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   BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08   

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BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08 (https://dejure.org/2009,2671)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2009 - 3 C 29.08 (https://dejure.org/2009,2671)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 3 C 29.08 (https://dejure.org/2009,2671)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 87d; LuftVG § 27c Abs. 1 und 2, § 27d Abs. 1 und 4, § 31b Abs. 1 bis 3, § 31d, § 32 Abs. 1 Nr. 13, § 32 Abs. 4 Nr. 6; FSAAKV § 2 Abs. 1
    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An- und Abflugs; Flugsicherung; Flugsicherungsunternehmen; Flugsicherungsbetriebsdienst; flugsicherungstechnische Einrichtungen; Deutsche Flugsicherung GmbH; Beleihung; begünstigende ...

  • openjur.de

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An- und Abflugs; Flugsicherung; Flugsicherungsunternehmen; Flugsicherungsbetriebsdienst; flugsicherungstechnische Einrichtungen; Deutsche Flugsicherung GmbH; Beleihung; begünstigende ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 87d

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Gebühren für die Sicherung des Anflugs und Abflugs auf den sog. internationalen Verkehrsflughäfen nach einem einheitlichen Gebührensatz; Gebührenmindernde Berücksichtigung des Ertrags aus Cross-Border-Leasing-Transaktionen bei der Kalkulation des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Gebühren für die Sicherung des Anflugs und Abflugs auf den sog. internationalen Verkehrsflughäfen nach einem einheitlichen Gebührensatz; Gebührenmindernde Berücksichtigung des Ertrags aus Cross-Border-Leasing-Transaktionen bei der Kalkulation des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Einheitlicher Gebührensatz bei den An- und Abfluggebühren zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    An- und Abfluggebühren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einheitlicher Gebührensatz bei den An- und Abfluggebühren zulässig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einheitlicher Abgabensatz bei den An- und Abfluggebühren ist zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einheitlicher Gebührensatz bei den An- und Abfluggebühren zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 352
  • NVwZ 2010, 517
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 12.95

    Luftverkehrsrecht - Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
    Grenzen für seine Gestaltungsfreiheit ergeben sich u.a. aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Äquivalenzprinzip (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 11 C 12.95 - Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nr. 9 m.w.N.).

    Dies bedeutet, dass den Gerichten auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung im Abgabenrecht nicht die Entscheidung darüber zusteht, ob der Verordnungsgeber die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste Lösung gewählt hat, sondern dass sie darauf beschränkt sind zu prüfen, ob einleuchtende Gründe für eine vorhandene oder fehlende Differenzierung gegeben sind oder ob die getroffene Regelung willkürlich ist (Urteil vom 22. Januar 1997 a.a.O. S. 24 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 = Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20 S. 6 und den Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75).

    Es besagt, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein angemessenes Verhältnis bestehen muss und die Gebühr nicht in einem Missverhältnis zu der erbrachten Leistung stehen darf (vgl. Urteil vom 22. Januar 1997 a.a.O. S. 24).

  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 24.03 - entschieden, dass für die Luftsicherheitsgebühr I der Sach- und Personalaufwand auf den einzelnen Flughäfen maßgeblich ist (BVerwGE 120, 227 = Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nr. 10 S. 4 f.).

    Vielmehr ist der Begriff der begünstigenden Amtshandlung im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 2 VwVfG zu verstehen; es muss also ein Recht oder ein rechtlich erheblicher Vorteil begründet oder bestätigt werden (Urteil vom 18. März 2004 a.a.O. S. 229 f. bzw. S. 2).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
    Er darf, da Gebühren in der Regel in Massenverfahren erhoben werden, bei denen nicht jede einzelne Gebühr nach Kosten, Wert und Vorteil einer real erbrachten Leistung genau berechnet werden kann, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (vgl. BVerfGE 108, 1 m.w.N.).

