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   BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 32.98   

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BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 32.98 (https://dejure.org/1999,8269)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1999 - 3 C 32.98 (https://dejure.org/1999,8269)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1999 - 3 C 32.98 (https://dejure.org/1999,8269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Fertigarzneimittel - Großgebinde - Bulkware - Wesentlicher Herstellungsschritt - Verkapselung eines Wirkstoffs

  • Judicialis

    AMG § 2 Abs. 1; ; AMG § 4 Abs. 1; ; AMG § 14; ; AMG § 17; ; AMG § 21 Abs. 2 Nr. 1; ; AMG § 69 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.10.1989 - 3 C 35.87

    Zur Einordnung von Desinfektionsmitteln - GEHWOL Nagelpilz-Tinktur

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 32.98
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1989 - BVerwG 3 C 35.87 - (Buchholz 418.32 Nr. 20) entschieden, daß diese Vorschrift eine ausreichende Grundlage für das behördliche Verbot bildet, zulassungspflichtige aber nicht zugelassene Arzneimittel in den Verkehr zu bringen.
  • BVerwG, 03.08.1989 - 3 C 7.86

    Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 32.98
    Der erkennende Senat hat dies in seinem Vorlagebeschluß an den Europäischen Gerichtshof vom 3. August 1989 - BVerwG 3 C 7.86 - (Buchholz 451.90 Nr. 85) bejaht.
  • BVerwG, 29.11.1984 - 3 C 6.84

    Arzneimittel - Fertigarzneimittel - Zulassungspflichtigkeit - Trockensubstanzen -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 32.98
    Dabei dient das Tatbestandsmerkmal "im voraus hergestellt" der Abgrenzung zu den Rezepturarzneien und allen sonstigen Arzneimitteln, die im Einzelfall auf besondere Anforderung hergestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1984 - BVerwG 3 C 6.84 - BVerwGE 70 S. 284, 288).
  • OLG Stuttgart, 28.06.1991 - 2 U 18/91

    Zulassungspflicht eines sog. Rezeptur-Arzneimittels zur Krebstherapie; Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 32.98
    Diese Auffassung wird namentlich vom OLG Stuttgart geteilt (Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 U 18/91 - PZ 1992 S. 77 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1997 - 10 S 16/96

    Fertigarzneimittel iSd AMG 1976 § 4 Abs 1 - zur Zulassungspflichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 32.98
    BVerwG 3 C 32.98 VGH 10 S 16/96.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sind Arzneimittel, die in einer Apotheke in Großgebinden bereitgehalten werden (sog Bulkware), als Fertigarzneimittel zulassungspflichtig, sobald sie in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Verpackung in den Verkehr gebracht werden (BVerwG, Urteil vom 9. März 1999 - 3 C 32/98 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 33; dem folgend auch BGHZ 163, 265, LS 2a).
  • VG Köln, 14.10.2014 - 7 K 368/13

    Schwere und unerträgliche Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung durch die

    Demnach liege eine Herstellung in der Apotheke jedenfalls dann nicht vor, wenn ein Mittel in keiner Weise mehr von der dem Apotheker gelieferten Bulkware abweiche und sich dessen Tätigkeit daher auf das bloße Neuverteilen der seiner Einwirkung im Übrigen nicht mehr unterliegenden Arznei beschränke (BVerwG, Urteil vom 09.03.1999 - 3 C 32.98 - ; BGH, Urteil vom 23.06.2005 - I ZR 194/02 - ).

    Dies sei auch der entscheidende Unterschied zu dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall, in dem der Wirkstoff wegen seiner schleimhautangreifenden Wirkung nur in Weichgelatinekapseln verabreicht werden durfte und die Verkapselung daher ein wesentlicher Herstellungsschritt gewesen sei (BVerwG, Urteil vom 09.03.1999 - 3 C 32.98 - ).

    Auch der behauptete Widerspruch zum Urteil des BVerwG vom 09.03.1999 - 3 C 32/98 - liege nicht vor.

