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   BVerwG, 12.06.1997 - 3 C 43.96   

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BVerwG, 12.06.1997 - 3 C 43.96 (https://dejure.org/1997,3732)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1997 - 3 C 43.96 (https://dejure.org/1997,3732)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - 3 C 43.96 (https://dejure.org/1997,3732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Eigenes Verschulden und Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 56 § 60 Abs. 2
    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Revisionsbegründungsfrist mit Zugang des Beschlusses über die Beiordnung eines PKH-Anwalts, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1997 - 3 C 43.96
    Mangelndes Verschulden in diesem Sinne ist gegeben, wenn die Partei diejenige Sorgfalt beachtet hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozeßführenden geboten ist und nach den Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 6 C 74.74 - BVerwGE 50, 248 [BVerwG 27.02.1976 - IV C 74/74]; BVerfGE 86, 280 ).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84

    Wiedereinsetzungsantrag - Erfolglosigkeit - Begründungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1997 - 3 C 43.96
    Dabei muß sie sich sowohl eigenes als auch ein Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten zurechnen lassen (BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 46.84 - BVerwGE 74, 289 [BVerwG 26.06.1986 - 3 C 46/84] m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1997 - 3 C 43.96
    Mangelndes Verschulden in diesem Sinne ist gegeben, wenn die Partei diejenige Sorgfalt beachtet hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozeßführenden geboten ist und nach den Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 6 C 74.74 - BVerwGE 50, 248 [BVerwG 27.02.1976 - IV C 74/74]; BVerfGE 86, 280 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1997 - 3 C 43.96
    Der sinngemäß dem Schriftsatz des Prozeßbevollmächtigten der Kläger vom 22. April 1997 zu entnehmende Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist nach § 60 Abs. 2 VwGO ist zulässig (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - DVBl 1986, 287; BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) aber unbegründet.
  • BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1997 - 3 C 43.96
    Der sinngemäß dem Schriftsatz des Prozeßbevollmächtigten der Kläger vom 22. April 1997 zu entnehmende Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist nach § 60 Abs. 2 VwGO ist zulässig (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - DVBl 1986, 287; BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) aber unbegründet.
  • BVerwG, 04.04.2014 - 5 B 102.13

    Antrag auf Wiedereinsetzung; Vertretungszwang; Prozesskostenhilfe;

    Sie stellt sich in diesen Fällen als eine gleichsam selbstverständliche Folgeentscheidung dar (Beschluss vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PKH 15.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 253 S. 53 ; noch offenlassend Beschluss vom 12. Juni 1997 - BVerwG 3 C 43.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 211 S. 34 f.; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. August 2004 - 16 W 1/04 - FamRZ 2005, 384; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 17 UF 1034/04 - FamRZ 2005, 1499 = juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 4 U 116/05 - NJ 2006, 415 = juris Rn. 50).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 B 23.11

    Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts durch einen

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde hindert der Umstand, dass das Berufungsgericht den Beschluss vom 4. Mai 2011 dem beigeordneten Rechtsanwalt weder förmlich zugestellt noch übersandt hat, den Beginn des Laufs der 2-Wochen-Frist nach § 60 Abs. 2 VwGO schon deshalb nicht, da diese Frist allein an den tatsächlichen Wegfall des Hindernisses anknüpft und nicht durch die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntgabe einer Entscheidung in Lauf gesetzt wird (vgl. Beschluss vom 12. Juni 1997 - BVerwG 3 C 43.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 211).
  • BVerwG, 23.12.2011 - 1 B 25.11

    Verhinderung eines mittellosen Rechtsmittelführers an der Einlegung des

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde hindert der Umstand, dass das Berufungsgericht den Beschluss vom 4. Mai 2011 dem beigeordneten Rechtsanwalt weder förmlich zugestellt noch übersandt hat, den Beginn des Laufs der 2-Wochen-Frist nach § 60 Abs. 2 VwGO schon deshalb nicht, da diese Frist allein an den tatsächlichen Wegfall des Hindernisses anknüpft und nicht durch die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntgabe einer Entscheidung in Lauf gesetzt wird (vgl. Beschluss vom 12. Juni 1997 - BVerwG 3 C 43.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 211).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 BN 23.04

    Auslegung des § 47 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Abgrenzung

    Die Wiedereinsetzungsfrist gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO knüpft allein an den tatsächlichen Wegfall des Hindernisses, nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntgabe einer Entscheidung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1997 - BVerwG 3 C 43.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 211; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90 - FamRZ 1991, 425; Beschluss vom 11. November 1998 - XII ZB 119/98 - FamRZ 1999, 579).
  • BVerwG, 05.04.2005 - 4 A 1070.04

    Wiedereinsetzungsantrag nach versäumter Klagefrist - Verbindung mit dem Verfahren

    Dem Erfordernis mangelnden Verschuldens ist nur dann genügt, wenn der Antragsteller diejenige Sorgfalt an den Tag gelegt hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessbeteiligten geboten ist und nach den Umständen des konkreten Falls zuzumuten war (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 4 C 74.74 - BVerwGE 50, 248; Beschluss vom 12. Juni 1997 - BVerwG 3 C 43.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 211).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 7 S 1819/98

    Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit der unterschiedlichen Fristen für die

    Der Lauf der 2-Wochen-Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO knüpft allein an den tatsächlichen Wegfall des zuvor bestehenden Hindernisses an und stellt von daher keine Frist im Sinne von § 56 Abs. 1 VwGO dar (BVerwG, Beschluß vom 12.6.1997 - 3 C 43.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 211).
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   BVerwG, 29.01.1997 - 3 C 43.96   

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