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   AG Göppingen, 04.03.2011 - 3 C 322/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24526
AG Göppingen, 04.03.2011 - 3 C 322/11 (https://dejure.org/2011,24526)
AG Göppingen, Entscheidung vom 04.03.2011 - 3 C 322/11 (https://dejure.org/2011,24526)
AG Göppingen, Entscheidung vom 04. März 2011 - 3 C 322/11 (https://dejure.org/2011,24526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    § 3 ZPO
    6.000,00 Euro Streitwert im Hauptsacheverfahren wegen unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung

  • webshoprecht.de

    Streitwert in Eilverfahren für rechtswidrige Zusendung von Werbe-E-Mails beträgt 6.000,00

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bereits bei einer Spam-E-Mail ist für das Gerichtsverfahren ein Streitwert von 6.000,00 EUR gerechtfertigt

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    6000 EUR Streitwert bei rechtswidrigem E-Mail-Spam-Versand

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Spam-Mail löst Streitwert von 6000 EUR aus

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Negative Feststellungsklage und Streitwert bei Spam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus AG Göppingen, 04.03.2011 - 3 C 322/11
    Mit seiner Entscheidung E-Mail-Werbung II hat der BGH mit Beschluss vom 20.05.2009 (NJW 2009, 2958 f) den Streitwert für das Revisionsverfahren, wo es um eine einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung ging, mit 6.000,00 Euro festgesetzt.
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