Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.12.2013

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   BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12   

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BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12 (https://dejure.org/2013,35720)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2013 - 3 C 30.12 (https://dejure.org/2013,35720)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 3 C 30.12 (https://dejure.org/2013,35720)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    PBefG § 2 Abs. 6, §§ 13, 42 f., 46 ff.; VwGO § 113 Abs. 5
    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; genehmigungsfähiger Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Gelegenheitsverkehr; Genehmigungswettbewerb; Bewertungsrichtlinie; Auswahlentscheidung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    PBefG § 2 Abs. 6, §§ 13, 42 f., 46 ff.
    Altunternehmerprivileg; Anmeldung des Fahrtwunsches; Anrufbus; Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs; Ausnahme; Auswahlentscheidung; Beeinträchtigung öffentlicher Verkehrsinteressen; Bestellung einer Fahrt; Beurteilungsspielraum; Bewertungsrichtlinie; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 6 PBefG vom 19.07.2002, § 13 Abs 3 PBefG, § 42 PBefG, § 43 PBefG, §§ 46 ff PBefG
    Genehmigungsfähiger Linienverkehr; Ruf- oder Anrufbusse; Altunternehmerprivileg

  • verkehrslexikon.de

    Genehmigungsfähiger Linienverkehr durch Ruf- oder Anrufbusse

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit von Ruf- oder Anrufbussen nach telefonischer Voranmeldung; Kategorisierung von Ruf- oder Anrufbussen als Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG

  • rewis.io

    Genehmigungsfähiger Linienverkehr; Ruf- oder Anrufbusse; Altunternehmerprivileg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 2 Abs. 6; PBefG § 13 Abs. 3; PBefG § 42
    Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit von Ruf- oder Anrufbussen nach telefonischer Voranmeldung; Kategorisierung von Ruf- oder Anrufbussen als Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anrufbusverkehre nach der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rechtslage nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigungsfähig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anrufbusverkehre nach der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rechtslage nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigungsfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Anrufbus im öffentlichen Personennahverkehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altunternehmerprivileg und Konkurrentenauswahl im öffentlichen Personennahverkehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrufbusverkehre

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anrufbusverkehre nach der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rechtslage nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigungsfähig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rufbus- oder Anrufbusverkehr ist kein Linienverkehr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rufbus- oder Anrufbusverkehr ist kein Linienverkehr

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Personenbeförderung
    Steuersatzermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG
    Die begünstigten Verkehrsarten des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG im Einzelnen
    Genehmiger Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
    Beförderung im genehmigten Linienverkehr
    Definition des Linienverkehrs
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 148, 307
  • NVwZ 2014, 746
  • DÖV 2014, 539
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12
    Es hatte mit Beschluss vom 7. April 1964 - 1 BvL 12/63 - (BVerfGE 17, 306 ) entschieden, dass das dem Personenbeförderungsgesetz bis dahin entnommene Verbot, Beförderungen mit dem PKW gegen ein die Betriebskosten nicht übersteigendes Entgelt durchzuführen, wenn Fahrer und Mitfahrer durch öffentliche Vermittlung oder durch Werbung zusammengeführt wurden, mit der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar sei.

    Diese Regelungen erweitern - in der Rechtsfolge wie § 2 Abs. 6 PBefG, jedoch unter anderen Voraussetzungen und in anderer Ausgestaltung - die Genehmigungsfähigkeit von Bedienformen, die vom "Prinzip des geschlossenen Kreises der zugelassenen Formen der entgeltlichen Personenbeförderung" (so BVerfG, Beschluss vom 7. April 1964 a.a.O. S. 312; vgl. zur gesetzlichen Festlegung bestimmter Typen des Linien- und Gelegenheitsverkehrs auch BVerwG, Urteil vom 13. November 1964 - BVerwG 7 C 176.63 - BVerwGE 20, 16 sowie Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand Mai 2013, § 2 PBefG Rn. 25 m.w.N.) abweichen.

