Weitere Entscheidung unten: AG St. Ingbert, 09.02.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 4.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6878
BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 4.06 (https://dejure.org/2006,6878)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2006 - 3 C 4.06 (https://dejure.org/2006,6878)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 3 C 4.06 (https://dejure.org/2006,6878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EV Art. 21 Abs. 3
    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; rechtsstaatswidriger Erwerb; unzulässige Rechtsausübung; entschädigungslose Enteignung; Bodenreform; altrechtliche Gemeinschaft; altrechtliche Gemeinde; Realgemeinde; Gemeinschaft der Separationsinteressenten.

  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21 Abs. 3
    Auflösung; Bodenreform; Bodenreform; Diskriminierung; Eigentumserwerb; Gemeinschaft der Separationsinteressenten; Gemeinschaftsvermögen; Grundstück; Inhaltsbestimmung; Mecklenburg; Privatnützigkeit; Realgemeinde; Realgemeinde; Rechtsstaatswidrigkeit; Reform; ...

  • Deutsches Notarinstitut

    Art. 21 III EV; § 4 III VermG; Art. 164 EGBGB; Art. 14 III GG
    Auflösung der altrechtlichen Seperationsgemeinschaften in Brandenburg 1951 und Überführung in Gemeindeeigentum nicht rechtsstaatswidrig (I)

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung eines Grundstücks als dessen Nutzungsart im Grundstück; Rechtsstaatmäßigkeit der Auflösung einer Realgemeinde unter Überführung ihres Vermögens in das Eigentum einer politischen Gemeinde durch Gesetz; Mangelnde Entschädigung bei Auflösung einer Gemeinde als ...

  • Judicialis

    EV Art. 21 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EinigungsV Art. 21 Abs. 3
    Rechtmäßige Vermögenszuordnung bei Auflösung von Realgemeinden im Amt Neuhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.04.2003 - 3 C 15.02

    Restitution; Bodenreformgrundstücke; unzulässige Rechtsausübung.

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 4.06
    Denn die öffentliche Restitution dient nicht der Wiederherstellung eines rechtsstaatswidrigen Zustandes (stRspr; vgl. Urteile vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 42.92 - BVerwGE 100, 62 , vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 2.98 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 32, vom 24. April 2003 - BVerwG 3 C 15.02 - BVerwGE 118, 119 sowie vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 3 C 40.04 -).

    Die Geltendmachung eines öffentlichen Restitutionsanspruchs erschiene gerade dann als unzulässige Rechtsausübung (vgl. Urteil vom 24. April 2003 a.a.O. ).

  • BVerwG, 13.10.2005 - 3 C 40.04

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Restitutionsausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 4.06
    Denn die öffentliche Restitution dient nicht der Wiederherstellung eines rechtsstaatswidrigen Zustandes (stRspr; vgl. Urteile vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 42.92 - BVerwGE 100, 62 , vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 2.98 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 32, vom 24. April 2003 - BVerwG 3 C 15.02 - BVerwGE 118, 119 sowie vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 3 C 40.04 -).

    Das hat er für Grundeigentum angenommen, das zunächst zugunsten des Bodenfonds enteignet, dann aber als "unbrauchbar" nicht an Neubauern, sondern der politischen Gemeinde zugeteilt worden war (Urteil vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 3 C 40.04 -).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 2.98

    Öffentliche Restitution; Legalenteignung; Rechtsstaatswidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 4.06
    Denn die öffentliche Restitution dient nicht der Wiederherstellung eines rechtsstaatswidrigen Zustandes (stRspr; vgl. Urteile vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 42.92 - BVerwGE 100, 62 , vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 2.98 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 32, vom 24. April 2003 - BVerwG 3 C 15.02 - BVerwGE 118, 119 sowie vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 3 C 40.04 -).
  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 320/02

    Geltendmachung von Grundbuchberichtigungsansprüchen in Prozeßstandschaft einer

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 4.06
    Sie erschienen nunmehr als Gesamthandsgemeinschaften, deren innere Verfassung sich nach §§ 741 ff. BGB richtet (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 320/02 - VIZ 2004, 79).
  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92

    Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 4.06
    Denn die öffentliche Restitution dient nicht der Wiederherstellung eines rechtsstaatswidrigen Zustandes (stRspr; vgl. Urteile vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 42.92 - BVerwGE 100, 62 , vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 2.98 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 32, vom 24. April 2003 - BVerwG 3 C 15.02 - BVerwGE 118, 119 sowie vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 3 C 40.04 -).
  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99

    Restitutionsantrag; Ausschlußfrist; Entschädigungsantrag; Übergang von einem

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 4.06
    Allerdings begründet der generelle Ausschluss einer Entschädigung schon im Gesetz die Vermutung der Rechtsstaatswidrigkeit; denn eine derartige Regelung war nach dem Selbstverständnis der Rechtsordnung der DDR sowie der vorherigen Länder in der sowjetischen Besatzungszone regelmäßig Ausdruck einer bewussten Diskriminierung bestimmter Personengruppen oder Verhaltensweisen (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 5.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 42.94

    Galopprennbahn Hoppegarten kein Landeseigentum

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 4.06
    Denn die öffentliche Restitution dient nicht der Wiederherstellung eines rechtsstaatswidrigen Zustandes (stRspr; vgl. Urteile vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 42.92 - BVerwGE 100, 62 , vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 2.98 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 32, vom 24. April 2003 - BVerwG 3 C 15.02 - BVerwGE 118, 119 sowie vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 3 C 40.04 -).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 4.06
    Vielmehr handelt es sich um eine Regelung, die nach heutigem Verständnis als Inhaltsbestimmung des Eigentums anzusehen wäre (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 ).
  • BVerwG, 29.08.2006 - 8 C 21.05

    Vermögenswert; geschützter; geschützter Vermögenswert; Eigentum;

    c) Mit dieser Rechtsauffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des 3. Senats in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2006 (BVerwG 3 C 4.06 und 3 C 18.05 - juris).
  • VG Lüneburg, 14.12.2010 - 3 A 192/08

    Bodenreform; Enteignung; Realgemeinde

    Der Verlust des Vermögens nach § 1 des Gesetzes und der Verlust von Grundeigentum nach § 2 des Gesetzes war gleichsam sich automatisch ergebende Folge der Auflösung (zur inhaltlichen Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes und zur Frage des Eigentumsverlustes vgl. im Einzelnen die grundlegenden Urteile der Kammer vom 17.11.1998 - 3 A 29/97 - und vom 20.02.2001 - 3 A 247/98 - im gleichen Sinne auch BVerwG, Urteil vom 14.06.2006 - 3 C 4/06 -).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (Urt. v. 14.6.2006 - 3 C 4.06 -), dass mit der Realgemeinde und der politischen Gemeinde im Dorf zwei Selbstverwaltungseinheiten nebeneinander bestanden haben, die sich vor allem nach ihrem Mitgliederkreis unterschieden: Während die Mitgliedschaft in den altrechtlichen Gemeinschaften den Hofbauern im Dorf vorbehalten war, umfasste die Mitgliedschaft in der politischen Gemeinde auch andere Einwohner, also Familienangehörige, Gesinde, landlose Bauern und Angehörige anderer Berufe.

  • BVerwG, 18.01.2006 - 3 B 103.05

    Erlangung von Grundeigentum kurz vor seiner Überführung in Eigentum des Volkes

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 4.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 5 U 18/10

    Fischereirecht an einem Gewässer in Brandenburg: Erschütterung der

    Realgemeinden sind Gesamthandsgemeinschaften, deren innere Verfassung sich nach §§ 741 ff. BGB richtet (vgl. BVerwG, Urteil v. 14.06.2006, Az. 3 C 4.06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG St. Ingbert, 09.02.2006 - 3 C 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,62588
AG St. Ingbert, 09.02.2006 - 3 C 4/06 (https://dejure.org/2006,62588)
AG St. Ingbert, Entscheidung vom 09.02.2006 - 3 C 4/06 (https://dejure.org/2006,62588)
AG St. Ingbert, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 3 C 4/06 (https://dejure.org/2006,62588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,62588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht