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   BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16   

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https://dejure.org/2018,13236
BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16 (https://dejure.org/2018,13236)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2018 - 3 C 25.16 (https://dejure.org/2018,13236)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 3 C 25.16 (https://dejure.org/2018,13236)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Abschleppmaßnahme, kurzfristig aufgestelltes Halteverbotsschild, Vorlaufzeit

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 20 Abs. 3; StVO §§ 1, 39 Abs. 1, § 41 Abs. 1, § 45 Abs. 4; VwVfG § 35 Satz 2
    Abschleppmaßnahme; Bekanntgabe eines Haltverbots; Fahrzeughalter; Fahrzeugverantwortlicher; Haltverbot; Kostenerstattung; Obliegenheit; Risikosphäre; Verkehrslageänderung; Verkehrszeichen; Vorlaufzeit; Vorsorge; mobiles Haltverbotsschild

  • verkehrslexikon.de

    Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für eine Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern mit einer Vorlaufzeit von 72 Stunden

  • rewis.io

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für eine Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern mit einer Vorlaufzeit von 72 Stunden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kurzfristig aufgestellte Haltverbotsschilder: Abschleppen erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abschleppen aus nachträglich eingerichtetem Parkverbot: Mindestens 3 Tage Vorankündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die kurzfristig aufgestellten Halteverbotsschilder

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mobile Haltverbotsschilder - Abschleppen erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wartezeit bei Abschleppen nach Aufstellen eines mobilen Halteverbotsschildes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenrechtliche Inanspruchnahme des Fahrzeugverantwortlichen für eine Abschleppmaßnahme

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Kostenpflichtiges Abschleppen erst nach 3 Tagen!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abschleppen aufgrund eines temporären Halteverbotszeichens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Halteverbot während des Urlaubs auf Parkplatz aufgestellt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenpflichtiges Abschleppen eines PKW bei nachträglich aufgestelltem Halteverbotsschild?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Früher als nach 72 Stunden / 3 vollen Tagen darf nicht abgeschleppt werden!

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kostenpflichtiges Abschleppen bei nachträglich aufgestellten Haltverbotsschildern

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mobiles Halteverbot: Drei volle Tage zum (Abschlepp-)Glück

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 6, 10, 19 VwVG; §§ 39, 45 StVO
    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorlauffrist für kostenpflichtiges Abschleppen bei nachträglich angeordnetem Halteverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2910
  • NVwZ 2018, 1661
  • NZV 2018, 438
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449

    Vorlaufzeit von drei Tagen bevor nach einer Dauerparkflächenänderung

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16
    Hierauf sind insbesondere diejenigen Fahrzeughalter angewiesen, die nicht über eine eigene Garage oder einen privaten Stellplatz verfügen (vgl. VGH München, Urteil vom 17. April 2008 - 10 B 08.449 - BayVBl 2009, 21 Rn. 18).

    Im Anschluss hieran ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Auferlegung einer Kostentragungspflicht überwiegend eine Mindestvorlaufzeit von drei vollen Tagen verlangt worden (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 23. März 2009 - 3 B 891/06 - NJW 2009, 2551 ; OVG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2008 - 3 Bf 116/08 - NordÖR 2009, 156 ; VGH Kassel, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 11 UE 2403/96 - juris Rn. 25; VGH Mannheim, Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 S 822/05 - NJW 2007, 2058 ; VGH München, Urteil vom 17. April 2008 - 10 B 08.449 - BayVBl 2009, 21 Rn. 19).

    Die Erforderlichkeit von Haltverbotsregelungen - etwa aus Anlass von Bauarbeiten, Straßenfesten oder Umzügen - ist regelmäßig auch im großstädtischen Raum deutlich vorher bekannt (VGH München, Urteil vom 17. April 2008 - 10 B 08.449 - BayVBl 2009, 21 Rn. 18).

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16
    a) Voraussetzung für das Abschleppen des Fahrzeugs aus einer Haltverbotszone und der daran anknüpfenden Gebührenerhebung und Kostenerstattung ist zunächst, dass das durch die Abschleppmaßnahme vollstreckte Haltverbot wirksam bekannt gemacht worden ist (BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:060416U3C10.15.0] - BVerwGE 154, 365 Rn. 10).

