Rechtsprechung
AG Berlin-Köpenick, 06.10.2020 - 3 C 201/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
§ 543 BGB
Wohnraummiete - Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Besuchskontrolle
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Beleidigung als Kündigungsgrund
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fristlose Kündigung wg. unerlaubter Untervermietung und Beleidigung
- mietrechtsiegen.de
Beschimpfung gegenüber Hausverwalter - fristlose Kündigung?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Fuck you" ist kein Kündigungsgrund!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
"Fuck you" ist kein Kündigungsgrund
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschimpfung des Hausverwalters mit "fuck you": Kündigung?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Fuck you"-Ausruf ist kein Kündigungsgrund
- spiegel.de (Pressemeldung, 01.11.2021)
Mietrecht: »Fuck you« ist kein Kündigungsgrund