Rechtsprechung
AG Rüsselsheim, 16.05.2012 - 3 C 119/12 (36) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Flugpreiserstattung aufgrund Stornierung darf in den AGB nicht vollständig ausgeschlossen werden
- reise-recht-wiki.de
AGB Klausel die Flugpreisrückerstattung nach Stornierung ausschließt ist unzulässig
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Stornierung / Stornierungsklauseln / Flugpreiserstattung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
100% Stornokosten bei Flugbuchungen?
- blogspot.com (Leitsatz)
100 Prozent Stornokosten bei Flug oft unzulässig
- bblaw.com (Kurzinformation)
Airlines müssen auch nicht-flexible Billigtickets erstatten, wenn der Passagier nicht fliegt
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.1984 - VII ZR 11/84
Zahlungspflicht bei krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Flugbuchung - …
Auszug aus AG Rüsselsheim, 16.05.2012 - 3 C 119/12
Da die Regelung in Ziffer 5 Abs. 2 AGB bereits wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 5 BGB unwirksam ist, kann dahinstehen, ob die dort gewählte Klausel branchenüblich ist oder nicht; auf eine Wertung kommt es im Rahmen der Klauselverbote nach § 309 BGB nicht an (vgl. auch BGH, Urt. v. 25.10.1984 - VII ZR 11/84, in dem von einem Verstoß einer Rücktrittspauschale in Höhe von 100% des Flugpreises auch gegen § 9 AGBG a.F. ausgegangen wird).
- AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Individualvereinbarung bei Abschluss …
Der "Basic-Tarif" ist als grundsätzlicher Tarif angelegt, während der "Basic-Plus" Tarif bereits aufgrund seines deutlich höheren Preises für die meisten Kunden ohne tatsächliche Relevanz ist (vgl. AG Rüsselsheim Urteil v. 16.05.2012, 3 C 119/12 (36), Rn. 29 - zitiert nach juris und das Beispiel der Beklagten Bl. 24 d.A.). - AG Köln, 04.04.2016 - 142 C 238/15
Ausschluss des Kündigungsrechtes des Fluggastes hinsichtlich Wirksamkeit; …
Nach den oben dargestellten Grundsätzen ist die hier in Rede stehende Stornierungsklausel weiter deshalb unwirksam, weil sie entgegen § 309 Nr. 5 b BGB dem Fluggast nicht die Möglichkeit des Gegenbeweises lässt (AG Rüsselsheim, RRa 2013, 32-34).