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   BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04   

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BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04 (https://dejure.org/2005,343)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 (https://dejure.org/2005,343)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 3 C 21.04 (https://dejure.org/2005,343)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    StVG § 2; FeV §§ 11, 14, 20
    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt; medizinisch-psychologisches Gutachten; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 2
    Betäubungsmittel; Drogendelikt; Drogenkonsum; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Entziehung; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt; Fahrerlaubnis; Führen; Kraftfahreignung; Kraftfahrzeug; Neuerteilung; Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Nichteignung; ...

  • verkehrslexikon.de

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen eines länger zurücklegenden Drogendelikts

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG); Beantragung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei erhöhter Drogengefährdung; Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage eines ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    St die Fahrerlaubnis wegen eines Drogendelikts im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entzogen worden, so ist bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 FeV nicht mehr zulässig, wenn die ...

  • blutalkohol PDF, S. 88

    MPU-Anordnung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV

  • archive.org
  • Judicialis

    StVG § 2; ; FeV § 11; ; FeV § 14; ; FeV § 20

  • RA Kotz

    Fahrerlaubnisentzug wegen eines Drogendelikts

  • RA Kotz

    Trunkenheitsfahrten und Drogenfahrten - Dauer der Verwertbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 2; FeV § 11 § 14 § 20
    Kein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei infolge Zeitablaufs unverwertbarem Drogendelikt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3440
  • DVBl 2005, 1333
  • DÖV 2006, 485
 
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Wird zitiert von ... (267)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
    Hiernach konnten Eintragungen im Verkehrszentralregister trotz Tilgungsreife in einem Verfahren - ohne zeitliche Begrenzung - berücksichtigt werden, das die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hatte - so genannte ewige Verwertung - (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - Buchholz 442.10 § 65 StVG Nr. 1, S. 4; Götz/Tolzmann, BZRG, 4. Aufl. 2000, § 52 Rn. 16.).

    In der neu eingeführten Übergangsregelung für nach altem Recht im Verkehrszentralregister eingetragene Entscheidungen hat der Gesetzgeber die Fortgeltung der alten - häufig fünfjährigen - Tilgungsfristen bestimmt, jedoch übersehen, dass nach der alten Rechtslage eine Verwertung über die Tilgungsreife hinaus nach § 52 Abs. 2 BZRG a.F. möglich war und somit die vom Übergangsrecht erfassten Antragsteller unbeabsichtigt privilegiert wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - Buchholz 442.10 § 65 StVG Nr. 1).

    Selbst wenn man annehmen wollte, die Wiedereinführung der Verwertbarkeit einer getilgten Eintragung begründe eine echte Rückwirkung, bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 2003 - 10 S 2316/02 - DAR 2003, 577 ; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - Buchholz 442.10 § 65 StVG Nr. 1).

  • OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 25/03

    Tilgungsfrist bei vor 1999-01-01 eingetragener Verurteilung, die ihrerseits mit

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
    Was einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht", ergibt sich aber aus § 29 StVG n.F. einschließlich der Regelung über den Beginn der Tilgungsfrist in § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG (OVG Saarland, Urteil vom 24. Mai 2004 - 1 R 25/03 - DAR 2004, 546 f., Kalus in: Drogen und Straßenverkehr, § 2 Rn. 59 und 60).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
    Damit genügt die Ermächtigungsgrundlage den Bestimmtheitsanforderungen von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 89, 69 ).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
    Die echte Rückwirkung ist u.a. dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Rechtslage "unklar und verworren" ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 - BVerfGE 88, 366 ).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine unechte Rückwirkung vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfG, Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239 ).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
    Nach der zur alten Rechtslage ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war der Schluss auf die Nichteignung nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 ; Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 28, Urteil vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 29, S. 3).
  • VG Regensburg, 15.03.2000 - RO 9 K 99.00696

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung; Verwertung von

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
    Unabhängig davon, ob man annimmt, dass § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG in der seit dem 1. Januar 1999 bis zum 26. März 2001 geltenden Fassung dahin auszulegen war, dass die dort genannten Eintragungen auch nach Eintritt der Tilgungsreife verwertet werden durften (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 15. März 2000 - RO 9 K 99.00696 - NZV 2000, 223 ), liegt ein Fall unechter Rückwirkung vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2003 - 10 S 2316/02

    Verwertung getilgter Straftaten; Erledigung durch Rechtsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
    Selbst wenn man annehmen wollte, die Wiedereinführung der Verwertbarkeit einer getilgten Eintragung begründe eine echte Rückwirkung, bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 2003 - 10 S 2316/02 - DAR 2003, 577 ; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - Buchholz 442.10 § 65 StVG Nr. 1).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
    Nach der zur alten Rechtslage ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war der Schluss auf die Nichteignung nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 ; Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 28, Urteil vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 29, S. 3).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
    Nach der zur alten Rechtslage ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war der Schluss auf die Nichteignung nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 ; Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 28, Urteil vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 29, S. 3).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis - Anwendung des § 50 Abs. 2

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Der Schluss auf die Nichteignung ist nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 14 m.w.N.).

    Sie wurde durch Art. 1 Nr. 6 Buchst. b der Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3267) den bereits bestehenden Mitteilungs- und Darlegungspflichten des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV angefügt, deren Verletzung anerkanntermaßen zur Nichtanwendbarkeit von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4 f. - noch zu § 15b StVZO - und vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 f.).

    Dem entsprechend ist die Aussage, dass der Schluss auf die Nichteignung nur zulässig ist, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 14 m.w.N.), um den Vorbehalt der Anwendung von § 46 VwVfG zu ergänzen.

    Dass Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften im Fahreignungs-Register zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beibringensaufforderung noch nicht getilgt und damit verwertbar sind, ist Grundvoraussetzung dafür, dass aus diesem zurückliegenden Fehlverhalten noch das künftige Verkehrsverhalten betreffende Eignungszweifel hergeleitet werden dürfen; nach Ablauf der gesetzlichen Fristen unterliegen entsprechende Taten einem Verwertungsverbot (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 7).

    Die gesetzlich festgelegten Fristen können nicht unter Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beiseitegeschoben oder relativiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 11).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Die Rechtswidrigkeit der Gutachtensanordnung ist nach Erstellung des Gutachtens ohne Bedeutung (vgl. zum Fahrerlaubnisrecht, Urteile vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 3 ff. und vom 9. Juni 2005 - BVerwG 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Angesichts der großen Gefahren, welche die Teilnahme am Straßenverkehr durch hierfür ungeeignete Personen für die Allgemeinheit mit sich bringt, erscheint die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für längere Zeit durch die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, als sachgerecht und mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440; Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - juris).
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