Eintragung der Fahrerlaubnisentziehung im Verkehrszentralregister als

  • VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 2337/14

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis - Anerkennung der spanischen Fahrerlaubnis nach

  • VG Saarlouis, 14.07.2014 - 6 K 2115/13

    Berechtigung zum Gebrauch eines EU-Führerscheins

  • VG Düsseldorf, 10.11.2016 - 6 L 3092/16

    Gebrauch einer vor einer isolierten Sperrfrist erworbenen EU-Fahrerlaubnis

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 11 ZB 15.220

    Liegt der Fahrerlaubnisbehörde eine Auskunft aus einem ausländischen Register

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21

    Verpflichtung zur erneuten Entscheidung über einen Antrag auf Übernahme in ein

  • OLG Zweibrücken, 28.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 32/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Inlandsungültigkeit einer in Tschechien erworbenen

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 ZB 14.659

    Antrag auf Erteilung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Wohnsitz; im Führerschein

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2014 - 10 S 817/14

    Zur Frage, ob die in einem EU-Mitgliedstaat im Wege des Umtauschs einer

  • VG Lüneburg, 26.04.2023 - 1 A 124/20

    Ausländische Fahrerlaubnis; Ermessen; Sperrfrist; Feststellender Verwaltungsakt

  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 23.17

    Annahme einer nicht-gewerblichen Weinerzeugung des einzelnen Mitglieds und

  • VGH Bayern, 21.12.2016 - 11 B 16.867

    Inlandsgültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193

    Eine im Wege des Umtauschs in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erworbene

  • OVG Thüringen, 20.06.2018 - 2 EO 154/17

    Nichtanerkennung einer umgetauschten EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 11 CE 14.2358

    Inlandsungültigkeit einer durch Umtausch erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis

  • VG Düsseldorf, 06.05.2020 - 6 L 295/20

    Inlandsungültigkeit; EU-Führerschein; offensichtlicher Verstoß;

  • VG Würzburg, 09.09.2015 - W 6 K 15.415

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 11 CS 15.693

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2020 - 12 A 3228/18
  • VG Augsburg, 29.05.2017 - Au 7 K 16.280

    Keine Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis

  • VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.317

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

  • VG München, 11.06.2015 - M 6b E 15.1000

    Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • VG München, 15.04.2014 - M 1 K 13.3841

    Inlandungültige ungarische Fahrerlaubnis; Umtausch eines tschechischen in einen

  • VG Leipzig, 31.03.2021 - 1 K 352/20

    Neuerteilung Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung -

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 CS 14.1090

    EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzerfordernis; Berücksichtigung gerichtsbekannter

  • OVG Sachsen, 16.06.2014 - 3 A 338/12

    Vollmachtloser Vertreter

  • VG München, 04.08.2021 - M 26a K 18.4090

    Berechtigung zum Führen von Kfz in Deutschland aufgrund einer slowakischen

  • VG Gelsenkirchen, 09.09.2014 - 9 K 5224/13

    Ersetzung

  • VG Berlin, 05.04.2017 - 4 L 87.17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Feststellung, dass eine polnische

  • VGH Bayern, 27.10.2014 - 11 CS 14.1932

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • VG Berlin, 14.04.2015 - 11 L 58.15

    Umdeutung einer Fahrerlaubnisentziehung in die Feststellung des Verbots des

  • VG München, 24.11.2014 - M 6a S 14.3547

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis

  • VG Regensburg, 23.04.2014 - RN 8 K 13.1917

    EU-Fahrerlaubnis - Nichtanerkennung bei Entziehung der Fahrerlaubnis im Inland

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