    Die Bekanntgabe erfolgt nach den bundesrechtlichen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung durch Aufstellung des Verkehrszeichens (vgl. § 39 Abs. 1, § 45 Abs. 4 StVO); dies ist eine besondere Form der öffentlichen Bekanntgabe (BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.15 - BVerwGE 154, 365 Rn. 16).

    Bei Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr regeln, gehört zu der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt des Fahrers eine einfache Umschau nach dem Verlassen seines Fahrzeugs (BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.15 - BVerwGE 154, 365 Rn. 19).

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16
    Sie entfalten ihre Rechtswirkungen für den Halter deshalb auch dann, wenn die Verkehrsregelung in dem Zeitpunkt noch nicht bestand, als das Fahrzeug abgestellt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 ).

    Auch der ruhende Verkehr ist vom Gemeingebrauch erfasst und straßenverkehrsrechtlich zugelassen (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 ).

    b) Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Vorlaufzeit von drei vollen Tagen gebilligt und eine Kostenbelastung für Abschleppmaßnahmen am vierten Tag nach der Aufstellung des Verkehrszeichens als verhältnismäßig erachtet (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 ).

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16
    Ebenfalls revisibel ist der bundesverfassungsrechtliche Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der im Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG verankert ist und als "unübersteigbare bundesrechtliche Grenze" auch das auf Landesrecht beruhende Verwaltungshandeln bindet (Eichberger/Buchheister, in: Schoch/Schneider/Bier , VwGO, Band 2, Stand: Juni 2017, § 137 Rn. 70; BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 S. 1 für die Kostenerstattung nach einer Abschleppmaßnahme).

    Nach den tatsächlichen Feststellungen im Berufungsurteil war eine konkrete Behinderung der Umzugsarbeiten bereits eingetreten, sodass die Entfernung des Fahrzeugs zur Erreichung des mit der Einrichtung der temporären Haltverbotszone angestrebten Zwecks erforderlich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 S. 2).

  • OVG Hamburg, 07.10.2008 - 3 Bf 116/08

    Kostenerstattung für das Abschleppen oder Umsetzen eines erlaubt abgestellten

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16
    Im Anschluss hieran ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Auferlegung einer Kostentragungspflicht überwiegend eine Mindestvorlaufzeit von drei vollen Tagen verlangt worden (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 23. März 2009 - 3 B 891/06 - NJW 2009, 2551 ; OVG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2008 - 3 Bf 116/08 - NordÖR 2009, 156 ; VGH Kassel, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 11 UE 2403/96 - juris Rn. 25; VGH Mannheim, Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 S 822/05 - NJW 2007, 2058 ; VGH München, Urteil vom 17. April 2008 - 10 B 08.449 - BayVBl 2009, 21 Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 23.03.2009 - 3 B 891/06

    Kostentragung für das Abschleppen eines ursprünglich erlaubt abgestellten

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16
    Im Anschluss hieran ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Auferlegung einer Kostentragungspflicht überwiegend eine Mindestvorlaufzeit von drei vollen Tagen verlangt worden (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 23. März 2009 - 3 B 891/06 - NJW 2009, 2551 ; OVG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2008 - 3 Bf 116/08 - NordÖR 2009, 156 ; VGH Kassel, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 11 UE 2403/96 - juris Rn. 25; VGH Mannheim, Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 S 822/05 - NJW 2007, 2058 ; VGH München, Urteil vom 17. April 2008 - 10 B 08.449 - BayVBl 2009, 21 Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 1 S 822/05

    Abschleppen eines zunächst erlaubt abgestellte KFZ nach Aufstellen eines mobilen

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16
    Im Anschluss hieran ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Auferlegung einer Kostentragungspflicht überwiegend eine Mindestvorlaufzeit von drei vollen Tagen verlangt worden (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 23. März 2009 - 3 B 891/06 - NJW 2009, 2551 ; OVG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2008 - 3 Bf 116/08 - NordÖR 2009, 156 ; VGH Kassel, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 11 UE 2403/96 - juris Rn. 25; VGH Mannheim, Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 S 822/05 - NJW 2007, 2058 ; VGH München, Urteil vom 17. April 2008 - 10 B 08.449 - BayVBl 2009, 21 Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 B 12.16

