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   BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14   

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BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14 (https://dejure.org/2015,11729)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2015 - 3 C 13.14 (https://dejure.org/2015,11729)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 (https://dejure.org/2015,11729)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; VwGO § 114 Satz 2; StVZO § 31a Abs. 1; FeV Anlage 13 zu § 40 Nr. 5. 4 (alt); Nr. 3. 2. 2 (neu)
    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein Fahrtenbuch zu führen ist; Dauer der Fahrtenbuchauflage; Geltungsdauer der Fahrtenbuchauflage; Bemessung der Dauer; Verlängerung bei einem nur saisonal genutzten Motorrad; Abmeldung des Motorrads ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Abmeldung des Motorrads im Winter; Anordnung, dass ein Fahrtenbuch zu führen ist; Außerbetriebnahme des Motorrads im Winter; Bemessung der Dauer; Dauer der Fahrtenbuchauflage; Erstreckung auf Ersatzfahrzeuge; Erstreckung auf ein Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31a Abs 1 S 1 StVZO 2012, § 31a Abs 1 S 2 StVZO 2012, § 40 Anl 13 FeV 2010, Art 3 Abs 1 GG
    Längere Dauer der Fahrtenbuchauflage bei saisonal genutztem Motorrad

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31a Abs 1 S 1 StVZO 2012, § 31a Abs 1 S 2 StVZO 2012, § 40 Anl 13 FeV 2010, Art 3 Abs 1 GG
    Längere Dauer der Fahrtenbuchauflage bei saisonal genutztem Motorrad

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer gegenüber Personenkraftwagen längeren Dauer einer Fahrtenbuchauflage für ein nur saisonal genutztes Motorrad

  • doev.de PDF

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

  • rewis.io

    Längere Dauer der Fahrtenbuchauflage bei saisonal genutztem Motorrad

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a Abs. 1
    Festsetzung einer gegenüber Personenkraftwagen längeren Dauer einer Fahrtenbuchauflage für ein nur saisonal genutztes Motorrad

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Längere Dauer der Fahrtenbuchauflage bei nur saisonal genutzten Motorrädern

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Längere Dauer der Fahrtenbuchauflage bei nur saisonal genutzten Motorrädern

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Längere Dauer der Fahrtenbuchauflage bei nur saisonal genutzten Motorrädern zulässig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Fahrtenbuchauflage beim Motorradfahrer - da "darf es etwas mehr sein

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage darf bei Saisonkennzeichen ruhig länger sein!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Motorräder verlängern die Fahrtenbuchauflage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtenbuchauflage für ein Motorrad

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Längere Dauer der Fahrtenbuchauflage bei saisonal genutztem Motorrad

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Längere Dauer der Fahrtenbuchauflage bei nur saisonal genutzten Motorrädern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrssünder muss Fahrtenbuch führen - Bei einem im Winter stillgelegten Motorrad gilt die Fahrtenbuchauflage länger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Längere Dauer der Fahrtenbuchauflage bei nur saisonal genutzten Motorrädern

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Längere Dauer der Fahrtenbuchauflage bei nur saisonal genutzten Motorrädern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf es etwas mehr sein? Die Fahrtenbuchauflage bei Motorrädern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Längere Fahrtenbuchauflage für Motorradfahrer

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrtenbuchauflage - Lange Saison bei Fahrtenbüchern

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrsverstoß mit Motorrad rechtfertigt längere Fahrtenbuchauflage

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzanmerkung)

    Dokumentiertes Motorradfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 152, 180
  • NZV 2016, 493
  • DÖV 2015, 851
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
    Außer Streit steht, dass der festgestellte Verkehrsverstoß hier hinreichend gewichtig ist, um die Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs zu rechtfertigen (vgl. zu diesem Erfordernis u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 m.w.N.), und dass der Beklagte ausreichende Bemühungen zur Ermittlung des Fahrers unternommen hat (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 S. 6 m.w.N.).

    Mit ihr soll Sorge dafür getragen werden, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107 , Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 19 S. 4 f. und Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ).

    cc) Ebenso beanstandungsfrei - ja nahe liegend - ist es, wenn sich die zuständige Behörde für die konkrete Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage am Punktsystem der Anlage 13 zu § 40 FeV ausrichtet; dort hat der Verordnungsgeber selbst eine Gewichtung der Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr vorgenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 , dort noch zur Vorgängerregelung in der Verwaltungsvorschrift zu § 15b StVZO a.F.; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ).

    Eine Dauer von sechs Monaten wird als noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend angesehen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ; VGH München, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 und vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2014 - 2 UZ 3375/04 - juris Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
    Fahrern des Fahrzeugs, das einer Fahrtenbuchauflage unterliegt, soll zugleich vor Augen geführt werden, dass sie im Falle der Begehung eines Verkehrsverstoßes damit rechnen müssen, aufgrund ihrer Eintragung im Fahrtenbuch als Täter ermittelt und mit Sanktionen belegt zu werden; das kann dazu beitragen, weitere Verkehrszuwiderhandlungen schon im Vorfeld zu verhindern (in diesem Sinne etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 und VGH München, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 ).

    cc) Ebenso beanstandungsfrei - ja nahe liegend - ist es, wenn sich die zuständige Behörde für die konkrete Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage am Punktsystem der Anlage 13 zu § 40 FeV ausrichtet; dort hat der Verordnungsgeber selbst eine Gewichtung der Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr vorgenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 , dort noch zur Vorgängerregelung in der Verwaltungsvorschrift zu § 15b StVZO a.F.; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ).

