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   BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19   

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BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19 (https://dejure.org/2020,15546)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2020 - 3 C 14.19 (https://dejure.org/2020,15546)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 (https://dejure.org/2020,15546)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 5 bis 7, § 29 Abs. 7 Satz 1, § 65 Abs. 3
    Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahreignungsregister; Löschung; Tattagprinzip; Tilgung; Verwertungsverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 3 StVG, § 4 Abs 5 S 5 StVG, § 4 Abs 5 S 6 StVG, § 4 Abs 5 S 7 StVG, § 29 Abs 7 S 1 StVG
    Das absolute Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG überlagert und begrenzt das Tattagprinzip nach § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG

  • IWW

    § 4 Abs. 2 S. 3 StVG; § 4 Abs. 5 S. 5 StVG; § 4 Abs. 5 S. 6 StVG; § 4 Abs. 5 S. 7 StVG; § 29 Abs. 7 S. 1 StVG; § 65 Abs. 3 StVG

  • rewis.io

    Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG begrenzt das Tattagprinzip nach § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG, § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG
    Fahreignungs-Bewertungssystem; Tattagprinzip; Verwertungsverbot; Maßgeblicher Zeitpunkt für Ergreifen der vorgesehenen Maßnahme (hier: Entziehung der Fahrerlaubnis)

  • doev.de PDF

    Fahreignungsregister; Begrenzung des Tattagprinzips durch das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Entziehung einer Fahrerlaubnis auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems; Begrenzung des Tattagprinzips durch das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG ; Tilgung und Löschung von im Verkehrszentralregister gespeicherten Verkehrsverstößen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Das Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG überlagert und begrenzt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Das Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG überlagert und begrenzt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    FABS - Absolutes Verwertungsverbot überlagert das Tattagprinzip

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gelöscht ist gelöscht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem - und die tilgungsreife Eintragung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Das Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch das Verwertungsverbot ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Das Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG überlagert und begrenzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Punkte in Flensburg? Wann verfallen die Punkte trotz erneutem Blitzer?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug - 8 Punkte in Flensburg

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG, § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG
    Fahreignungs-Bewertungssystem; Tattagprinzip; Verwertungsverbot; Maßgeblicher Zeitpunkt für Ergreifen der vorgesehenen Maßnahme (hier: Entziehung der Fahrerlaubnis)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 168, 316
  • NJW 2020, 2974
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2017 - 12 ME 240/16

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrerlaubnisentziehung; Löschung; Tilgung;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19
    § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG ist auch auf Eintragungen anzuwenden, die gemäß § 28 StVG a.F. im Verkehrszentralregister erfolgt sind, da § 65 StVG hierzu keine Übergangsbestimmung enthält (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 12 ME 240/16 [ECLI:DE:OVGNI:2017:0222.12ME240.16.0A] - juris Rn. 6).

    aa) Dem Wortlaut von § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG ist in Verbindung mit der vom Gesetzgeber vorgenommenen Neuregelung der Rechtsfolgen der Tilgung und der Löschung von Eintragungen in § 29 Abs. 6 und 7 StVG zu entnehmen, dass das nach § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG nun bei der Löschung einer Eintragung eintretende absolute Verwertungsverbot das Tattagprinzip nach § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG modifiziert (wie das Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 12 ME 240/16 - juris Rn. 6 ff.; zustimmend: Hillebrand, ZfS 2019, 550 ) und nicht umgekehrt durch § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG kraft Spezialität verdrängt wird (so OVG Bautzen, Beschluss vom 29. November 2017 - 3 B 274/17 [ECLI:DE:OVGSN:2017:1129.3B274.17.00] - juris).

  • OVG Sachsen, 29.11.2017 - 3 B 274/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Überliegefrist