    Es zieht in seinem bereits genannten Beschluss vom 7. April 1964 - 1 BvL 12/63 - (BVerfGE 17, 306 ) nicht das "Prinzip des geschlossenen Kreises der zugelassenen Formen der entgeltlichen Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen" als solches in Zweifel; vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in jener Entscheidung die damals im Streit stehende Regelung des § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG, wonach öffentlich vermittelte Mitnahmefahrten - je nach Auslegung - einer Genehmigungspflicht oder einem Verbot unterlagen, deshalb als verfassungswidrig beanstandet, weil sie unklar sei und sich als ungeeignet zum Erreichen des vom Gesetzgeber angestrebten Zweckes erweise (BVerfG, Beschluss vom 7. April 1964 a.a.O. S. 314 ff.).

  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12
    Zur Begründung für seine Rechtsauffassung beruft sich der Beklagte zu Unrecht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juli 2003 - BVerwG 3 C 46.02 - (BVerwGE 118, 270).

    Zwar heißt es dort, dass ein Neubewerber wegen § 13 Abs. 3 PBefG "- schlagwortartig ausgedrückt - das bessere Angebot machen muss, um sich gegenüber einem Altkonzessionär durchsetzen zu können" (Urteil vom 2. Juli 2003 a.a.O. S. 273; unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12
    Nach dem Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 33.05 - (BVerwGE 127, 42 Rn. 47) verweist das Kriterium der jahrelangen erfolgreichen Verkehrsbedienung zum einen auf den im Gewerberecht bekannten Grundsatz "bekannt und bewährt".

    Die für die Durchführung eines rechtmäßigen Linienverkehrs getätigten Investitionen sollen nicht ohne Not entwertet werden (Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12
    Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer solchen Genehmigung, wenn keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe eingreift (vgl. Urteil vom 6. April 2000 a.a.O. S. 3 f. m.w.N.).

    Zwar heißt es dort, dass ein Neubewerber wegen § 13 Abs. 3 PBefG "- schlagwortartig ausgedrückt - das bessere Angebot machen muss, um sich gegenüber einem Altkonzessionär durchsetzen zu können" (Urteil vom 2. Juli 2003 a.a.O. S. 273; unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1).

  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12
    Und auch in diesen anderen Linienbündeln kommen - wie das Parallelverfahren BVerwG 3 C 31.12 zeigt - ihrerseits linien- und linienbündelüberschreitende flexible Bedienformen flächendeckend zum Einsatz.
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12
    Wegen der der Genehmigungsbehörde bei der Bewertung der öffentlichen Verkehrsinteressen und deren ausreichender Bedienung zustehenden Beurteilungsspielräume (vgl. dazu u.a. Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 13 m.w.N.) können die ihr obliegenden Wertungen nicht durch das Verwaltungsgericht ersetzt werden.
  • VGH Hessen, 26.03.1999 - 11 TM 3406/98

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12
    Bei der danach vom Beklagten unter Beachtung auch der Rechtsauffassung des Revisionsgerichts zu treffenden neuen Auswahlentscheidung ist auf die nun geltende geänderte Rechtslage abzustellen (vgl. zur Maßgeblichkeit der neuen Sach- und Rechtslage im Falle eines gerichtlichen Neubescheidungsausspruchs: Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 22 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 26. März 1999 - 11 TM 3406/98 u.a. - DVBl 1999, 1666 ; ebenso Kilian, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 121 Rn. 86).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12
    Bei der danach vom Beklagten unter Beachtung auch der Rechtsauffassung des Revisionsgerichts zu treffenden neuen Auswahlentscheidung ist auf die nun geltende geänderte Rechtslage abzustellen (vgl. zur Maßgeblichkeit der neuen Sach- und Rechtslage im Falle eines gerichtlichen Neubescheidungsausspruchs: Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 22 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 26. März 1999 - 11 TM 3406/98 u.a. - DVBl 1999, 1666 ; ebenso Kilian, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 121 Rn. 86).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12
    Bei der danach vom Beklagten unter Beachtung auch der Rechtsauffassung des Revisionsgerichts zu treffenden neuen Auswahlentscheidung ist auf die nun geltende geänderte Rechtslage abzustellen (vgl. zur Maßgeblichkeit der neuen Sach- und Rechtslage im Falle eines gerichtlichen Neubescheidungsausspruchs: Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 22 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 26. März 1999 - 11 TM 3406/98 u.a. - DVBl 1999, 1666 ; ebenso Kilian, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 121 Rn. 86).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2012 - 3 L 5/11
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12
    HAL OVG Magdeburg - 01.08.2012 - AZ: OVG 3 L 5/11.
  • BVerwG, 18.06.1998 - 3 B 223.97
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