    Richtig ist stattdessen, dass das für eine Gebühr typische Austauschverhältnis den Normgeber nicht daran hindert, in gewissem Umfang zu pauschalieren und zu typisieren (vgl. BVerfGE 108, 1 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2006 - 9 A 1029/04

    Erlös aus Cross-Border-Leasing steht nicht dem Gebührenzahler zu

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
    Kostenneutrale Einnahmen sind damit gebührenrechtlich irrelevant (ebenso für das Kommunalabgabenrecht: OVG Münster, Urteil vom 23. November 2006 - 9 A 1029/04 - KStZ 2007, 194; Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 61 ff., jeweils m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 14.02.2008 - 1 ZKO 537/05

    Luftverkehrsrecht; Luftverkehrsrecht; Luftsicherheitsgebühr;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
    Die Bestimmungen der Art. 49 ff. EG sind daher nicht unmittelbar anwendbar (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 1 ZKO 537/05 - DÖV 2008, 877; EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - Rs. C-49/89 - Slg. 1989, I-4441 Rn. 10).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 16.86

    Genehmigung eines Flughafens - Flugsicherungsstelle - Kostenbeteiligung des

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
    Angesichts des dem Ministerium zustehenden weiten Ermessensspielraums (vgl. Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 4 C 16.86 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 4) erweist sich die Auswahlentscheidung auch nicht deshalb als rechtswidrig, weil auch an anderen als an den von der einheitlichen Flugsicherungsgebühr erfassten Flughäfen internationaler Flugverkehr abgewickelt wird.
  • EuGH, 13.12.1989 - C-49/89

    Corsica Ferries France / Direction générale des douanes

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
    Die Bestimmungen der Art. 49 ff. EG sind daher nicht unmittelbar anwendbar (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 1 ZKO 537/05 - DÖV 2008, 877; EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - Rs. C-49/89 - Slg. 1989, I-4441 Rn. 10).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-97/98

    Jägerskiöld

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit zumindest ein grenzüberschreitendes Element bei der betreffenden Dienstleistung voraus (vgl. etwa Urteil vom 21. Oktober 1999 - Rs. C-97/98 - Slg. 1999, I-7319 Rn. 42 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
    Dies bedeutet, dass den Gerichten auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung im Abgabenrecht nicht die Entscheidung darüber zusteht, ob der Verordnungsgeber die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste Lösung gewählt hat, sondern dass sie darauf beschränkt sind zu prüfen, ob einleuchtende Gründe für eine vorhandene oder fehlende Differenzierung gegeben sind oder ob die getroffene Regelung willkürlich ist (Urteil vom 22. Januar 1997 a.a.O. S. 24 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 = Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20 S. 6 und den Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
    Dies bedeutet, dass den Gerichten auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung im Abgabenrecht nicht die Entscheidung darüber zusteht, ob der Verordnungsgeber die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste Lösung gewählt hat, sondern dass sie darauf beschränkt sind zu prüfen, ob einleuchtende Gründe für eine vorhandene oder fehlende Differenzierung gegeben sind oder ob die getroffene Regelung willkürlich ist (Urteil vom 22. Januar 1997 a.a.O. S. 24 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 = Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20 S. 6 und den Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75).
  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 118/07

    An- und Abfluggebühren

  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Die Gebührenbemessung muss sich im Rahmen des Gebührenzwecks halten, den der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Gebührentatbestandes erkennbar und zulässigerweise verfolgt (BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 3 C 29/08 -, BVerwGE 135, 352 -367, juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 72.09

    Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung teilweise nichtig

    Grenzen für seine Gestaltungsfreiheit ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Äquivalenzprinzip als abgabenrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 29.08 -, BVerwGE 135, 352 ff., juris Rn. 13).
  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

    (1) Nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit und mit Blick auf den weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum des Gebührengesetzgebers muss der Gebührenpflichtige - erforderlichenfalls im Wege der Auslegung - erkennen können, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben wird und welche Zwecke der Gesetzgeber bei der Gebührenbemessung verfolgt; als zulässige Zwecke anerkannt sind die Kostendeckung, der Ausgleich von Vorteilen, eine begrenzte Verhaltenslenkung sowie eine Bemessung nach sozialen Gesichtspunkten, letztere unter der Voraussetzung, dass auch die Höchstgebühr die tatsächlichen Kosten nicht deckt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9-12/98 - BVerfGE 108, 1 und Beschlüsse vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - BVerfGE 97, 332 und vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 ; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - BVerwG 3 C 29.08 - NVwZ 2010, 517 ).
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