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   BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02   

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BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02 (https://dejure.org/2003,413)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.2003 - 3 C 46.02 (https://dejure.org/2003,413)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 3 C 46.02 (https://dejure.org/2003,413)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1; VwVfG § 25 Satz 2, § 29 Abs. 1
    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch, verfassungsunmittelbarer; verfassungsunmittelbarer Informations- und Auskunftsanspruch; Berufsfreiheit, grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung; Berufsgrundrecht, Vorwirkungen auf die ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1
    Auftragsvergabe, staatliche - und gleiche Wettbewerbschancen; Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer -; Berufsfreiheit, grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung; Berufsgrundrecht, Vorwirkungen auf die Verfahrensgestaltung; Beteiligtenstellung; Doppelbedienung, ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsunmittelbarer Informations- und Auskunftsanspruch; Mitteilung über ablaufende Genehmigungen für die Bedienung von Verkehrslinien; Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens; Ermöglichung konkreter Antragstellung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; VwVfG § 25 Satz 2; ; VwVfG § 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; VwVfG § 25 S. 2 § 29 Abs. 1
    Auskunftsansprüche von Neuberwerbern über bestehenede Linienverkehrsgenehmigungen - verfassungsunmittelbarer Informations- und Auskunftsanspruch; Berufsfreiheit, grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung; Berufsgrundrecht, Vorwirkungen auf die Verfahrensgestaltung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Staatl. Auftragsvergabe: Verfassungsunmittelbarer Informationsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 GG -
    Verfassungsunmittelbarer Auskunfts- und Informationsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 270
  • NJW 2003, 2696
  • NVwZ 2003, 1114
  • NZBau 2003, 571
  • DVBl 2003, 1401
  • DÖV 2004, 73
  • ZfBR 2003, 814
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.

    Für dieses Grundrecht hat das Bundesverfassungsgericht namentlich im Beschluss vom 18. Juni 1986 (1 BvR 787/80 - BVerfGE 73, 280 , für Notarbewerber) dargelegt, dass durch eine Gestaltung von Auswahlverfahren unmittelbar Einfluss auf Konkurrenzsituationen und damit auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung genommen werden kann, so dass ein Verfahren, soll es den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügen, gewährleisten muss, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzten Anforderungen entspricht.

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG stellt es einen Versagungsgrund dar, wenn der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann oder wenn der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmer bereits wahrnehmen (vgl. hierzu Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1 m.w.N.).

    In den Fällen, in denen früher erfolgreiche Bewerber sich erneut um eine Genehmigung bemühen, kommt wegen § 13 Abs. 3 PBefG für einen neuen Bewerber hinzu, dass er - schlagwortartig ausgedrückt - das "bessere Angebot" machen muss, um sich gegenüber einem Altkonzessionär durchsetzen zu können (vgl. Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    Als inländische Personengesellschaft kann sich die Klägerin zumindest entsprechend Art. 19 Abs. 3 GG hinsichtlich der von ihr angestrebten Erwerbstätigkeit auch auf die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG berufen (vgl. lediglich BVerfGE 21, 261 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 89.79

    Anspruch auf staatliches Tätigwerden als Teil des Grundrechts auf Berufsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • VG Freiburg, 21.10.2015 - 1 K 2020/13

    Anspruch auf Akteneinsicht - Überlassung der Akten in die Kanzlei

    Auch zuvor schon hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 02.07.2003 - 3 C 46/02 -, juris, m. w. N.) unmittelbar aus den Grundrechten die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens abgeleitet.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Die Klägerin lässt außer Acht, dass zur Wahrung der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG in Fällen der Ungewissheit ein eigenständig gerichtlich - auch im Wege des Eilrechtsschutzes - durchsetzbarer Anspruch auf Auskunft über die Einhaltung der Abstandsgrenzen jedenfalls dann besteht, wenn dies erforderlich ist, um innerhalb der eingeräumten Übergangsfrist die notwendigen Maßnahmen zur betrieblichen Anpassung und beruflichen Orientierung vornehmen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2003 - 3 C 46.02 - BVerwGE 118, 270 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine kartellbehördliche Entscheidung im

    Selbst wenn mehrere Verkehrsunternehmen des ÖSPV für denselben Verkehrsraum um die Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 PBefG nachsuchen und die Genehmigungsbehörde wegen des Verbots der Doppelbelegung (vgl. BVerwG, NZBau 2003, 571, 572 m.w.N.; DVBl. 2000, 1614, 1615) nur einem Verkehrsunternehmen die Aufnahme des Linienverkehrs gestatten darf, liegt in dem betreffenden Auswahlverfahren kein kartellrechtlich relevanter Vorgang (ebenso: Immenga, a.a.O. Seite 1121/1122).

    Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG ist eine Genehmigung zu versagen, wenn der beantragte Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann oder wenn der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmen oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen (vgl. dazu: BVerwG, NZBau 2003, 571, 572; Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25; OVG Rheinland-Pfalz, NZV 2003, 452).

    Infolge dessen besteht im Allgemeinen während der Geltungsdauer einer Liniengenehmigung für konkurrierende Verkehrsunternehmen keine Möglichkeit, eine entsprechende Genehmigung zu erhalten; es gilt insoweit das Verbot der Doppelbedienung einer Linie (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

    Zu berücksichtigen ist schließlich, dass ein neuer Bewerber von der Genehmigungsbehörde im Vorfeld diejenigen Informationen zu den einzelnen Verkehrslinien verlangen kann, die er benötigt, um sachgerecht die Frage prüfen und entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang er sich um eine künftig auslaufende Linienverkehrsgenehmigung bewirbt (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

    Folglich können sich neue Bewerber im Genehmigungsverfahren auch gegen den Altkonzessionär durchsetzen, wenn sie das in Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse und die Verkehrsbedienung der Bevölkerung (§ 13 Abs. 2 PBefG) "bessere" Angebot machen (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

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