  • BVerwG, 13.11.1964 - VII C 176.63

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

  • Drs-Bund, 12.05.1965 - BT-Drs IV/3472

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 5/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung - Konzeptbewerbung -

    Ob eine solche multipolare Konstellation dazu führt, dass stets auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen ist (so die Rspr des BVerwG: Beschluss vom 1.3.2018 - 1 WB 1.17 - Juris RdNr 23; s auch BVerwG Beschluss vom 12.12.2017 - 2 VR 2.16 - BVerwGE 161, 59 RdNr 44 ff; BVerwG Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 30.12 - BVerwGE 148, 307 RdNr 14) , bedarf hier keiner abschließenden Festlegung.
  • BVerwG, 27.08.2015 - 3 C 14.14

    Entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung; Beförderung mit

    Damit ist die Einordnung als Linienverkehr von der Erfüllung bestimmter Anforderungen in örtlicher ("bestimmte Ausgangs- und Endpunkte") und zeitlicher Hinsicht ("regelmäßig") abhängig, wobei auch das Merkmal der Regelmäßigkeit eine örtliche Komponente hat, da es sich grundsätzlich um die Bedienung derselben Strecke handeln muss (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 C 30.12 - BVerwGE 148, 307 Rn. 20).

    Welcher Bedienform der Flughafen-Shuttle im Sinne von § 2 Abs. 6 PBefG am meisten entspricht, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 C 30.12 - BVerwGE 148, 307 Rn. 41).

    Der erkennende Senat hat jedoch mittlerweile geklärt (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 C 30.12 - BVerwGE 148, 307 Rn. 41), dass über § 2 Abs. 6 PBefG eine Erweiterung der grundsätzlich abschließenden Formen (vgl. § 46 Abs. 2 PBefG "nur") des Gelegenheitsverkehrs erfolgen darf; aus den in dieser Entscheidung dargestellten Gründen kann in Bezug auf die Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 PBefG nichts anderes gelten.

    Mit der Anmietung der Fahrzeuge als Ganzes erübrigt sich zugleich ein Rückgriff auf § 2 Abs. 6 PBefG, dessen Anwendung nach der Rechtsprechung des Senats auch bei einer Bedienform möglich ist, die am meisten dem Gelegenheitsverkehr entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 C 30.12 - BVerwGE 148, 307 Rn. 41).

  • OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19

    Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt

    Die tatbestandlichen Einschränkungen des § 2 Abs. 7 (neue Verkehrsart, Erprobung, Einzelfall, zeitliche Begrenzung) sollen insoweit entgegen dem Vorbringen des Antragstellers nicht zum Schutz der vorhandenen Unternehmer am Markt dienen, sondern einen Ausgleich zwischen der Berufsfreiheit der Anbieter der neuen Verkehrsarten aus Art. 12 Abs. 1 GG und dem allein im öffentlichen Interesse bestehenden Typenzwang des Personenbeförderungsgesetzes bewirken (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.2013, 3 C 30/12, BVerwGE 148, 321, juris Rn. 40).
  • VG Würzburg, 29.10.2014 - W 6 K 14.216

    Bewertung und Gewichtung des jeweiligen Verkehrsangebots

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, hier der Erlass des Widerspruchsbescheids vom 14. Februar 2014 (BVerwG, U.v. 12.12.2013 - 3 C 30/12 - BVerwGE 148, 321).

    Hierbei sind insbesondere die Festlegungen eines Nahverkehrsplans i.S.d. § 8 Abs. 3 PBefG sowie die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch den Antragsteller zu berücksichtigen (§ 13 Abs. 2b und Abs. 3 PBefG; BVerwG, U.v. 12.12.2013 - 3 C 30/12 - BVerwGE 148, 321).

