Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.06.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12   

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BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12 (https://dejure.org/2013,11188)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2013 - 3 C 18.12 (https://dejure.org/2013,11188)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 (https://dejure.org/2013,11188)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    FeV § 11 Abs. 8, § 46 Abs. 1 und 5; StVG § 3; RL Nr. 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1
    Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland; Eintragung eines ausländischen Wohnsitzes im Führerschein; polnischer Führerschein; polnische Fahrerlaubnis; EU-Führerscheinrichtlinie; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; Aberkennung des ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FeV § 11 Abs. 8
    185 Tage im Kalenderjahr; Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; Aufenthaltsbescheinigung; Aufenthaltsmitgliedstaat; Ausstellermitgliedstaat; EU-Führerscheinrichtlinie; Eintragung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 8 FeV, § 46 Abs 1 FeV, § 46 Abs 5 FeV, § 3 StVG, Art 1 Abs 2 EWGRL 439/91
    Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; unionsrechtliche Wohnsitzvoraussetzung; unbestreitbare Information; Aufenthaltsbescheinigung

  • verkehrslexikon.de

    Nichtanerkennug einer EU-Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis bei fehlender Wohnsitznahme in dem Mitgliedsstaat

  • blutalkohol PDF, S. 443
  • rewis.io

    Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; unionsrechtliche Wohnsitzvoraussetzung; unbestreitbare Information; Aufenthaltsbescheinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis bei fehlender Wohnsitznahme in dem Mitgliedsstaat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Meldebescheinigung als unbestreitbare Information über einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Meldebescheinigung als unbestreitbare Information über einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der EU-Führerschein und die deutsche Meldebescheinigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der polnische Führerschein und der deutsche Wohnsitz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Meldebescheinigung als unbestreitbare Information über einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anerkennung von EU-Führerscheinen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Meldebescheinigung als unbestreitbare Information über einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 146, 377
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Rechts, von der polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung, hier also des Widerspruchbescheids vom 20 Februar 2008 (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 10 m.w.N).

    Diese Information ist, auch wenn sie erst während des gerichtlichen Verfahrens im Ausstellermitgliedstaat eingeholt wurde, sowohl nach dem Unionsrecht als auch nach dem innerstaatlichen deutschen Recht für die Entscheidung über die Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis verwertbar (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009, Wierer a.a.O. Rn. 58 sowie BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 a.a.O. Rn. 19 ff.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (stRspr; vgl. EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009, I-1113 Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Auch im Hinblick auf Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 91/439/EWG, wonach jede Person nur Inhaber eines einzigen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins sein kann, komme der Wohnsitzvoraussetzung, nach der sich der Ausstellermitgliedstaat bestimme, eine besondere Bedeutung im Verhältnis zu den übrigen in der Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen zu (EuGH, stRspr seit den Urteilen vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (stRspr; vgl. EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009, I-1113 Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).

    Auch im Hinblick auf Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 91/439/EWG, wonach jede Person nur Inhaber eines einzigen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins sein kann, komme der Wohnsitzvoraussetzung, nach der sich der Ausstellermitgliedstaat bestimme, eine besondere Bedeutung im Verhältnis zu den übrigen in der Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen zu (EuGH, stRspr seit den Urteilen vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (stRspr; vgl. EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009, I-1113 Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (stRspr; vgl. EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009, I-1113 Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (stRspr; vgl. EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009, I-1113 Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
  • EuGH, 02.12.2010 - C-334/09

    Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
    Zwar knüpfen die Eignungszweifel, die zur Gutachtensanforderung geführt haben, ausschließlich an ein Verhalten der Klägerin an, das zeitlich vor der Erteilung ihrer polnischen Fahrerlaubnis am 4. August 2004 lag (zum Erfordernis eines zumindest partiellen Bezugs zu einem nach der Fahrerlaubniserteilung liegenden Verhalten: EuGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Rs. C-334/09, Scheffler - NJW 2011, 587 Rn. 76).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
    Es könne insbesondere den etwaigen Umstand berücksichtigen, dass diese Informationen darauf hinwiesen, dass sich der Inhaber des Führerscheins im Gebiet dieses Staates nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet habe, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 74 f.; ebenso - zusammenfassend - Urteil vom 26. April 2012, Wierer a.a.O. Rn. 20).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
    Das gilt unabhängig davon, ob - wie bislang vom erkennenden Senat - auf den Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis abgestellt wird, der hier lange vor dem in Art. 18 der Richtlinie 2006/126/EG genannten 19. Januar 2009 liegt, oder aber - wie vom Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. etwa Urteil vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 34 f.) - auf den Zeitpunkt der von der Fahrerlaubnisbehörde ergriffenen Maßnahmen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 56/09

