Weitere Entscheidungen unten: OVG Sachsen, 18.01.2011 | AG Müllheim, 30.09.2009

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09, 3 C 16.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,254
BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09, 3 C 16.09 (https://dejure.org/2010,254)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2010 - 3 C 15.09, 3 C 16.09 (https://dejure.org/2010,254)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09, 3 C 16.09 (https://dejure.org/2010,254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 8, §§ 14, 28 Abs. 1 und 4, § 46 Abs. 1 und 3; RL (EWG) Nr. 91/439 Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 8 Abs. 2 und 4, Art. 9
    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; ordentlicher Wohnsitz; Fahreignung; Kraftfahreignung; fehlende Eignung; Eignungszweifel; Überprüfung der Eignung; Drogenkonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis; Aberkennung ...

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; ordentlicher Wohnsitz; Fahreignung; Kraftfahreignung; fehlende Eignung; Eignungszweifel; Überprüfung der Eignung; Drogenkonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis; Aberkennung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 3 Abs. 1

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 StVG, § 11 Abs 8 FeV, § 14 FeV, § 28 Abs 1 FeV, § 28 Abs 4 FeV
    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen zum fehlenden dortigen Wohnsitz; gemeinschaftsrechtliche Kooperationspflicht

  • Wolters Kluwer

    Aberkennung eines ausländischen EU-Führerscheins bei fehlendem ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat; Unbestreitbare Information der Behörden des Ausstellermitgliedstaates über einen fehlenden Wohnsitz als Grundlage für die Aberkennung eines ausländischen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EU-Fahrerlaubnis, Gemeinschaftsrecht, Entziehung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Führerschein - Nutzungsuntersagung durch deutsche Behörden

  • blutalkohol PDF, S. 288
  • rewis.io

    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen zum fehlenden dortigen Wohnsitz; gemeinschaftsrechtliche Kooperationspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen zum fehlenden dortigen Wohnsitz; gemeinschaftsrechtliche Kooperationspflicht

  • streifler.de

    EU-Fahrerlaubnis: Wenn Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist dürfen deutsche Behörden Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis versagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung eines ausländischen EU-Führerscheins bei fehlendem ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat; Unbestreitbare Information der Behörden des Ausstellermitgliedstaates über einen fehlenden Wohnsitz als Grundlage für die Aberkennung eines ausländischen ...

  • datenbank.nwb.de

    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen zum fehlenden dortigen Wohnsitz; gemeinschaftsrechtliche Kooperationspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Keine Annahme eines polnischen Scheinwohnsitzes bei lediglich nationalen Ermittlungen des Aufenthaltsstaates

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Führerscheintourismus: Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen möglich/zulässig/erforderlich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EU-Führerschein - Anerkennung nur mit entsprechendem Wohnsitz!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anerkennung eines EU-Führerschein nur bei entsprechendem Wohnsitz

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Auslandsführerschein gilt nur mit Auslandswohnsitz // Bundesverwaltungsgericht verlangt aber genaue Klärung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 149
  • NJW 2010, 1828
  • EuZW 2010, 436
  • NZV 2010, 321
  • DVBl 2010, 793
  • DÖV 2010, 618
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, der Beklagte habe dem Kläger das Recht zum Gebrauchmachen von seiner in Polen erworbenen Fahrerlaubnis aberkennen dürfen, weil sie ihm nach seinen eigenen Angaben unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt worden sei, verletzt den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in der Auslegung, die er in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gefunden hat (vgl. zuletzt EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217).

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Insoweit können die Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins in dem im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführten Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer Mitwirkungspflicht gemacht hat, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 53 ff.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Ein Mitgliedstaat darf es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Ein Mitgliedstaat darf es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung, hier also des Widerspruchsbescheides vom 26. Februar 2007 (vgl. u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 24 S. 5 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung, hier also des Widerspruchsbescheides vom 26. Februar 2007 (vgl. u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 24 S. 5 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Dementsprechend sind die Befugnisse der Mitgliedstaaten nach Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeschränkt (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315 = Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 2 Rn. 30).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Die insoweit eingeschränkte Prüfbefugnis des Aufnahmemitgliedstaates schließt nicht aus, dass seine Behörden ihre Vertretungen im Ausstellungsmitgliedstaat einschalten, um sich derartige Informationen von den dortigen Behörden zu verschaffen (EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 72; BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 19).

    Entsprechende Auskünfte können auch nachträglich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 21 ff.).