    Umsetzungsgebühr für Kraftfahrzeug; mobiles Haltverbotszeichen;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16
    Aus denselben Gründen findet auch eine stundenscharfe Berechnung (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 1 B 12.16 - juris Rn. 21) mit den hieraus folgenden Protokollierungserfordernissen nicht statt.
  • VGH Hessen, 17.12.1996 - 11 UE 2403/96

    Erstattung von Abschleppkosten für ein Fahrzeug, das vor wirksamwerden des

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16
    Im Anschluss hieran ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Auferlegung einer Kostentragungspflicht überwiegend eine Mindestvorlaufzeit von drei vollen Tagen verlangt worden (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 23. März 2009 - 3 B 891/06 - NJW 2009, 2551 ; OVG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2008 - 3 Bf 116/08 - NordÖR 2009, 156 ; VGH Kassel, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 11 UE 2403/96 - juris Rn. 25; VGH Mannheim, Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 S 822/05 - NJW 2007, 2058 ; VGH München, Urteil vom 17. April 2008 - 10 B 08.449 - BayVBl 2009, 21 Rn. 19).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16
    Knüpfen künftige Rechtsfolgen aber an zurückliegende Sachverhalte an, muss das betätigte Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes berücksichtigt werden (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 32.92

    Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf nur abgeschleppt werden, wenn diese

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03

    Abschleppkosten-Inkasso

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Verkehrsschilder mindestens 72 Stunden vor ihrem Geltungszeitpunkt aufzustellen (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25/16 -, Rn. 28, juris).

    Aus der Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme folgt grundsätzlich die Möglichkeit einer kostenrechtlichen Inpflichtnahme des Verantwortlichen (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25/16 -, Rn. 20, juris).

    Der Erlass des Kostenbescheides war im vorliegenden Fall nicht so selbstverständlich möglich wie im Regelfall einer rechtmäßigen Ersatzvornahme, bei der auch das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, dass aus der Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme grundsätzlich die Möglichkeit einer kostenrechtlichen Inpflichtnahme des Verantwortlichen folgt (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25/16 -, Rn. 20, juris).

  • VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20

    Fahrzeug auf Radweg abgestellt - Abschleppen zulässig?

    Dieses Gebot ist sofort vollziehbar, weil es analog § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO auf unbedingte Befolgung angelegt ist und deshalb funktionell einer unaufschiebbaren, von einem Polizeivollzugsbeamten getroffenen Anordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 26.1.1988 - 7 B 189/87 -, juris Rn. 8; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 80 Rn. 64 m. w. N.).

    Der mit den Zeichen 237 und 295 der Anlage 2 StVO nebst Piktogramm "Fahrrad" verkörperte Radweg und das hiermit verbundene Parkverbot ist gegenüber dem Kläger als Fahrzeughalter auch wirksam geworden, selbst wenn er es nicht persönlich zur Kenntnis genommen haben sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 15).

    Die Abschleppkosten durften gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 SächsVwVG auch durch Leistungsbescheid gegenüber dem Kläger als Fahrzeughalter festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 31).

    Ein atypischer Fall ist in diesem Sinne anzunehmen, wenn von einem Fahrzeug, das ohne Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften geparkt war, später eine Störung ausgeht, die nicht vorhersehbar war und nicht in der Risikosphäre des Halters oder Fahrers lag (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.6.1991, DVBl. 1991, 1330).

  • VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19

    Eigenschaft der Kleefelder Straße in Hannover als Fahrradstraße erneut auf dem

    Das Verkehrszeichen Nr. 244.1 verkörpert wie jedes andere Verkehrszeichen einen Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.05.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 14).

    Der eigentliche Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG i.V.m. § 1 NVwVfG ist indes nicht in dem aufgestellten Verkehrszeichen zu sehen, sondern in der zugrundeliegenden verkehrsbehördlichen Anordnung, die durch das Verkehrszeichen bekanntgegeben wird (BVerwG, Urt. v. 24.05.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 15; Urt. v. 13.03.2008 - 3 C 18/07 -, juris Rn. 9 ff.).