    Klage in Sachen "Führerscheintourismus" vor dem Oberverwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
    MD OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 14.03.2012 - AZ: OVG 3 L 56/09.
  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

  • AG Bünde, 01.02.2016 - 1 Ds 545/15

    Führerscheintourismus, Beweisführungsregel, Rückwirkungsverbot,

    Nun scheint in der verwaltungsgerichtlichen und strafgerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich ohne jede Begründung - diese Norm entgegen dem eindeutigen Wortlaut dahingehend ausgelegt zu werden, dass sich die Informationen des Ausstellermitgliedstaates nur auf den "fehlenden Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat" und nicht auf einen bestehenden Wohnsitz im Inland beziehen brauchen (vgl. z.B. BVerwG BeckRS 2013, 12178 Rn 25, Bayerischer VGH Urt. V. 07.05.2015 - 11 B 14.654-, juris Rn 41).

    Dementsprechend führt das BVerwG in seinem Urteil vom 30.05.2013 (vgl. BVerwG BeckRS 2013, 12178 Rz. 26) aus: "Die Bewertung, inwieweit aus dem Ausstellermitgliedsstaat herrührende Informationen unbestreitbar sind, weist der Gerichtshof der Europäischen Union - wie bereits gezeigt - den nationalen Gerichten zu (vgl. ...).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19

    Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und

    Sie können auch dann berücksichtigt werden, wenn sie erst im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens eingeholt worden sind (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 19 ff., vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 24 und vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308 Rn. 34).

    Ist die durch die Ausstellung des Führerscheins begründete Annahme, das Wohnsitzerfordernis sei zum Ausstellungszeitpunkt erfüllt gewesen, durch aus dem Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen erschüttert, können deshalb auch die Einlassungen des Führerscheininhabers sowie Erkenntnisse aus Quellen des Aufnahmemitgliedstaates, wie etwa den Meldebehörden, miteinbezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30).

    Ergibt sich aus den vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen, dass die Wohnungsmeldung die erforderliche Mindestdauer nur wenig überschreitet und erst kurz vor der Ausstellung des Führerscheins stattfand oder bereits kurz nach Erwerb des Führerscheins wieder aufgegeben wurde (vgl. UA Rn. 26 sowie VGH München, Beschluss vom 4. März 2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 23), oder verneinen die zuständigen Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats auf Nachfrage einen mindestens 185-tägigen Aufenthalt sowie persönliche oder berufliche Bindungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 23 ff.), sind ausreichende Zweifel an der Richtigkeit des durch die Führerscheinausstellung begründeten Anscheins eines ordentlichen Wohnsitzes begründet.

    Es obliegt dann dem Inhaber der Fahrerlaubnis, substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellungsmitgliedstaat sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 16 A 1292/10

    Gültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 -, juris, Rdnr. 28 f. (= ZfSch 2013, 534),unter Hinweis auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - C-445/08 (Wierer) -, NJW 2010, 217, Rdnr. 61; in diesem Sinne auch bereits OVG NRW, Urteile vom 22. Februar 2012 - 16 A 2527/07 -, juris, Rdnr. 47 (= VRS 123 [2012], 247), und - 16 A 1456/08 -, juris, Rdnr. 58 (= VRS 113 [2012], 123).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 -, a. a. O. Rdnr. 30; Bay. VGH, Urteil vom 11. November 2013 - 11 B 12.1326 -, a. a. O. Rdnr. 25, und Beschluss vom 3. Juni 2013 - 11 CE 13.738 -, juris, Rdnr. 10 und 12 f.

  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 CS 20.2160

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis -

    Von der Einhaltung solcher Verpflichtungen des Melde- und Ausländerrechts ist grundsätzlich auszugehen (vgl. zum Melderecht BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 28).