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 2013 (3 C 30/12 - BVerwGE 148, 321) ausdrücklich ausgesprochen, dass das Altunternehmerprivileg des § 13 Abs. 3 PBefG nicht nur dann zum Tragen kommt, wenn die konkurrierenden Verkehrsangebote annähernd gleichwertig sind.

    Gerade der Gedanke des Schutzes von Investitionen des Altkonzessionärs legt nahe, dass ein geringfügiges qualitatives Zurückliegen des vom Altunternehmer unterbreiteten Verkehrsangebots nicht zwingend zu einem Unterliegen bei der Auswahlentscheidung führen muss (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.2013 - 3 C 30/12 - BVerwGE 148, 321).

    Des Weiteren kommt es mit Blick auf die künftige Verkehrsbedienung darauf an, in welcher Hinsicht und mit welchen Auswirkungen auf eine befriedigende Bedienung der öffentlichen Verkehrsinteressen sich die Angebote der Klägerin und der Beigeladenen unterscheiden (BVerwG, U.v. 12.12.2013 - 3 C 30/12 - BVerwGE 148, 321).

    Insbesondere liegt mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2013 (3 C 30/12 - BVerGE 148, 321) schon eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung zu dem hier tragenden Aspekt des Verstoßes gegen das Altunternehmerprivileg gemäß § 13 Abs. 3 PBefG vor.

  • BFH, 28.08.2019 - XI R 27/17

    Ermäßigter Steuersatz für genehmigungsfreien Linienverkehr mit Schiffen

    aa) Ausgangs- und Endpunkt der Strecke müssen lediglich im Vorhinein fest bestimmt sein (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 12.12.2013 - 3 C 30/12, BVerwGE 148, 307, Rz 23; Fiedler in Heinze/Fehling/Fiedler, 2. Aufl., PBefG § 42 Rz 2; Lampe in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 42 PBefG Rz 2).

    bb) Hinsichtlich der Regelmäßigkeit des Linienverkehrs ist ausschlaggebend, dass er für das Fahrgastpublikum vorhersehbar wiederkehrend --auf derselben Strecke und über eine gewisse Dauer-- stattfindet, so dass sich Fahrgäste auf die Benutzung einrichten können (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --BayVGH--, Urteil vom 25.11.1982 - 11 B 80 A.922, Die öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1983, 518; BayVGH, Urteil vom 01.06.2011 - 11 B 11.332, Verkehrsrechtssammlung --VRS-- 121, 150, Rz 49; BVerwG-Urteil in BVerwGE 148, 307, Rz 27; Fiedler in Heinze/Fehling/Fiedler, a.a.O., PBefG § 42 Rz 3; Lampe in Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 42 PBefG Rz 3; Fromm/Sellmann/Zuck, 4. Aufl., § 42 PBefG Rz 1, jeweils m.w.N.).

    Daran fehlt es bei einer bedarfsabhängigen Durchführung des Verkehrs (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98, DÖV 1999, 649, Rz 10; BVerwG-Urteil in BVerwGE 148, 307, Rz 27).

  • VG Minden, 27.05.2014 - 7 L 825/13

    Erteilung der einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 30.12 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 30.12 -.

    In der Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 30.12.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 2013 - 3 C 30.12.

  • FG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - 4 K 34/16

    Umsatzsteuerlich begünstigte Personenbeförderung im Linienverkehr mit Schiffen -

    Das für den Linienverkehr prägende Merkmal der Fahrgastfreiheit ist durch das Bestimmungsrecht des Fahrgastes im Hinblick auf die von ihm individuell zurückgelegte Fahrtstrecke gekennzeichnet (Bundesverwaltungsgericht -BVerwG-, Urteile vom 12. Dezember 2013 3 C 30/12, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwGE- 148, 321 Rz. 38).

    Das Merkmal der Regelmäßigkeit setzt aber voraus, dass die Fahrten in einer erkennbaren zeitlichen Ordnung wiederholt werden und dass die Fahrgäste sich auf das Vorhandensein einer Verkehrsverbindung einrichten können (BVerwG-Urteile vom 12. Dezember 2013 3 C 30/12, BVerwGE 148, 321 Rz. 27; vom 27. August 2015 3 C 14/14, BVerwGE 152, 382 Rz. 29).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2015 - 7 A 10718/14

    Auswahlentscheidung bei mehreren konkurrierenden Anträgen auf Erteilung einer

    Hierfür kommt es auf die besonderen Umstände des Einzelfalls mit Blick auf den Sinn und Zweck des Altunternehmerprivilegs an (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 C 30.12 -, juris, Rn. 47 f. = BVerwGE 148, 321).

    Die angemessene Berücksichtigung einer jahrelang den öffentlichen Verkehrsinteressen entsprechenden Verkehrsbedienung durch den Altunternehmer kann nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls dazu führen, dass ein gewisser Rückstand seines Angebots gegenüber dem konkurrierenden Anbieter ausgeglichen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013, a.a.O., Rn. 43 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2018 - 9 S 804/17

    Übertragung und Verlängerung einer Taxikonzession

    Diese Vorschrift schützt den Unternehmer nach dem im Gewerberecht bestehenden Grundsatz "bekannt und bewährt" im Bestand seines bisherigen Gewerbes (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.2013 - 3 C 30.12 -, BVerwGE 148, 321, und vom 19.10.2006 - 3 C 33.05 -, BVerwGE 127, 42; BayVGH, Urteil vom 06.03.2008 - 11 B 04.2449 -, GewArch 2008, 307).

    Dies legt nahe, dass im Falle der Notwendigkeit einer Auswahlentscheidung eine einzelfallbezogene Abwägung vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 30.12 -, BVerwGE 148, 321, zu Ruf- oder Anrufbusverkehren; zur Bedeutung der Vorschrift bei der Konkurrenz mehrerer Bewerber um die (Wieder-, Neu-) Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007 - 3 S 2675/06 -, juris; Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, juris) bzw. die Behörde gehalten ist, bei der Wiedererteilungsentscheidung neben den für den Besitzstandsschutz sprechenden Gründen auch die Interessen anderer Unternehmer zu berücksichtigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.2015, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch ein unzuständiges Kommunalorgan

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der von der Genehmigungsbehörde getroffenen Auswahlentscheidung bei Konkurrentenklagen betreffend die Vergabe von Rettungsdienstleistungen ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. für personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklagen auch BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 C 30.12 -, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 13 B 655/15

    Stellung eines Antrags auf Verlängerung einer Taxikonzession nach Ablauf der

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 416/23

    Auswahlentscheidung nach

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 7 A 11067/17

    Wiedererteilung einer Taxikonzession; Altunternehmerprivileg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 13 B 1616/19

    Versagung einer Taxigenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2017 - 9 S 8/16

    Konkurrentenstreitigkeit hinsichtlich der Vergabe von Taxikonzessionen

  • VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 626/16

    Newsmailer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2017 - 13 A 208/16

    Zurückbleiben eines Angebots in einem Vergabeverfahren im Bereich

  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils - Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 9 S 1431/17

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 Abs 1 S 1 PBefG -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 7 B 11392/17

    Personenbeförderungsrecht; Linienverkehrserlaubnis; Konkurrentenstreit

  • VG Sigmaringen, 11.11.2015 - 1 K 3511/14

    Taxigenehmigung; Verlängerungsantrag; Verpachtung; Besitzstandsregelung;

  • VG Freiburg, 21.11.2019 - 6 K 1753/17

    Erteilung von Taxikonzessionen

  • VG Freiburg, 19.02.2019 - 13 K 7419/17

    Anwendung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Heilungs- und

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 B 21.491

    Erneute Erteilung einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen

  • VG Düsseldorf, 03.06.2015 - 6 L 1169/15

    Taxikonzession; Verlängerung; Wiedererteilung; Privilegierung; Altunternehmer;

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2019 - 7 LA 91/18

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs- Antrag auf Zulassung der

  • VG Augsburg, 14.02.2017 - Au 3 K 16.1507

    Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Linienverkehrs

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2014 - 3 M 527/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die dem Konkurrenten erteilte Genehmigung

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 7 ME 86/18

    Altunternehmer; Auswahlentscheidung; einstweilige Erlaubnis; Konkurrentenstreit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2014 - 12 A 1856/13

    Privilegierung von Schwerbehinderten im öffentlichen Personennahverkehr

  • VG Sigmaringen, 05.12.2017 - 2 K 2834/15

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

  • VG Köln, 20.09.2016 - 7 K 755/15

    Anspruch auf Einbeziehung der Enkelin in den Aufnahmebescheid beim Anspruch auf

  • VK Brandenburg, 03.08.2016 - VK 10/16

    Vorgaben zur Personenbeförderung: Keine Prüfung im Vergabeverfahren!

  • VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954

    Konkurrentenklage wegen Linienverkehrsgenehmigung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45280
BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12 (https://dejure.org/2013,45280)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2013 - 3 C 31.12 (https://dejure.org/2013,45280)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 3 C 31.12 (https://dejure.org/2013,45280)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    PBefG § 2 Abs. 6, §§ 13, 42, 46 ff.; VwGO § 113 Abs. 5
    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; genehmigungsfähiger Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Gelegenheitsverkehr; Genehmigungswettbewerb; Bewertungsrichtlinie; Auswahlentscheidung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    PBefG § 2 Abs. 6, §§ 13, 42, 46 ff.
    Altunternehmerprivileg; Anmeldung des Fahrtwunsches; Anrufbus; Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs; Ausnahme; Auswahlentscheidung; Beeinträchtigung öffentlicher Verkehrsinteressen; Bestellung einer Fahrt; Beurteilungsspielraum; Bewertungsrichtlinie; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Rufbusse oder Anrufbusse als Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG; Genehmigungsfähigkeit von Anrufbussen oder Rufbussen bei flächendeckendem Einsatz zur Bedienung von Haltestellen anderer Linien oder Linienbündel

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bewertung der Rufbusse oder Anrufbusse als Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG; Genehmigungsfähigkeit von Anrufbussen oder Rufbussen bei flächendeckendem Einsatz zur Bedienung von Haltestellen anderer Linien oder Linienbündel

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nach telefonischer Anmeldung verkehrende Anrufbusse sind kein Linienverkehr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nach telefonischer Anmeldung verkehrende Anrufbusse sind kein Linienverkehr

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Anrufbus ist kein Linienverkehr und Altunternehmerprivileg muss auch bei schlechterem Antrag berücksichtigt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12
    Es hatte mit Beschluss vom 7. April 1964 - 1 BvL 12/63 - (BVerfGE 17, 306 ) entschieden, dass das dem Personenbeförderungsgesetz bis dahin entnommene Verbot, Beförderungen mit dem PKW gegen ein die Betriebskosten nicht übersteigendes Entgelt durchzuführen, wenn Fahrer und Mitfahrer durch öffentliche Vermittlung oder durch Werbung zusammengeführt wurden, mit der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar sei.

    Diese Regelungen erweitern - in der Rechtsfolge wie § 2 Abs. 6 PBefG, jedoch unter anderen Voraussetzungen und in anderer Ausgestaltung - die Genehmigungsfähigkeit von Bedienformen, die vom "Prinzip des geschlossenen Kreises der zugelassenen Formen der entgeltlichen Personenbeförderung" (so BVerfG, Beschluss vom 7. April 1964 a.a.O. S. 312; vgl. zur gesetzlichen Festlegung bestimmter Typen des Linien- und Gelegenheitsverkehrs auch BVerwG, Urteil vom 13. November 1964 - BVerwG 7 C 176.63 - BVerwGE 20, 16 sowie Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand Mai 2013, § 2 PBefG Rn. 25) abweichen.