  • VG München, 21.07.2022 - M 23 K 21.1662

    Abschleppkosten - Anfechtungsklage

    Sie entfalten ihre Rechtswirkungen für den Halter deshalb auch dann, wenn die Verkehrsregelung in dem Zeitpunkt noch nicht bestand, als das Fahrzeug abgestellt wurde (BVerwG, U. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 - juris Rn. 13 ff.).

    Aus der Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme folgt grundsätzlich die Möglichkeit einer kostenrechtlichen Inpflichtnahme des Verantwortlichen (BVerwG, U. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 - juris Rn. 20).

    Knüpfen künftige Rechtsfolgen aber an zurückliegende Sachverhalte an, muss das betätigte Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes berücksichtigt werden (BVerwG, U. v. 24.5.2018 a.a.O. Rn. 21).

    Das Vertrauen in die Möglichkeit des dauerhaften Parkens eines Fahrzeugs an einer konkreten Stelle im öffentlichen Verkehrsraum ist wegen der im Straßenverkehr erforderlichen gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 Abs. 1 StVO) von vornherein beschränkt (BVerwG, U. v. 24.5.2018 a.a.O. Rn. 22 m.w.N.).

    Ausgehend hiervon hat das BVerwG eine Vorlaufzeit von drei vollen Tagen gebilligt und eine Kostenbelastung für Abschleppmaßnahmen am vierten Tag nach der Aufstellung des Verkehrszeichens als verhältnismäßig erachtet (vgl. BVerwG, U. v. 24.5.2018 a.a.O. Rn. 23).

    Bei der Berechnung der Vorlaufzeit hat im Interesse der Rechtsklarheit und einer praktikablen Handhabung eine Differenzierung nach Wochentagen oder Ferienzeiten grundsätzlich zu unterbleiben; aus denselben Gründen findet auch eine stundenscharfe Berechnung nicht statt (BVerwG, U. v. 24.5.2018 a.a.O. Rn. 29f).

  • VG Augsburg, 17.12.2019 - Au 8 K 19.918

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme trotz rechtswidriger Beschilderung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Verkehrsschilder mindestens 72 Stunden vor ihrem Geltungszeitpunkt aufzustellen (BVerwG, U.v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 - juris Rn. 28).

    Aus der Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme folgt grundsätzlich die Möglichkeit einer kostenrechtlichen Inpflichtnahme des Verantwortlichen (BVerwG, U.v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 - juris Rn. 20).

  • VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19

    Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

    Das hiernach mit den Verkehrszeichen der M... Straße verkörperte Verbot des Parkens ohne Parkschein für Nichtbewohner im Zeitraum von 9:00 bis 22:00 Uhr und das hiermit einhergehende Gebot des Entfernens des Fahrzeugs ist gegenüber der Klägerin als Halterin des Fahrzeugs ... auch wirksam geworden, selbst wenn es die Klägerin nicht persönlich zur Kenntnis genommen haben sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 26).

    Die Abschleppkosten durften schließlich auch nach § 24 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 SächsVwVG durch Leistungsbescheid gegenüber der Klägerin als Fahrzeughalterin festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 31).

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn von einem Fahrzeug, das ohne Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften geparkt worden war, später eine Störung ausgeht, die nicht vorhersehbar war und nicht in der Risikosphäre des Halters oder Fahrers liegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.6.1991, DVBl. 1991, 1330), etwa wenn mobile Haltverbotszeichen erst nach dem Abstellen eines Fahrzeugs und ohne hinreichende Vorlaufzeit aufgestellt wurden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 21).