    Eine Dauer von sechs Monaten wird als noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend angesehen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ; VGH München, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 und vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2014 - 2 UZ 3375/04 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
    Fahrern des Fahrzeugs, das einer Fahrtenbuchauflage unterliegt, soll zugleich vor Augen geführt werden, dass sie im Falle der Begehung eines Verkehrsverstoßes damit rechnen müssen, aufgrund ihrer Eintragung im Fahrtenbuch als Täter ermittelt und mit Sanktionen belegt zu werden; das kann dazu beitragen, weitere Verkehrszuwiderhandlungen schon im Vorfeld zu verhindern (in diesem Sinne etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 und VGH München, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 ).

    Eine Dauer von sechs Monaten wird als noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend angesehen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ; VGH München, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 und vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2014 - 2 UZ 3375/04 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
    Bei diesem Nachtrag handelt es sich um eine gemäß § 114 Satz 2 VwGO auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zulässige Ergänzung von Ermessenserwägungen, also nicht etwa um die vollständige Nachholung oder die Auswechslung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe, die von § 114 Satz 2 VwGO nicht mehr erfasst wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 ).

    Nach den dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist eine spätere Ergänzung von Ermessenserwägungen dann zulässig, wenn die nachträglich von der Behörde angegebenen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsaktes vorlagen, der Verwaltungsakt durch sie nicht in seinem Wesen geändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 ).

  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
    Bei der Fahrtenbuchanordnung handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 19 S. 6), so dass bei deren rechtlicher Überprüfung auch die bis zum Ende des Revisionsverfahrens eingetretenen Rechtsänderungen zu berücksichtigen sind (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1988 - 3 C 48.85 - Buchholz 418.712 LMKV Nr. 2 S. 3).

    Mit ihr soll Sorge dafür getragen werden, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107 , Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 19 S. 4 f. und Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ).

  • VGH Bayern, 11.07.2012 - 11 ZB 12.727

    Fahrtenbuchauflage; keine ausnahmslose Verpflichtung, den Halter des Tatfahrzeugs

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
    Eine solche Geltungsdauer steht - wie die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zu Vergleichsfällen bestätigt - im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - 7 C 49.77 - juris Rn. 23 bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, die nach dem "alten" Punktekatalog ebenfalls zu drei Punkten im Verkehrszentralregister führte; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 10 S 1162/13 - VRS 125, 239 bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h; VGH München, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 bei einer mit drei Punkten bewerteten Unterschreitung des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug und VGH Kassel, Beschluss vom 23. November 2011 - 2 A 1618/11.Z - juris Rn. 8 bei einem zu drei Punkten führenden Rotlichtverstoß).

    Eine Dauer von sechs Monaten wird als noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend angesehen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ; VGH München, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 und vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2014 - 2 UZ 3375/04 - juris Rn. 7).

  • VG Würzburg, 23.11.2012 - W 6 K 12.87

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Haltereigenschaft bei

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
    Andererseits wird der Fahrzeughalter durch die Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zu führen, in der Zeit, in der sein Fahrzeug unbenutzt bleibt, ohnehin nicht belastet (so etwa VG Würzburg, Urteil vom 23. November 2012 - W 6 K 12.87 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 28.01.1988 - 3 C 48.85

    Lebensmittel - Kennzeichnungsvorschriften - Neuordnung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
    Bei der Fahrtenbuchanordnung handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 19 S. 6), so dass bei deren rechtlicher Überprüfung auch die bis zum Ende des Revisionsverfahrens eingetretenen Rechtsänderungen zu berücksichtigen sind (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1988 - 3 C 48.85 - Buchholz 418.712 LMKV Nr. 2 S. 3).
  • VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches; Anordnung der Führung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
    Eine solche Geltungsdauer steht - wie die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zu Vergleichsfällen bestätigt - im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - 7 C 49.77 - juris Rn. 23 bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, die nach dem "alten" Punktekatalog ebenfalls zu drei Punkten im Verkehrszentralregister führte; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 10 S 1162/13 - VRS 125, 239 bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h; VGH München, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 bei einer mit drei Punkten bewerteten Unterschreitung des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug und VGH Kassel, Beschluss vom 23. November 2011 - 2 A 1618/11.Z - juris Rn. 8 bei einem zu drei Punkten führenden Rotlichtverstoß).
  • VGH Hessen, 06.12.2005 - 2 UZ 3375/04
    Auszug aus BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
    Eine Dauer von sechs Monaten wird als noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend angesehen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ; VGH München, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 und vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2014 - 2 UZ 3375/04 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • BVerwG, 13.10.1978 - 7 C 49.77

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschlossene Ortsschaft - Fahrtenbuchauflage -

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

  • BVerwG, 02.02.2023 - 3 C 14.21

    Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem

    a) Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer zeitlich erledigten Fahrtenbuchanordnung ist mit Blick darauf, dass es sich dabei um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 12 m. w. N.), dessen Rechtmäßigkeit die Behörde während der gesamten Geltungsdauer unter Kontrolle halten muss, und der Kläger seinen Antrag nicht zeitlich beschränkt hat, die Sach- und Rechtslage im Geltungszeitraum (vgl. allgemein zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei einem erledigten Verwaltungsakt: BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 8 B 62.11 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 39 Rn. 14).