    Dies kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn der Betreffende über keine weitere Wohnung verfügt oder wenn die Art und die Einrichtung dieser Wohnung bzw. die Art und Intensität der bestehenden persönlichen oder beruflichen Bindung eine Beendigung des Aufenthalts bereits vor dem Ablauf eines halben Jahres als praktisch ausgeschlossen erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 17 m.w.N.; offen BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 23).

    dd) Aufgrund dieser gravierenden Zweifel an der Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzung bei Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis hätte es dem Antragsteller oblegen, substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts in Polen sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen, die im maßgeblichen Zeitpunkt zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 = juris Rn. 28; U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis;

    Das führt hier aber deshalb nicht zur Unionsrechtswidrigkeit der Entziehungs- und der daran anknüpfenden Aberkennungsentscheidung, weil die tschechische Fahrerlaubnis der Antragstellerin voraussichtlich nicht anzuerkennen ist (zu einer ähnlichen Konstellation: BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18.12 - juris).

    Es könne insbesondere den Umstand berücksichtigen, dass die Informationen des Ausstellerstaats darauf hinwiesen, dass sich der Inhaber der Fahrerlaubnis in diesem Staat nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet habe, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - Akyüz -, a.a.O. Rn. 75; Beschluss vom 9.7.2009 - Wierer -, a.a.O. Rn. 60; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18.12 - a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 12.11.2012 - 3 B 30/12 - juris).

    Der Europäische Gerichtshof geht - wie ausgeführt - in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass das nationale Gericht im Rahmen der ihm obliegenden Beurteilung der aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen alle Umstände des bei ihm anhängigen Verfahrens berücksichtigen kann, also durchaus auch den Wahrheitsgehalt divergierender Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat ermitteln und würdigen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18.12 - a.a.O. Rn. 30, BVerwG, Beschluss vom 12.11.2012 - 3 B 30.12 - juris).

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

    Es genügt, wenn sie darauf "hinweisen", dass der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, a.a.O. Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 = juris Rn. 21).

    Es ist nicht zu beanstanden, dass die Fahrerlaubnisbehörde und das Gericht diese Informationen in der Gesamtschau als Hinweis gewertet haben, dass der Kläger in Polen einen fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hatte, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins an seinem tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 = juris Rn. 21).

  • BVerwG, 22.10.2014 - 3 B 21.14

    Gültigkeit einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es dem Fahrerlaubnisinhaber obliegt, wenn er trotz der das Gegenteil ausweisenden Aufenthaltsbescheinigung darauf beharrt, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben, substanziierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellermitgliedstaat im Zusammenhang mit der Fahrerlaubniserteilung sowie zu den beruflichen und persönlichen Bindungen zu machen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden (Urteil vom 30. Mai 2013 - BVerwG 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30).

    Daran änderte sich selbst dann nichts, wenn man annähme, dass ein ordentlicher Wohnsitz bereits mit dem Zeitpunkt der Aufenthaltsnahme begründet werden kann, wenn sich eine Person an einem Ort, an dem sie über persönliche und gegebenenfalls zusätzlich über berufliche Bindungen verfügt, in einer Weise niederlässt, die es als gesichert erscheinen lässt, dass sie dort während des Kalenderjahres an 185 Tagen wohnen wird (offen gelassen im Urteil des Senats vom 30. Mai 2013 a.a.O. Rn. 23).

  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685

    EU-Fahrerlaubnis

    Grundsätzlich sind nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (RL 2006/126/EG, ABl EG Nr. L 403, S. 18) die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen und andere Mitgliedstaaten nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen zu prüfen (stRspr; BVerwG, U.v. 30.3.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 19 m.w.N.).

    Unbestreitbar sind die Informationen dann, wenn sie von einer Behörde des Ausstellungsmitgliedstaats stammen, selbst wenn sie nur indirekt in Form einer Mitteilung Dritter übermittelt wurden (EuGH, U.v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 71) und wenn sich aus ihnen die Möglichkeit ergibt, dass ein reiner Scheinwohnsitz begründet wurde, ohne dass dies bereits abschließend erwiesen sein muss (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.1090 - juris; B.v. 20.10.2014 - 11 CS 14.1688 - juris; B.v. 3.5.2012, a.a.O. Rn. 30).

    Es obliegt jedoch ihm, die Unstimmigkeiten der Meldeverhältnisse durch einen substantiierten Vortrag auszuräumen und die Frage des Vorhandenseins einer Wohnung, in der er seinen Lebensmittelpunkt zumindest während der Hälfte des Jahres hatte, nachvollziehbar zu beantworten (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 144, 377 Rn. 31 f.; BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 11 B 14.654; VGH BW, B.v. 7.7.2014 - 10 S 242/14 - NJW 2014, 3049 Rn. 16 ff.).