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Danach ist es nicht zu beanstanden, dass der Betroffene von einer solchen Fahrerlaubnis von Anfang an keinen Gebrauch in Deutschland machen darf, selbst wenn die Umstände, aus denen sich sein Rechtsverstoß ergibt, der deutschen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind (so bereits Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 63).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19

    Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und

    Sie können auch dann berücksichtigt werden, wenn sie erst im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens eingeholt worden sind (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 19 ff., vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 24 und vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308 Rn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18468
OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09 (https://dejure.org/2011,18468)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2011 - 3 C 15/09 (https://dejure.org/2011,18468)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 3 C 15/09 (https://dejure.org/2011,18468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47
    Normenkontrollverfahren, Leinen- und Maulkorbzwang in einer kommunalen Rechtsverordnung, öffentliche Beeinträchtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Leinenzwangregelung zur Abwehr einer Hunden unterstellten abstrakten Gefahr hinsichtlich eines Verbots des Freilaufens von Hunden auch außerhalb geschlossener Ortslagen; Verhältnismäßigkeit einer Leinenzwangregelung zur Abwehr ...

  • rechtsportal.de

    Verhältnismäßigkeit einer Leinenzwangregelung zur Abwehr einer Hunden unterstellten abstrakten Gefahr hinsichtlich eines Verbots des Freilaufens von Hunden auch außerhalb geschlossener Ortslagen; Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Leinenzwangs und Maulkorbzwangs ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.01.2008 - 6 BN 2.07

    Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Rechtsanwendung als

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09
    Der Senat geht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 24. Januar 2008 - 6 BN 2/07 -, juris Rn.16) und der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Berlin-Brandenburg a. a. O. Rn. 26 ff. m. w. N.; OVG ThürOVG, Beschl. v. 26. April 2007 - 3 N 699/05 -, juris Rn. 54 m. w. N.; VGH BW, Urt. v. 15. November 2007 - 1 S 2720/06 -, juris Rn. 26; a. A.: NdsOVG, Urt. v. 27. Januar 2005 - 11 KN 38/04 -, juris Rn. 39 ff.) von der allgemeinen Lebenserfahrung aus, dass Hunde im allgemeinen aufgrund der Unberechenbarkeit ihres Verhaltens Gefahrenquellen für Leib, Leben und Eigentum bilden, die die Anordnung eines Leinenzwangs rechtfertigen können.

    Der Einwand geht an dem der Norm zugrunde liegenden Freilaufflächenkonzept vorbei, da der Verordnungsgeber die abstrakte Gefahr gerade nicht durch einen lückenlosen Leinenzwang bekämpft, sondern Raum für eine tierschutzrechtlich unbedenkliche Hundehaltung auf ausgewiesenen Freilaufflächen, anderen Flächen als öffentliche Straßen sowie Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von § 2 PolVO sowie ggf. Privatgrundstücken lässt (vgl. näher ThürOVG a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 24. Januar 2008 a. a. O. Rn. 12).

  • VerfGH Sachsen, 20.07.2007 - 50-IV-07

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Hundeverordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09
    36 Auch der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen habe mit Beschluss vom 20. Juli 2007 (Vf. 50-IV-07) ausgeführt, dass es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne, dass bei ausreichenden Freiflächen für Hunde der allgemeine Leinenzwang verhältnismäßig sei, um die von allen Hunden ausgehende Gefahr zu bekämpfen.

    Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot liegt zunächst offensichtlich nicht vor, 54 soweit § 4 Abs. 3 Satz 1 PolVO "Freilaufflächen" vom Leinenzwang ausnimmt, und diese im Stadtgebiet als "Hundewiesen" bezeichnet werden (SächsVerfGH, Beschl. v. 20. Juli 2007 - Vf. 50-IV-07 -, juris Rn. 10 zu der gleichlautenden Bestimmung in einer Leipziger Verordnung).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2340/08

    (Mangelnde) Bestimmtheit einer Vorschrift gegen Alkoholgenuss im Freien

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09
    Das im Anlassfall geschilderte Gruppenverhalten, das Fußgänger nur als "unangenehm" und bloße Belästigung empfinden, überschreitet diese Schwelle ersichtlich nicht (vgl. näher VGH BW a. a. O. und Urt. v. 28. Juli 2009, VBlBW 2010, 33).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2002 - 4 L 20/02

