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   BVerwG, 04.02.1982 - 3 C 19.81   

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https://dejure.org/1982,1406
BVerwG, 04.02.1982 - 3 C 19.81 (https://dejure.org/1982,1406)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1982 - 3 C 19.81 (https://dejure.org/1982,1406)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1982 - 3 C 19.81 (https://dejure.org/1982,1406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Arztrecht - Berufserlaubnis - Facharztstelle - Krankenhaus - Ausnahmeerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BÄO § 10 Abs. 1, 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 19
  • NJW 1982, 2620
  • NVwZ 1982, 682 (Ls.)
  • DVBl 1982, 642
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.09.1979 - 3 C 114.79

    Erteilung der Approbation an einen Ausländer - Erteilung der Approbation an einen

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 3 C 19.81
    Zwar ist die Vorschrift erlassen worden, um den Gesundheitsbehörden eine Handhabe für die Bedarfslenkung zum Zwecke der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung zu geben (vgl. Urteil vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 114.79 - [Buchholz 418.00 Nr. 39 = DVBl. 1980, 743 = VerwRspr. 31, 351] und Urteil vom 17. Januar 1980 a.a.O.).

    Der Kläger kann beanspruchen, daß das Verwaltungsgericht überprüft, ob der Gesetzesbegriff des "Interesses der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung" in seinem Falle von der Gesundheitsbehörde richtig angewandt worden ist (vgl. zum Begriff "aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsinteresses" in § 3 Abs. 3 BÄO auch das Urteil des Senats vom 13. September 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.1980 - 3 C 116.79

    Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ausländer - Fehlende Asylberechtigung des

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 3 C 19.81
    Aus diesem Grunde hätten die bei Anwehdung des § 10 Abs. 3 BÄO nur im Rahmen von Ermessenserwägungen berücksichtigungsfähigen persönlichen Verhältnisse des Klägers - langjähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis, Integration seiner Familie in die hiesigen Verhältnisse (vgl. zum geltend gemachten Vertrauenstatbestand auch Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 3 C 116.79 - [BVerwGE 59, 284 = Buchholz 418.00 Nr. 40 = DVBl. 1980, 748 = VerwRspr. 32, 223]) - auch bei der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nur gewürdigt werden können, wenn das beklagte Land in den angefochtenen Bescheiden das "Interesse der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung" zu Unrecht verneint hätte.

    Zwar ist die Vorschrift erlassen worden, um den Gesundheitsbehörden eine Handhabe für die Bedarfslenkung zum Zwecke der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung zu geben (vgl. Urteil vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 114.79 - [Buchholz 418.00 Nr. 39 = DVBl. 1980, 743 = VerwRspr. 31, 351] und Urteil vom 17. Januar 1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80

    Landeskulturelle Werte - Saatgutsorte - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 3 C 19.81
    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung des Gesetzesbegriffs "im Interesse der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung" ist auch nicht durch eine sogen. Beurteilungsermächtigung eingeschränkt; denn die von der Rechtsprechung an eine solche Einschätzungsprärogative der Verwaltung geknüpften Voraussetzungen (wertende und vorausschauende Beurteilung von Entwicklungen, die keine eindeutige Lösung zulassen, Übertragung der Beurteilung an sachverständig zusammengesetzte Ausschüsse mit der Folge, daß deren Entscheidung insoweit als "letztverbindlich" und nur in Grenzen gerichtlich kontrollierbar anzusehen ist; vgl. hierzu das Urteil vom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 35.80 - [Buchholz 451.11 Saatgutrecht Nr. 4 = DVBl. 1982, 29]) sind für die Beurteilung des hier umstrittenen Gesetzesbegriffs nicht gegeben.
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auch wenn Maßstab einer gesetzlich vorgesehenen Begünstigung das öffentliche Interesse ist, kann das Gesetz nach Maßgabe dieses Maßstabs zugleich das Interesse des einzelnen an der Begünstigung rechtlich schützen, so daß dieser eine rechtsfehlerfreie Entscheidung zu beanspruchen hat (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 -, a.a.O.; BVerwGE 65, 19 [BVerwG 04.02.1982 - 3 C 19/81]; allgemein zur möglichen Identität von öffentlichem und privatem Interesse Leisner, DÖV 1970, 217 ff.).
  • VGH Bayern, 12.04.2018 - 21 CE 18.136

    Anordnung der Verlängerung einer erteilten Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung

    Dabei handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die verwaltungsgerichtlich vollumfänglich überprüfbar sind und nicht nur öffentlichen Interessen, sondern zugleich auch dem subjektiven Interesse des antragstellenden Arztes dienen (vgl. BVerwG, U.v. 4.2.1982 - 3 C 19.81 - juris Rn. 23 ff zu den Gründen der ärztlichen Versorgung).

    1.3 1 Gründe der ärztlichen Versorgung liegen nur vor, wenn die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 10 Abs. 3 BÄO erforderlich wäre, um die Gefahr einer ärztlichen Unterversorgung der Bevölkerung zu vermeiden (BVerwG, U. v. 4.2.1982 - 3 C 19.81 - juris, Rn. 28).

    Für die Frage, ob ein Bedarf an der ärztlichen Tätigkeit eines Antragstellers besteht, kommt es dabei grundsätzlich auf die Versorgungsverhältnisse in demjenigen örtlichen Bereich an, für den die Erlaubnis begehrt wird, also auf die Verhältnisse im Einzugsbereich des jeweiligen Krankenhauses (BVerwG, U.v. 4.2.1982, a.a.O. Rn. 29).

  • VG Berlin, 06.04.2016 - 24 K 238.15

    Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis, gewerbsmäßig für Dritte Hunde

    Demgegenüber hat es die Annahme eines Beurteilungsspielraums in ähnlich gelagerten Zulassungsangelegenheiten verneint (vgl. BVerwGE 1000, 221, 226 - Heilpraktikererlaubnis; BVerwGE 65, 19, 22 - Erlaubnis zur ärztlichen Berufsausbildung für Ausländer; Tauglichkeitsfeststellungen durch Musterungsausschuss (BVerwGE 31, 149, 152).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - 10 A 1060/06

    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung einer Windkraftanlage;

    vgl. auch dazu, dass eine Kompensation von für und gegen das Vorhaben sprechenden öffentlichen Belangen unzulässig ist: BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - 3 C 19.81 -, BRS 40 Nr. 84, S. 210; Dürr, in Brügelmann: § 35 BauGB Rdnr. 74 m.w.N.
  • OVG Hamburg, 04.05.2007 - 1 Bf 29/07

    Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften

    Ebenso unterliegen die Anerkennung (der Gleichwertigkeit) absolvierter Berufsausbildungen (vgl. zur Gleichwertigkeit des Besuchs verschiedener Hochschulen: BVerwGE 92, 340; zur Gleichwertigkeit der Lehrerausbildung: BVerwGE 64, 142) oder die Anerkennung im Ausland erworbener akademischer Grade (vgl. BVerwGE 94, 73, 76f.), die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.4.2007 - 3 Bf 64/04 -) sowie die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs aufgrund ausländischer Berufstätigkeit (vgl. BVerwGE 65, 19, 22) der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. im Überblick: Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 114, Rdnr.. 335 ff. m.w.N.).
  • VG München, 18.06.2019 - M 27 E 19.2904

    Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs

    Sie dienen nicht nur öffentlichen Interessen, sondern zugleich auch dem subjektiven Interesse des Antragstellers (BVerwG, U.v. 4.2.1982 - 3 C 19.81 - juris Rn. 23 ff.).

    Gründe der ärztlichen Versorgung liegen nur vor, wenn die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 10 Abs. 3 BÄO erforderlich wäre, um die Gefahr einer ärztlichen Unterversorgung der Bevölkerung zu vermeiden (vgl. BVerwG, U.v. 4.2.1982 - 3 C 19.81 - juris Rn. 28).

  • VG Augsburg, 19.06.2023 - Au 8 E 23.922

    Vorläufiger Rechtschutz, Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung

    Bei den Begriffen des "besonderen Einzelfalls" sowie "Gründe der ärztlichen Versorgung" handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, welche der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegen und sowohl öffentlichen Interessen als auch dem subjektiven Interesse der Antragstellerin dienen (BayVGH, B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 15; BVerwG, U.v. 4.2.1982 - 3 C 19.81 - juris Rn. 23 ff.).

    Es handelt sich um eine Ermessensvorschrift, welches lediglich dann ausgeübt werden kann, wenn der Anwendungsbereich durch das Vorliegen der Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 BÄO in Form der genannten unbestimmten Rechtsbegriffe eröffnet ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.2.1982 - 3 C 19.81 - juris Rn. 23).

  • VG Bremen, 22.10.2018 - 5 V 2130/18

    Verlängerung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes - ärztliche

    Sie dienen zudem nicht nur öffentlichen Interessen, sondern zugleich auch dem subjektiven Interesse der antragstellenden Ärztin (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.02.1982 - 3 C 19.81, juris Rn. 23 ff.).
  • BGH, 21.09.1989 - III ZR 13/88

    Abweisung eines Amtshaftungsanspruch unter Bezugnahme auf § 7 PrStHG -

    Ist dies nicht der Fall, so kann eine Ausnahmeerlaubnis von Rechts wegen nicht ergehen (BVerwG DVBl. 1982, 642).
  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 32.82

    Auswirkungen des Europäischen Niederlassungsabkommens auf die ärztlichen

    In seiner nach dem Berufungsurteil ergangenenEntscheidung vom 4. Februar 1982 - BVerwG 3 C 19.81 - (Buchholz 418.00 Nr. 52) hat der erkennende Senat grundlegend zur Auslegung und Anwendung des § 10 Abs. 3 BÄO Stellung genommen.
  • VG Regensburg, 20.08.2019 - RN 5 E 19.1457

    Vorübergehende Erteilung einer Berufserlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs

  • Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland, 02.07.2013 - (VGH.EKD) 135/1-2013
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