  • VG Münster, 16.09.2019 - 1 L 908/19

    Parking Day in Münster - Polizei muss Haltverbotsschilder aufstellen

    vgl. zu letzterem BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25/16 -, juris = BVerwGE 162, 146-153.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 5 A 1915/22
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25.16 -, BVerwGE 162, 146, juris, Rn. 28; für eine kürzere Frist von 48 Stunden: OVG NRW, Urteil vom 13. September 2016 - 5 A 470/14 -, NWVBl 2017, 164, juris, Rn. 32.
  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 4 K 7058/18

    Kostenforderung mit Blick auf das Abschleppen eines Fahrzeugs;

    Insbesondere genügt es, dass die einschlägigen Verkehrszeichen (erst) am 03.04.2018 aufgestellt worden waren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.02.2007 - 1 S 822/05 -, NJW 2007, 2058; BVerwG, Urt. v. 24.05.2018 - 3 C 25.16 -, NJW 2018, 2910: eine Vorlaufzeit von drei vollen Tagen, an denen das Verkehrszeichen angebracht ist, ist ausreichend).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2018 - 1 B 13.16

    Gebühr für Umsetzung eines in einer Halteverbotszone geparkten Fahrzeugs;

    Die von ihm selbst wahrgenommene Tatsache des Vorhandenseins des maßgeblichen Haltverbots zum Umsetzungszeitpunkt ist hingegen erwiesen, wobei ein hinreichender Vorlauf (zur nötigen Vorlaufzeit von drei vollen Tagen: BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25.16 -, juris) durch die rechtzeitige, von der Klägerin nicht in Abrede gestellte Aufstellung am 15. Oktober 2013 gegeben war.
  • VG Koblenz, 26.10.2018 - 5 K 782/18

    Autofahrer muss Abschleppkosten zahlen

  • AG Berlin-Tiergarten, 06.09.2023 - 297 OWi 812/23

    Parken von E-Scootern

  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 389/19

    Abschleppkosten

  • BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18

    Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2022 - 13 S 545/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen verkehrsrechtliche Anordnung einer

  • VG Augsburg, 12.03.2024 - Au 8 K 21.277

    Polizeiliche Kostenrechnung, Abschleppmaßnahme (Leerfahrt), Taxenstand

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 13 S 2110/21

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und

  • VG Düsseldorf, 08.05.2023 - 6 L 1154/22

    Tempo 30 auf der Merowingerstraße in Düsseldorf bleibt bestehen

  • VG München, 02.12.2022 - M 23 K 21.3603

    Abschleppkosten (mobile Halteverbotszone) - Anfechtungsklage

  • VG München, 13.03.2023 - M 23 K 21.5650

    Kostenbescheid, Abschleppmaßnahme, abgesenkter Bordstein

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18

    Rechtsstreit bzgl. einer Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 3.18

    Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung

  • VG Köln, 11.05.2020 - 20 K 4066/19
  • VG Düsseldorf, 03.03.2020 - 14 K 1577/19

    Nichtstörer, Ermessensausfall, Kostentragungspflicht

  • VG München, 13.03.2023 - M 23 K 21.5332

    Leistungsbescheid, Fahrzeug, Pkw, Klage, Verkehrszeichen, Anordnung,

  • VG Düsseldorf, 30.05.2023 - 14 L 161/23

    Tempo 30 auf Kirchhellener Straße in Oberhausen hat Bestand

  • VG Freiburg, 28.06.2022 - 13 K 2008/20

    Kosten der Fahrschulüberwachung; hier: Auslagenerstattung für Verwaltungshelfer

  • VG Düsseldorf, 30.01.2020 - 14 K 6667/19
  • VG Neustadt, 05.09.2018 - 5 K 1428/17

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren gegen einen

  • VGH Bayern, 12.03.2021 - 10 C 21.682

    Kosten für Abschleppmaßnahme (Parken in Feuerwehrzufahrt) - Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 10 C 21.982

    Leistungsbescheid für eine Abschleppmaßnahme

  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19

    Abschleppkosten

  • VG München, 22.07.2022 - M 23 K 20.5909

    Parken "vor" Feuerwehrzufahrt, Verhältnismäßigkeit trotz verzögerter

  • VG München, 13.03.2023 - M 23 K 21.4758

    Abschleppmaßnahme, Leistungsbescheid, Feuerwehranfahrtszone

  • VG Köln, 14.03.2019 - 20 K 15088/17
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