    Dies war in dem entschiedenen Fall zu bejahen, weil der Arzneistoff eine schleimhautschädigende Wirkung hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.03.1999 - 3 C 32/98 -).

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 73/12

    Atemtest II - Unlauterer Wettbewerb: Feststellungsbescheid über die

    Das Bundesinstitut grenzt mit dieser Formulierung jedoch lediglich die Portionierung von Großgebinden (Bulkware), die keine zulässige verlängerte Rezeptur im Sinne von § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1999 - 3 C 32/98, Buchholz 418.32 AMG Nr. 33), von der danach zulässigen verlängerten Rezeptur ab und geht im Weiteren in seinem Bescheid davon aus, dass es sich bei dem vom Beklagten hergestellten Produkt nicht um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt.
  • OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 U 43/21

    Wettbewerbsverstoß: Abgabe einer Opiumtinktur durch eine Apotheke; Abgrenzung

    Vor diesem Hintergrund entspricht es ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass das bloße Abfüllen aus dem Großgebinde nebst Etikettieren nicht unter das Rezepturarzneimittelprivileg fällt (vgl. BGH, Urteil vom 04.09.2012 - 1 StR 534/11, PharmR 2013, 41 Rn. 27 ff.; BVerwG, Urteil vom 09.03.1999 - 3 C 32.98, BeckRS 1999, 30050365; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009 - I-20 U 2/02, BeckRS 2009, 9488 und Urteil vom 20.03.2021 - 20 U 108/11, BeckRS 2014, 5542 [nach Freitestat des BfArM aufgehoben mit der Entscheidung Atemtest II des BGH vom 24.09.2014 - I ZR 73/12, GRUR 2014, 405 Rn. 7 ff.]; LG Hamburg, PharmR 2017, 564, 570).

    Ein Großgebinde eines ohne Zuordnung zu einem bestimmten Patienten hergestellten Arzneimittels ist damit dem Wortlaut nach "im Voraus hergestellt" (BVerwG, BeckRS 1999, 30050365).

    Zu einem Fertigarzneimittel wird ein solches Zwischenprodukt bzw. die Bulkware erst, wenn sie in ein zur Abgabe an den Verbraucher bestimmtes Behältnis abgefüllt und zur Abgabe an den Verbraucher in den Verkehr gebracht wird (vgl. BVerwG, Urt. V. 09.03.1999, 3 C 32/98, Buchholz 418.32 AMG Nr. 33; Kügel/Müller/Hofmann, a.a.O., Rn. 19; Fleischmann, a.a.O., Rn. 177; so auch in dem der Entscheidung des Landgerichts Hamburg gemäß der Anlage Ast 16 - PharmR 2017, 564 - zugrundeliegenden Fall).

  • LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16

    Arzneimittelwerbung: Wettbewerbsverhältnis zwischen Herstellern wirkstoffgleicher

    Die Verkapselung ist hier nicht z.B. deshalb erforderlich, weil der Wirkstoff wegen seiner schleimhautangreifenden Wirkung nur in Weichgelatinekapseln verabreicht werden könnte (so aber im Fall BVerwG, Urteil vom 09.03.1999, 3 C 32/98, Buchholz 418.32 AMG Nr. 33).

    Bei der Beurteilung, ob ein Defekturarzneimitte vorliegt, stellen der I. Zivilsenat und der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sowie das Bundesverwaltungsgericht übereinstimmend darauf ab, ob alle wesentlichen Herstellungsschritte in der Apotheke erfolgen (BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest I; BGH GRUR 2013, 84 - Münchener Apotheke; BVerwG, Urteil vom 09.03.1999, 3 C 32/98, Buchholz 418.32 AMG Nr. 33).