  • VG Augsburg, 16.04.2018 - Au 7 K 17.1674

    EU-Fahrerlaubnis - Wohnsitzverstoß zum maßgeblichen Zeitpunkt der

    Denn in den Fällen, in denen in einem Mitgliedstaat eine Meldepflicht besteht - und hierzu gehört die Tschechische Republik - darf ungeachtet dessen, dass es nach der Legaldefinition des ordentlichen Wohnsitzes in Art. 9 der 2. EU-Führerscheinrichtlinie auf die in dieser Bestimmung genannten tatsächlichen Bedingungen ankommt, in rechtlich nicht zu beanstandender Weise vermutet werden, dass die in einer Auskunft des Ausstellermitgliedstaates wiedergegebene melderechtliche Situation auch der tatsächlichen Situation entspricht (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377, juris Rn. 29; VG München, B.v. 6.3.2018 - M 26 S 18.382 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Da die Klägerin trotz der o.g. Mitteilung des Gemeinsamen Zentrums (Abmeldung zum 31.5.2007) darauf beharrt, einen ordentlichen Wohnsitz unter der Adresse, ... auch noch am 3. Juli 2007 (maßgeblicher Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung) innegehabt zu haben, hätte es ihr oblegen, die Zweifel an dem Vorliegen des Wohnsitzerfordernisses durch entsprechend substantiierte und verifizierbare Darlegungen und durch Vorlage geeigneter Unterlagen zu entkräften (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6; U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; BayVGH, B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15; OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30).

    Soweit die Klägerseite (unsubstantiiert) bestreitet, dass die Mitteilung des Gemeinsamen Zentrums vom 12. April 2018 bezüglich des Meldezeitraums korrekt sei, genügt dies nicht, um Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit dieser Mitteilung, die entsprechend den obigen Ausführungen von den tschechischen Behörden stammt (s. Rn. 51), zu wecken (BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377, juris Rn. 29).

  • BVerwG, 21.04.2016 - 3 B 45.15

    Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik

    Auch die Beschwerde räumt ein, dass Präzisierungen zum Kriterium der aus dem "Ausstellermitgliedstaat herrührende(n) unbestreitbare(n) Informationen", das der Gerichtshof der Europäischen Union in Bezug auf die Einhaltung des unionsrechtlichen Wohnsitzerfordernisses eingeführt und das in der Folge auch Eingang in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV gefunden hat, der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. u.a. EuGH, Urteile vom 1. März 2012 - C-467/10 [ECLI:EU:C:2012:112], Akyüz - Rn. 70 und vom 26. April 2012 - C-419/10 [ECLI:EU:C:2012:240], Hofmann - Rn. 48, jeweils m.w.N.) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 und vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377, jeweils m.w.N.) bereits zu entnehmen sind.

    Diese tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 25 f.) werden - wie sich auch aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt - vom Kläger nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen in Frage gestellt.

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es unter solchen Voraussetzungen dem Fahrerlaubnisinhaber obliegt, der trotz der das Gegenteil ausweisenden Aufenthaltsbescheinigung darauf beharrt, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben, substanziierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellermitgliedstaat im Zusammenhang mit der Fahrerlaubniserteilung sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 3 B 21.14 - DAR 2015, 30 Rn. 3).

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 11 B 17.2236

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 2255/10

    Grundsätze zur Versagung der Anerkennung einer tschechischen

  • OLG Zweibrücken, 28.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 32/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Inlandsungültigkeit einer in Tschechien erworbenen

  • VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817

    Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer

  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 18.2100

    Wohnsitzgebot bei tschechischer Fahrerlaubnis

  • OLG Zweibrücken, 28.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 43/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis; Nachweis

  • VGH Bayern, 20.08.2018 - 11 CS 17.2185

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VGH Bayern, 13.01.2021 - 11 ZB 20.1984

    Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat auf einen Wohnsitzverstoß

  • VG Augsburg, 29.07.2020 - Au 7 K 18.1747

    Überprüfung der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses bei Umschreibung einer

  • BVerwG, 28.01.2015 - 3 B 48.14

    Verpflichtung zur Vorlage eines in der Tschechischen Republik erworbenen

  • OLG Stuttgart, 28.03.2014 - 2 Ss 799/13

    Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der EU: Würdigung einer im

  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 B 18.34

    Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG Würzburg, 21.07.2014 - W 6 S 14.591