    Es zieht in seinem bereits genannten Beschluss vom 7. April 1964 - 1 BvL 12/63 - (BVerfGE 17, 306 ) nicht das "Prinzip des geschlossenen Kreises der zugelassenen Formen der entgeltlichen Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen" als solches in Zweifel; vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in jener Entscheidung die damals im Streit stehende Regelung des § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG, wonach öffentlich vermittelte Mitnahmefahrten - je nach Auslegung - einer Genehmigungspflicht oder einem Verbot unterlagen, deshalb als verfassungswidrig beanstandet, weil sie unklar sei und sich als ungeeignet zum Erreichen des vom Gesetzgeber angestrebten Zweckes erweise (BVerfG, Beschluss vom 7. April 1964 a.a.O. S. 314 ff.).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Personenbeförderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12
    Nach dem Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 33.05 - (BVerwGE 127, 42 Rn. 47) verweist das Kriterium der jahrelangen erfolgreichen Verkehrsbedienung zum einen auf den im Gewerberecht bekannten Grundsatz "bekannt und bewährt".

    Die für die Durchführung eines rechtmäßigen Linienverkehrs getätigten Investitionen sollen nicht ohne Not entwertet werden (Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12
    Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer solchen Genehmigung, wenn keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe eingreift (vgl. Urteil vom 6. April 2000 a.a.O. S. 3 f. m.w.N.).

    Zwar heißt es dort, dass ein Neubewerber wegen § 13 Abs. 3 PBefG "- schlagwortartig ausgedrückt - das bessere Angebot machen muss, um sich gegenüber einem Altkonzessionär durchsetzen zu können" (Urteil vom 2. April 2003 a.a.O. S. 273; unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1).

  • Drs-Bund, 12.05.1965 - BT-Drs IV/3472
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12
    Damit verfolgte der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien das Ziel, vom Gesetz nicht erfasste Verkehrsformen (grauer Verkehr), an deren Zulassung ein Interesse besteht, im Einzelfall genehmigungsfähig zu machen (BTDrucks 4/3472 S. 2).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12
    Jedoch kann das Verpflichtungsbegehren der Klägerin jedenfalls deshalb keinen Erfolg haben, weil auch insoweit zu berücksichtigen ist, dass der Beklagte bei der erneuten Entscheidung über die verbliebenen Genehmigungsanträge nunmehr auf die zum Zeitpunkt dieser Entscheidung geltende Rechtslage abzustellen hat (vgl. zur Maßgeblichkeit der neuen Sach- und Rechtslage im Falle eines gerichtlichen Neubescheidungsausspruchs: Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 22 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 26. März 1999 - 11 TM 3406/98 u.a. - DVBl 1999, 1666 ; ebenso Kilian in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 121 Rn. 86).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12
    Jedoch kann das Verpflichtungsbegehren der Klägerin jedenfalls deshalb keinen Erfolg haben, weil auch insoweit zu berücksichtigen ist, dass der Beklagte bei der erneuten Entscheidung über die verbliebenen Genehmigungsanträge nunmehr auf die zum Zeitpunkt dieser Entscheidung geltende Rechtslage abzustellen hat (vgl. zur Maßgeblichkeit der neuen Sach- und Rechtslage im Falle eines gerichtlichen Neubescheidungsausspruchs: Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 22 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 26. März 1999 - 11 TM 3406/98 u.a. - DVBl 1999, 1666 ; ebenso Kilian in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 121 Rn. 86).
  • VGH Hessen, 26.03.1999 - 11 TM 3406/98

    Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12
    Jedoch kann das Verpflichtungsbegehren der Klägerin jedenfalls deshalb keinen Erfolg haben, weil auch insoweit zu berücksichtigen ist, dass der Beklagte bei der erneuten Entscheidung über die verbliebenen Genehmigungsanträge nunmehr auf die zum Zeitpunkt dieser Entscheidung geltende Rechtslage abzustellen hat (vgl. zur Maßgeblichkeit der neuen Sach- und Rechtslage im Falle eines gerichtlichen Neubescheidungsausspruchs: Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 22 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 26. März 1999 - 11 TM 3406/98 u.a. - DVBl 1999, 1666 ; ebenso Kilian in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 121 Rn. 86).
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Linienverkehrsgenehmigung für Anrufbusse; maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12
    Zur Begründung für seine Rechtsauffassung beruft sich der Beklagte zu Unrecht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juli 2003 - BVerwG 3 C 46.02 - (BVerwGE 118, 270).
  • BVerwG, 13.11.1964 - VII C 176.63