    Hundebiss; Maulkorbzwang

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09
    In größeren Menschenansammlungen erhöht sich die ohnehin schon aufgrund der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens gegebene Gefahr von Beißvorfällen, da selbst wohl erzogene Hunde bei Begegnungen in dichter Enge von hinten oder von oben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit natürlicherweise schreckhaft mit Beißen reagieren (vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 24. Juni 2002 - 4 L 20/02 -, juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09
    Bei der Prüfung, ob eine gesetzliche Regelung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit genügt, ist auch zu beachten, mit welcher Intensität das Gesetz auf Grundrechte der Betroffenen einwirkt; je geringfügiger der Grundrechtseingriff ist, desto niedriger sind grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit der dafür maßgeblichen Norm (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. November 1981, BVerfGE 59, 104; BayVGH, Entscheidung v. 12. Oktober 1994 - Vf. 16-VII-92 u. a. -, juris Rn. 120).
  • OVG Thüringen, 26.04.2007 - 3 N 699/05

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; ordnungsbehördliche Verordnung; Leinenzwang;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09
    Der Senat geht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 24. Januar 2008 - 6 BN 2/07 -, juris Rn.16) und der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Berlin-Brandenburg a. a. O. Rn. 26 ff. m. w. N.; OVG ThürOVG, Beschl. v. 26. April 2007 - 3 N 699/05 -, juris Rn. 54 m. w. N.; VGH BW, Urt. v. 15. November 2007 - 1 S 2720/06 -, juris Rn. 26; a. A.: NdsOVG, Urt. v. 27. Januar 2005 - 11 KN 38/04 -, juris Rn. 39 ff.) von der allgemeinen Lebenserfahrung aus, dass Hunde im allgemeinen aufgrund der Unberechenbarkeit ihres Verhaltens Gefahrenquellen für Leib, Leben und Eigentum bilden, die die Anordnung eines Leinenzwangs rechtfertigen können.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 2720/06

    Normenkontrollverfahren gegen den in einer Polizeiverordnung geregelten

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09
    Der Senat geht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 24. Januar 2008 - 6 BN 2/07 -, juris Rn.16) und der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Berlin-Brandenburg a. a. O. Rn. 26 ff. m. w. N.; OVG ThürOVG, Beschl. v. 26. April 2007 - 3 N 699/05 -, juris Rn. 54 m. w. N.; VGH BW, Urt. v. 15. November 2007 - 1 S 2720/06 -, juris Rn. 26; a. A.: NdsOVG, Urt. v. 27. Januar 2005 - 11 KN 38/04 -, juris Rn. 39 ff.) von der allgemeinen Lebenserfahrung aus, dass Hunde im allgemeinen aufgrund der Unberechenbarkeit ihres Verhaltens Gefahrenquellen für Leib, Leben und Eigentum bilden, die die Anordnung eines Leinenzwangs rechtfertigen können.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 1 S 2272/97

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung: Bettelverbot und Alkoholgenuß auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09
    Davon kann nicht nur, was offensichtlich ist, beim Mitführen von Hunden und beim stillen, nicht aggressiven Betteln auf einer öffentlichen Straße keine Rede sein, sondern angesichts der allgemeinen Akzeptanz von Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit auch nicht beim dortigen Zusammentreffen zum Zwecke des Alkoholgenusses (vgl. hierzu VGH BW, Beschl. v. 6. Oktober 1998, VBlBW 1999, 101), solange dieser mit Trunkenheit kein unerträgliches Übermaß erreicht.
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2005 - 11 KN 38/04

    Genereller Leinenzwang auf öffentlichen Wegen einer Hundeverordnung und

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09
    Der Senat geht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 24. Januar 2008 - 6 BN 2/07 -, juris Rn.16) und der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Berlin-Brandenburg a. a. O. Rn. 26 ff. m. w. N.; OVG ThürOVG, Beschl. v. 26. April 2007 - 3 N 699/05 -, juris Rn. 54 m. w. N.; VGH BW, Urt. v. 15. November 2007 - 1 S 2720/06 -, juris Rn. 26; a. A.: NdsOVG, Urt. v. 27. Januar 2005 - 11 KN 38/04 -, juris Rn. 39 ff.) von der allgemeinen Lebenserfahrung aus, dass Hunde im allgemeinen aufgrund der Unberechenbarkeit ihres Verhaltens Gefahrenquellen für Leib, Leben und Eigentum bilden, die die Anordnung eines Leinenzwangs rechtfertigen können.
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09
    Maßgebendes Kriterium für die Bejahung einer Gefahr ist die nach allgemeiner Lebenserfahrung oder fachlichen Erkenntnissen hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für die von der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfassten Schutzgüter (BVerwG, Urt. v. 3. Juli 2002, BVerwGE 116, 347).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 5 A 1.08

