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   BVerwG, 23.09.1982 - 3 C 20.81   

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BVerwG, 23.09.1982 - 3 C 20.81 (https://dejure.org/1982,6460)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1982 - 3 C 20.81 (https://dejure.org/1982,6460)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1982 - 3 C 20.81 (https://dejure.org/1982,6460)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06

    Arisierungskauf; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Eigentum, jüdisches -,

    Die Abführung einer sog. "Arisierungsabgabe" begründet allerdings nur eine - widerlegliche (Beschluss vom 18. Juni 1980 - BVerwG 3 CB 73.78 - Buchholz 427.207 § 1 7. FeststellungsDV Nr. 44; Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 67.84 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 14) - tatsächliche Vermutung dafür, dass die erbrachte Gegenleistung nicht angemessen war (Urteile vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 20.81 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 13; vom 1. September 1988 - BVerwG 3 C 73.87 - Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 47), nicht aber für die gesteigerten Anforderungen eines "schwerwiegenden" Missbrauchs, auch wenn durch diese Abgabe ungerechtfertigte Gewinne aus dem Erwerb jüdischen Vermögens durch Erhebung einer Ausgleichsabgabe erfasst werden sollten, falls zwischen dem Kaufpreis und einem "mäßigen" Verkehrswert - dieser lag etwa 10 v.H. unter dem Verkehrswert - ein erheblicher Unterschied bestand (Beschluss vom 22. Juli 1987 - BVerwG 3 CB 60.86 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 16).
  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 67.84

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) wegen

    Auf die Ermittlung des Verkehrswertes - als Vergleichsmaßstab für die Angemessenheit der Gegenleistung - kann zwar in der Regel dann verzichtet werden, wenn im Zusammenhang mit dem Erwerb eine Ausgleichszahlung geleistet wurde und die deswegen bestehende tatsächliche Vermutung, daß die erbrachte Gegenleistung unangemessen war, vom Erwerber nicht erschüttert werden kann (vgl. Urteile vom 7. Dezember 1972 - BVerwG 3 C 65.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 20] und vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 20.81 - [Buchholz 427.7 § 15 Nr. 13]; Beschluß vom 18. Juni 1980 - BVerwG 3 CB 73.78 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 44]).
  • BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 73.87
    Dieser Umstand begründet eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Gegenleistung des Erwerbers ohne diese "Arisierungsabgabe" unangemessen war (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 20.81 - in Buchholz 427.7 § 15 Nr. 13 und vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 67.84 - in Buchholz 427.7 § 15 Nr. 14).
  • BVerwG, 22.07.1987 - 3 CB 60.86

    Rückerstattungsschaden an Betriebsvermögen - Prüfung der Angemessenheit einer

    Unter diesen Umständen hat das Verwaltungsgericht nicht gegen § 108 Abs. 1 VwGO verstoßen, wenn es sich darauf beschränkt hat, die Gründe anzuführen, die nach seiner Überzeugung für einen erheblich über dem vereinbarten Kaufpreis liegenden Verkehrswert sprechen, ohne diesen der Höhe nach genau zu ermitteln (vgl. u.a. Urteile vom 7. Dezember 1972, a.a.O., vom 21. Februar 1974 - BVerwG 3 C 83.71 - und vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 20.81 - ).
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