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12
    Diese Regelungen erweitern - in der Rechtsfolge wie § 2 Abs. 6 PBefG, jedoch unter anderen Voraussetzungen und in anderer Ausgestaltung - die Genehmigungsfähigkeit von Bedienformen, die vom "Prinzip des geschlossenen Kreises der zugelassenen Formen der entgeltlichen Personenbeförderung" (so BVerfG, Beschluss vom 7. April 1964 a.a.O. S. 312; vgl. zur gesetzlichen Festlegung bestimmter Typen des Linien- und Gelegenheitsverkehrs auch BVerwG, Urteil vom 13. November 1964 - BVerwG 7 C 176.63 - BVerwGE 20, 16 sowie Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand Mai 2013, § 2 PBefG Rn. 25) abweichen.
  • BVerwG, 18.06.1998 - 3 B 223.97
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12
    Gibt es bei einem Genehmigungswettbewerb um die Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigung mehrere Bewerber, hat die Genehmigungsbehörde, wenn alle Bewerber die subjektiven und objektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen, aber nur einer von ihnen zum Zuge kommen kann, eine Auswahlentscheidung zu treffen, bei der in erster Linie darauf abzustellen ist, wessen Verkehrsangebot den öffentlichen Verkehrsinteressen am meisten entspricht (vgl. u.a. Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils - Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2012 - 3 L 2/11

    Abgrenzung zwischen Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr - Grenzen einer

  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit

    Und auch in diesen anderen Linienbündeln kommen - wie das Parallelverfahren BVerwG 3 C 31.12 zeigt - ihrerseits linien- und linienbündelüberschreitende flexible Bedienformen flächendeckend zum Einsatz.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch ein unzuständiges Kommunalorgan

    Der Beklagte hat bei einer erneuten Entscheidung über die Genehmigungsanträge auf die zum Zeitpunkt dieser Entscheidung geltende Sach- und Rechtslage abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 C 31.12 -, juris Rn. 54 m.w.N.) und hierbei die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anträge der Bewerber, die ihre im Jahr 2013 bzw. im Jahr 2014 gestellten Genehmigungsanträge an seitdem möglicherweise veränderte tatsächliche Umstände anpassen können, zu berücksichtigen.
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2016 - 7 ME 50/16

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs

    Die Auswahlentscheidung hat sich daran zu orientieren, welcher Antrag bzw. welches Verkehrsangebot die öffentlichen Verkehrsinteressen am besten befriedigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 31.12 -, juris).

    Hierfür kommt es auf die besonderen Umstände jedes Einzelfalls an (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2013, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 9 S 1431/17

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 Abs 1 S 1 PBefG -

    Die Auswahlentscheidung hat sich somit ohne den oben skizzierten, in anderen Fällen möglichen Bezug zu "bereits erteilten" Linienverkehrsgenehmigungen daran zu orientieren, welcher Antrag beziehungsweise welches Verkehrsangebot die öffentlichen Verkehrsinteressen am besten befriedigt (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 20.05.2016, a.a.O.; Bauer, a.a.O., § 20 Rn. 4; Heinze/Fehling/Fiedler, a.a.O., § 20 Rn. 14; zu einer Genehmigung nach § 15 PBefG ferner BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 31.12 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.10.2020 - 5 MB 22/20

    Einstweilen neuer Betreiber für den Buslinienverkehr im Teilnetz West des Kreises

    Bei einer Drittanfechtung im Personenbeförderungsrecht ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der getroffenen Auswahl der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 06. April 2000 - 3 C 6.99 -, juris Rn. 28 ff.; Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 C 31/12 -, juris Rn. 15).
  • VG Sigmaringen, 05.12.2017 - 2 K 2834/15

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

    Aus der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 31.12 -, juris) ergibt sich nicht, dass es sich bei der Verkehrsbedienung durch Anmeldeverkehre bzw. Rufbussysteme generell nicht um Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG handelt.
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