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   BVerwG, 18.12.1997 - 3 C 17.97   

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https://dejure.org/1997,4027
BVerwG, 18.12.1997 - 3 C 17.97 (https://dejure.org/1997,4027)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1997 - 3 C 17.97 (https://dejure.org/1997,4027)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 3 C 17.97 (https://dejure.org/1997,4027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kontrollen im grenzüberschreitenden Warenverkehr - Systematische Kontrollen - Stichproben - Kostenerstattungspflicht für Warenkontrollen - Beihilfeempfänger für Magermilchpulver

  • Judicialis

    Beihilfe-VO-Magermilch § 12; ; MOG § 11 Abs. 2; ; EG-Vertrag Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landwirtschaft - Kosten für Warenuntersuchungen bei Export von Magermilchpulver

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.04.1997 - C-272/95

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung / Deutsches Milch-Kontor

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 3 C 17.97
    Dies entspricht der Auslegung des Gemeinschaftsrechts, die der Europäische Gerichtshof in seinen auf die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats ergangenen Urteilen vom 22. Juni 1994 - Rs C-426/92 - und vom 15. April 1997 - Rs C-272/95 - vorgenommen hat, wobei ohne Bedeutung ist, ob die Kontrollen unmittelbar an der Grenze oder im Hinblick auf den bevorstehenden Grenzübertritt im Landesinnern der Bundesrepublik vorgenommen werden.
  • VGH Hessen, 05.06.1989 - 8 OE 70/83

    Schriftlichkeit der Klageerhebung; Kosten für Kontrollen von Magermilchpulver

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 3 C 17.97
    BVerwG 3 C 17.97 VGH 8 OE 70/83.
  • EuGH, 22.06.1994 - C-426/92

    Deutschland / Deutsches Milch-Kontor

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 3 C 17.97
    Dies entspricht der Auslegung des Gemeinschaftsrechts, die der Europäische Gerichtshof in seinen auf die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats ergangenen Urteilen vom 22. Juni 1994 - Rs C-426/92 - und vom 15. April 1997 - Rs C-272/95 - vorgenommen hat, wobei ohne Bedeutung ist, ob die Kontrollen unmittelbar an der Grenze oder im Hinblick auf den bevorstehenden Grenzübertritt im Landesinnern der Bundesrepublik vorgenommen werden.
  • VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 52/92

    Beihilfegewährung für Olivenöl: Untersuchungsverfahren zur Feststellung der

    Im Übrigen bedeutet der Begriff "stichprobenweise", dass keine "lückenlose" (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1997 -- 3 C 17.97 --, S. 8 der Urteilsausfertigung) Kontrolle vorgesehen ist.
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