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19
    aa) Dem Wortlaut von § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG ist in Verbindung mit der vom Gesetzgeber vorgenommenen Neuregelung der Rechtsfolgen der Tilgung und der Löschung von Eintragungen in § 29 Abs. 6 und 7 StVG zu entnehmen, dass das nach § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG nun bei der Löschung einer Eintragung eintretende absolute Verwertungsverbot das Tattagprinzip nach § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG modifiziert (wie das Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 12 ME 240/16 - juris Rn. 6 ff.; zustimmend: Hillebrand, ZfS 2019, 550 ) und nicht umgekehrt durch § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG kraft Spezialität verdrängt wird (so OVG Bautzen, Beschluss vom 29. November 2017 - 3 B 274/17 [ECLI:DE:OVGSN:2017:1129.3B274.17.00] - juris).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Fahrerlaubnisentziehung auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems ist nicht anders als bei sonstigen Fahrerlaubnisentziehungen die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:231014U3C3.13.0] - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 13 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 11, jeweils m.w.N.); danach ist hier auf den Erlass des Bescheides vom 24. November 2016 abzustellen.
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Fahrerlaubnisentziehung auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems ist nicht anders als bei sonstigen Fahrerlaubnisentziehungen die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:231014U3C3.13.0] - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 13 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 11, jeweils m.w.N.); danach ist hier auf den Erlass des Bescheides vom 24. November 2016 abzustellen.
  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Zwar ist für die Fahrerlaubnisentziehung und ebenso für die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, anerkannt, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist (stRspr, vgl. zur Fahrerlaubnisentziehung u.a. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:231014U3C3.13.0] - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 13 und vom 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:180620U3C14.19.0] - NJW 2020, 2974 Rn. 10; zur Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen: BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 11; vgl. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 3 StVG Rn. 32 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats enthält § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG ein absolutes Verwertungsverbot, das etwa auch das Tattagprinzip nach § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG überlagert und begrenzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 - NJW 2020, 2974 Rn. 20 ff.).

  • BVerwG, 30.08.2023 - 3 C 15.22

    Zur Verwertbarkeit von Alteintragungen für eine Fahrerlaubnisentziehung auf der

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einer Fahrerlaubnisentziehung - auch auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems - ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 - BVerwGE 157, 235 Rn. 11 und vom 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 - BVerwGE 168, 316 Rn. 10, jeweils m. w. N.).

    Das absolute Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG n. F. überlagert und begrenzt nach der Rechtsprechung des Senats das Tattagprinzip nach § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 - BVerwGE 168, 316 Rn. 20).

    a) Die Anwendbarkeit von § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG n. F. auf Alteintragungen verschlechtert verglichen mit der bisherigen Regelung die Rechtslage der betroffenen Fahrerlaubnisinhaber (so auch bereits BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 âEURŒ- 3 C 14.19 - BVerwGE 168, 316 Rn. 23 f.).

    Zu diesem Zeitpunkt trat nach dem gemäß § 65 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 StVG für die Verwertung maßgeblichen § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG n. F. zugleich ein absolutes Verwertungsverbot ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 - âEURŒBVerwGE 168, 316 Rn. 25).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Punkte

    Im Übrigen beruft sich der Kläger auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung auf Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urt. v. 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, BVerwGE 157, 235 - zitiert nach juris Rn. 11).

    Die Erweiterung der Verwertbarkeit zu tilgender Eintragungen sowie die Verlängerung der Tilgungsfristen sollte aber gerade dem mit dem Wegfall der Tilgungshemmung eintretenden Risiko taktisch motivierter Rechtsmittel begegnen (vgl. Bundestag-Drucksache 17/12636, S. 20; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2020 - 3 C 14/19 -, juris Rn. 19, 26).

    Nach alledem kommt es nicht mehr darauf an, dass sich die streitgegenständliche Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis nicht (auch) - wie im Zulassungsbeschluss des Senats vom 25. April 2019 erwogen - als "nachholende" Verfügung wegen der Überschreitung der damals maßgeblichen Punktegrenze von 18 Punkten (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F.) in den Jahren 2006, 2008 und 2011 als rechtmäßig darstellt, weil bei ihrem Erlass am 29. Juli 2015 die für die früheren Überschreitungen der Punktegrenze maßgeblichen Eintragungen bereits wegen Ablaufs der Tilgungsfristen gemäß § 29 Abs. 6 StVG gelöscht und damit nicht mehr verwertbar waren, § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -, juris).

    Die Verwarnung nach altem Recht steht der Ermahnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gleich; eine (erneute) Ermahnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG war nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -, juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 09.03.2022 - 6 B 5/22

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Verwertungsverbot;

    Zur Begründung bezieht sich der Antragsteller auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 - (juris Rn. bis 27).