  • LG München II, 15.07.2011 - W 5 KLs 70 Js 25946/08

    Strafbarkeit eines Apothekers: Verwendung von Importarzneimitteln bei

    So hat das BVerwG z.B. auch die Verkapselung eines Wirkstoffs in Weichgelatine, die das Arzneimittel anwendungsfähig macht, als wesentlichen Herstellungsschritt iSd. § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG angesehen (BVerwG Urteil vom 09.03.1999, 3 C 32/98 "Bulkware", Rz. 30).

    In den geänderten inhaltlichen Zusammensetzung und der Änderung des Aggregatzustands liegt nach Ansicht der Kammer auch ein wesentlicher Unterschied zu der als Fertigarzneimittel qualifizierten Bulkware (BVerwG Urteil vom 09.03.1999, 3 C 32/98; BGH Urteil vom 23.06.2005, IZR 194/02).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 15 U 21/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fertigarzneimitteln auf der Basis von

    Die Worte "im Voraus" i.S.v. § 4 Abs. 1 AMG beziehen sich auf die Zeit vor einer konkreten ärztlichen Verordnung (BGHSt 57, 312 = NJW 2012, 3665 = JZ 2013, 849; Weber, a.a.O., § 4 Rn 4) und dienen der Abgrenzung der Fertigarzneimittel von den Rezepturarzneimitteln (vgl. § 7 ApBetrO) und allen sonstigen Arzneimitteln, die im Einzelfall auf besondere Anforderung hergestellt werden (BVerwG, BeckRS 1999, 30050365).
  • LG Hamburg, 04.02.2021 - 312 O 112/20

    Wettbewerbsverstoß: Vertrieb eines in ein anderes Behältnis abgefüllten nicht

    Wie in dem vom BVerwG bereits im Jahr 1999 entschiedenen Fall (Urt. v. 9.3.1999 - 3 C 32.98) geht auch vorliegend der Streit der Parteien in erster Linie darum, ob das Abfüllen in eine zur Abgabe an den Verbraucher bestimmte Packung Teil der Herstellung im Sinne des § 4 Abs. 1 AMG ist, die "im Voraus" erfolgt sein muss, um von einem Fertigarzneimittel sprechen zu können.
  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen einen Apotheker: Ausnahmebefugnis

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.03.1999 - 3 C 32/98) und des Bundesgerichtshofs (WRP 05, 1161 - Atemtest) ist § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG nur anwendbar, wenn - bezogen auf alle für die Fertigung des Arzneimittels erforderlichen Herstellungsschritte - den zeitlich vorgelagerten, vom Apotheker nicht selbst vorgenommenen Herstellungsschritten im Verhältnis zu den in der Apotheke vorgenommenen Herstellungsschritten eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
  • OLG Schleswig, 27.11.2001 - 6 U 57/01

    Abgrenzung zulassungsfreier ad-hoc-Herstellung eines Arzneimittels von

    Hierin wurde eine "im voraus" hergestellte Form von Arzneimitteln im Sinne des § 4 Abs. 1 AMG gesehen, die anschließend in einer für den Verbraucher bestimmten kleineren Verpackungsform in den Verkehr gebracht wurde und damit dem Begriff des Fertigarzneimittels unterfiel (ebenso BVerwG v. 09.03.1999 - 3 C 32/98, Buchholz 418.32 AMG Nr. 33 = juris Nr. WBRE410005559).

    Ein Großgebinde eines ohne Zuordnung zu einem bestimmten Patienten hergestellten Arzneimittels ist damit dem Wortlaut nach "im voraus hergestellt" (BVerwG v. 09.03.1999 - 3 C 32/98, Buchholz 418.32 AMG Nr. 33 = juris Nr. WBRE410005559).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 95/01

    Ausgestaltung des Schriftformerfordernisses als Zulässigkeitsvoraussetzungen der

  • VG München, 28.10.2014 - M 16 K 14.2750

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Abrechnungsbetrug; Unwürdigkeit (bejaht);

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 88/01

    Anforderungen an das Vorliegen einer unrichtigen arzneimittelrechtlichen

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