    Normenkontrolle; genereller Leinenzwang für Hunde, - im gesamten Gebiet einer

  • OVG Sachsen, 30.03.2017 - 3 C 19/16

    Abstrakte Normenkontrolle; Polizeiverordnung; Alkoholverbot; alkoholbedingte

    Anders als wenn der Verordnungsgeber einer Polizeiverordnung zur Verhütung von Gefahren für die Allgemeinheit tätig wird (BVerwG, Urt. v. 3. Juli 2002 - 6 CN 8/01 -, juris Rn. 35; SächsOVG, Urt. v. 30. Mai 2016 - 3 A 275/15 -, juris Rn. 32; Urt. v. 18. Januar 2011 - 3 C 15/09 -, juris Rn. 45; zu örtlichen Alkoholverboten mittels Polizeiverordnung: NdsOVG, Urt. v. 30. November 2012 - 11 KN 187/12-, juris Rn. 72; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 25. Juli 2012 - 7 B 10751/12 -, juris; ThürOVG, Urt. v. 21. Juni 2012 - 3 N 653/09 -, juris Rn. 61; OVG LSA, Urt. v. 17. März 2010, juris Rn. 46; VGH BW, Urt. v. 28. Juli 2009 - 1 S 2200/08 -, juris Rn. 36 f.), belässt die Verfassung dem Gesetzgeber bei der Prognose und Einschätzung der in den Blick genommenen Gefährdung einen Spielraum bei der Eignungsbeurteilung.
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2012 - 2 (6) SsBs 12/12

    Allgemeiner Leinenzwang für Hunde in Heidelberg

    Die Auffassung, dass von freilaufenden Hunden abstrakte Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen, wird auch im Übrigen von der obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegend geteilt (OLG Dresden NStZ-RR 2007, 216; Sächs. OVG, U. v. 18.01.2011 - 3 C 15/09, bei juris; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 27.05.2010, bei juris.; VGH BW VBlBW 2008, 134; OVG NW, B. v. 20.12.2007 - 5 A 83/07; ThürOVG, B. v. 26.04 2007 - 3 N 699/05, bei juris, OVG Rheinland-Pfalz DÖV 2007, 82; a. A. nur NdsOVG, U v. 27.01.2005 - 11 KN 38/04, bei juris, unter unzutreffender Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht).
  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 3 A 275/15

    Fluglaternenverordnung; ballonartige Leuchtkörper; Brandgefahr; Luftfahrzeug;

    Maßgebendes Kriterium für die Bejahung einer Gefahr ist die nach allgemeiner Lebenserfahrung oder fachlichen Erkenntnissen hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für die von der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfassten Schutzgüter (SächsOVG, Urt. v. 18. Januar 2011 - 3 C 15/09 -, juris Rn. 98 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 14 A 2467/11

    Notwendigkeit zur Nutzung unbestimmter Rechtsbegriffe durch einen Normgeber

    vgl. nur Sächsisches OVG, Urteil vom 18. Januar 2011 - 3 C 15/09 -, juris, RdNr. 94, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1981 - 2 BvL 4/80 -, BVerfGE 59, 104 ff.
  • VG Bayreuth, 16.11.2022 - B 1 S 22.1019

    Leinenpflicht und Auflagen gegen störendes Hundebellen

    Soweit der Antragsteller vortragen lässt, in der fränkischen Landschaft sei der Radius der geforderten 400 Meter schwer zu überblicken, ist es ihm beispielsweise zumutbar, sich mit geringem Aufwand über den Standort von Freilaufflächen und deren Grenzen (...) durch gezielte Nachfrage bei der Antragsgegnerin kundig zu machen (SächsOVG, U.v. 18.1.2011 - 3 C 15/09 - juris Rn. 106).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Müllheim, 30.09.2009 - 3 C 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,81529
AG Müllheim, 30.09.2009 - 3 C 15/09 (https://dejure.org/2009,81529)
AG Müllheim, Entscheidung vom 30.09.2009 - 3 C 15/09 (https://dejure.org/2009,81529)
AG Müllheim, Entscheidung vom 30. September 2009 - 3 C 15/09 (https://dejure.org/2009,81529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,81529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht