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   BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00   

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BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00 (https://dejure.org/2000,1014)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2000 - 3 C 2.00 (https://dejure.org/2000,1014)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 3 C 2.00 (https://dejure.org/2000,1014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BBodSchG § 4 Abs. 3, § 11, § 21 Abs. 1; GG Art. 31, Art. 72 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 18, Art. 100 Abs. 1 Satz 2; VwGO § 44 a; VwVfG § 13 Abs. 2 Satz 1
    Hinzuziehung, zu einem Verfahren; Beteiligter (§ 13 VwVfG); Nicht-Beteiligter (§ 44 a Satz 2 VwGO); Verdrängung, von Landesrecht durch späteres Bundesrecht; Landesrecht, Verdrängung von - durch späteres Bundesrecht; Bundesrecht, Verdrängung von Landesrecht durch späteres -; ...

  • Wolters Kluwer

    Hinzuziehung - Beteiligter - Nicht-Beteiligter - Verdrängung von Landesrecht durch späteres Bundesrecht - Altlastenverfahren - Verantwortlichkeit - Gesamtrechtsnachfolger

  • Judicialis

    BBodSchG § 4 Abs. 3; ; BBodSchG § 11; ; BBodSchG § 21 Abs. 1; ; GG Art. 31; ; GG Art. 72 Abs. 1; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 18; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 44 a; ; VwVfG § 13 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzuziehung, zu einem Verfahren; Beteiligter (§ 13 VwVfG ); Nicht-Beteiligter (§ 44 a Satz 2 VwGO ); Verdrängung, von Landesrecht durch späteres Bundesrecht; Landesrecht, Verdrängung von - durch späteres Bundesrecht; Bundesrecht, Verdrängung von Landesrecht durch späteres -; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1179
  • DVBl 2000, 1353
  • DÖV 2000, 1054
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 58/94

    Übergang des Vertragsstrafeversprechens

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00
    Es bleibt daher offen, ob die zu § 25 HGB (vgl. zum Zweck dieser Vorschrift: BGH, Urteil vom 25. April 1996 - 1 ZR 58/94 - BGHR § 25 Abs. 1 HGB Vertragsstrafeversprechen 1) entwickelten Rechtssätze des Berufungsgerichts einer durch einen anderen Sach- und Streitstand veranlaßten revisionsgerichtlichen Beurteilung standhalten würden.
  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.97

    Nachtflugbeschränkungen auf dem Flughafen Köln/ Bonn

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00
    Auch wenn daran festzuhalten ist, daß Verfahrensbeteiligungen im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 VwVfG keinen Selbstzweck erfüllen, sondern Schutz allein im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung einer materiellrechtlichen Rechtsposition gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 11 C 1.97 - Buchholz 442.40 § 6 Luftverkehrsgesetz Nr. 27 m.w.N.), gibt diese Vorschrift mit der Möglichkeit, von Amts wegen hinzuzuziehen, zu erkennen, daß solche Hinzuziehungen nicht ausschließlich im Interesse der Hinzuzuziehenden, sondern auch im Allgemeininteresse zulässig sollen erfolgen können.
  • BVerwG, 21.12.1998 - 7 B 211.98

    Schädliche Bodenveränderung; Abfall; bewegliche Sache; Abfallbesitz;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00
    aa) Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Beschluß vom 21. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 211.98 - (Buchholz 451.222 § 2 BBodSchG Nr. 1) dargelegt, daß das am 1. März 1999 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl I S. 502) - BBodSchG - nunmehr bundeseinheitlich Fragen der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit für Bodenverunreinigungen regelt, so daß es insoweit keines Rückgriffs mehr auf allgemeines Landesordnungsrecht oder das Abfallrecht bedarf.
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00
    Zur Materie "Bodenrecht" gehören (nur) solche Vorschriften, die den Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand haben, also die rechtlichen Beziehungen des Menschen zum Grund und Boden regeln, wobei - was im Streitfall indessen ohne Auswirkungen bleibt - die anderen Teilgebiete der Nr. 18 für die Materie Bodenrecht nicht in Betracht zu ziehen sind (vgl. BVerfG, Rechtsgutachten vom 16. Juni 1954 - 1 PBvV 2/52 - BVerfGE 3, 407, 413 f., 424, 428; stRspr).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00
    Ob dieses Ergebnis daraus folgt, daß die Hinzuziehung als Dauerverwaltungsakt im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 m.w.N.) zu beurteilen ist, wie das Berufungsgericht annimmt, kann offenbleiben.
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00
    Ob der Gebrauch, den der Bund von einer Kompetenz gemacht hat, abschließend ist, muß nach allem aufgrund einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normenkomplexes festgestellt werden, wobei eine Sperrwirkung für die Länder in jedem Falle voraussetzt, daß der Gebrauch der Kompetenz durch den Bund hinreichend erkennbar ist (vgl. zum gesamten Vorstehenden: BVerfG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. - BVerfGE 98, 265 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00
    Dies ist eine Frage, die ein Fachgericht nach der Regel, daß früheres durch widersprechendes späteres Recht aufgehoben wird, selbst entscheiden kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Oktober 1959 - 1 BvL 13/58 - BVerfGE 10, 124 m.w.N., stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00
    Kommt hingegen eine solche Interessenberührung offensichtlich nicht in Betracht, kann er die Aufhebung einer nicht voraussetzungsgemäß erfolgten und damit Art. 2 Abs. 1 GG beeinträchtigenden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Januar 1959 - 1 BvR 425/52 - BVerfGE 9, 83 stRspr) Hinzuziehung verlangen.
  • VGH Hessen, 09.09.1999 - 8 UE 656/95

    Rechtsschutz gegen die Hinzuziehung zu einem Verwaltungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00
    BVerwG 3 C 2.00 VGH 8 UE 656/95.
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13

    Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit;

    Sinn des Art. 100 Abs. 1 GG ist es nicht, den Gerichten die Kompetenz zur Prüfung der Gültigkeit von Gesetzen allgemein, sondern nur dann zu entziehen, wenn damit der Vorwurf an den Landesgesetzgeber verbunden ist, er habe bei Erlass seines Gesetzes übergeordnetes Bundesrecht nicht beachtet (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 1959 - 1 BvL 13/58 - BVerfGE 10, 124 , vom 23. März 1982 - 2 BvL 13/79 - BVerfGE 60, 135 und vom 6. Dezember 1983 - 2 BvL 1/82 - BVerfGE 65, 359 ; ebenso BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2000 - BVerwG 3 C 2.00 - Buchholz 316 § 13 VwVfG Nr. 2 S. 1 und vom 26. April 2006 - BVerwG 7 C 15.05 - BVerwGE 126, 1 Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 11.04.2019 - 3 A 505/17

    Bewilligung von Sonntagsarbeit; Callcenter; notwendige Hinzuziehung;

    Die Entscheidung über die Hinzuziehung ergeht in Form eines verfahrensbezogenen Verwaltungsakts mit Dauerwirkung und ist bis zum Abschluss des Verfahrens zulässig (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2000 - 3 C 2.00 -, juris Rn. 16; Schmitz, in: Stelkens/Bonk, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 13 Rn. 30; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 13 Rn. 28; Ritgen, in: Knack/Henneke, VwVfG, 10. Aufl. 2014, § 13 Rn. 35).

    Dies ist bei der Hinzuziehung Drittbetroffener der Fall (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2000 - 3 C 2.00 -, juris Rn. 11; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 19. Mai 1987, NVwZ 1988, 76; Ziekow, in: Sodan/Ziekow a. a. O. § 44a Rn. 50; 65; Schmitz, a. a. O. Rn. 46).

    Die bloße Möglichkeit, nach § 13 Abs. 2 VwVfG die Hinzuziehung zu beantragen, reicht zur Begründung der Beteiligteneigenschaft nicht aus (Ziekow, a. a. O. § 44a Rn. 65; Ramsauer a. a. O.; a. A. wohl: BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2000 - 3 C 2.00 -, juris Rn. 11: zur Rechtsstellung des zu Unrecht Hinzugezogenen als Nichtbeteiligter; ebenfalls a. A.: BayVGH, Beschl. v. 1. Februar 2001 - 22 AE 00.40055 -, juris, Rn. 4).

    Dies gilt nicht nur im Fall einer rechtswidrigen Hinzuziehung (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2000 a. a. O.), sondern auch im Fall ihrer Ablehnung.

    Es ist mithin in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass ein selbstständiger Rechtsbehelf gegen eine behördliche Verfahrenshandlung nur dann unzulässig ist, wenn eine Möglichkeit eines wirksamen (notfalls vorbeugenden) gerichtlichen Rechtsschutzes gegen die das Verwaltungsverfahren abschließende Entscheidung besteht (Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 44a Rn. 1, 4a; BVerfG, Beschl. v. 8. Januar 1959 - 1 BvR 425/52 -, juris; BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2000 a. a. O. Rn. 11).

  • VG Neustadt, 12.09.2016 - 3 K 832/15

    Kfz-Halter muss Kosten für die Bodensanierung bei Brandunfall auf dem Weinfest in

    Das Bundesbodenschutzgesetz, das abschließend die natürlichen Funktionen des Bodens sicherstellen bzw. wiederherstellen soll und dessen Regelungen landesrechtliche Bestimmungen verdrängen (s. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 3 C 2/00 -, NVwZ 2000, 1179), findet gemäß § 3 Abs. 1 BBodSchG u.a. auf schädliche Bodenveränderungen Anwendung, soweit nicht die in Nrn. 1 - 11 genannten Vorschriften anderer Gesetze Einwirkungen auf den Boden regeln.

    Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG - der eine bundeseinheitliche, die Frage der Verantwortlichkeit für schädliche Bodenverunreinigungen abschließend beantwortende Regelung enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 3 C 2/00 -, NVwZ 2000, 1179) - ist (u.a.) der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung verpflichtet, den Boden so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.

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