    Sofortverfahren

  • VG München, 06.03.2018 - M 26 S 18.382

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

  • VG München, 21.03.2018 - M 26 K 18.381

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis der

  • VG Magdeburg, 27.05.2020 - 1 B 56/20

    Ersatz eines tschechischen Führerscheins nach Verlust

  • VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014

    Anerkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Wohnsitznachweis

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 11 ZB 14.718

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG München, 09.12.2019 - M 26 K 19.4513

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 18.06.2018 - Au 7 K 17.1836

    Umschreibung eines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 11 CS 16.2562

    Nachweis eines Wohnsitzes im Ausland - Wirkung der unbestreitbaren Informationen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 19 B 923/15

    Schulpflicht bei behaupteten Aufenthalt eines minderjährigen Kindes im Ausland

  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245

    Gültigkeit eines tschechischen Führerscheins in Deutschland

  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 11 CS 17.1022

    Wohnsitzerfordernis für Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 11 ZB 16.2004

    Voraussetzung einer Berufungszulassung - Auslegung der "unbestreitbaren

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 11 CS 16.1084

    Tschechische Fahrerlaubnis - Fehlende Berechtigung zum Führen eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 - 3 L 130/15

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 22.08.2016 - 11 CS 16.1230

    Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Bundesgebiet

  • VG Augsburg, 21.08.2020 - Au 7 S 19.2039

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis -

  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 11 CS 16.658

    Wohnsitzerfordernis für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG München, 16.05.2018 - M 6 S 18.226

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • LG Karlsruhe, 20.12.2017 - 19 S 19/17

    Kenntnis des Versicherungsnehmers von der Inlandsungültigkeit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 1238/16
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2021 - 5 MB 3/21

    Beteiligtenstellung im Abänderungsverfahren; Entziehung einer polnischen

  • VG Augsburg, 09.12.2019 - Au 7 K 19.116

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387

    Gebrauchmachung eines polnischen Führerscheins im Bundesgebiet

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 11 CS 16.557

    Wohnsitz des Antragstellers einer Fahrerlaubnis im Ausstellungsmitgliedstaat

  • VG München, 10.07.2017 - M 26 K 17.1017

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • BVerwG, 25.08.2015 - 3 B 25.15

    Unzulässigkeit des Gebrauchs einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis in

  • VG Arnsberg, 06.12.2018 - 6 K 7820/17
  • VG Würzburg, 01.07.2015 - W 6 K 14.1078

    Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks

  • VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 16 B 994/13

    Kompetenz des sog. Aufnahmemitgliedstaats zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer im

  • VGH Bayern, 15.03.2023 - 12 ZB 21.2983

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Festsetzung des

  • VG München, 29.11.2018 - M 26 K 18.4091

    Anerkennungsfähigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzerfordernis

  • VG München, 10.07.2017 - M 26 K 17.1126

    Erfolglose Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 07.12.2021 - M 6 S 21.3852

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis -

  • VG Augsburg, 23.10.2019 - 7 E 19.1566

    Umschreibung seiner tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

  • VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17

    EU-Fahrerlaubnis; Feststellungsbescheid; Führerschein; Führerschein-Richtlinie;

  • VG Saarlouis, 27.04.2021 - 5 L 426/21

    Aberkennung des Rechts von einer tschechischen in eine ungarische Fahrerlaubnis

  • VG Lüneburg, 26.07.2019 - 1 A 231/17

    EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitz; Wohnsitzverstoß

  • VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066

    Nichtanerkennung der im Jahr 2008 erworbenen Klasse C trotz tschechischen

  • VG München, 08.08.2018 - M 26 K 17.5806

    Kein Anspruch auf Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 10 S 15.205

    EU-Fahrerlaubnis, Wohnsitzerfordernis, Wohnsitzverstoß, Ausstellermitgliedstaat,

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.2012 - 3 C 18.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41036
BVerwG, 05.06.2012 - 3 C 18.12 (https://dejure.org/2012,41036)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2012 - 3 C 18.12 (https://dejure.org/2012,41036)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 3 C 18.12 (https://dejure.org/2012,41036)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    185 Tage im Kalenderjahr; Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; Aufenthaltsbescheinigung; Aufenthaltsmitgliedstaat; Ausstellermitgliedstaat; EU-Führerscheinrichtlinie; Eintragung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 56/09

    Klage in Sachen "Führerscheintourismus" vor dem Oberverwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2012 - 3 C 18.12
    MD OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 14.03.2012 - AZ: OVG 3 L 56/09.
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