    Dass es sich bei der Fahrtenbuchanordnung um eine Maßnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr handelt (stRspr, vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 19 m. w. N.), ändert daran nichts.

    Die gefahrenabwehrrechtliche Ausrichtung der Fahrtenbuchanordnung liegt darin, mit der Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs dafür Sorge zu tragen, dass künftig die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (stRspr, vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 - a. a. O.).

    Doch auch wenn die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, anders als die Verhängung einer Kriminalstrafe oder eines Bußgeldes nicht repressiv der Sanktionierung eines Fehlverhaltens, sondern - wie gezeigt - präventiv der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dient (vgl. zur präventiven Ausrichtung BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 19 m. w. N.), handelt es sich um ein hoheitliches Vorgehen, das einen Eingriff in die Rechte des Fahrzeughalters bewirkt.

  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Mit ihr soll Sorge dafür getragen werden, dass künftig (für die Dauer der Anordnung) anders als im Anlassfall unter Einhaltung der im Ordnungswidrigkeitenverfahren geltenden kurzen Verjährungsfristen rechtzeitig die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist und Fahrern des Fahrzeugs, das einer Fahrtenbuchauflage unterliegt, zugleich vor Augen geführt wird, dass sie im Falle der Begehung eines Verkehrsverstoßes damit rechnen müssen, aufgrund ihrer Eintragung im Fahrtenbuch als Täter ermittelt und mit Sanktionen belegt zu werden, was dazu beitragen kann, weitere Verkehrszuwiderhandlungen schon im Vorfeld zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 19).

    Die Fahrtenbuchauflage lässt auch im Hinblick auf die angeordnete Dauer von zwölf Monaten (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris) keine Ermessensfehler erkennen.

    Bei der Bemessung der Dauer kann insbesondere das Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes und die Wertung des Punktesystems der Anlage 13 zu § 40 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV -) berücksichtigt werden (BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20 f.).

    Nach der Neuordnung des Punktesystems, wonach die Fahrerlaubnis nunmehr schon bei acht statt wie bisher bei 18 Punkten entzogen wird, kommt bereits einer Ordnungswidrigkeit für die ein Punkt vorgesehen ist, ein erhebliches Gewicht zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 23).

    Stellt die Behörde - wie hier der Beklagte - im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Eine wirksame Überwachung der Fahrzeugbenutzung und das Ziel, den Fahrzeughalter künftig im Falle eines Verkehrsverstoßes zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers anhalten zu können, erfordern eine gewisse, nicht zu geringe Dauer der Fahrtenbuchauflage, wobei eine nur sechsmonatige Verpflichtung noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 26; Nds. OVG, Urt. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, juris Rn. 24 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227).

    Die Fahrzeugführerin überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 34 km/h (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 2, 18 ff. zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h außerorts), was - auch nach der aktuellen Bewertung des Punktesystems der Anlage 13 zu § 40 FeV mit zwei Punkten (vgl. 2.2.3 Anl. 13 FeV) - einen besonders verkehrsicherheitsbeeinträchtigenden Verkehrsverstoß darstellt, für den nach der Bußgeldkatalogverordnung auch ein einmonatiges Fahrverbot vorgesehen ist (vgl. 11.3.6 Anh. Tabelle 1 Buchst. c BKatV).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h außerorts stellt eine gravierende verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit dar, die bei unzureichender Mitwirkung des Halters an der Fahrerermittlung jedenfalls dann eine Fahrtenbuchauflage von 15 Monaten rechtfertigen kann, wenn es sich bei dem fraglichen Fahrzeug um ein selten benutztes Motorrad handelt (ähnlich BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14, juris).

    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht die Erwägung, dass das Interesse der Allgemeinheit, bei einer weiteren Zuwiderhandlung den Täter feststellen zu können, wächst, je schwerer dieser Verstoß wiegt, als sachgerecht und rechtmäßig bestätigt und darüber hinaus betont, dass für eine solche Staffelung im Interesse der Verkehrssicherheit zudem die Gesichtspunkte der Spezial- und der Generalprävention sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14 - juris Rn. 20).

    Dass das fragliche Motorrad nach dem Vortrag des Antragstellers "so gut wie nie gefahren wird", spricht im Übrigen nicht für, sondern gegen eine kürzere als die verhängte Dauer der Fahrtenbuchauflage, soll die bezweckte präventive Wirkung nicht weitgehend leerlaufen (vgl. dazu ebenso BVerwG, Urteil vom 28.05.2015, a.a.O. Rn. 25 ff., für den Fall einer auf das Sommerhalbjahr beschränkten Nutzung).

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