    Richtig ist, dass es für die rechtliche Beurteilung einer Fahrerlaubnisentziehung auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung - hier des inzwischen ergangenen Widerspruchsbescheids vom 17. Februar 2022 - bzw. in Ermangelung einer solchen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -, juris Rn. 10; Urt. v. 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 11).

    Der Antragsteller beruft sich für seine abweichende Auffassung zu Unrecht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2020 (a. a. O.).

  • VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 S 20.897

    Inhalt der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei einer

    Die rechtlichen Voraussetzungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG für die mit Bescheid vom 20. August 2020 verfügte Fahrerlaubnisentziehung waren zu dem nach § 4 Abs. 5 Satz 5 StVG maßgeblichen Tattag, hier dem 17. Oktober 2019, erfüllt und dem Antragsteller durften gemäß § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG die zum Zeitpunkt der Fahrerlaubnisentziehung noch nicht gelöschten Eintragungen vorgehalten und zu seinem Nachteil verwertet werden (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 3 C 14.19 - BeckRS 2020, 17244 Rn. 10 ff.).

    § 29 Abs. 8 Satz 1 StVG a.F. sah vor, dass, wenn eine Eintragung im Verkehrszentralregister getilgt ist, die Tat und die Entscheidung dem Betroffenen für die Zwecke des § 28 Abs. 2 - und damit gemäß Nummer 3 für die Ahndung von Verstößen, von Personen, die wiederholt im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehende Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen haben - nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden dürfen (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 3 C 14.19 - BeckRS 2020, 17244 Rn. 23).

    Gemäß § 29 Abs. 6 Satz 3 StVG darf der Inhalt der Eintragung während der Überliegefrist zu bestimmten Zwecken übermittelt, genutzt oder über ihn eine Auskunft erteilt werden; dazu gehört nach der Nummer 2 dieser Regelung die Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Ergreifung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 Absatz 5 (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 3 C 14.19 - BeckRS 2020, 17244 Rn. 24; BayVGH, U.v. 18.6.2019 - 11 BV 18.778 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 23.02.2022 - 3 B 11.21

    Übergangsbestimmungen in § 65 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StVG

    a) Zur Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde macht der Kläger (dort unter 4.) geltend, das Oberverwaltungsgericht habe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 - (BVerwGE 168, 316) unbeachtet gelassen und hiergegen verstoßen.
  • VG Düsseldorf, 11.03.2022 - 6 L 247/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Punktelöschung, maßgeblicher Zeitpunkt

    BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 14/19 -, juris Rn. 20; vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 29 Rn. 39a.

    BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 14/19 -, juris Rn. 21.

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrer; Führerschein; Führerschein, Umtausch;

    Der unter der o. a. Nr. 2 erfasste, mit einem Punkt bewertete Verstoß war in diesem Zeitpunkt jedoch nicht nur zu tilgen - was nach § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG (auch bezogen auf den unter der Nr. 4 erfassten, sich in der Überliegefrist nach § 29 Abs. 6 Satz 2 StVG befindlichen Verstoß) unerheblich ist -, sondern nach dem vorrangigen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 - BVerwG, Urt. v. 18.6.2020 - 3 C 14/19 -, jeweils juris) § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG auch zu löschen; der Antragsteller hatte danach "nur" noch acht Punkte.
  • VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20

    Pflicht der Behörde zur Kontaktaufnahme über eine für Rückfragen hinterlassene

    Unter Anwendung des Tattagprinzips und unter Berücksichtigung der Tilgungsfristen (vgl. zuletzt: BVerwG, Urteil vom 18.06.2020 - 3 C 14.19 -, juris) ergibt sich zum Zeitpunkt der der Entziehung der Fahrerlaubnis zugrundeliegenden letzten Tat vom 8. April 2020 ein Punktestand von acht Punkten, der sich aus den folgenden Verkehrsverstößen zusammensetzt:.
  • VG Düsseldorf, 07.01.2021 - 6 L 2246/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -, juris, Rn. 20 ff.
  • VGH Bayern, 30.07.2020 - 11 CS 20.1697

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach dem

  • VG München, 16.08.2022 - M 19 S 22.3225

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an die rechtskräftige Entscheidung über die

  • VG Köln, 12.10.2021 - 6 L 1601/21
  • VG Köln, 18.10.2021 - 6 L 1705/21
  • VG München, 04.03.2021 - M 6 S 20.4998

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

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